19590703_GVE052

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:50
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1959-07-03
Erscheinungsdatum 1959-07-03
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am 3. Juli 1959 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 9 Gemeindevertreter Entsch.[uldigt] abwesend: GV Jussel Paul, Bont Rupert u. Amann Friedrich. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Dem Ansuchen des Erne Andreas, Schlins 61, um Bezug des Bürgerholzloses nach Gründung eines eigenen Haushaltes wurde entsprochen. 3.) Dem Ansuchen des Josef Erne, Schlins 61, um Abstandsnachsicht zum Wiesenbach um 1, 50 Meter zwecks Erstellung eines Flugdaches zur Ablagerung von Rohren wurde die Bewilligung erteilt. 4.) Dem Ansuchen des Franz Lässer, Schlins Nr. 141, um Grundtrennung auf seinem Grundstück Gp. Nr. 1720, Langwiese an der Walgaustrasse, wurde entsprochen. 5.) Pkt. 5 wurde auf die nächste Sitzung vertagt. 6.) Gegen den Gesetzesbeschluss der Vorarlberger Landesregierung bezügl.[ich] Änderung und Ergänzung der Landesverfassung wird von hieraus kein Einwand begehrt. 7.) Dem Ansuchen der hiesigen Gemeindemusik um ein zinsloses Darlehen von S 25.000 zwecks Einkleidung von Jungmusikanten und Instrumentenbeschaffung wurde die Bewilligung erteilt. Stimmenverhältnis 9 ja, 2 nein u. 1 leer. -2- 8.) Dem Ansuchen d. Josef Hartmann in Schlins 112 um Abstandsnachsicht auf seiner Bp. Nr. 1300/2 gegen den Mühlbach zwecks Vergrösserung seiner Werkstätte wurde dringlichkeitshalber die Bewilligung erteilt. 9.) Allfälliges: Der 13. Monatsbezug des Bürgermeisters wurde bewilligt. Stimmenverhältnis 6 ja gegen 5 nein. Über die Verunreinigung der Dorfbäche Wiesenbach und Mühlbach wurde Beschwerde geführt und der Bürgermeister beauftragt, wegen Einwurf allen Unrates durch Bewohner der oberen Berggemeinden das Wasserbauamt um Mithilfe zur Einstellung dieses unliebsamen Vorganges zu bitten. Schluss der Sitzung um 21.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: