19580227_GVE037

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:48
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1958-02-27
Erscheinungsdatum 1958-02-27
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 27. Februar 1958 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter. Entschuldigt abwesend: Gemeindevertreter Sonderegger Engelbert u. Amann Leo. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und genehmigend zur Kenntnis genommen. 2.) Die Einführung von Geschenkpaketen (Säuglingspakete) in der hiesigen Gemeinde wurde rückwirkend auf 1.1.1958 beschlossen. Die Lieferung dieser Pakete wird den einheimischen Geschäften übertragen. Bezügliche Gutscheine können beim hiesigen Gemeindeamte abgeholt werden. 3.) In Sache Bangbekämpfung wird für jedes abgeschaffene, mit Bang befallene Tier von der Gemeinde ein Entschädigungsbetrag von 50% der vorangeführten Quote rückvergütet. 4.) Dem Ansuchen des Landwirtes Heinrich Dörn Nr. 65 um Gewährung eines Beitrages für die im Jahre 1957 abgeschafften Bangtiere wurde im Sinne des Punktes 3 entsprochen. 5.) Über die Dacheindeckung beim Schulhaus wurde vom Bürgermeister eingehend berichtet. 6.) Die Offerteröffnung für die Aufarbeitung des Windwurfholzes brachte folgendes Ergebnis: Partie I Partie II u. III Partei IV Bont Rupert, Müller Josef, Raggl Josef, Schlins 104 Schlins 98 Schlins 84 -2- 7.) Dem Ansuchen des Goldinger Hugo in Schlins, Nr. 60, um Grundtrennung Gp. Nr. 275/3 KG Schlins, wurde entsprochen. Allfälliges: a) Beim Viehauftriebsplatz (Kirche Frommengärsch) soll eine massive Anbindevorrichtung mit Eisenbeschlag eingebaut werden. Die Kostendeckung wird durch Einhebung von S 1.Platzgeld pro Stück Vieh bewerkstelligt. b) Dem österreichischen Poliomyelitis-Verband (Verband zur Bekämpfung der Kinderlähmung) wurde ein Betrag bewilligt. Schluss der Sitzung um 22.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach Verlautbarung (§ 47 GO) im Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: