19560831_GVE017

Dateigröße 1.06 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:43
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1956-08-31
Erscheinungsdatum 1956-08-31
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am 31. August 1956 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 1 Gemeinderat, 9 Gemeindevertreter u. 1 Ersatzmann Entschuldigt abw.[esend]: GR Amann Andreas, GV Sonderegger Engelbert, Rupert Bont u. Hartmann Vinzenz. Beschlüsse 1. Die Verhandlungsschrift über die ausserordentliche Sitzung vom 22.8.1956 wurde verlesen und ohne Einwand genehmigt. Anschliessend ersuchte der Bürgermeister um Aufnahme von Pkt. 6 „Erweiterung des Strassenbaues Abschnitt Dorfstrasse, Gasthaus Krone bis zur Pfarrkirche“. 2. Den Ansuchen des [?] Oskar, Schlins 147, um Baubstandsnachsicht wurde unter der Bedingung entsprochen, dass der hiesigen Gemeinde hiedurch keinerlei Schaden erwachsen darf. 3. Dem Bauplatzwerber Bernhard Werner, Schlins 155, wurde auf sein Ansuchen um Baugelände an der Haltestellestrasse -2- ein Bauplatz bewilligt. 4. Das geologische Gutachten über Wasservorkommen im Vermülsbachtobel von Dozent Dr. Leo Krasser wurde besprochen und der Bürgermeister überdies beauftragt, durch die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Gesundheitsamt) Wasserproben nehmen zu lassen. 5. Die Jahresrechnung 1955 wurde in allen Gruppen und Haushaltsstellen verlesen, erörtert und dem Kassier auf Antrag der Rechnungsprüfer die Entlastung erteilt. 6. Der Strassenbauabschnitt Dorfstrasse von Gasthaus Krone bis zur Pfarrkirche wird laut Beschluss ebenfalls mit dem Bauabschnitt Ortsdurchfahrtsstrasse zur Bauausführung gelangen. 7. Allfälliges: Der Gemeinde St.Gallenkirch wurde zur Wasserkatastrophe ein entsprechender Beitrag bewilligt (handschriftliche Ergänzung: „500.-“]. Schluß der Sitzung um 23 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung (§ 47 GO) im Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: