19750708_GVE003

Dateigröße 494.06 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 14.06.2021, 16:35
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1975-07-08
Erscheinungsdatum 1975-07-08
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 8, Juli 1975 um 20.15 Uhr im Gemein- desitzungssaal stattgefundene 3. öffentliche Sitzung der Gemein- devertretung Hittisau. Anwesende: Bürgermeister Anton Bilgeri, die Gemeinderäte Dir, Elmar Huber, Erwin Eberle, Konrad Hagspiel und Ignaz Bartenstein, die Gemeindevertreter Bilgeri Herbert, Eberle Oskar, Faißt Hieronymus, Hagspiel Gerard, Hagspiel Josef, Metzler Eduard, Moos- brugger Max, Nenning Hermann, Dr. Stöckler Anton, Sutterlüty Alfons, die Ersätzmänner Hagspiel Xaver, Ing. Arno Kohler und Steurer Johann, weiters 1 Zuhörer, Entschuldigt: GV Faißt Anton, NR Ludwig Hagspiel und Steurer Josef, Tagesordnun g: 1. Eröffnung und Begrüßung. 2. Aussprache über das letzte Protokoll und dessen Genehmigung. 3. Vergabe der Dachdecker- und Spenglerarbeiten bei der Volksschu- 4, Vorschlag für Altreifenbeseitigung des V1bg, Gemeindeverbandes, . le. 5. Anfrage der Gemeinde Krumbach bezüglich der Wasserversorgung. E&. Ansuchen des örtlichen Musikvereines um Freistellung von der Getränkesteuer beim Sommerfest, 7. Ansuchen um Befreiung von der Hundesteuer. 8, a) Vorlage des Rechnungsabschlusses 1974 und b) Bekanntgabe des Prüfungsberichtes hiezu. 9. Bericht des Bürgermeisters und Allfälliges, 1. Bgm. Anton Bilgeri eröffnet die Sitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um: 10, Namhaftmachung von Fersonen für die Kommission zur Anlegung der Schöffen- und Geschworenenlisten. 11. Beschlußfassung über die Entschädigung einzelner Funktionäre und Erlassung einer Verordnung hiezus Dagegen ergeben sich keine Einwände, 2. Eine Ausfertigung der letzten Niederschrift wurde allen Gemeindemandataren mit der Einladung zugestellt. Zur Fassung des Pkt. 6. betreffend die Entschädigung des Bürgermeisters wird eine Unklarheit bemängelt. GR Dir. Huber nimmt hiezu Stellung und erläutert nochmals die Empfehlung des Gemeindeverbandes, nachdem er der Meinung ist sich bei der letzten Sitzung unklar ausgedrückt zu haben. In Pkt. 6, sind die Worte "abzüglich 10 % für nicht vollamtliche Tätigkeit" zu ersetzen durch die Worte "abzüglich 10 % für Anteil am Bürgermeisterpensionsfonds", Auf Anfrage von Max Moosbrugger betreffend die Wohnung von Lehrer Pfanner möchte der Bürgermeister die Erklärung im letzten Satz der Nieder- derschrift so verstanden wissen, daß eine Kündigung der Wohnung "vorläufig" nicht erfolgen würde, Die geänderte Fassung der Niederschrift wird sodann einstimmig angenommen, Zur Vergabe der Dachdecker- und Spenglerarbeiten bei der neuen Volksschule berichtet der Bürgermeister über die eingeholten Referenzen der Anbotsteller. Auch Herbert Bilgeri weiß über die gute Zusammenarbeit der Fa, Meusburger, Egg und Fa, Bereuter, Alberschwende, zu berichten, Max Moosbrugger stellt den Antrag die Dachdeckerarbeiten an die Fa, Walter Bereuter und die Spengler- und Schwarzäüeckerarbeiten an die Fa, Jakob Meus- burger zu vergeben, Dieser Antrag wird unterstützt und einstimmig angenommen. Bgm. Bilgeri stellt daher einen berechtigten Ausgleich fest, da die Fa, Rusch & Co, Alberschwende, seinerzeit beim Schwimmbad den Auftrag erhalten hatte, Der Bürgermeister verliest ein Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes betreffend die Altreifenbeseitigung. Die Kosten der Altreifenbeseitigung werden mit S 1, 2 Mio. angenommen. Die Aktion würde das Land mit S 600, 000, -- unterstützen. Die Gemeinden hätten sich an den Kosten mit S 2, -- pro Einwohner zu beteiligen, da die Abfallbeseitigung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz in den Aufgabenbereich der Gemeinden Fällt. Der Bürgermeister vertritt den Standpunkt, daß die Beseitigungskosten durch einen Aufschlag bei der Neuanschaffung im Reifenpreis einkalkuliert werden sollten. Josef Hagspiel und Eduard Metzler sind gleichfalls der Auffassung, daß die Kosten der Altreifenbeseitigung nach dem Verursacherprinzip vom Autofahrer und nicht von den Gemeinden zu tragen sind. Einstimmig wird beschlossen eine Kostenabwälzung auf die Gemeinden abzulehnen. Zum Ansuchen der Gemeinde Krumbach um Verkauf von Trinkwasser aus der Wasserversorgung Hittisau werden Bedenken erhoben, da zuerst der eigene Bedarf zu decken ist. Nach Beobachtungen von Oskar Eberle reicht an schönen Sommertagen der Zulauf im Wasserreservoir Hittisau nicht aus, um ein Absinken des Wasserstandes zu verhindern, Da die Verbindung zur Wasserversörgung Bol- genach noch nicht errichtet ist, känn vorerst der Gemeinde Krumbach nur der Bezug von Überwasser angeboten werden. Dem Ansuchen des örtlichen Musikvereines wird dadurch ent- sprochen, daß nach Abgabe der Getränkesteuererklärung für das Sommerfest ein Beitrag in Höhe der daraus resultierenden Steuerverpflichtung gewährt wird, da eine Förderung in Form eines Steuernachlasses nicht zulässig ist. Dem Ansuchen der Frau Staiuß Stefanie um Befreiung von der Hundesteuer kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt werden. Es wird einstimmig beschlossen dem Ansuchen nicht stattzugeben. a) Der Rechnungsabschluß der Gemeinde Hittisau für das Rechnungsjahr 1974 wird vom Gemeindekassier Konrad Schwarz verlesen, Bei der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben 3 - der einzelnen Haushaltsgruppen werden auch die wesentlichsten Abweichungen des Gebarungsergebnisses vom Voranschlag erläutert. Die Jahresrechnung 1974 weist in der Erfolgsgebarung Einnahmen von S 8 638 578, 62 und Ausgaben von S 7 570 847, 94, in der Vermögensgebarung Einnahmen von S 1 506 000, -- und Ausgaben von S 386 398, 60 aus. Somit betragen die Einnahmen der Haushaltsgebarung S 10 144 578, 62 und die Ausgaben S 7 957 246, 54, Daraus ergibt sich ein Gebarungsüberschuß von S 2 187 332, 08. Wesentliche Unterschreitungen des Voranschlages ergaben sich in: Gruppe 2: Besondere Bedarfszuweisungen Schulhausneubau mit S 393 083, -- (S 1.200.000; -), Schulhausneubau mit S 1 818 000, 66 (S 4 000 000, --), Gruppe 7: Landesbeiträge zur Kanalisation mit S 174 750, -- (1 050 000, --), Neu- und Erweiterungsbauten Rohrnetz (Kanalisation) mit S 839 268, 46 (S 3 000 000, --), Gruppe 8: Neu- und Erweiterungsbauten Rohrnetz (Wasserversorgung Bolgenach) S 459 123, 03 (S 1 000 000, --). Bedeutende Überschreitungen des Voranschlages: MScCHuULEn Gruppe 2: Beiträge zum BetriebsaufwandVanderer Gemeinden mit S 318 714, 02 (S 160 000, --), Gruppe 6: Umbau und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen mit S 130 917, 87 (S 10.000, --). Das Reinvermögen erfuhr eine Zunahme um S 1 398 730, 68 und betrug zum Ende des Rechnungsjahres 1974 somit S 9 311 108, 90, Der Schuldenstand für aufgenommene Darlehen erreichte zum Ende des Rechnungsjahres S 3 377 340, --. 5) Über die Tätigkeit des Prüfungsausschusses berichtet Josef Hagspiel, Der Prüfungsausschuss hat in zwei abendfüllenden Sitzungen die Gebarung und das Rechnungswesen durch Stichpro- benkontrollen überprüft und auch die Einhaltung der Beschlüsse der Gemeindevertretung kontrolliert. Die Feststellungen sind im Prüfbericht enthalten, der von Gerard Hagspiel verlesen wird, Es konnte die Ördnungsmäßigkeit des Rechnungs- und Belegwesens bescheinigt werden, Eine widmungswidrige Verwendung irgendwelcher Geldmittel wurde nicht beobachtet. Der Prüfungsausschuß spricht dem Gemeindekassier seine Anerkennung für die saubere Rechnungsführung aus und hebt hervor, daß im abgelaufenen Jahr Mehrarbeiten durch die Umstellung auf die EDV-Computerbuchhaltung entstanden sind, die ohne eine Steigerung des Fersonalkostenaufwandes bewältigt wurden. Neben diversen Änregungen empfiehlt der Prüfungsausschuß die Vermögens- und Inventaraufzeichnungen zu reorganisieren und den Bestand neu aufzunehmen. Der Prüfungsausschuß stellt den Antrag die Jahresrechnung 1974 sowie die Abweichungen vom Voranschlag zu genehmigen und den Kassier zu entlasten. Der Bürgermeister dankt dem Gemeindekassier Konrad Schwarz für die Rechnungsführung, dem Prüfungsausschuß für seine Tätigkeit und nimmt zum Prüfbericht Stellung, Die Einholung eines fehlenden Beschlusses wird zugesichert. Zur zitierten Rechnung der Fa. Ennemoser, Mellau, erklärt er, daß eine ungenaue Protokollierung vorliege. Auf Vorschlag des Bürgermeisters soll ein Ausschuß zur Vermögens- und Inventarbestandsaufnahme eingesetzt werden. Der Antrag des Prüfungsausschusses auf Genehmigung des Rech- nungsabschlusses und der UÜber- bzw. Unterschreitungen des Voranschlages wird einstimmig angenommen. Allfälliges: a) Der Bürgermeister berichtet, daß er Herrn Franz Smrekar zu dieser Gemeindevertretersitzung geladen habe, um be- stehende Differenzen, die sich durch die Form des Einzuges von aushaftenden Steuern und Abgaben aus dem Jahre 1974 ergeben haben, zu bereinigen. b) Die Vorarlberger Landesregierung ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Ersuchen, die Grundablösen im Bereich der Bolgenach (Völkenbrücke) durchzuführen. In den nächsten Tagen wird eine Straßenbegehung durch den Straßenausschuß erfolgen, c) In einem Schreiben verlangt das Versicherungskontrollbüro Dornbirn, Blankounterschriften für den Abschluß der Leitungswasser- und Glasbruchversicherung zum Schulhaus-Neu- > bau. Der Abschluß dieser Versicherungen mit dem Versicherungskontrollbüro war eine Bedingung für die Kreditzusage der Hyovobank Bregenz, Da der Gemeinde die Hände gebunden sind, wird dem Ersuchen zugestimmt, a) Aus dem Wasserwirtschaftsfonds sind S 488 000, -- an Darlehen eingegangen. e) An jeden Gemeindevertreter wird ein Exemplar des Raumplanungsgesetzes zwecks Studium verteilt. Es ist beabsichtigt das Problem Raumplanung in den Herbst- und Wintermonaten in Angriff zu nehmen, f) Hieronymus Faißt regt an im Lecknersee gegen die Kiesablagerung einen Kiesfänger zu errichten. Der Bürgermeister verweist auf diesbezügliche frühere Gespräche mit Vertretern des Landschaftsschutzes., Die Gemeindevertreter werden um Vorschläge bis zur nächsten Sitzung gebeten, 10. Für die Kommission zur Anlegung der Schöffen- und Geschworenenlisten werden vorgeschlagen: Faißt Hieronymus, Hagspiel Gerard, Ing. Kohler Arno und Moosbrugger Max. Der Antrag wird mit 4 Gegenstimmen angenommen. 11. Dir, Elmar Huber verliest den vorliegenden Entwurf eine Verordnung mit dem die Entschädigung des Bürgermeisters und einzelner Funktionäre festgelegt wird. Der Wortlaut in Pkt. II erhält folgende Fassung: "Die Einstufung des Bürgermeisters erfolgt mit 100 v.H., (für Gemeinden mit 1501 —- 2000 Einwohner) der Gehaltsgruppe C, Dienstklasse IV, Bezugsstufe 4, des Ge- haltsschemas für Gemeindebedienstete, zuzüglich 25 % Aufwandsentschädigung nach Vorschlag des Gemeindeverbandes, abzüglich 10 v.H.für Anteil am Bürgermeisterpensionsfonds. Zusätzlich wird von der Gemeinde ein Jahresfahrzeugpauschale von S 7., 000, -vergütet." Schluß der Sitzung 00, 15 Uhr. Der Schriftführer Der Bürgermeister: a“ Veroränung Auf Grund des Gemeindegegetzes LGB1. Nr. 45/1965 hat die Ges meindevertretung Hittisau in der 3. Sitzung am 08. Juli 1975. folgende Verordnung erlassen. I. Die Entschädigung des Bürgermeisters wird gemäß $ 26 des GG für die Legislatürperiode 1975/1980 im Sinne der Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes festgesetzt, IL. Die Einstufung erfolgt mit 100 v. H. (1501 - 2000 EW) der Ges haltsgrüppe €, Dienstklasse IV, Bezugsstufe 4, des Gehalts schemas für Gemeindebedienstete, zuzüglich 25 % Aufwandsenft«+ ‚schädigung nach Vorschlag des Gemeindeverbandes, abzüglich 10 v., H, für Anteil am Bürgermeisterpensionsfond. Zusätzlich wird von der Gemeinde ein Jahresfahrzeugpauschale von S 7.000, -- festgesetzt. III. Für Gemeindefunktionäre, ‘ die während des Tages für Belange der Gemeinde herangezogen bzw. beansprucht werden, wird eine Ent Schädigung in Form eines Stundensatzes von S 40, -- beschlossen. Die Entschädigung der Mitglieder des Bauausschusses. werden pro Bauverhandlung mit S 100, -- pro Mitgliede festgesetzt. IV. Der Protokollführer der Gemeindevertretung wird mit S 100, —= und jener des Gemeindevorstandes mit S 80, -- pro Sitzung ent« schädigu. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft, Kittisau, 1975-05-30 Der Vizebürgermeister: Verordnung Auf Grund des Gemeindegesetzes LGBL. Nr. 45/65 hat die Gemeinde - vertretung Hittisau in der %. Sitzung am Verorünung erlassen 3 74 ——1275 folgende 8 7-1 Le Die Entschädigung des Bürgermeisters wird gemäß $ 26 des GG, LGBL. 45/65 für die Legislaturperiode 1975/80 im Sinne der Empfehlung des Vi1bg. Gemeindeverbandes festgesetzt. IL. 1501, - 2000 EW. Die Einstufung erfolgt mit 1, 00 #50 v. H. HE Gehalts- der DXewesck- Kaas gruppe C, Dienstklasse IV, Bezugsstufe 4, des Gehaltsschemas für Gemeindebedienstete, zuzüglich 25 % Aufwandsentschädi- gung nach Vorschlag des Gemerhdeverbandes, abzüglich 10 v.HE, für Anteil am Bürgermeisterpensionsfonds. Zusätzlich wird von der Gemeinde ein Jahresfahrzeugpauschal von S 7.000, -- vergütet. Ki Für Gemeindefunktioräre, die während des Tages für Belange der Gemeinde beansprucht werden, wird eine Entschädigung in Form eines Stundensatzes (S 40, --) beschlossen. Die Entschädigung der Mitglieder des Bauausschusses werden pro Bauverhandlung mit S 100, -pro Mitgliede festgesetzt. WW. Der Protokollführer der Gemeindevertretung wird mit S 100, -und jener des Gemeindevorstandes mit S 80, -- vro Sitzung entschädigt. = Diese Verordnung tritt rückwirkend mit Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft. Hittisau am 30, 5. 1975 Der Vizebürgermeister: