19790703_GVE045

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Letzte Änderung 14.06.2021, 16:29
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1979-07-03
Erscheinungsdatum 1979-07-03
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Verha n alungs schrift EEE EEE - 51m über die:am Dienstad; den 3, Juli 1979 im Gemeindesitzungssaal. um 20.15 Uhr abgehältene. 45. ‘öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung Hittisau. Anwesende: BürgermeisterAnton Bilgeri, die Gemeinderäte Dir. Elmar Huber, Konrad Hagspiel, „Erwin Fberle und Ignaz Bartenstein, die Gemeindevertreter Alfons’ Sutterlüti, Hermann: Nenning, Oskar Eberle, ‚Josef Steurer, Dr. Anton Stöckler, Gerard :Hagspiel, Anton Faißt, Eduara Metzlerund: Ing“ Arno: Kohler, die Ersatzmänner ‘Xaver. Hagspiel‘; Lüdwig Bechter‚und. Johann; Steurer‘ sowie‘ zwei Zuhöreri” Entschuldiate:. die Gemeindevertreter NR Ludwig. Hagspiel, Herbert Bilgeri, Hieronymus Faißt und Max Moosbrugger. „ Ta.‘g esordnung: 7 SWN&o°. ©o° ’öo- Eröffnung und Begrüßung. Änderung des Flächenwidmungsplanes. Berufungsentscheidung, über:‚einen Bescheid des ‘Gemeindevorstaändes. a) Schreiben der Gemeinde Krumbach ‚betreffend ihre Wasserver‚SOrgung und Gebührenfestsetzung. b) Novelle. der Wassergebührenordnung. Altreifenbeseitigung - - lt. ‚Gemeindeverband, Schreiben der-Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald“Sozialsprengel Vorderwald. . Planvorlage für Alpsennerei - „Müseum und Arbeitsvergaben. Genehmigung. des letzten Sitzungsprotokolles.. ; Berichte und Allfälliges. 1. Der:‚Bürgermeister eröffnet die Sitzung und .begrüßt die: ‘Erschienenen.' Er stellt‘ fest, daß die Einladungen: ordnungsgemäß zugestellt‘ wurden und” Beschlußfähigkeit gegeben ist. Sodann stellt er den Antrag aUüf Erweiterung der Tagesordnung um Punkt 10, „Gesetzesvorlagen: a) Neues Landes-Forstgesetz, b) Novelle des Gemeinde- und Landesbedienstetengesetzes. Der Erweiterung der Tagesordnung wird zugestimmt. 2. In der Sitzung vom 29.5. 1979 hat die Gemeindevertretung: a) die Umwidmung einer Teilfläche der‘ Gp. 973.der Eigentümerin Maria Fehr im Ausmaß von 60 x 30 m entlang der Rainstraße. als Baugrund beschlossen. Nicht behandelt! wurde dievon‘, Anwalt Dr. M Bechter‘ gleichzeitig. beantragte‘‚Umwidmung:eines Grundstückes der“ Eigentümerin‘ Emma Schedler-Wild, da. Frau. Schedler zunächst. ihren Grund nur landwirtschaftlich. zu: nutzen beabsichtigte. Nun steht die‘ Umwidmung-einer: Teil- fläche al&s Baugrund entlang der Straße zur‘ ‘Entscheidung.: Über Antrag des Gemeindevertreters Josef Steurer wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwicmung einer Fläche von 60 m Länge und einer Bautiefe von'3o m für zwei Bauplätze mit 16 Ja-Stimmen bei, einer Stimmenthaltung be- schlossen. Der Konsenswerber hat die Torf nanzierung 47 der =, - Kanalisation 1lt.. Projekt aliquot mitzuübernehmen.... b) Frau Nella Vicentini, Bolgenach Nr. 45 hat aus der "Mitte ihres Grundstückes zwei Bauplätze für ihre Kinder vermessen. lassen, wodurch die Nutzung der verkleibenden Landwirtschaftsı fläche erschwert‘ und kein. geschlossenes Siedlungsgebiet ent-, standen wäre, Aus diesen Gründen wurde bei der Flächenwidmung dieser Grundteilung nicht stattgegeben, Um eine deschlossene Bauzone zu erhalten, wird eine auch. nach: Meinung von, Ing. Schwarz von der. Paumplanungsstelle. tragbare Lösung dahin- gehend einstimmig beschlossen, daß von der. Westfront des be- stehenden Hauses Nr. 45 eine Fläche von 12o m Länge für, zwei Bauplätze zur Verbauung umgewidmet werden. Die Bauherrn’ | haben bei einer Verbauung vor Errichtung der Gemeinde- ‘-' kanalisation für. die Abwasserbeseitigung auf eigene Kosten, Sorge zu tragen. 3, c) Die Eheleute Johann und Elsa Vögel, Komma, beantragen die Verlegung des roten Punktes auf der Gp. 725 K.C@. Hittisau, an die Südecke des Grundstückes hei der.Abzweigung der Schwimmbadstraße, Murch die beabsichtigte Verlegung ist die Bearbeitung der verbleibenden Landwirtschaftsfläche. weniger behindert und die Abwasserbeseitigung für den geplanten Neubau weit günstiger. . Bei. Befangenheit des Bürgermeisters wird die beantragte Verlegung des ‚roten Punktes ‚einstimmig ‚gutgeheißen. 3. Gegen den Bescheid des’ Gemeindevorständes vom 5, :6.1979, nachdem das Ansuchen der Maria Fehr um Grundtrehnungsbe- willigung der Gp. 973 abgelehnt wurde, hat die Mandantin Berufung eingereicht. In dieser wird darauf verwiesen, daß nach Meinung ‚des Berufenäden keine Gründe vorliegen, die einer Bewilligung entgegen stehen. Der Bürgermeister bringt’ sodann ein Begleitschreihen der Maria Fehr zur Verlesung, in dem ihr Schwiegersohn Herr Helmut Müller’ auf S 34 des. Raumplanungsgesetzes verweist und die Bewilligung der Grundteilung im beantragten Ausmaß kategorisch fordert, da keine Versagungsgründe vorlägen. ‘In der nun folgenden Debatte werden Bedenken laut, die, Be- wälligung: der Grundtrennung im Ausmaß von 60 x 50 m bringe. in absehbarer Zeit. den Antrag auf Umwidmung einer zweiten Bautiefe, was zum Schutze des Ortsbildes zu verhüten sei. Gemeinderat Konrad Hagspiel richtete an den anwesenden Herrn Müller folgende Anfragen: , . 1) "Beabsichtigen Sie, später eine 2. Bautiefe zu beantragen?" Antwort: "Nein, das ist, wie aus dem: hier aufliegenden, Lageplan meines geplanten Hauses ersichtlich, gar nicht möglich, " 2)" Stimmen Sie einem Vorkaufsrecht .bei, event. "Verkauf der unverbauten Restfläche zu Gunsten: ‚des Figentümers der Gp. 973 zu?" — Antwort: "Nein, ein Vorkaufsrecht würde ich auf ‚Grund der. gemachten-r Erfahrungen im. Laufe‘der Erbteilung nie einräumen... Schließlich wurde der Berufung gegen die Ablehnung der Teilungsbewilligung des Grundstückes Gp. 973 1t. Bescheid des Gemeindevorstandes vom 5.6.1979 mit 1o Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen bei Refangenheit des Gemeindevorstandes von der Gemeindevertretung stattgegeben. ‘4 - -. 4, a) Die ‚Gemeinde.‚Krumbach ‚ersucht in‘einem“Schreiben um Trink- wasserbezug aus dem Versorgungsnetz.unserer Gemeinde, . da ihreWasserversorgung besonders bei ‚Trockenheit nicht ausreicht. Unser Leitungsnetz‘ berührt‘ an der Grenze Riefens- “bergnahezu - bis auf ca. 5o m - äie Leitung der‘ Gemeinde” Krumbach; sodaß für eine Einspeisung des Überwassers keine ‚großen. Kosten erwachsen ‚würden. Vom Landeswasserbauamt ‚wurde‚als. überregionale Lösung angeregt, später. auch mit dem Wasserwerk ‚Riefensberg zu. koppeln, ” damit‚unter den drei Gemeinden : in Notfällen die Wasserversorgung sichergestellt wäre, : Die‘Gemeindeverträtung stimmte einmütig zu, das Überwasser an die Gemeinde. Krumbach abzugeben, solange der Eigenbedarf. gedeckt ist. Die Kosten für die Anschlußleitung und‘ Meßsinrichtung sind von der Gemeinde Krumbach zu tragen. Als‘‚Ab- gabepreis. werden je m3 S 1, 50 wertgesichert nach dem.Lebens- ui. haktungskostenindex.- verrechnet, Für den Fall des Bedarfes (Brandfall) wird erwartet, daß‚die Gemeinde, Krumbach zum‘ gleichen Preis ihr.Wasser zur Verfügung stellt. B)AD'r. Bürgermeister.‚berichtet über die eingetretene Erhöhung Lu der Wasseranschlußgebühren, .die 1t. Gebührenordnung nach“ dem Baukostenindex.. wertgesichert sind. Da seit Oktober 1974, dem Beschlußmonat unserer Gebührenordnung, der Baukostenindex bis-April: 1979 eine Steigerung von 91 % ausweist, kommen die Anschlußgebühren für ein Einfamilienhaus heute bereits auf£:rund S 20.000, --, . ein Betrag, der ‘unverhältnis- ‚mäßig hoch.und der Bautätigkeit in keiner Weise förderlich. „ist, Der‘ Bürgermeister Schlägt. daher vor, ab 1.1.1979 äen Lebenshaltungskostenindex als.Grundlage für die Erhöhung. der. Anschlußgebühren festzusetzen. Dasselbe’ gilt für die Anschlußgebühren der Kanalgebühreneordnung.. ‚Das Gemeindeamt entwerfen und der Gemeindevertretung zur Beschlußfassung. wird eine Novelle der Gebührenordnungen im obigem Sihne u. Verlegen. SA + des ‘Landes hakaan sich bisher Bis ‘auf fünf‘ Gemeinden alle:der Aktion.zur‘ Altreifenbeseitigung‘‚ängeschlossen. Mit der ‚Fa. Häusle, Dornbirn, wurde di verträgliche Beseitigung derAltreifen für 5 Jahre, das‘ ist Bis 1983, zımgleichen Verarbeitungs- preis vereinbart‘. ‚Das Land’‘gewährt:für die Beseitigung einen ‚Zuschuß von Ss 406 000, --, die‘ Gemeinden haben je Einwohner S 2, -- jährlich zu‘entrichten: :Im ganzen Land sind gegen 200 Abgäbestellen vorgesehen; inHittisau fünf: Unsere. Gemeindevertretung‘hat“bisher “die: Zust immung versagt, da man, wie sich.aus “der Diskussion ergab;die Meinung.‚vertrat, ‘der Verursächer‘ &011 die Kosten tragen und nicht die.Allgemeinheit. So wurde. Auch die Regionalplanungsgemeinschaft als Anreger diees Vorschläges der Altreifenbeseitigung. ‚au£ :Gemeindekosten kritisiert. Schließlich, gilt, wer sich der Vereinbarung nicht anschließt als‘ Schmärotzer und Nutznießer. Eine Ablehnung seitens der Gemeinde könnte Änlaß zu Vorwürfen werden. Mit 9 Ja - gegen 8 Nein-Stimmen hat sich die Gemeindevertretung‘‘‘der Vereinbarung zur Altreifenbeseitigung angeschlossen; 6. In einem Schreiben der Regionalplanungsgemeinschäft Bregenzer- wald wurde die Gemeinde zur: A dr über den Beitritt vorgelegt. Hierüber. referierte der Obmann des Sozialausschusses Gemeindevertreter Gerard‘ Hagspiel, Die Kösten werden auf jährlich S 300, 000, -- geschätzt, wobei auf Sachkosten ; S 100.000, --. und ‚auf Persohalkosten S’ 200.000, -- entfallen. Nach: dem Bevölkerungsstand würden auf ‚unsere, Gemeinde‘ rund‘ S 62.000, -- entfallen, ‚jedoch werden die, Kosten entsprechend der tatsächlich beanspruchten Dienstleistung auf die Gemeinden aufgeteilt. Bedenken wurden wegen der” Größe des. ‚Sprengels‘‘ge- äußert, umfaßt er doch. den‘ gesamten, Vorderwald und Sulzbergstock, ein Gebiet, das von einer Krankenpflegerin kaum zuBefriedigung zu betreuen sein dürfte. Für. die Errichtung des Sozialsprengels wurden von verschiedenen ‘Institutionen (Land, Sozialhilfe, Krankenkasse) Starthilfen zugesagt, jedoch findet sich niemand bereit, zur Kostenabdeckung des laufenden Betriebsaufwandes verbindlich ‚eine Zusage :zu geben. ‚Der. Bürgermeister erwähnte die sozialen Sorgen und Nöte än manchen Familien und bei betagten Alleinstehenden, die an ihn herangetragen ‚werden. Sicherlich wäre der Einsatz einer Krankenpflegerin und Familienhelferin in der Gemeinde wünschenswäört, doch: ist die .finazielle Frage, und Auslastung zu überlegen. _ Die: Gemeindevertretung entschied sich für die regionale Lösung in. der Krankenpflege und hat‘ mit 'einstimmigem' Beschluß den Bei- tritt zum Sozialsprengel Vorderwald beschlossen, Der Bürgermeister hat wegen. ‘einer -‚Familienhelferin‘mit der Leiterin der Schule, Frau Weber Kontakt aufgenommen: Es wurde ihm die Schulabgängerin Marlene Düringer aus Schwarzenberg empfohlen und stellte deren Anstellung zur Diskussion. Die Ge- meindevertretung hat. hierauf. einstimmig beschlossen, eihe Familienhelferin anzustellen.‘ Als‘ Tagsatz‘ wurde einheitlich S 150, -- festgesetzt. Der: Monatslohn wird‘ bei‘ brutto S 7., 800, -- liegen. Vom Land kann ein. Jahreszuschuß von'S 60.000, +-' bis S 70.000, -- erwartet werden.‘ Allfälliges: 1. GV Johann Steurer erkundigt sich über den Stand der Planung für den Ausbau der‘ :Riefensbergerstraße- und Neubau der Auen- bachbrücke; Der Bürdermeister teilt mit, daß er diesbezüglich bei der Landesstraßenplarnungsstelle: neuerlich vorgesprochen habe, wobei im Bereich‘der Auenbachbrücke eine Umprojektierung und Neutrassierung ‘geprüft werden soll. Er berichtet weiter, daß im:den nächsten Wochen die Geländeaufnahmen für die ‘Planung der. Ortsdurchfahrt vorgesehen sind; Im Zuge des Straßenausbaues müssen ‚im Ortskern die Gehsteige und die Straßenbieuchtung erstellt werden. 2. Weiters regt Herr‘ Steurer‘ an, "bei der Straßenkreuzung im Sternen eine. ‘gemeinsame.„Hinweistafel: “Schwimmbad - Hoch- häderichlifte" ‚aufzustellen; 10; Fe z STEG f. „Der, Bürgermeister ‚gibt 'einige.(Erläuterungen zu‘ nachstehenden Gesetzesvorlagen des ‘Landes:. a) Landes-Forstgesetz, AM b) Novelle” zum Gemeinde-‚und Landesbedienstetengesetz.. Gegen diese Gesetzesvorlagen wird keih‘ Einspruch erlicben und. keine Volksabstimmung beantragt. Schluß. der Sitzung um 0.157Uhr. ; | Der‘ Bürgermeister: . gez. Anton Bilg@)i ÖL