19591119_GVE057

Dateigröße 1.18 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:49
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1959-11-19
Erscheinungsdatum 1959-11-19
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 19.11.1959 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann. Entsch.[uldigt] abwesend: GV Gabriel Johann u. Merz Christian. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Der Schulgeldausschuss für bedürftige Schüler die auswärts Hilfsschulen besuchen und nicht intern gehalten sind, wird ein Schulkostenbeitrag gewährt. 3.) Die Kosten für Legen des Holzbodens in der Pfarrkirche Schlins werden zusätzlich von der Gemeinde übernommen. 4.) Der Bürgermeister berichtet über den derzeitigen Stand der Wasserleitungsarbeiten. Die Gemeindevertretung erklärt sich zu einem neuerlichen Antrag vom Amte der Vorarlberger Landesregierung mit einem Baukostenzuschuss von S 300.000 (Schilling Dreihunderttausend) für Legung des Hauptstranges zum Verbauungsgebiet Jupident mit einem Abstimmungsergebnis von 9 ja gegen 5 nein einverstanden. Gemeinderat Jussel (SPÖ) erblickt in den Verhandlungen einen vermeintlichen Verfahrensmangel. 5.) a) Die Generalteilung des Gemeindegutes Wald wurde mit 13 ja gegen 1 nein zugestimmt und die Bedingungen -2- folgendermassen festgelegt: Sämtliche Waldungen zwischen Gurtgasse Schnifnerweg und der Rönsbergstrasse sowie die Waldung Illwinkel mit den Grenzen Illdamm – Walgaustrasse – Nenzingerbrücke und Ill sowie den Waldparzellen entlang des Mühlbaches von Anwesen Bont bis zur Mühlbachbrücke bei Fetzel Gabriel werden vorausgesetzter Zustimmung der Schlinser Bürgerschaft und andererseits dem Amte der Vorarlberger Landesregierung in das Eigentum der Gemeinde Schlins einverleibt, wogegen die übrigen Schlinser Waldungen in das Eigentum der Bürger (Agrargemeinschaft) übergeht. Laut Abmachung wurde der Bürgerschaft das Recht eingeräumt, innerhalb 2 Jahren aus dem Gemeindewalde noch 200 fm. Nutzholz zu schlagen. b) Im Weiteren wurde mit 10 ja gegen 4 nein ebenfalls die Generalteilung der Schlinser Au (Viehweide) beschlossen und mit folgenden Bedingungen belegt: Die Gemeinde Schlins erhält das Weideland vom Waldaufseher Mähr entlang des dort südlich befindlichen Koppelzaunes und entlang der Grenzen Metallwerk – Lorünser – Giessenkanal bis gegen die Wasserfalle sowie von der Schlinser Illbrücke abwärts bis gegen den Auweideschupfen [Auweideschuppen] und der Abgrenzung Illdamm. Das in diesem Gebiete anfallende Holz wird der Gemeinde als finanziellen Ausgleich zur Errichtung des dort geplanten Sportplatzes überlassen. Des weiteren wäre statutgemäss folgende Abmachung festzuhalten: Der Gemeinde Schlins wird der Auftrieb von Vieh der Nichtaktivbürger in die Schlinser Auweide solange dies tragbar ist, wie bisher gewährleistet. Die genaueren Definitionen wären bei der Ausarbeitung der Statuten anzulegen. 6.) Dem Ansuchen einer Partei um vorschussweise Tilgung -2- der rückständigen hypothekarischen Zinsbeträge im Wege der öffentlichen Fürsorge für das laufende Jahr 1959 wurde mit 10 ja gegen 4 nein zugestimmt. 7.) Allfälliges: Zur Anschaffung eines Vorhanges für die Bühne im grossen Schulhaussaale wurde ein Beitrag von S 5000.- bewilligt. Die restlichen Kosten haben die Vereine zuzusteuern. Schluss der Sitzung um 23.10 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: