19551220_GVE008

Dateigröße 1.24 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:36
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1955-12-20
Erscheinungsdatum 1955-12-20
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1- Protokoll über die am Dienstag, den 20. Dezember 1955 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Richard Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung in Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann. Entschuldigt abwesend: GV Benedikt Mähr und Heinrich Müller. Beschlüsse: 1. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und genehmigend zur Kenntnis genommen. 2. Der Vorschlag für das Jahr 1956 wurde bis auf Haushalt. St. Nr. 713-90 (Kanalisation), welche bis auf die nächste Sitzung vertagt wurde, genehmigt. 3. Der Bericht über Vermülsbach u. Wiesenbach wurde eingehendst erläutert und zur Kenntnis genommen. 4. Der Jahresbericht über Wald- und Forstarbeiten 1955 -2- wurde befriedigend zur Kenntnis genommen. 5. Der Grundkauf beim Gemeindehaus von 75 m2 wurde beschlossen. 6. Die Lohnausgaben bei der Kartoffelkäferbekämpfung werden auch in Zukunft zur Gänze von der Gemeinde getragen. 7. Das Ansuchen der Sägäckerbewohner [Sägeäckerbewohner] um Anschluss an die Gemeindewasserleitung wurde vertagt und wird in einer späteren Sitzung behandelt. 8. Der Rekurseingabe Ida Podzimek und Albert Ohmle wurde entsprochen. Beiden Parteien wird der Wasseranschluss an der neuen Gemeindewasserleitung bewilligt. Die Wasserzufuhr zu ihren Wohnhäusern, Legen des Wasserstranges, Grabarbeiten und Anschlusskosten haben die Parteien selbst zu tragen. Der Wasserstrang kann auf dem Gemeindefeldwege zu ihren Behausungen geführt werden. Die aufgeworfenen Gräben sind ordnungsgemäß wieder instandzusetzen. Ein Anschlusszwang gegenüber anderen Parteien besteht nicht. 9. Dem Ansuchen des Permin Burtscher [Pirmin Burtscher?], Nr. 60, um Baugrunderwerbung wird dahin entsprochen, dass er vorderhand in Vormerk genommen wird. 10. Allfälliges Der Anerkennungsbeitrag für Kulturförderung in der hiesigen Gemeinde vom Gemeindeverband wurde dankend zur Kenntnis genommen. Schluß der Sitzung um 23.30 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb zweier Wochen (§ 47 G.O.) im Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Schlins, den 22. Dezember 1955 Der Schriftführer: Der Bürgermeister: