19560323_GVE011

Dateigröße 1.04 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:43
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1956-03-23
Erscheinungsdatum 1956-03-23
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1- Protokoll über die am Freitag, den 23.3.1956 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Rich. Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung in Schlins. Anwesend waren: Entschuldigt: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte u. 11 Gemeindevertreter. GV Gabriel Johann Beschlüsse 1. Das Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Dem Ansuchen des Amann Andreas, Schlins 126, um Bewilligung des Holzloses der Klasse A wurde einstimmig stattgegeben. 3. Dem Ansuchen der Wtw. Stefani Sigmund, Schlins 136, um Zuerkennung des Bürgerholzloses nach Ableben ihres Ehegatten wurde einstimmig Folge gegeben. 4. Die Anschaffung eines Lichtbildapparates sowie eines Vervielfältigungsapparates als Lernbehelfe für die hiesige Volksschule wurde einstimmig beschlossen. 5. Dem Ansuchen des Moosmann Lorenz, Schlins 169, um Vorausbezug von 2 Holzlosen zur Erstellung eines Schupfens [Schuppens] wurde mit 9 ja gegen 5 nein unter gewissen Bedingungen entsprochen. 6. Der Bericht des Bürgermeisters über die Verhandlungen mit der Firma Hubers Erben in Götzis wurde zur Kenntnis genommen und der Bürgermeister ersucht, mit der Rechtsberatung in Verbindung zu treten. -2- 7. Dem Ansuchen des Auweideanschlusses, dass für Kühe und Kalbinen statt 900 kg – 1200 kg für leere Rinder statt 600 kg 800 kg und für Kälber statt 300 kg 400 kg Mist geliefert werden müsse[n], wurde mit einstimmigem Beschlusse Folge gegeben. Die Schadensverminderung wird für Kälber für leere Rinder für Kalbinen mit 2000.-S mit 4000.-S mit 6500.- S festgesetzt. Der Herbstauftrieb in die Auweide von gealptem Vieh darf in Zukunft erst mit 14. September (Heiligkreuztag) – ausgenommen beim früherem allgemeinen Alpabtrieb – erfolgen. 8. Dem Beitritt zur Amtshaftungsausgleichskassa des Vorarlberger Gemeindeverbandes wurde vorläufig nicht zugestimmt. 9. Allfälliges: Die das Wohnhaus Bont Nr. 104 bedrohlichen Tannen sollen bei der nächsten Holzschlägerung geschlagen werden. Schluß der Sitzung um 22.20 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb 14 Tagen nach deren Verlautbarung schriftlich beim Gemeindeamte Schlins einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: