19781003_GVE038

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Letzte Änderung 14.06.2021, 16:45
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1978-10-03
Erscheinungsdatum 1978-10-03
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Inhalt des Dokuments

X GEMEINDEAMT HITTISAU Hittisau am 16.10, 78 Verhandliungsschrift: über die am Dienstag, den 3. Oktober 1978 um 20, 00 Uhr im GemeindeSitzungssaal abgehaltene 38, öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hittisau, Anwesende: Bürgermeister Anton Bilgeri, die Gemeinderäte Dir. Elmar Huber, Konrad Hagspiel, und Ignaz Bartenstein, . Erwin Eberle die Gemeindevertreter NR Ludwig Hagspiel, Alfons Sutterlüti, Hermann Nenning, Herbert Bilgeri, Hieronymus Faißt, Josef ‚Steurer, Dr. -Anton Stöckler, Eduard Metzler, Max. Möosbrugger, Gerard Hagspiel und Ing. Arno Kohler sowie der Ersatzmann Ludwig Bechter, Entschuldigte: GV Oskar Eberle und Anton Faißt, ZA / Tagesordnung: “|N Eröffnung und Begrüßung. Genehmigung der letzten Niederschrift. Novellierung der Wasserleitungsordnung. Vorlage und eventuelle Beschlußfassung: a Kaufvertrag in Elz, 50 K.G. Bolgenach ©Q0uJ bh b) Verkaufsangebot in Elz. 176 K.G. Hittisau, Anschaffung eines Loipengerätes, Stellungnahme zum Entwurf des Amtes der V1bg.. Landesregierung - Hallenbad Lingenau, | $. ‘Entscheidung über die Berufung gegen einen Baubescheid, Stellungnahme zum Pflanzenschutzgebiet Kojen-Lecknertal, Berichte und Allfälliges, ® Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und .begrüßt alle erschienenen Gemeindevertreter. Er stellt fest, daß die Einladun- gen ordnungsgemäß zugegangen sind und Beschlußfähigkeit gegeben ist. Sodann beantragt er die Erweiterung der Tagesordnung um ‘Punkt "10, Besehlußfassung über Mietverhältnisse., " Der Antrag wird einstimmig angenommen, 2, Die Niederschrift der letzten Sitzung, die allen Gemeindever- * £retern mit der‘ Einladung zugestellt wurde, wird einstimmig zur Kenntnis genommen, Zu Punkt: 7. 6. ergänzt der Bürgermeister, daß sich die Aufwendungen für das Schwimmbad bereits auf über 8 Mill. S’ belaufen, 3, Für den Anschluß von Viehtränken an die Gemeindewasserversorgung legte der Bürgermeister einen Entwurf zur Änderung der Wasserleitungsordnung vor, GV. Eduard Metzler sieht hierin eine Bevorzugung der Landwirtschaft und ist der Meinung, daß das Gleich- heitsprinzip nicht gewahrt sei. Nach einigen Formulierungs - änderungen wird der Entwurf mit einer Stimmenthaltung gutgeheißen, Ungelöst bleibt das Problem der bereits bestehenden nicht öffentlichen Laufbrunnen, deren Wasserbezug nicht durch eine Wasseruhr, erfaßt ist und zur Wasserverschwendung ver- leitet, Darüber soll im Wasserausschuß beräten werden, 4, a) Über den Verkauf des Schulhauses Bolgenach: wurde mit dem Verein "Lustenauer Ferienheim Ebnit" ein Vorverkaufsver- trag entworfen, dessen Annahme zur Diskussion stand. Der Verkaufspreis beträgt S 1.650.000, --., Der Vertrag wurde in der vorgelegten Form einstimmig angenommen.” Von der Ostseite der Spielwiese wird ein 4 m breiter Streifen im Ausmaß von ca, 182 m2 abgetrennt und an die Anrainer Bader Aurel und Johanna zum Preis von S 100, -- pro m2 verkauft. Der Verkauf wird einstimmig beschlossen, b) Mit den Interessenten an der Verbauung‘ des Engel-Areals fand eine informative Aussprache statt, um:das: Bauvorhaben voranzutreiben, Das Kaufhaus Eberle zog seine Be- werbung zurück, Der Bürgermeister hat im Einvernehmen mit den Intressenten mit der Bauträgergesellschaft "REAL" Verbindüng “aufgenommen und einen Opitionsvertragsentwurf zur Diskussion und Beratung vorgelegt. Geplant ist zunächst der Bau eines Geschäfts- und Wohnhauses mit Erd- und Obergesch6öß ‚, in dem die Raika, -eine Dogerie, -noch zu vergebende Geschäfts- räume und mindestens 6 Wohnungen untergebracht werden sollen, Notwendig ist aber die Erstellung eines Gesamtver- bauungskonzeptes, in dem auch der Kultursaal und ein Festaurant vorgesehen sind, Es wurde beschlossen, auch mit anderen Bauträgergesell- schaften Verbindung aufzunehmen, um deren Vorstellungen und Anbote zu erfahren, Zu den Vorbesprechungen werden von der Gemeinde die Mitglieder des Bauausschusses beigezogen, 5, Zur Förderung des Winterfremdenverkehrs ist die Präparierung der Langlaufloipe im Ort unbestritten eine Notwendigkeit, An die Pistenbeschaffenheit werden heute bedeutend höhere Anforderungen gestellt, sodaß der Einsatz eines leistungsfähigen Pistengerätes erforderlich ist, Ein solches Gerät kostet rund S 420.000, -- und kann aus dem Budget des Verkehrsvereins nicht finanziert werden, da hierfür im Voranschlag lediglich S 75.000, -- vorgesehen sind, die voraussichtlich allein zur Abdeckung der Betriebs- und Personalkosten benötigt würden, Die angespannte Finanzsituation der Gemeinde 1äßt zur Zeit eine solche Anschaffung kaum zu, Aus dieser präkeren Sachlage entspann sich eine angeregte Diskussion über die Schwierigkeiten in der Finanzierung der Fremdenverkehrsförderung, wobei die Beiträge an die Dach- organisationen. Verkehrsverband Bregenzerwald und Landesverband ständig steigen, . der Fremdenverkehr aber stagniert und für die örtlichen Aufgaben keine Mittel bleiben, Nun ist es gerade der Winterfremdenverkehr, der durch den Langlaufboom eine Steigerung in unserer Region durch gezielte Werbung und eine gepflegte Loipe erwarten ließe. Die Präparierung der Langlaufloipe erfordert Kosten, die aber nicht durch Fahrtpreise wie am Schilifthang hereingebracht werden können. Der Einsatz des Pistengerätes der Schilift K.G, Hittisau für die Präpärierung ‚der Langlaufloipe ist aus zeit- lichen und organisatorischen Gründen schwer durchführbär, insbesondere wenn die geplante Weiterführung der Loipe nach Baldersthwang damit bewerkstelligt werden sollte, Dabei be- füchtet. man vor allem bei der Unterführung im Raum der Völken- brücke Schwierigkeiten und. Gefahren durch die Schneeräumung, In der‘ Gemeindevertretung konnte man sich vorerst nicht zur Anschaffung eines neuen Pistengerätes entschließen. Der Bürgermeister wird mit der Schilift K, G, Hittisberg über einen eventuell kombinierten Einsatz ihrer Raupe für. die Loipen- präparierung verhandeln und sich bei der Fa, Hämmerle, Lustenau über die Zahlungskonditionen erkundigen, 6, Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung ist endlich der Entwurf einer Vereinbarung zwischen den Sprengelgemeinden und der Gemeinde Lingenau über die Schulerhaltyungsbeiträge zum Investitions- und Betriebsaufwand des Hallenbades Lingenau zur Stellungnahme eingetroffen, Der Vereinbarungsentwurf ist allen Gemeindevertretern schriftlich mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Der Bürgermeister verliest zunächst ein Begleitschreiben des Amtes der Vlbg; Landesregierung zum. Vereinbarungsentwurf, in dem entgegen den Tatsachen von "einer grundsätzlichen Einigung auf Basis der angeschlossenen Vereinbarung " die Rede ist, Die Bürgermeister der Sprengelgemeinden haben eine schriftliche Anfrage zum Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, die zur Diskussion stand, Hierin wird um Klärung einiger Punkte gebeten, Nach Punkt 6. der Vereinbarung hätten die Sprengelgemeinden ihre Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ‚Bregenz, vom 15. April 1975, Zl1. II-2189/1973, womit der Gemeinde‘ Lingenau der Bauplan für die Erstellung eines Hallenbades gemäß $ 12 des Schulerhaltungsgesetzes, LGBL, Nr, 2/1965, genehmigt und damit das Hallenschwimmbad als Schulliegenschaft anerkannt wurde, zurückzuziehen. Dieser Bescheid ist ohne Anhören der Sprengelgemeinden ergangen und mit Gesetzesmängeln behaftet, Einzelne Gemeinden haben denkbar schlechte Erfahrung bei Vereinbarungen mit der Gemeinde Lingenau gemacht, sodaß Bedenken für den dauerhaften Bestand dieser Vereinbarung bestehen, da die Vertrauensbasis in Zweifel steht, NR Ludwig Hagspiel ist der Meinung, man möge einer Vereinbarung nach Klärung der umstrittenen Punkte zustimmen, um die verfahrene Situation gütlich zu bereinigen, Die Stellungnahme der Bürgermeister der Sprengelgemeinden wurüe gutgeheißen, 7. Bilgeri, Sütten hat gegen den Baubescheid der Gemeinde vom 22.9.1978 Berufung eingebracht. Bilgeri hat ohne Baubewilligung an seine Doppelgarage ein Holzschopf und Bastelraum angebaut, weshalb ein ablehnender Bescheid ergangen ist, Der Bauausschuß erklärte sich in der Berufungsverhandlung befangen, Vizebürger- meister Huber brachte den Bescheid der Gemeinde und die Berufung des Bauwerbers zur Verlesung, Nach längerer Debatte wurde beschlossen, den Entscheid über die Berufung zu vertagen, um den Gemeindevertretern Gelegenheit zu geben, den Zubau in Augenschein zu nehmen, 8, u, 9. Infolge der vorgeschrittenen Zeit wurde die Behandlung der Punkte 8, u, 9. vertagt. 10, Nach Verkauf des Schulhauses Bolgenach an den Verein Lustenauer Ferienheim Ebnit muß das Haus von den Mietparteien geräumt werden, Die Lebenshilfe wird wie bereits abgesprochen, die Ostseite ‘im Parterre des Versorgungsheimes beziehen, Die Räume werden von der Lebenshilfe instandgesetzt und eingerichtet. Der Bürgermeister schlägt als Monatsmiete‘ einen.Sozialtarif von S 500, -- vor; " Lehrer Pfanner wird eine ‘Wohnung im neuen Schulhaus beziehen, Er soll die.Heizung im Schulhaus überwachen und für das Schließen des Gebäudes sorgen, Als Miete werden monatlich S 1, 500, -- plus MWST. und Strom verlangt. Frau Fetz von der Lebenshilfe wird gegen eine Monatsmiete von S 800, -- im Dachgeschoß des Feuerwehrgerätehauses untergebracht, Schluß der Sitzung um 0.15.Uhr, Der Bürgermeister: gez. Anton Bilgeri e, h, .