19510329_GVE018

Dateigröße 1.39 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 19:38
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1951-03-29
Erscheinungsdatum 1951-03-29
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Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1Niederschrift über die am 29.3.1951 im Gemeindehaus unter dem Vorsitz des Bürgermeisters abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung. Entschuldigt abwesend: GV Walter Albert. Beschlüße: 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen u. dazu nachgetragen, daß das Stimmergebnis in der Sitzung vom 29.2.1951 in Punkt 6 folgendes war: 6 Stimmen für den Kauf von GP Nr. 307 u. 308, 4 Stimmen für GP Nr. 259 u 2 Stimmen leer. 2.) Der Firma Lorünser, Leichtmetallwerke in Schlins, wurde zum Bau einer Werkhalle auf GP. Nr. 547/2 die Abstandsnachsicht gewährt. 3.) Es wurde einstimmig beschlossen, den Beitrag an den Landeswohnbaufonds von 4000.- S auf 5300.- S zu erhöhen. 4.) Der Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1951 wurde nach den Einzelplänen erörtert u. folgendermaßen festgelegt: Summe der erfolgsmäßigen Einnahmen Summe der erfolgsmäßigen Ausgaben Mithin verbleibt ein Überschuß von 522.550 S 323.710 S 198.840 S Hiezu kommen an vermögensamen Ausgaben Es ergibt sich somit ein Fehlbetrag von 689.840 S 491.000 S -2- Zur Deckung dieses Fehlbetrages sind an vermögenswirksamen Einnahmen vorgesehen: Aufnahme von Anleihen: 250.000 S Entnahme aus Schulhausbau – Rücklagen 91.000 S Besondere Bedarfszuweisung 150.000 S Summe 491.000 S Der Voranschlag schließt daher ausgeglichen ab. Die Hebesätze für das Jahr 1951 wurden wie folgt festgesetzt: 1.) Grundsteuer: a. für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe b. für gewerblich genutzte u. vermietete Teile der land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe c. für Grundstücke, welche neu in die Steuerpflicht kommen d. Grundstücke nach dem Erstarrungsbetrag 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 200% 200% 200% 200% Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 270% Lohnsummensteuer 2% Lustbarkeitsabgabe 10% Gemeindegetränkesteuer 10% Hundesteuer für männliche Tiere und verschnittene weibliche 40.- S für weibliche Tiere 60.- S Weidegebühren wurden mit 7 gegen 4 Stimmen wie folgt festgesetzt: 1 Kuh pro Semester S 54.1 Rind pro Semester S 36.1 Kalb pro Semester S 18.Nichtbürger bezahlen zum obigen Tarif 50% Zuschlag. Sämtliche Tarife verstehen sich ohne Mehrkostenaufwand. Die Aufstellung dieses Voranschlages für das Jahr 1951 wurde einstimmig angenommen. 5.) Der Antrag, daß beim Schulhausbau 5 Klassenzimmer, 1 Lehrmittelzimmer, 1 Lehrerwohnung, 1 Turnsaal eingebaut werden sollen, wurde einstimmig angenommen. 6.) Das Ansuchen der Maria Jussel, Schlins Nr. 69, um Anschluß an die Hauptwasserleitung für den Neubau des Stalles wurde einstimmig genehmigt. 7.) Das Torfwerk soll im heurigen Jahr wieder in Betrieb gesetzt werden, falls genügend Arbeitskräfte vorhanden sind. Zur Leitung dieses Vorhabens wurde GR Walter Leonhard bestellt. 8.) Die Fa. Lorünser soll aufgefordert werden, das Abfallmaterial von den Schrebergärten zu entfernen. Schluß der Sitzung: 23.30 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: