19500203_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 19:32
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1950-02-03
Erscheinungsdatum 1950-02-03
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Inhalt des Dokuments

-1Niederschrift aufgenommen über die am 3. Februar 1950 abgehaltene Sitzung der prov. Gemeindevertretung allhier. Den Vorsitz führte der Bürgermeister. Anwesend sind: 8 Mitglieder. Entschuldigt abwesend: Johann Gabriel. Erledigung 1. Die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung wurde einstimmig genehmigt. 2. Der Bericht des Bürgermeisters über die mit der Elektrizitätswerkverwaltung Schlins – Satteins stattgehabte Besprechung in bezug auf die Licht- und Kraftstrombelieferung wurde zur Kenntnis genommen. 3. Der Bericht des Bürgermeisters über die Stellungnahme des Aukomitees zur Aufsichtsbeschwerde des Wilhelm Amann vom 20 Dezember 1949 hatte kurz gefaßt folgenden Inhalt: Da die Lohn & Preisgestaltung seit dem Wiedererstehen der Schilling-Währung noch keine festen Beschlüsse zugelassen hat, war es dem besagten Komitee nicht möglich, im Frühjahr zu sagen, was im Herbst zur Kostendeckung notwendig ist. Die an Kunstdünger gemachten Einsparungen werden allgemein nur ungern zur Kenntnis genommen. Die aufgezeigten Rechnungsfehler wurden als nichtbestehend aufgeklärt. Der Beschwerde wurde dahin Folge gegeben, daß für das II. Semester 1949 für Kälber nicht 32 sondern nur Schilling 23 einschließlich Hirtenlohn einkassiert werden. 4. Eine Eingabe des Wilhelm Amann mit Vorschlägen zur Aufteilung des Gemeindegutes mußte als im Zeitpunkte nicht aktuell ad acta gelegt werden. 5. Einem Ansuchen der Helena Dörn in Schlins Nr. 63 um Materialbeistellung für einen stabilen Zaun an der Dorfstraße gegen Verzicht auf das Servitut zum Lattenbezug aus dem Gemeindewald wurde Folge gegeben. 6. Einem Ansuchen der Theresia Hummer in Schlins Hs.Nr. 143 um Baugrund wurde in Anbetracht der Planung für einen Strassenzug im Prinzip nicht zugestimmt. 7. Einem Ansuchen des Rudolf Bickel um Ausfolgung des Servitutholzes für das Verwendungsjahr 1950/51 zu Bauzwecken wurde Folge gegeben. 8. Einem Ansuchen des Albert Stähle & Consorten um die Schnittholzbeistellung zur Anlage eines Gehsteiges über den Gießenbach ob der Fabrik wird Folge gegeben, wenn die Gesuchsteller die Haftpflicht und nachträgliche Erhaltung des Steges übernehmen und die Gemeinde hiermit nicht belastet wird. Die Einhebung einer Benützungsgebühr von Passanten wird versagt. 9. Zur Festsetzung eines Wartegeldes für die Hebamme sind Informationen beizuschaffen. 10. Zufolge Ansucehn des Josef Tschann in Satteins um die Bewilligung zur Sandabfuhr aus der Satteinser Au über Schlinser Boden sind der Gemeindevertretung Aufklärungen zuzuleiten. 11. Beantwortung diverser Anfragen wurde die Sitzung um 22 Uhr 45 geschlossen. Gegen diese Beschlüsse steht das Recht der Berufung offen; welche innert 14 Tagen nach dem Erscheinen dieses Blattes an die Vorarlberger Landesregierung in Bregenz zu richten und im Gemeindeamt dahier einzubringen wäre.