19581110_GVE044

Dateigröße 1.02 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:48
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1958-11-10
Erscheinungsdatum 1958-11-10
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Montag, den 10. November 1958 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 9 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann. Entschuldigt abwesend: GV Amann Fritz und Hartmann Vinzenz. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. -2- 2.) Der Rechnungsabschluss 1957 wurde von der Landesregierung überprüft und anstandslos genehmigt. 3.) Die Zuschrift der Vorarlberger Landesregierung bezügl. Impfung gegen Kinderlähmung für Volks-, Haupt- und Mittelschüler wurde zur Kenntnis genommen und die nötigen Vorkehrungen getroffen. 4.) Einem Ansuchen der Firma Lorünser um Grunderwerb bei seinem Fabriksgelände wurde mit 9 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen die Zustimmung erteilt. Zur näheren Definierung des Kaufabschlusses wurde von Seite der Gemeinde ein siebengliedriger Ausschuss gebildet. 5.) Dem Ansuchen der in Schlins Nr. 63 wohnhaften Wtw. Helene Dörn um Vorausbezug von 5 fm Bauholz für den Bau eines Maschinenschupfens [Maschinenschuppens] wurde entsprochen. 6.) Gegen die Errichtung eines Landesabgabenamtes der Vorarlberger Landesregierung wird ein Verlangen auf Volksabstimmung nicht angestrebt. 7.) Einer Zuschrift der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Fürsorgeamt) um Beteilung einer Partei mit einem zinslosen Darlehen von S 5000 konnte die Zustimmung nicht erteilt werden. 8.) Für verschiedene Wohltätigkeitsinstitute wurden Beiträge bewilligt. Dem Hilfsverein für Kindergelähmte in Vorarlberg ist die Gemeinde Schlins als Mitglied beigetreten. Schluss der Sitzung um 23.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, -3- die binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: