19591230_GVE058

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:49
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1959-12-30
Erscheinungsdatum 1959-12-30
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 30.12.1959 im Gemeindeamte (Sitzungssaal) unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 9 Gemeindevertreter, 2 Ersatzmänner. Entsch.[uldigt] abwes.[end]: GV Amann Leo, Müller Heinrich u. Büchel Anton. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Beanstandung angenommen. 2.) Für die Wohnbauförderung im Wege des Wohnbaufondes für das Jahr 1960 hat die Gemeinde Schlins wiederum einen Förderungsbeitrag von S 60.000- bewilligt. 3.) Dem Ansuchen der Geschwister Merz in Schlins Nr. 49 um Grundtrennung Bp. Nr. 79 mit 37 m2 und Zuschreibung zur Gp. Nr. 275/4 wurde entsprochen. 4.) Der Firma Hubers Erben in Götzis wurden über Ansuchen folgende Grundtrennungen bewilligt: Aus Gp. Nr. 874/13 1 ha und Zuschreibung zur Gp. Nr. 874/30, aus Gp. Nr. 874/13 1 ha 20 ar u. 36 m2 verbleibt als Gp. Nr. 874/30, aus Gp. Nr. 874/13 werden 19 ar 77 m2 abgetrennt und der Gp. Nr. 546/2 zugeschrieben. Gp. Nr. 546/2 im Ausmass von 4 ar 76 m2 werden zu einer Gp. Nr. 546/2 vereinigt. Die Gp. Nr. 546/1 kann so mit gelöscht werden. Nach Zuschreibung von 19 ar 77 m2 hat die neue Gp. Nr. 546/2 eine Fläche von 42 ar 10 m2. 5.) Dem Ansuchen Josef Schäfer, Schlins Nr. 16, um Grundtrennung der Gp. 7 mit 54 m2 und Einschreibung zur Bp. Nr. 295 des Müller Heinrich Nr. 21 sowie Trennung von Gp. Nr. 7 im Ausmass von 24 m2 und Zuschreibung zur neuerrichteten Gp. 7/3 wurde genehmigt. 6.) Dem Ansuchen des Müller Urban in Schlins Nr. 90 um Bezug des Bürgerholzloses der Klasse A wurde entsprochen. 7.) Allfälliges: Der Kinderdorfvereinigung pro Juventute – Österreich wurde ein Beitrag gewährt. S 100.-. Schluss der Sitzung um 21.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: