19580808_GVE042

Dateigröße 1.32 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:47
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1958-08-08
Erscheinungsdatum 1958-08-08
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am 8. August 1958 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und 2 Ersatzmänner. Entschuldigt abwesend: Gem.Vertr. Fritz Amann und Leo Amann. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und genehmigend zur Kenntnis genommen. 2.) Der Rechnungsabschluss für das Jahr 1957 wurde eingehendst erörtert und dem Kassier über Empfehlung der Rechnungsprüfer die Entlastung erteilt. 3.) Dem Ansuchen der Sägackerinteressentschaft, vertr.[eten] durch Herrn Gendarmerieinspektor Frick, um Einführung der Trink- und Löschwasserversorgung in der Parzelle Sägacker wird dahin entsprochen, dass die entsprechenden Strassenleitungsrohre (Gusseiserne Schraubmuffendruckrohre) noch im kommenden Herbst angekauft und im Frühjahr 1959 eingebaut werden. 4.) In Sache Grundtausch und Grundtrennungen anlässlich des Jagdbergstrassenbaues vom Jahre 1953 werden vom Bürgermeister folgende -2- Anträge zur Beschlussfassung beantragt: 1.) Das Land Vorarlberg übergibt der Gemeinde Schlins im Tauschwege aus der Gp. 2736 in E.Z. 316 KG Schlins ein Teilstück von 140 m2 und die Gemeinde Schlins übergibt dem Land Vorarlberg aus Gp. 667 E.Z. 329 KG Schlins ein Teilstück von 167 m2 und ein solches von 62 m2. 2.) Johann Frick in Schlins 129 übergibt der Gemeinde Schlins laut Tauschvertrag zwischen dem Land Vorarlberg und der Gemeinde Schlins vom 18. Juli 1958 ein Teilstück aus Gp. 668 E.Z. 1025 KG Schlins von 176 m2. 3.) Die Abtrennung eines Teilstückes von 140 m2 von der Gp. 2736 E.Z. 316 im Eigentume des Landes Vorarlberg und deren Vereinigung mit Gp. 667 der Gemeinde Schlins E.Z. 329. 4.) Die Abtrennung eines Teilstückes von 446 m2 und von 20 m2 der Gp. 665 E.Z. 316 KG Schlins im Eigentume des Landes Vorarlberg und deren Vereinigung mit der dem Johann Frick gehörigen Gp. 668 E.Z. 1025. 5.) Die Abtrennung eines Teilstückes von 20 m2 von der Gp. 665 E.Z. 316 im Eigentume des Landes Vorarlberg und dessen Vereinigung mit der der Maria Josefa Hartmann, geb. Khüny verw. Bischof, und deren Kinder mj. Otto, Hubert, Elmar und Eugen gehörigen Gp. 2907. -36.) Die Abtrennung eines Teilstückes von 62 m2 von der Gp 667 E.Z. im Eigentum der Gemeinde Schlins und dessen Vereinigung mit der dem Lande Vorarlberg gehörigen Gp. 2736 in E.Z. 316. 7.) Die Abrechnung eines Teilstückes von 176 m2 von der Gp. 668 E.Z. 1025 im Eigentum des Johann Frick und Vereinigung mit der der Gemeinde Schlins gehörigen Gp. 667 in E.Z. 329. 8.) Die Abtrennung eines Teilstückes von 478 m2 von der Gp. 668 E.Z. 1025 im Eigentum des Johann Frick und dessen Vereinigung mit der dem Land Vorarlberg gehörigen Gp. 2736 in E.Z. 316. 9.) Die Abtrennung eines Teilstückes von 167 m2 von der Gp. 667 E.Z. 329 im Eigentume der Gemeinde Schlins und dessen Vereinigung mit der dem Lande Vorarlberg gehörigen Gp. 666. 10.) Die Abtrennung eines Teilstückes von 20 m2 von der Gp. 2901 E.Z. 651 im Eigentume der Maria Josefa Hartmann geb. Khüny verw. Bischof und dessen Vereinigung mit der dem Lande Vorarlberg gehörigen Gp. 665 in E.Z. 316 KG Schlins. Für die obengenannten Grundstücke wird der Grundtausch und die Grundtrennungen genehmigt und beschlossen. 5.) Dem Ansuchen des Johann Georg Malin, Schlins Nr. 86, um Anschluss an die Trinkwasserleitung wurde die Bewilligung erteilt. 6.) Bezüglich Unfallversicherung der freiwilligen Feuerwehr Schlins soll vorerst das Einvernehmen mit dem Landesverband gepflogen werden. Die Anschaffung eines Einachser-Geräteschleppers wurde genehmigt. -4- 7.) Allfälliges: Der Bundesgewerbeschule in Bregenz wurde anlässlich ihrer Jubiläumsveranstaltung ein Beitrag zuerkannt. Schluss der Sitzung um 22.55 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb von 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: