19590606_GVE051

Dateigröße 1.15 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:50
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1959-06-06
Erscheinungsdatum 1959-06-06
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Samstag, den 6. Juni 1959 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann. Entsch.[uldigt] abwesend: GV Amann Leo u. Amann Friedrich. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung sowie auch über die Sondersitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) a.) Bezüglich Trink- und Löschwasserversorgung der Gemeinde Schlins wurde die von allen Wasserbehörden empfohlene Ringwasserleitung als das Beste befunden u. beschlossen. b) Die Wasserkoppelung und bezw. Wasserlieferung an die Landesanstalten Jagdberg, Hilfsschule u. Erziehungsanstalt wurde ebenfalls beschlossen. Ein detaillierter Vertrag mit -2- dem Amte der Vorarlberger Landesregierung soll noch getätigt werden. Abstimmungsergebnis 12 ja gegen 2 nein. 3.) Bezüglich des Hubergrundes Gp. Nr. 874/13 wurde der Rückkauf von 1 ha für die Gemeinde zu einem Preis von pro m2 S 4.- beschlossen. Stimmergebnis 12 ja gegen 2 nein. Der übrige Grund von 1.20 ha 36 m2 wurde der Firma Lorünser, Leichtmetallwerke in Schlins, zum Ankaufe zwecks Ausdehnung des Werkes überlassen. Des weiteren wurde der Firma Lorünser der auf ihrem Fabriksgelände befindliche Fahrweg Gp. Nr. 2731 um den Preis von S 5000.- verkauft. Der Fussweg über die Gissenbrücke vom Gasthaus Hecht her zum Leichtmetallwerk und zu den Siedlungen bleibt wie bisher aufrecht. Stimmverhältnis 13 ja 1 nein. 4.) Dem Ansuchen des Erne Otto in Schlins 61 um käufliche Überlassung des Gemeindeweges am Rönsberg wurde dahin entsprochen, dass mit ihm ein Grundtausch an der Rönserstrasse im mindestens gleichen Ausmasse vorgenommen wird. 5.) Dem Ansuchen des Herbert Mähr, zur Zeit wohnhaft in Gisingen, um käufliche Überlassung eines Bauplatzes in der neuangelegten Siedlung wurde entsprochen und ihm der Bauplatz Gp. Nr. 874/20 mit 648 m2 um den Kaufpreis von S 13 pro m2 zugewiesen. 6.) Dem Kirchenchor Schlins und dem Männergesangsverein Eintracht Schlins – Röns wurden Kulturbeiträge bewilligt. 1200 u. 800 S. 7.) Gegen die Abänderung der bestehenden Bergführerverordnung durch Beschluss der Vorarlberger Landesregierung wird kein Einspruch erhoben. 8.) Allfälliges: a) Dem Ansuchen der Firma Metzler u. Co in -2- Satteins um Ausbaggerung des Werkskanales in Schlins kann vorerst keine Folge gegeben werden, da vorher die Eigentumsrechte des angrenzenden Gemeindewaldes in Bezug auf Wuhrung geklärt werden sollen. b) Dem Landeskameradschaftsbund wurde zwecks Renovierung des Kaiserjägerdenkmales in Bregenz eine Spende bewilligt. [Handschriftliche Ergänzung:] S 50.- Schluss der Sitzung um 23 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb 14 Tagen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: