19590129_GVE046

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:50
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1959-01-29
Erscheinungsdatum 1959-01-29
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 29. Jänner 1959 um 20.15 Uhr im Gemeindeamte (Sitzungssaal) stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister Bösch, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und 2 Ersatzmänner. Entschuldigt abwesend: GV Bont Rupert und Büchel Anton. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Der Voranschlag der Gemeinde für das Jahr 1959 wurde in allen Haushaltsstellen zur Kenntnis gebracht. Er weist an Einnahmen aus -2- in der Erfolgsgebarung an Ausgaben in der Erfolgsgebarung an Ausgaben in der Vermögensgebarung Zusammen an Ausgaben S 1.103.500 S 1.063.500 S 40.000 S 1.103.500 Der Voranschlag schliesst daher ausgeglichen ab. Als Wohnbauförderung für das Jahr 1959 ist ein Förderungsbeihilfebetrag von S 60.000 vorgesehen. Nach eingehender Aussprache wurde der Voranschlag nach einer kleinen Abänderung und zwar einer Rücklage für ein Kinderheim im Betrage von S 5000 einstimmig genehmigt und die Hebesätze für die Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben wie folgt festgesetzt: Grundsteuer für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe Grundsteuer für sonstige Grundstücke Gewerbesteuer nach Ertrag u. Kapital Lohnsummensteuer Vergnügungssteuer 300 % 250 % 250 % 2% 10 % die Steuern für das Halten von Hunden für männliche und weibliche verschnittene Tiere für weibliche unverschnittene Tiere S 80 S 120 Wassergebühren, Anschluss im Haus, Stall u. ausserhalb der Bauobjekte Bad, Abort und Waschküche je Viehtränke je Schale jährlich S 80 S 40 S 12 Weidegebühren: pro Semester 1 Kuh S 60 1 Rind S 40 1 Kalb S 20 ohne Mehrkostenaufwand Die Nichtaktivbürger bezahlen zum obigen Tarif 50% Zuschlag -3- 3.) Über die Wohnung im Gemeindehaus Nr. 20, alter Pfarrhof, soll mit den Bewerbern nochmals Aussprache gepflogen werden. 4.) Allfälliges: An verschiedene, für das allgemeine Wohl wirkende Institutionen wurden Beihilfen bewilligt. Schluss der Sitzung um 22.30 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: