19790807_GVE046

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Letzte Änderung 14.06.2021, 16:39
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1979-08-07
Erscheinungsdatum 1979-08-07
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT HITTISAU Hittisau am 20.2.1970 Verhandlungsschriäiäft: über die am Dienstag, den 7. August 1979 um 20.15 Uhr im Gemeindesitzungssaal abgehaltene 46. öffentliche Sitzung der Ge- meindevertretung Hittisau. Anwesende: Bürgermeister Anton Bilgeri, die Gemeinderäte Dir. Elmar Huber, Konrad Hagspiel, Erwin Eberle und Ignaz Bartenstein, die Gemeindevertreter Hermann Nenning, Herbert Bilgeri, Hieronymus Faißt, Oskar Eberle, Dr. Anton Stöckler, Gerard Hagspiel, Max Moosbrugger und Ing. Arno Kohler. Entschuldigte: die Gemeindevertreter NR Ludwig Hagspiel, Alfons Sutterlüti, Josef Steurer, Anton Faißt und Eduard Metzler. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung. 2. a) Beschlußfassung über die Errichtung weiterer Gehsteige mit Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt und b) Antrag um Einbeziehung in die Projektierung. 3. Beratung über die Grundteilung auf dem Engelareal. 4. Beschlußfassung über das vorliegende Projekt für den weiteren Ausbau der Wasserversorgung. 5. Novelle der a) Wassergebührenordnung b) Kanalgebührenordnung. 6. Neubestellung der Gemeindekommission zur Erstellung der Geschworenen- und Schöffenliste, 7. Schreiben der Gemeinde Lingenau (lt, Beilage). 8, Beitritt zum Betriebshelferdienst der Landwirtschaftskanmers 9. Vorlage von Landesgesetzen: a) Katastrophenhilfegeset2. b) Rettungsgesetz. 10. Protokoll der letzten Sitzung. 11. Berichte und Allfälliges. 1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Erschienenen. Er stellt fest, daß die Einladungen ordnungsge- mäß zugestellt wurden und Beschlußfähigkeit gegeben ist. Sodann stellt er den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um Punkt 12. Vergabe der Einzäunung für die Kläranlage. Der Erweiterung der Tagesordnung wird zugestimmt. 2. a) Die Landesstraßenbauplanungsstelle ist mit der Vermessung für die Geländeaufnahmen zur Planung unserer Ortsdurchfahrt beschäftigt. Im Zuge äss Straßenausbaues steht die Errichtung der Gehsteige und Straßenbeleuchtung zur Entscheidung. Grundsätzlich ist die Gemeindevertretung der Meinung, einen Gehsteig von 1, 40 - 1, 50 m Breite südseitig von Scheidbach über Windern zum Sternen bis zur Einmündung der Schwimmbadstraße und weiters von der Sternenkreuzung zum Dorfplatz und bis Heideggen in der Planung. vorzusehen, Für die Straßenbeleuchtung ist die Verlegung von Leerrohren miteinzuplanen. b) 3, Mit einstimmigem Beschluß wird an die Landesstraßenplanungsstelle der Antrag zur Einbeziehung der geplanten Gehsteige in die Projektierung eingebracht. Die Fa. Grabher hat die Pläne für die Teilverbauung des Ortszentrums auf dem Engelareal vorgelegt und bereits um die Baugenehmigung angesucht. Die Kommissionierung wurde auf Donnerstag, den 9. August anberaumt. Gemeindevorstand und Bauausschuß haben im Einvernehmen mit der Raika einige Änderungen vorgeschlagen. Das Objekt sollte ganz unterkellert, mehr über das Straßenniveau angehoben und die Dachneigung etwas verringert werden. Der Vorbau könnte etwas schmaler ausgeführt werden. Ein großer Mangel ist, daß keine Garagen vorgesehen sind, Es soll die Möglichkeit zum Bau :einer Tiefgarage überprüft werden. Weit mehr Bedenken erwachsen aus der Tatsache, daß für die Wohnungen unter den Einheimischen nur wenig Interessenten sind. Deshalb ist der Verkauf an Auswärtige zu befürchten, die hier eine Wochenend- wohnung etablieren. Dies aber liegtnicht im Gemeindeinteresse. Daher regt der Bürgermeister an, zur Errichtung von Altenwohnungen eventuell das 2. Obergeschoß durch die Gemeinde zu erwerben. Damit kam ein neuerer Aspekt zur Sprache, der eine längere Diskussion auslöste. Durch die Situierung von Altenwohnungen im Dorfzentrum würde die Vereinsamung der betagten Gemeindebürger gemildert und das Haus dem Gemeindeinteresse weit dienlicher werden. Für diesen Fall müßte der Einbau -&ines Personenliftes eingeplant werden. Der Vorschlag wird weiter- verfolgt und mit dem Bauträger Fa. Grabher verhandelt. Der Bau des zweiten Teilprojektes, das ein Restaurant und den Gemeindesaal vorsieht, wird immer dringlicher. Gerade in den Sommermonaten wird das Fehlen eines Veranstaltungssaales mit der Bewirtschaftung in der Gemeinde mehr und mehr vermißt. Für das Restaurant besteht Aussicht, einen privaten Bauherrn zu gewinnen, der die Bewirtschaftung des Saales im Bedarfsfalle zu besorgen hätte. Den Bau des Gemeindesaales wird voraussichtlich die Gemeinde finanzieren müssen. In einem Betriebsvertrag mit dem Restaurantinhaber müßte vor Baubeginn die Gewähr für die Bewirtschaftung des Kultursaales sichergestellt werden. Die Grundteilung des Areals wird verschoben, Es soll zuerst das Bauobjekt abgesteckt werden, um ein naturgetreues Bild der Situierung zu erhalten. Für die Erweiterung der Gemeindewasserversorgung liegt ein Projekt zur Beschlußfassung auf. Das Bauvorhaben ist in das Förderungsprogramm des Landes bereits aufgenommen und die Verhandlung zur Wasserrechtsgenehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft anberaumt. Vorgesehen sind folgende Teilprojekte: a) die Neuversorgung der Parzelle Brand, b) der Bau einer Ringleitung Brand - Rain, c) der Bau einer Ringleitung Korlen —- Dorf, d) die Sanierung der Quellableitung in Völken und e) der Bau einer Entkeimungsanlage für das Wasserwerk Bolgenach im "Neu Gut", Die Versorgung der Parzelle Brand mit Trink- und Löschwasser über Antrag der Bewohner wurde begrüßt. Die erwähnten Ringleitungen bringen für die Parzellen insbesonders eine leistungsfähigere Versorgung in Brandfällen., Die Sanierung der Ableitung von der Quellfassung in Völken durch größere Rohre und mehr Gefälle bewirkt die bessere Speisung der Leitung, da das Überwasser genutzt und verhindert wird, daß Luft in die Leitung einfließt. Eine längere Diskussion entspann sich über die Notwendigkeit zum Bau einer Entkeimungsanlage für das Quellwasser in Bolgenach, Vor Baubeginn wurde das Wasser untersucht und die Proben waren einwandfrei. Nun haben wiederholte Untersuchungsergebnisse durch die Bezirkshauptmannschaft den Gehalt von Enterokoken nachgewiesen, sodaß die Qualität als Trinkwasser nicht entspricht. Über das Erweiterungsprojekt liegt folgender Kostenvoranschlag auf: Ausbau des Versorgungsnetzes Sanierung der Quellableitung S S 353, 300, -122.000, -- Entkeimungsanlage S 385.400, -- Unvorhergesehenes, Bauverwaltung S 39.300, -- S 900.000, -- Gesamt Einstimmig wurden die Projekte zur Erweiterung des Versorgungsnetzes und der Sanierung der Quellableitung in Völken gutgeheißen. Der Bau der Entkeimungsanlage in Bolgenach fand mehrheitliche Zustimmig, sofern diese für die Verbesserung der Wasserqualität unumgänglich notwendig ist. 5. a) Der Rürgermeister erläutert die Änderung der Gebührensätze, die sich durch die Novellierung der Wassergebührenoränung ergeben, nach der ab 1.1.1979 anstelle des Baukostenindexes der Lebenshaltungskostenindex als Grundlage zur Bemessung der Gebühren angewendet wird, Nach dem Lebenshaltungskostenindex ergibt sich bis 31.12.1978 eine Preissteigerung von rund 57 %, wogegen der Baukostenindex um 91 % angestiegen ist. Für den Wasseranschluß beträgt inklusive LÖschwasser die Gebühr ab 1.1.1979 somit mindestens S 14.148, -- + 8 % MWSt. Der Novellierung der Wassergebührenordnung im obigen Sinne stimmt die Gemeindevertretung einhellig zu. b) Zur Novellierung der Kanalgebührenordnung, die erst mit Verordnung vom 1.1.1978 in Kraft trat, äußert der Bürgermeister Bedenken, Die Steigerung des Indexes fällt noch nicht so immens ins Gewicht. Es wird beschlossen, die Novellierung der Kanalgebührenordnung vorerst zu verschieben. 6. In die Kommission zur Erstellung der Geschworenen- und Schöffenlistg werden bestellt: Bgm. Anton Bilgeri GV, Hieronymus Faißt GV. Gerard Hagspiel GV. Max Moosbrugger. 7. Das Schreiben der Gemeinde Lingenau betreffend der Vereinbarung über die Benützung des Hallenbades für den Schwimmunterricht für die Hauptschüler und des zu leistenden Benützungsentgeltes ist allen Gemeindevertretern schriftlich zum Studium zugegangen. Auf Grund der Beratung wurden folgende Änderungen beantragt: Punkt 4. soll sinngemäß lauten: Bei Abweichungen der tatsächlich gehaltenen Schwimmunterrichtsstunden von den lehrplanmäßig vorgesehenen, halten sich die beitragszehlenden Gemeinden vor, eine aliquote Kürzung des Beitragsentgeltes vorzunehmen. Punkt 8, Der Nachsatz " und verzichten auch nach Ablauf dieser Vereinbarung auf eine solche Erledigung " ist zu streichen. Vorbehaltlich der Akzeption dieser Änderungen stimmt die Gemeindevertretung der Vereinbarung einstimmig zu. Die Vorschreibung für den Betriebshelferdienst der Landwirtschaftskammer für das Jahr 1978 in Höhe von S 2.150, -- ist eingetroffen und wird beglichen. Die Einrichtung hat sich be- währt und wurde auch in unserer Gemeinde verschiedentlich in Anspruch genommen. Die Gemeindevertretung hat einstimmig den Beitritt zum Betriebshelferdienst der Landwirtschaftskammer beschlossen. Zu den Landesgesetzen a) Katastrophenhilfegesetz und b) Rettungsgesetz wird kein Einspruch erhoben und keine Volksabstimmung verlangt. 10. Das Protokoll der letzten Sitzung wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 11. Bericht des Bürgermeisters: 1. Für den Ankauf des Tanklöschfahrzeuges ist die positive Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes eingetroffen. 2. Die Familienhelferin Marlies Düringer wird am 17.9.1979 den Dienst in unserer Gemeinde antreten. 3. Für die erwünschte Verlängerung des Überlaufwasserkanales in Heideggen als Vorbedingung zur Aufschüttung des Tobels haben die Interessenten die von der Gemeinde verlangte Landschaftsschutzbewilligung nicht beigebracht bzw. beantragt, sodaß die lautgewordene Kritik ungerechtfertigt ist und abgewiesen werden muß. 4. Im Zuge des Straßenbaues in Hangernfluh gibt es Probleme mit der teilweise notwendigen Umlegung der Gemeindewasserleitung. 5. Die Volksschullehrerin Eva Maria Huber wurde mit 1.9.1979 von der Behörde zur Dienstleistung an unsere Schule versetzt. 6. Herr Ing. Müller hat der Gemeinde den Entwurf eines Er- schließungsvertrages zur Wasserversorgung und Kanalisation der Gp. 973 zugesandt. Die Wasserversorgung der Gp. 973 wird im Zuge des Netzausbaues von der Gemeinde bewerkstelligt, sodaß sich hiefür ein Vertrag erübrigt. Für die Kanalisation schlägt der Bürgermeister den Abschluß eines Finanzierungsvertrages mit den Interessenten vor, der in der nächsten Sitzung behandelt werden soll. 7. Mit 1.9.1979 tritt die Krankenschwester Müller den Dienst in dem neu errichteten Sozialsprengel Vorderwald an. Dienstgeber ist die Gemeinde Langenegg. Die Kosten werden nach einem Einsatzpunktesystem verumlagt. 8. Die Eröffnung und Einweihung des Freibades am Sonntag, den 29.7.1979 ist bei prächtigem Badewetter und großer Besucherzahl bestens verlaufen, Landeshauptmann Dr. Kessler vermochte mit seiner gekonnten Festrede voll zu überzeugen. Die Anlage fand allgemeines Lob unter den Festgästen. Allfälliges: 1. GV Gerard Hagspiel teilt mit, daß für die Lebenshilfe anläßlich der Schwimmbaderöffnung der schöne Spendenerlös von S 7.800, -- eingegangen ist. Er dankt der Gemeinde für die großzügige Geste, auf Eintrittsgelder zu Gunsten der Lebenshilfe verzichtet zu haben und sprach in deren Namen allen Spendern den Dank aus. 2. Das Fahrverbot auf der Ließenbachstraße wird lt. Mit- teilung von GR Bartenstein von vielen KFZ-Lenkern nicht beachtet, vielmehr benützen junge Mopedfahrer die Straße als Rundfahrtkurs für ihre Vergnügungsfahrten. Leider ist die Gendarmarie zu überlastet, um laufend wirksame Kontrollen zu machen. 12. Für die Umzäunung der Kläranlage haben drei Firmen Offerte eingereicht und zwar Fa. Fesenmeier, Schwarzach Fa, Köb, Feldkirch S S 52.790, -62.334, -- Fa. Blum, Höchst S 62.724, -- Die Arbeiten werden lt. den Richtlinien des Wasserwirtschaftsfonds an den Bestbieter Fa. Fesenmeier vergeben. Schluß der Sitzung um 24.00 Uhr. Der Bürgermeister: gez. Anton Bilgeri e. h.