20120806_GaPa_Blitz

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Letzte Änderung 23.08.2021, 07:30
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gapablitz
Dokumentdatum 2012-08-06
Erscheinungsdatum 2012-08-06
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Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at Ausgabe August 2012 GaPa - Blitz GaschurnPartenen 41. SILVRETTA GEBIRGSWANDERUNG Am 15. August 2012 ist es wieder soweit. Von 7.00 bis 11.30 Uhr wird bei der Talstation Versettla in Gaschurn gestartet. Die Wanderung selbst beginnt nach der Auffahrt mit der Bahn bei der Bergstation und führt über den markierten Fußweg unter den Felsen der „Burg“ im leichten Anstieg auf das große, grüne Gipfeldach der Versettla (2.370 m). Bürgermeister Martin Netzer, MSc Einer der Höhepunkte der Silvretta Gebirgswanderung ist die Gipfelmesse um 11.00 Uhr auf der Madrisella (2.466 m). Nach der Messe führt der Abstieg ins idyllische Novatal zur Alpe Nova auf 1.736 m. Hier beginnt der neue Alpweg zum Maisäß Garfrescha – Talfahrt mit der Garfrescha Bahn. Die Startgebühr für die Silvretta Gebirgswanderung beträgt für Erwachsene 13, - €, für Kinder 8, - € und ist direkt am Start zu entrichten. Ermäßigungen für Montafon-SilvrettaCard und Saisonkarten Montafon Besitzer. In der Startgebühr inbegriffen sind eine kleine Jause mit Erfrischungsgetränkt am Versettlagipfel, Bustransfer, Wanderauszeichnung und Liftfahrten. GEBIETSFREMDE PFLANZEN Neophyten — auch in Vorarlberg ein Problem Nicht heimische Pflanzen können zu vielfältigen Problemen führen, wenn sie sich massiv ausbreiten. Auch in Vorarlberg haben in den vergangenen Jahren die Bestände einiger gebietsfremder Pflanzen stark zugenommen. Zu den Problemarten zählen in erster Linie Japanknöterich, Drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau sowie Späte und Kanadische Goldrute.  Problemneophyten Gemeinde Gaschurn Dorfstraße 2 6793 Gaschurn Tel.: 05558-8202-0 Fax: 05558-8202-19 gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at werden als „Schadorganismen“ im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes betrachtet, weil sie Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können. Deren Bekämpfung ist daher auch zum Schutz heimischer Arten wichtig. Drüsiges Springkraut Bekämpfung: Die Pflanzen sollten möglichst tief abgeschnitten werden, damit auch kleine Exemplare erfasst werden. Das Mähgut sollte abgeführt werden. Auch durch Mulchen wurden gute Ergebnisse erzielt. In manchen Regionen zeigte eine Beweidung mit Robustrindrassen, zB Heckenrindern oder Schottischen Hochlandrindern gute Erfolge. Händisches Ausreißen ist bei kleineren Beständigen praktikabel. Bekämpfung: Riesenbärenklau Bekämpfung: Im Frühjahr kann der Wurzelstock nach Entfernung der oberirdischen Pflanzenteile abgestochen werden. Weitere Info´s zu den „Gebietsfremden Pflanzen“ oder zur „Bekämpfung des Feuerbrandes“ können Sie Regelmäßige Mahd drängt Goldruten dauerhaft zurück. Bewährt hat sich eine zweischürige Pflege im Mai und im August über mehrere Jahre hinweg. Der Schnitt sollte dabei möglichst tief geführt werden. Eine wirksame Methode ist, den Boden Ende April und Anfang Juni 15 cm tief zu fräsen. Eine Mahd Ende Juni kann die Pflanze zum Absterben bringen. Für den Erfolg entscheidend ist, dass die Samen noch vollständig grün sind, dh die Samen noch nicht abfallen. unserer Homepage www.gaschurn.at Japanknöterich Bekämpfung: entnehmen. Durch Beweidung mit Schafen, Ziegen, Pferden oder Rindern lässt sich der Japan -knöterich zurückdrängen. Auch eine Mahd mit anschließender regelmäßiger Beweidung ist möglich. Späte und Kanadische Goldrute Eine chemische Bekämpfung ist mit dem Herbizid Round-up möglich. BEKÄMPFUNG FEUERBRAND Feuerbrand ist eine gefährliche und hoch ansteckende bakterielle Pflanzenkrankheit, die sich in den letzten Jahren in Vorarlberg in fast allen Gebieten verbreitet hat. Jede befallene Pflanze birgt das Risiko in sich, zahlreiche Pflanzen in ihrer Umgebung anzustecken. rasch zu entsorgen — sprich zu verbrennen. Nur in jenen Fällen, wo das Pflanzenmaterial nicht vor Ort verbrannt werden kann, ist ein Abtransport unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, vor allem geschlossenen Fahrzeugen oder mit einer Plane abgedeckt, zulässig. Befallen werden Kernobst und gewisse Zier– und Wildpflanzen. Der Befall von Feuerbrand ist vom Grundeigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten anzuzeigen. Diese Meldung ergeht an den Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde Gaschurn. Dies ist  Sträucher sind zur Gänze, in der Regel vor Ort, zu verbrennen;  Stamm– und Astholz mit einem Walter Lechleitner, Tel.: 0664/6631303. Das anfallende Schnittgut und Rodungsmaterial ist unter Beachtung der empfohlenen Hygienemaßnahmen möglichst Durchmesser unter 10 cm und das Laub sind zur Gänze, in der Regel vor Ort zu verbrennen;  Stamm– und Astholz mit einem Durchmesser über 10 cm kann entastet, entlaubt und anderweitig verwendet werden.