19780509_GVE033

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Letzte Änderung 14.06.2021, 16:35
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1978-05-09
Erscheinungsdatum 1978-05-09
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GEMEINDEAMP HITTISAU Hittisau am 29, .05, 1978 Verhandlungsschrift: über die am Dienstag, den 9.5.1978 um 20.15 Uhr im Gemeindesitzungssaal abgehaltene 33, öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hittisau. Anwesende: Bürgermeister Anton Bilgeri, die Gemeinderäte Dir, Elmar Huber, Konrad Hagspiel, Erwin Eberle und Ignaz Bartenstein, die Gemeindevertreter NR Ludwig Hagspiel, Alfons Sutterlüti, Hermann Nenning, Herbert Bilgeri, Hieronymus Faißt, Josef Steurer, Dr. Anton Stöckler, Gerard Hagspiel, Anton Faißt, Max Moosbrugger, Ing. Arno Kohler und Ersatzmann Xaver Hagspiel, weiters 3 Zuhörer und Raumplaner Dipl. Ing. Reith. Ad Entschuldigt: GV Oskar Eberle, Tagesordnung: UNWS PN Eröffnung und Begrüßung. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. Behandlung der Änderungsanträge zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes, Erlassung des Flächenwidmungsplanes, ALLFfäIliges, * Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Erschienenen, insbesondere Raumplaner Dipl. Ing. Wolf Jürgen Reith. Er stellt fest, daß die Einladungen ordnungsgemäß zugegangen sind und Beschlußfähigkeit gegeben ist, Sodann beantragt er eine. Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte "6, Ansuchen um Bewilligung der Mitverwendung des örtlichen Gemeindewappens*" und "7, Vergabe von Aufträgen bei der Kläranlage" sowie "8, Vertraulich", Der Antrag wird einstimmig angenommen, 2, Die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung entfällt, da es allen Gemeindevertretern zugestllt wurde, NR Ludwig Hagspiel bedankt sich für die Erwähnung seiner Ehrung bei der letzten Sitzung, Die Schule für seine parlamentarische Tätigkeit sei die Gemeindevertretung gewesen, führt er u.a. aus, Die Niederschrift wird einstimmig angenommen, 3. Wie der Bürgermeister berichtet war der Entwurf des Flächenwidmungsplanes vom 23.1. - 23.3.1978 öffentlich aufgelegt und es sind ca, 30 Änderungsvorschläge bzw. Anträge eingelangt, . Die Gemeindevertretung hat am 28.4.1978 eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse und die Behandlung einer Anzahl Änderungs- wünsche vorgenommen, Hierüber ist jetzt Beschluß zu fassen, Änderungswünsche denen nicht entsprochen wird, sind mit entsprechender Begründung und nach Verständigung der Betroffenen gemeinsam mit dem Flächenwidmungsplan nach dessen Beschlußfas- sung an die V1lbg. Landesregierung vorzulegen, ) Die vorliegenden Anderungswünsche werden.wie folgt erledigt: 1. Fröwis Walter - Antrag auf Widmung von Baulahd auf Gp. 657/2 K.G. Hittisau, Windern, zwischen Bundesstraße 200 und Pia Wilburger: Ein Grundtausch mit Pia Wilburger ist nicht möglich, Von Raumplaner Dipl. Ing. Reith wird für die Grundfläche entlang der Bundesstraße bis Schmiede TFeurstein ein "Mischgebiet ( Gewerbe)" vorgeschlagen. Ein Umlegeverfahren wäre nach dem Raumplanungsgesetz auch nach Beschlußfassung zum Flächenwidmungsplan noch möglich, Einhellig wird dem Antrag von Max Moosbrugger auf Widmung von Baufläche "Mischgebiet (Gewerbe)" betreffend die Gp. 657/1 - 657/7 zugestimmt. Eberle Herbert - Antrag auf "roter Punkt" südlich dem landwirtschaftlichen Gebäude in Hittisau-Bolgenach auf Gp. 106, KG. Bolgenach: Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben, Neyer Jutta — Antrag auf Änderung des vorliegenden Flächenwidmungsplanes und Widmung einer weiteren Baufläche auf Gp. 527/5, K.6G. Bolgenach: Da eine Erschließung durch den Gemeindeabwasserkanal nicht vorgesehen ist, müßte eine Ausnahmegenehmigung durch die V1lbg. Landesregierung erteilt werden, Wie von Helmut Neyer als Vertreter von Jutta Neyer bei der Begehung festgestellt wurde, ist derzeit kein dringender Bedarf für eine Baufläche "Wohnen" gegeben, Dem Antrag des Bürgermeisters, eine Baufläche nicht zu widmen, wird daher einmütig zugestimmt. Neyer Anton - Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes und Widmung einer Baufläche entlang der Bundesstraße am Häleisen für die Erstellung von 2 Wohnhäusern unmittelbar gegenüber seinem derzeitigen Schweinestall: . Nach Auffassung unseres Raumplaners ist nur ein "Mischgebiet (Landwirtschaft)" möglich. Ausgehend von der Annahme, daß der Schweinestall in späterer Folze aufgelassen wird, erteilt die Gemeindevertretung - bei Stimmenthaltung von Anton Bilgeri und Hermann Nenning - für die Bauflächen von 2 Wohnhäusern auf Gp. 708 die Zustimmung mit der Auflage, daß ein Bauabstand von 15 Metern zur Grundstücksgrenze der Geschwister Bechter einzuhalten ist, Weiß Johann und Paula — Antrag auf Baulandwidmung in Gp. 1479/1, K.G. Hittisau, Korlen: Bei der Besichtigung wurde protokolliert, daß mangels eines Gemeindeabwasserkanals eine Baufläche nicht gewidmet werden kann, Inzwischen wurde von Weiß Johann mündlich beantragt, eine weitere Bautiefe auf Gp. 948, K., G., Hittisau gegenüber dem Haus Wildau — Richtung Parzelle Dorf, zu widmen (siehe Pkt. 14. Weiß Winfried), Dem Antrag, entsprechend dem Ergebnis der Meinungsbildung bei der Begehung kein Bauland auf Gp. 1479/1 zu widmen, wird einstimmig stattgegeben. 6, Dorner Josef und Marianne -— Änderungsantrag auf Betriebsgebiet hinter dem Hechtbühel auf Gp., 14/1, K.G. Bolgenach: Nach Auffassung von Dipl, Ing; Reith ist eine dem Änderunzswunsch entsprechende. Widmung denkbar, wobei der Hügel mit Gp. 1502, 1501 und 1600 als Freihaltegebiet zu widmen wäre, d.h., daß auch keine landw; Gebäude zulässig sind, Dem Antrag des Bürgermeisters auf Gp. 14/1 “Betriebsgebiet* zu widmen, wobei der Hechtbühel (Gp.. 1502, 1501 und 1600) als Freihaltefläche vorgesehen wird und keine landw, Gebäude zulässig sind, wird einhellig entsprochen, Bechter Erna - Antrag auf roter Punkt" hinter dem landw., Gebäude in Hittisau, Brand, auf Gp. 856: Dem Vorschlag des Raumplaners aus der Sicht des Örtsbildes den "roten Punkt" nicht östlich, sondern an der Nordseite des Hauses Hittisau Nr. 162 vorzusehen, wird einstimmig stattgegeben. Vögel Reinelde - Änderungwunsch zum Flächenwidmungsplan auf Widmung einer Restfläche in Gp. 907/1, K.G. Hittisau, Großen- bündt, zwischen Wohngebäuden als Baufläche (Wohnen): Dem Anderungswunsch wird einhellig zugestimmt, 9; Maurer Konrad - Änderungswunsch zum Antrag au“ Bewilligung eines "roten Punktes" auf Gp. 869, K.G. Hittisau beim landw, Anwesen in Brand und Widmung von Mischgebiet auf Gp. 921 an der linken Seite der Rainstraße: N Entgegen dem ursprünglichen Antrag besteht ein Änderungswunsch den roten Punkt nicht am Brand, sondern auf Gp. 921 beim Haus “Heidegger" am Rain vorzusehen, Da nun dieses Gebiet als Mischgebiet "Wohnen" vorgesehen ist, erübrigt sich die Bewilligung eines 102 "roten Punktes", Müller Brunhilde und Mitbesitzer -—- 4 Anträge auf Baulandwidmung von Fehr Maria, Müller Brunhilde, Werner Hagspiel und Friedrich Hagspiel betreffend Gp. 973, K.G. Hittisau: Zur Zeit ist über eine Grundteilung noch nicht entschieden und Verhandlungen sind im Gange. Nach Steurer Josef wäre ein wesentlicher Beitrag, wenn zwei Bauplätze an der Rainstraße bewillizt würden, damit Baulandwünsche erfüllt werden können, Wie Max Moosbrugger berichtet, besteht zum Problem Werner Hagspiel Aussicht auf anderweitige Lösung. Nach Auffassung von Dipl. Ing. Reith ist eine Bebauung rechtsseits der Rainstarße aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildes unerwünscht, Max Moosbrugger stellt den Antrag auf Widmung von Mischgebiet “Wohnen" in einer Bautiefe von 3o m von der Landesstraße auf die ganze Grundstücks- breite, Der Antrag wird einstimmig angenommen, (Josef Steurer ist wegen Befangenheit in eigener Sache ohne Stimmrecht), 11. entfällt. 12, Dorner Martin - Änderungswunsch auf Bewilligung eines "roten Punktes" auf Gp. 347/1, K.G. Hittisau, bei Sennerei Hinteregg: Es wird zur Kenntnis genommen, daß sich der rote Punkt nicht beim landw. Gehöft befindet, weil der Standort an der Straße günstiger ist, Der "rote Punkt" wird in der vorgesehenen Lage einstimmig bewilligt. AZ. Weiß Winfried — Änderungswunsch auf Baulandwidmung für 2 Bauplätze auf Gp. 948, K.G. Hittisau, mit einer zweiten Bautiefe: Nach einer Diskussion wird der Antrag - keine 2, Bautiefe, aber zwei Bauflächen für je ein Wohnhaus rechts und links der Straße nach Korlen zu widmen - einstimmig angenommen, 14. Saltuari Peter —- Antrag auf Widmung einer Baufläche betreffend Gp. 500/2, K.G, Bolgenach: Bei der Begehung wurde mit Saltuari Peter und Schmid Rudolf vereinbart, den Bauplatz im selben Flächenausmaß etwas südwestlich in Richtung Haus Simmerle zu verlegen, Die östliche Gebäude- grenze dürfte 32 m östlich des Hauses Simmerle liegen. Es wurde eine Erklärung verlangt, daß der Antragsteller zur Kenntnis nimmt, daß innerhalb 15 Jahren keine Erschließung durch den Gemeindekanal erfolgt. Dem Antrag des Bürgermeisters einer Widmung als "Bauerwartungsfläche" zuzustimmen, wird einmütig stattgegeben. 15. Bechter Gottlieb — folgende Änderungswünsche zum Flächenwidmungsplan liegen vor: a) die derzeitige Baufläche Gp. 927/1, K.G. Hittisau soll auf Mischgebiet (Landwirtschaft), b) die Gp, 906/1, K.G. Hittisau soll auf Mischgebiet (Landwirtschaft) und c) die linke Straßenseite der Rainstraße (zwischen Gebäuden) soll als Mischgebiet (Wohnen) gewidmet werden, zu a) Der Antrag wird einstimmig abgelehnt, Es bleibt beim Wohngebiet, damit eine zusammenhängende Baufläche gegeben ist. zu b) Vom Planer wird die Widmung als Wohngebiet vorgeschlagen. Dem Antrag auf Wohngebiet wird einhellig zugestimmt. zu c) Dem Antrag auf Widmung von Mischgebiet (Wohnen) auf der linken Seite der Rainstraße von Erich Lässer bis Hans Nenning wird übereinstimmend stattgegeben, 16. entfällt. 17. Y1lbg. Kraftwerke — Änderungwunsch auf Einzeichnung von zwei Betriebsgebäuden der VKW als Sonderflächen in der N0O-Ecke von Gp. 39, K.G., Hittisau und in der nördl., Ecke der Gp., 66, K.G, Hittisau: Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen, 18, Flatz Hans - Änderungsantrag auf Löschung der Bauflächenwidmung und Widmung von Landwirtschaftsgebiet in der Parzelle Heideggen auf Gp. 968/1, 942/1, 942/2, und 941: Bei der Begehung wurde Hans Flatz mit aller Deutlichkeit nahege- legt, daß der Bau eines größeren landw; Objektes (Maststall oder Schweinestall) in der Parzelle Heideggen nicht bewilligt wird, Von Dipl. Ing. Reith wird angeregt, die Widmung als Wohngebiet mit dem Vorbehalt aufzuheben, daß gesetzliche Bestimmungen verhindern, das landw., Gebäude zu erweitern und verhindern, ein landw, Gebäude zu errichten. Unter diesem Vorbehalt wäre eine Freifläche zu widmen. Sollte die gesetzliche Gewährleistung bestehen, in diesem Gebiet die Errichtung und Erweiterung landw. Gebäude — auch bei einer Widmung als Landwirtschaftsgebiet zu verhindern - wäre die Gemeindevertretung auch damit einverstanden, 19, Bechter Arthur und Maria —- Antrag auf Widmung einer Baufläche auf Gp. 709/1, K.G. Hittisau, zur Grundstücksgrenze Bechter Stumvoll;: Nach Vorstellung des Raumplaners wäre eine durchgehende Widmung als Wohngebiet zwischen den bestehenden Bauten anzustreben. Hiezu wäre vorzusehen, daß der betroffene Besitzer Bals Alfons hiezu schrifilich Stellung nehmen kann. Der Bürgermeister stellt den Antrag, mit Zustimmung des Besitzers die Lücken zwischen den Bauten bis zu einer Bauplatztiefe von 30 m als Baufläche (Wohngebiet) zu widmen und dem Antrag der Geschwister Bechter mit der Auflage zuzustimmen, daß die westliche Baulinie "Höhe Stumvol1l“ einzuhalten ist, 20, entfällt. 21. Bechter Maria - Antrag auf Mischgebiet für Gp. 882, K.G, . Hittisau, beim Gasthof Linde: Dem Antrag wird einhellig entsprochen, 22. Punktes" Bechter Josef —- Änderungswunsch auf Bewilligung eines "roten beim landw, Anwesen in Hangernfluh: Dem Änderungswunsch wird einstimmig stattgegeben, Die zum Flächenwidmungsplan eingegangenen Stellungnahmen der zu hörenden Dienststellen von Behörden (BE Bregenz, Landesstraßenbauamt Wildbach- und Lawinenverbauung, Vlbg. Kraftwerke) werden vom Bürgermeister in den wesentlichsten Punkten zitiert. 4, Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung des vorliegenden Flächenwidmungsplanes unter Berücksichtigung der besprochenen und beschlossenen Änderungswünsche, Dem Antrag wird ohnen Gegenstimme, bei Stimmenthaltung von GV Josef Steurer, einmütig stattgegeben, 5, 1, Auf Anfrage von Hieronymus Faißt gibt der Bürgermeister bekannt, daß im neuen Schulhaus eine Wohnung an den Restaurantpächter des Hallenbades Lingenau für die Unterbringung des Kochs, zum monatl. Mietpreis von S 3.200, -- plus MWST, vermietet wurde, 5, 2, Dr, Stöckler berichtet, daß in der alten Sennerei Windern das Sennerei- und Alpwirtschaftsmuseum untergebracht werden könnte. Die grundsätzliche Zustimmung der Besitzerin Rosa Malin 1iegt vor, jedoch muß eine vertragliche Regelung über die Adaptierung der Räume und den Pachtzins erfolgen, Es wird von ihn die Über- nahme der Kosten durch die Gemeinde vorgeschlagen; Hiezu wird übereingekommen, daß bei der nächsten Baukommissionierung eine Besichtigung der Räumlichkeiten erfolgen soll. 5.3. Bilgeri Herbert erkundigt sich nach der Sanierung der Ortsdurchfahrt, Da äüäie Planung dringend voranzutreiben ist, wurde auf Grund der Vorsprache des Bürgermeisters bei der Raumplanungsstelle die Inangriffnahme der Planung zugesagt, 6. Der Musikverein Hittisau-Bolgenach hat um die Verwendung des Gemeindewappens angesucht, Es ist beabsichtigt, als Gastgeschenk an die am 19, Breg‚enzerwälder-Bezirksmusikfest in Hittisau teil- nehmenden Musikkavellen einen Teller aus Kupfer oder Messing mit Gemeindewappen von Hittisau zu übergeben, Weiters soll im Rahmen des Festumzuges ein Festwagen mit einem ca, 3 m hohen, in Holz ein- gekerbten Gemeindewappen, gebaut werden, Hiezu wird einhellig die Zustimmung erteilt. 7. Für die technische Ausrüstung der Gemeindekläranlage sind die Aufträge betreffend Meß-, Regel- und Registriereinrichtung sowie die Absperrschützen zwecks Abflußregelung aus dem Regenfangbecken zu vergeben. Folgende Offerte liegen vor: a) Regel- und Registriereinrichtung: Pa. Rittmeyer AG., Zug, Schweiz Pa, Simmens AG. Österreich S 1756.647, -— 0. MWST. S 174.000, =- 0. MWST. Enthalten sind Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung. Bei den von der Fa, Rittmeyer angebotenen Regeleinrichtunzen ist die Betriebssicherheit durch pneumatische Drosselschieber auch bei Stromausfall gewährleistet, weshalb einstimmig beschlossen wird, der Fa, Rittmeyer den Zuschlag zu erteilen, Absperrschütze: Es liegt eine schriftliche Zusammenstellung der Angebote von Dipl. Ing. Ulmer vor, Fa. E. Burbach, Salzburg Fa. E, Burbach, Salzburg S 119.710, -- ohne MWST, (Var.Stahl) S 62, 090, -- ohne MWST. (Var., Alu). Die von der Fa, Burbach angebotene Variante in Alu entspricht nach Dipl. Ing, Ulmer den Anforderungen, weshalb er die bedeutend günstigere Ausführung in Alu empfiehlt, Die Anbotspreise der Fa, Mecana, Schmerikon, Schweiz, sind der Zusammenstellung nicht zu entnehmen, Eine Ausführung in Alu wurde nicht offeriert. Erwin Eberle meldet Bedenken wegen der leichteren Korrosion von Aluteilen durch die aggressiven Stoffe in Kläranlagenwässern an, Da spätere Reparaturen die Gemeinde kostenmäßig voll treffen (keine öffentlichen Mittel) wird der Ausführung in Stahl der Vorzug gegeben. Das Angebot der Ta, Mecana ist bei der Variante Stahl günstiger, weshalb mit 1 Stimme Enthaltung und 1 Gegenstimme von Gerard Hagspiel den Auftrag die Fa, 8, Mecana erhält, Vertraulich: 8, 1, Max Moosbrugger berichtet über die vorgesehene Entlohnung von Bademeister und Schwimmbadkassier, Es wird eine generelle Lohnerhöhung um 6 % entsprechend dem GemeindebedienstetenKollektivvertrag und zusätzliche 4 % als Abgeltung für Mehrleistungen vorgeschlagen, die aus der bei Inbetriebnahme des neuen Schwimmbades mit Wärmehalle anfallenden täglichen Blockzeit auch bei Schlechtwettertagen anfallen, Der Bruttolohn beträgt somit bei 10 % Lohnerhöhung für Bentele Herbert monatl, S 8, 390, -- Lässer Peter S 5.521, -- monatl, Für beide Bedienstete kommen die alliauoten Sonderzahlungen hinzu. Es ist beabsichtigt, die Aufgaben des Bademeisters klar festzulegen, Dem Antrag von Max Moosbrugger auf Genehmigung dieser Lohnerhöhung wird einstimmig stattgegeben, Max Moosbruzgger zibt die vom Schwimmbadausschuß vorgeschlagenen neuen Eintrittspreise für die Sommersaison 1978 bekannt. (Beilage - Tarif für Eintrittspreise), Weiters stellt er den Antrag, daß die Bregenzerwälder-Gäste- karte im Schwimmbad anerkannt werden sollte, Den beantragten Eintrittspreisen und dem Antrag auf Anerkennung der Bregenzer- wälder-Gästekarte wird einhellig zugestimmt, Die Verbreiterung der Zufahrtsstraße zum Schwimmbad wäre wünschenswert, Diesem Vorschlag räumt der Bürgermeister derzeit keine realen Aussichten ein, Es wird daher einstimmig be- schlossen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h durch Erlassung einer Verordnung und Anbringung einer Beschränkungstafel durchzuführen, 8, 4; Der Bürgermeister berichtet über Vorschläge zur Lösung des Sportplatzproblems. Von Karl Stumvoll wurden Möglichkeiten aufgezeigt, daß das Anwesen Bundschuh von Jakob Lorenz nach Abzug der Vlbg. Kraftwerke erworben oder gepächtet werden könnte, Dabei bestünde derzeit der Vorteil, daß die VKW Schüttung und Planie des Areals als Wiederinstandsetzung ent“ sprechend den Erfordernissen eines Sportplatzes übernehmen würde. Bisherige Kaufpreisvorstellungen von Jakob Lorenz zu ginem m2 Preis von S 150, -- beliefen sich für 1 ha Grund auf S 1, 5 Mill, während die Mittel aus der Sportstättenförderung des Landes ca. 10 % betragen würden. Infolge der angespannten Gemeindefinanzen und der geplanten Bauvorhaben ist an einen Kauf unter diesen Bedingungen in absehbarer Zeit nicht gedacht. Es wird jedoch nicht übersehen, daß sich nicht leicht eine Möglichkeit bietet, einen Sportplatz zu erwerben, Der Bürgermeister wird mit Jakob Lorenz Kontakt aufnehmen, Eventuell könnte ein Langzeitpachtvertrag zu einer Lösung führen, \n Von drei Architekten wurden auf Anregung des Bürgermeisters Planskizzen für eine möglich Verbauung des Engelareals ausgearbeitet und liegen zur Einsicht auf, In nächster Zeit soll sich eine GV-Sitzung mit dem Thema Planungsvorberatung für ein Raum- und Funktionsprogramm befassen, Der Bürgermeister: gez. Anton Bilgeri e, h, Hittisau im Mai 1978 GEMEINDEAMT HITTISAU Eintrittspreise Sommersaison 1978 für Schwimmbad Hittisau Tageskarten für Erwachsene DM Tageskarten für Gäste mit Gästekarte der Gemeinde Hittisau u. Gemeindebürger DM Tageskarten f. Kinder (15 J.) mit Gästekarte DM d, . Gemeinde Hittisau u, Gemeindebürger Tageskarten für Kinder bis 15 Jahre Nachmittagskarten für Erwachsene Nachmittagskarten f. Gäste mit Gästekarte der Gemeinde Hittisau u. Gemeindebürger Nachmittagskarten für Kinder bis 15 Jahre Kinder in Gruppen (ab 10 Personen) Kinder unter 6 Jahren Besucherkarten Parkkarte Saisonskarte für Erwachsene Saisonskarte für Kinder der Gemeinde Hittisau Saisonskarte für Kinder bis 15 Jahre Abendkarte ab 17.530 Uhr Saisons-Familienkarte mit 1 Kind mit 2 Kinder mit 3 Kinder mit 4 Kinder u. mehr Einzelkabine pro Tag nnN DM OUnN DM DM DM ‚DM DM DM DM DM *) Diese Karte wird nur an Gemeindebürger ausgegeben. In den Eintrittspreisen sind 8 % MWST. enthalten! Der Bürgermeister: gez, Anton Bilgeri e, . 2, 20