19490528_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 19:31
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1949-05-28
Erscheinungsdatum 1949-05-28
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Inhalt des Dokuments

-1Verhandlungsschrift aufgenommen über die am 28 Mai 1949 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Franz Josef Jussel abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend waren sämtliche Mitglieder. Erledigung 1. Die letzte Verhandlungsschrift wurde verlesen und genehmigt. 2. Der vom Gemeindeamt vorgelegte Waagtarif für die Gemeindewaage in Schlins wurde zum Beschluß erhoben. 3. Die Haftpflichtversicherung wird nicht erhöht. 4. Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben: 1. Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen (Bewilligung erteilt) wird (wozu jedoch Ausfertigungen nach § 7 oder § 10 des Vereinsgesetzes, R.G. Bl. Nr. 134/1867, nicht gehören) S 6.— 2. Bescheinigungen, Legitimationen, Zeugnisse und sonstige Bestätigungen (jedoch nicht auch einfache kanzleimäßige Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken oder dergleichen S 2.— 3. Niederschriften von mündlichen, wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden Anbringen S 2.— 4. Abschriften und Duplikate, für jede Seite der Urschrift S 2.— 5. Beglaubigungen und Legalisierungen S 3.— 6. Sichtvermerke, Vidierungen S 2.— 5. Zur Anstellung als Schulleiter in Schlins wird analog des Beschlusses vom Ortsschulrat der bisher provisorische Schulleiter Albert Matt einstimmig vorgeschlagen. 6. In der Rückstellungssache G.Zl.RK. 57/48 Gemeinde Schlins wider Hubers Erben wird der vom Bürgermeister mündlich vorgebrachte Vergleichsvorschlag erörtert und beschlossen: Die Gemeinde geht auf einen Vergleich grundsätzlich ein. Die Vertreter der Gemeinde vor der Rückstellungskommission werden ermächtigt, der Antragsgegnerin bis zu 5.000 m2 Baugrund inklusive der bereits bestehenden Ruine aus der streitgegenständlichen Liegenschaft Gp. 874/13 „entnommen aus dem Lageplan welcher einen generellen Bestandteil zum bezüglichen Kaufvertrag bildet“ zurückzulassen. Der Grundstreifen südlich von der bestehenden Fabrik Haus Nr. 106 muß an die Gemeinde zurück. Die Zufahrt vom Gasthaus Hecht her auf eigene Kosten, Wag und Gefahr zu erstellen, wird der Fa. Huber’s Erben bewilligt. Auch die Gp. 2731 (Weg) an der Nordseite der Fabrik Haus Nr. 106 entlang“ führt auf ingedachten Bauplatz. -2- 7. Einem Ansuchen der Gebrüder Josef & Lorenz Nesensohn in Schlins Nr. 26 um die Erstellung einer 25 cm starken und 60 cm hohen Gartenmauer mit einem 50 cm breiten Aufsatz aus Drahtgeflecht gegen Verzicht auf das bisherige Servitutsrecht zum Holzbezug für den bestehenden Zaun und kostenlose Überlassung eines Grundstreifens zur Verbreiterung der Gemeindestrasse einschließlich ingenannter Gartenmauer in einer Breite von 1 m sowie die Übernahme der neuen Zaunanlage am Tage nach der Fertigstellung in das physische Eigentum der Gesuchsteller und deren Rechtsnachfolger zur ungeteilten Hand wird Folge gegeben. 8. Einem Ansuchen des Albert Stähle um Bauholz vermag die Gemeindevertretung nicht beitreten, weil die Voraussetzungen bei der diesjährigen Forsttagssatzung nicht geschaffen wurden und die Ausübung der Nutzungsrechte der nachhaltigen Pflege des zum Gemeindegute gehörenden Waldes zuwiderlaufen würde. 9. Unter freien Anträgen und Anfragen gab Gemeinderat Sonderegger der Gemeindevertretung einen informativen Bericht über den gemachten Aufwand und die Entwicklung des Torfwerkes. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung an die Landesregierung offen und ist innert 14 Tagen nach dem Erscheinen dieses Blattes im Gemeindeamt allhier einzubringen. Schlins, am 5 Juni 1949 Der Bürgermeister