19570112_GVE023

Dateigröße 1.47 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:46
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1957-01-12
Erscheinungsdatum 1957-01-12
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Samstag, den 12.1.1957 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Richard Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Entschuldigt abwesend: Bürgermeister, 1 Gemeinderäte, 11 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann Gemeinderat Amann Andreas und GV Müller Heinrich. Einleitend hielt Bürgermeister Bösch dem verst.[orbenen] Bundespräsidenten Herrn Dr. Theodor Körner einen Nachruf, wobei er besonders seine Eigenschaften als Volkspräsident hervorhob und abschliessend die anwesenden GV ersuchte, sich zum Zeichen der Trauer von den Sitzen zu erheben. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde -2- verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Der Voranschlag der Gemeinde Schlins für das Jahr 1957 wurde behandelt und in nachstehender Fassung beschlossen: Er sieht vor an Einnahmen aus der ordentlichen Gebarung. S 1.292.450 aus der Vermögensgebarung S 937.700 daher Gesamteinnahmen S 2.230.150 Demgegenüber stehen Ausgaben aus aus der normalen Gebarung der Vermögensgebarung das sind Gesamtausgaben von S 2.117.150 S 113.000 S 2.230.150 Der Voranschlag schliesst daher ausgeglichen ab. Hebesätze der Gemeindesteuern 1. Grundsteuern a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe b) für gewerblich genützte und vermietete Teile land- und forstwirtschaftlicher Betriebe c) für Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Messbetrag (seit 1.4.1941 neu in die Steuerpflicht kommende Grundstücke) d) für Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Erstarrungsbetrag 250 % 150 % 150 % 150 % 2. Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag u. Gewerbekapitel b) Lohnsummensteuer 250 % 2% 3. Abgaben, Gebühren und Beiträge a) Vergnügungssteuer b) Gemeindegetränkesteuer 10 % 10 % -3- c) Hundesteuer: für männliche und weibliche geschnittene Tiere S 80 für weibliche ungeschnittene Tiere S 120.- jährlich d) Wassergebühren: Die Wassergebühren müssten infolge der grossen Kosten zur Erhaltung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung pro Hahn, Anschluss im Haus, Stall und ausserhalb der Bauobjekte auf S 80.- . Bad, Abort und Waschküche je S 40 und Viehtränke je Schale auf 12 S jährlich festgesetzt werden. e) Weidegebühren: Pro Semester: 1 Kuh S 60, 1 Rind S 40, 1 Kalb S 20.- ohne Mehrkostenaufwand. Die Nichtbürger bezahlen zum obigen Tarif 50 % Zuschlag. 3.) Die Festsetzung der Darlehensreihung wurde eingehendst besprochen und die vorläufige Reihung nach Einlangen der Bauansuchen und bezw. Erteilung der Baubewilligung beschlossen. 4.) Über den Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages „Betriebsaktionenverbotsgesetz“ wird von der hiesigen Gemeinde kein Verlangen auf Abhaltung einer Volksabstimmung begehrt. 5.) Der Revisionsbericht anläßlich der Überprüfung der Kassagebarung und Wirtschaftsführung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung wurde verlesen und ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 6.) Dem Ersuchen des Bürgermeisters um Lohnerhöhung wurde mit 8 gegen 5 Stimmen nicht entsprochen. Schluß der Sitzung um 23.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, -3- die innerhalb 2 Wochen nach Verlautbarung (§ 47 GO) beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: