Dateigröße | 920.15 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | 004-4 |
Letzte Änderung | 13.06.2021, 01:35 |
Gemeinde | Schlins |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | schlinsvertretung |
Dokumentdatum | 1955-08-02 |
Erscheinungsdatum | 1955-08-02 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
-1- Niederschrift über die am Dienstag, den 2. Aug[ust] 1955 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Rich.[ard] Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 11 Gemeindevertreter . Entschuldigt abwesend: GV Müller Heinrich. Beschlüsse: 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Die Jahresrechnung 1954 wurde vom Rechnungsleger in allen Gruppen und Haushaltsstellen erörtert und auf Antrag der Rechnungsprüfer dem Kassier die Entlastung erteilt. 3.) Der Abbruch des alten Schulhauses wurde mit Stimmenmehrheit (14 zu 1) beschlossen. 4.) Der Waldtausch mit der Lungenheilstätte Gaisbühel wurde dem Forstausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen. 5.) Die Erstellung der Gießenbachbrücke wurde einstimmig beschlossen. 6.) Das Ansuchen der Firma Lorünser bezüglich Grunderwerbung im Schrebergartengebiet wurde vertagt. 7.) Dem Ansuchen des Otto Knecht, H.Nr. 127, um Baugrunderwerbung wurde entsprochen. 8.) Die Wasserleitungserneuerung zum alten Pfarrhof wurde beschlossen (einstimmig). 9.) Zur Bekämpfung der Rindertuberkulose werden die Impfkosten zur Hälfte von der Gemeinde getragen. 10.) Bürgermeisterentlöhnung wurde mit 8 gegen 6 Stimmen auf -2- 1000 S monatlich festgesetzt. Begründung, dass man mit ½ tätiger Beschäftigung auskommen könne. 11.) Das Schreiben der Landesregierung in Bregenz bezüglich Tierzuchtförderungsgesetz wurde verlesen und zur Kenntnis genommen Ein Antrag auf Volksabstimmung wurde nicht begehrt. 12.) Dem Landeswohnbaufond wird für das Jahr 1956 ein Wohnbauförderungsbeitrag von 60.000 S einstimmig beschlossen. Schluß der Sitzung um 23.45 Uhr Gegen diese Beschlüsse ist die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach Verlautbarung (§ 47 G.O.) beim Gemeindeamt schriftlich einzubringen ist. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: |