19780523_GVE034

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Letzte Änderung 14.06.2021, 16:34
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1978-05-23
Erscheinungsdatum 1978-05-23
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EMEINDEAMTI HITTISAU Hittisau am 6.6.1978 Verhandlungsschrift: über die am Dienstag, den 23.5.1978 um 20.15 Uhr im Gemeindesitzungssaal abgehaltene 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hittisau, Anwesende: Bürgermeister Anton Bilgeri die Gemeinderäte Dir, Elmar Huber, Hagspiel Konrad, Eberle Erwin und Bartenstein Ignaz, die Gemeindevertreter Sutterlüti Alfons, Nenning Hermann, Bilgeri Herbert, Faißt Hieronymus, Eberle Oskar, Steurer Josef, Dr. Stöckler Anton, Hagspiel Gerard, Faißt Anton, Metzler Eduard, Moosbrugger Max, Ing. Arno Kohler und Hagspiel Xaver als Ersatzmann, . Entschuldigt: NR Iudwig Hagspiel Tagesoränungs 1, Eröffnung und Begrüßung. 2, Beschlußfassung über einen Kaufvertrag. 3, Entscheidung über eine Berufung gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes. 4. Ortsplanung, . 5. Allfälliges, 1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Erschienenen. Er stellt fest, daß die Einladungen ordnungsgmäß zugegangen sind und Beschlußfähigkeit gegeben ist. Sodann beantragt er die Ergänzung der Tagesoränung um "6, Wohnungsvergabe., " Der Antrag wird einstimmig angenommen, 2. Der Bürgermeister berichtet zum vorliegenden Kaufvertrag betref .fend die EBinlagezahl 293 K.G, Hittisau und die Bauparzelle 314 des alten Spritzenhauses, Die Fläche beträgt ca, 151 m2 und es wird vom Bürgermeister vorgeschlagen, sie um einen Quadratmeterpreis von S 30, -- ist somit S 4.530, -- Gesamtkaufpreis, an den Käufer Oskar und Loni Eberle, Hittisau, im Tauschwege abzugeben. Anstelle einer Bezahlung des Kaufpreises wird vom Käufer ein Grundstreifen in der Breite von einem Meter entlang der Gp. 1001 für die Verbreiterung der Gemeindestraße kostenlos zur Verfügung gestellt, Diesem Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig stattgegeben, 3. Gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes (Grundtrennung lt. Beilage an der Nordseite der Gp. 973 K.G. Hittisau) wurde von der Partei Berufung eingelegt. Unter Berücksichtigung des Raum1] planungsgesetzes, wonach eine Grundtrennung zu versagen ist wenn sie dem Flächenwidmungsplan widerspricht, kann der Berufung nicht stattgegen werden, Einstimmiger Beschluß, Wie der Bürgermeister berichtet, wurden bereits bei der letzten Gemeindevertretungssitzung die vorliegenden Planskizzen zur Ortsverbauung am "fngel-Areal" begutachtet und das Planungsprojekt Ing. Fink als‘ das zweckmäßigste beurteilt. Er stellt daher die Ortsplanung und den Entwurf von Ing. Fink zur Diskussion, Im Parterre wäre straßenseitig eine Drogerie, ein ADEG-Lebensmittelgeschäft und im ersten Stock neben einer großen Terrasse für ein Restaurant, Räume für die Spar- und Darlehenskasse, ein Restaurant und der Gemeindesaal vorgesehen, Im zweiten Stockwerk könnten Wohnungen oder Appartements, Altenwohnheime etc, untergebracht werden, Es entwickelt sich eine rege Diskussion für die Zweckmäßigkeit, auch das Problem der Altersversorgung in diesem Gebäude in den oberen Stockwerken zu lösen. Die Frage, ob die Altersversorgung in diesem zentralen Kern geregelt werden soll oder in einem eigenen Gebäude, das etwas abseits der Dorfmitte liegt, bestehen unterschiedliche Auffassungen, Inwieweit bei einer Verkleinerung der Räumlichkeiten des ADEGGeschäftes auch die Sparkasse ebenerdig untergebracht werden kann, wäre noch zu prüfen. Den hinteren Teil des Gebäudes im Parterre mit Garagen zu nützen, erscheint als Vergeudung von Raum und Platz, sodaß die Meinung besteht, daß die Garagen in einem Kellergeschoß situiert werden sollten, Dabei ist an die Garagen für Bedienstete der Gemeinde, der Gendarmarie oder der Schule gedacht und eine Vermietung ins Auge gefaßt, Inweiweit der der nicht vermehrbare Grund noch besser genützt werden sollte üdurch ein weiteres Tiefgeschoß wurde noch nicht geprüft, Die Frage des Restaurant-Betriebes und des Gemeindesaales stellt die Gemeindevertretung vor große Probleme; Es herrscht die Auffassung, daß ein Saal ohne Restaurant nicht gebaut werden sollte, anderer- seits ist die Bereitstellung von Restauranträumen ein fragwürdiges Geschäft, wenn es nicht Privatbesitz übergeht und privatwirt« schaftlich betrieben wird, Ideal wäre daher, wenn ein Arrangement mit einem einheimischen Wirt getroffen werden könnte oder ein Kaufinteressent zur Verfügung stünde, Vorerst ist vorgesehen, daß eine Aussprache mit den Wirten des Dorfes erfolgt. In die Überlegungen zur Verbauung des Areals wird auch das Feuerwehrgerätehaus einbezogen, Es besteht jedoch noch keine konkretere Vorstellung. Eine großzügige Lösung wird darin erblickt, daß nicht nur das Versorgungsheim geschliffen werden wird, sondern auch das Feuerwehrgerätehaus einer großzügigen Lösung Platz machen sollte, Auf beträchtlichen Widerstand stößt bislang noch die Idee, eine Tanztenne in den unteren Räumen des Gemeindebaues zu planen. Dem Argument, daß damit eine ständige Unterhaltungs- möglichkeit, insbesondere auch in der toten Saison gebotenwerden könnte und ein Anreiz für den Fremdenverkehr geboten würde, wird entgegengehalten, daß eine solche Unterhaltungseinrichtung nicht kommunal geführt werden könne und sowohl Bau als Betrieb der Privatinitiative bedürfe, Die erste Diskussion über die bestehen- den Vorstellungen zeigt, daß die Probleme wesentlich vielschichti- ger sind und es noch umfangreicher Vorgespräche und Überlegungen bedarf. Erst wenn das Raumprogramm einigermaßen feststeht, wird zu klären sein, wie weit die Planung durch eine landesoffene Ausschreibung zur Einreichung von Projektentwürfen vorgesehen werden soll. Es ist vorgesehen, daß der Sozialausschuß in absehbarer Zeit verschiedene Versorgungsheime besichtigt und Erfahrungen sammelt, um zu klären, ob die Altersversorgung im Ortszentrum untergebracht werden muß, Der Bürgermeister dankt Ing. Fink für die Beratung und die Planungsvorschlägei 5 Al1lfälliges: Der Bürgermeister berichtet zum Änderungsantrag von Flatz Hans betreffend Flächenwidmungsplan, daß im Landwirtschaftsgebiet mögliche landwirtschaftliche Gebäude errichtet werden können, nach dem Baugesetz aber Einschränkungen möglich sind, Es be- stehen daher keine Bedenken, den bei der letzten Sitzung gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß von der Partnerschaftsgemeinde Thaldorf eine Einladung zum Kinderfest vorliegt, Er stellt es den Gemeindevertretern frei, daran teilzunehnen, Weiters berichtet der Vorsitzende über ein Dankschreiben des Musikvereines Hittisau-Bolgenach für den bewilligten Beitrag bzw. die Förderung aus Anlaß des Bregenzerwälder-Bezirksmusikfestes. Für Friedrich Hagspiel wurde das Personenbeförderungsgewerbe für einen siebten Bus erteilt, Der Bürgermeister berichtet, daß die im Gemeindehaus leerstehende Wohnung an einem beim Hittisbergstollen beschäftigten Bauingenieur und dessen Familie vermietet wurde, Im Feuerwehrgerätehaus wurden zwei Zimmer an den Dienstgeber des Kochs vom Hallenbad Lingenau gegen eine Monatsmiete von S 2, 000, -- vermietet, Inzwischen ist das Dienstverhältnis zum Hallenbadpächter in Lingenau bereits beendet, Der Koch des Hallenbades hat sich um eine anderweitige Beschäftigung umgesehen, jedoch beim Bürgermeister vorgesprochen und sich um die Miete einer Wohnung im neuen Schulhaus beworben, Da es wirtschaftlich nicht tragbar erscheint, Wohnungen leer stehen zu lassen, wird einstimmig beschlossen, eine Wohnung in der neuen Schule gegen eine Monatsmiete von S 3.200, -- ohne MWST. an den Wohnungswerber zu vermieten, Der Bürgermeister: gez. Anton Bilgeri e., h,