19490121_GVE000

Dateigröße 2.25 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 19:30
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1949-01-21
Erscheinungsdatum 1949-01-21
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Inhalt des Dokuments

-1- Sitzungsbericht: über die am 21. Jänner 1949 im Hause Nr. 45 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters und in Anwesenheit von 7 Mitgliedern der Gemeindevertretung, entschuldigt abwesend war GV Johann Gabriel, stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung. Erledigung: [1] Der Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1949 der Gemeinde wurde nach den Einzelplänen von 1 bis 9 eingehend erörtert und folgendermaßen festgelegt: Summe der erfolgsmäßigen Einnahmen Summe der erfolgsmäßigen Ausgaben Sohin verbleibt ein Überschuß von S 191.760.S 136.620.S 55.140.- Hiezu kommen an weiteren Ausgaben: Einlage zur Schulhausbaurücklage S 55.140.- Es ergibt sich somit der Ausgleich im Voranschlag. Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für 1949 wurden festgesetzt wie folgt: 1. Grundsteuer: a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 150% b) für gewerblich genutzte und vermietete Teile land- und forstwirtschaftlicher Betriebe c) für Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Meßbetrag 150% d) Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Erstarrungsbetrag 150% 2. Gewerbesteuer: a) Nach dem Ertrag und Kapital b) Lohnsummensteuer 200% 2% -2- Weiterhin wurden nachstehende Abgaben, Gebühren und Beiträge festgesetzt: 1. Lustbarkeitssteuer 2. Getränkesteuer 3. Hundesteuer analog dem Vorjahre S 40.- und S 60.4. Die Wassergebühren für die Bezüge aus der Brunnenleitung werden erhöht um 100%. 5. Die Weidegebühren für die An werden analog der letztjährigen Vorschreibung eingesetzt. 6. An Gemeindeverwaltungsabgaben werden eingehoben: a) Allgemeiner Teil des Tarifs 1. Für Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt wird S6 2. Für Bescheinigungen und Legitimationen, Zeugnisse und sonstige Bestätigungen S2 3. Für Niederschriften von mündlichen, wesentlich im privaten Interesse einer Partei liegenden Anbringen S2 4. Für Abschriften und Duplikate je Seite der Vorschrift S2 5. Beglaubigungen und Legalisierungen S2 6. Bau- und Benützungsbewilligungen ein Viertelprozent von der Bausumme 7. Freiwillige Versteigerungen: vom Erlös der zu versteigernden Gegenstände 2 v. 100, Höchstbetrag jedoch S 150 8. Abhaltung einer öffentlichen Tanzveranstaltung Gesetz v. 14.11.28 a) bis 24 Uhr S 30.b) bis 2 Uhr S 50.c) bis über diesen Zeitpunkt hinaus S 70.- -3- [2] Hinsichtlich der Trassenführung für den Ausbau der Walgaustrasse im Gemeindegebiet Schlins wurde grundsätzlich beschlossen: 1. Die Gemeinde Schlins ist an einer Umfahrung der Ortschaft Schlins nicht interessiert. Es wurden daher Studien zur Debatte vorgelegt, in denen die Straßenführung von Satteins bis nach Schlins mit entsprechenden Korrekturen und Begradigungen beibehalten wurde. Ebenso soll die Trasse im Ortsgebiet von Frommengersch im allgemeinen stehen bleiben. Für den weiteren Verlauf bis zur Gemeindegrenze von Bludesch waren 3 Varianten zur Besprechung. Variante 1: Beibehaltung der bestehenden Straßenführung mit zum Teil wesentlichen Abweichungen bei den Kurven. Variante 2: Beibehaltung der bestehenden Trasse bis Gp. 757, Weiterführung der Straße über die Grundstücksgrenzen bis Gp. 38 anschließend an Gp. 799. Variante 3: Trassenführung über den bestehenden Feldweg Gp. 2733 und Einmündung in die bestehende Straße an der Gemeindegrenze Bludesch. Die Gemeindevertreter sprachen sich nach Anhörung des Gemeinderates für die Trassenführung nach Variante 3 aus und haben die Festlegung dieser Linienführung einstimmig ausgewählt und beschlossen. 2. Wurde beschlossen: Die verlangte Erklärung der Übernahme der für den Strassenausbau erforderlichen Grundeinlösungskosten abzugeben. Weiterhin wurde beschlossen: Auf Grund der endgültigen -4- Festlegung der Trassenführung und Rechtskrafterlangung dieser Beschlüsse beim Landesstraßenbauamt Feldkirch um kostenlose Ausarbeitung eines Detailprojektes als Grundlage für sämtliche Verbauungen, Grundzusammenlegungen usw. einzuschreiten. Das Projekt soll durch eine anzuberaumende Kommissionierung als rechtlich festgelegte Grundlage gelten. [4] Zur Förderung von Kleinsiedlungen wurde nach dem derzeitigen Stand der Dinge beschlossen: anschließend an die bestehende Siedlung Baugrund mit dem Verwendungszwecke, Einfamilienhäuser zu erstellen für 6 Einheiten, die zusammen eine Baugenossenschaft darstellen, je 600 Geviertmeter zum Preise von S 3.- pro Meter abzugeben. Die Rückstellung der unbebauten Grundstücke aus dem schon bestehenden Siedlungsgebiet zur Errichtung von Kleinsiedlungen ist anzustreben und zweckentsprechend zu verwenden. [5] Sieben Ansuchen um käufliche Überlassung von Rundholz zur Erstellung von Bauvorhaben konnten nicht befriedigend erledigt werden. Die Einschreiter haben zusammen um 224 m3 angesucht. Die Gemeinde hat nur 60 m3 auf Lager. Schlägerungen werden nicht gemacht, da der Hiebsatz die letzten Jahre weit überschritten wurde. Indes wurde beschlossen, die vorhandene Menge und was eventuell noch anfällt an die Gesuchsteller aufzuteilen und zu verkaufen. [Zettel-Anhang] Grundverkehrskommission auf Vorschlag des Bauernbundes 1. 2. 1. 2. Beisitzer: Beisitzer: Ersatzmann: Ersatzmann: Bernhard Vinzenz Sonderegger Engelbert Dörn Anton Rauch Josef geb. 12.7.1904 geb. 16.4.1896 geb. 15.6.1915 geb. 18.5.1925