19790925_GVE048

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Letzte Änderung 14.06.2021, 16:16
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1979-09-25
Erscheinungsdatum 1979-09-25
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT HITTISAU Hittisau am 08.10.1979 Verhandlungsschrift: über die am Dienstag, den 25.0%.1979 um 20.00 Uhr im Gemeindesitzungssaal abgehaltene 48. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hittisau, Anwesende: Bürgermeister Anton Bilgeri, die Gemeinderäte Dir. Flmar Huber, Konrad Hagspiel, Erwin Eberle und Ignaz Bartenstein, die Gemeindevertreter NR Ludwig Hagspiel, Alfons Sutterlüti, Hermann Nenning, Herbert Bilgeri, Hieronymus Faißt, Josef Steurer, Dr. Anton Stöckler, Anton Faißt, Max Moosbrugger und Ing. Arno Kohler, der Ersatzmann Xaver Fagspiel. Entschuldigt: GV Oskar Eberle, Gerard Hagspiel und Eduard Metzler. Tagesordnung: 1. Grußwort des Vorsitzenden. 2. Behandlung von Anträgen auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes. 3. Vorlage eines Kaufvertrages und Beschlußfassung hierüber. 4. Antrag auf: a) b) Grenzberichtigung im Bereich der Subersachfassung und auf teilweise Verlegung des öffentlichen Weges in der Parzelle Rainerau. 5. Stellungnahme zum Straßenprojekt L 22 - Auenbachbrücke (Zu- und Abfahrten). 6. Protokoll. 7. Berichte und Allfälliges. 1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, daß die Einladungen ordnungsgemäß zugestellt wurden und Beschlußfähigkeit gegeben ist. Sodann stellt er den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte 7. Vergabe der Natursteinarbeiten für die Kläranlage und 8. Bestellung eines Urkundenfertigers als Ersatz. Der Erweiterung der Tagesordnung wird zugestimmt. 2. Nachstehende Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes wurden behandelt: a) Die Vorarlberger Kraftwerke, Aktiengesellschaft, Bregenz beabsichtigen ihre Gp. 931/1 K.G. Hittisau in Heideggen mit Ausnahme einer Teilfläche zur Errichtung einer Trafostation an die Anrainer bzw. Herr NR Ludwig Hagspiel zu veräußern. Um eine angemessene Bautiefe zu erhalten, wird von der angrenzenden Gp. 935 der Eheleute Albert und Maria Rosa Wilburger eine Teilfläche im Tauschwege an die Cp. 931/1 abgetrennt. Die VKW Bregenz sowie Albert und Maria Rosa Wilburger beantragen die Gp. 931/1 und den angrenzenden Bereich der Gp. 935 als Bauland umzuwidmen. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung obiger Gp. als Bauland wurde von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. 5) Ingrid und Andrea Hagspiel, Hittisau 334 ersuchen um Umwidmung der GCp. 1001/4 im Ausmaß von 229 m2 von derzeit Freihaltefläche in Wohngebiet. Der Antrag wird einstimmig heschlossen. c) Matt Leo, Brand 153 ersucht um Umwidmung einer 80o0o his 1000 m2 großen Teilfläche aus der Gp. 899/1 als Bauplatz. Der Baugrund soll für eigene Familienangehörige Verwendung finden, Der Umwidmung wird einhellig zugestimmt. Für die Abwasserbeseitigung hat der Bauherr bis zur Erstellung der Gemeindekanalisation die Vorfinanzierung zu übernehmen. d) FPagspiel Ludwig, Fittisau 4 beantragt die Umwidmung einer Fläche von 4o m Tiefe entlang des Bundesstraße zwischen seinem Wohnhaus Nr. 4 bis zur Grundgrenze der GP.580 als Mischgebiet. Er beabsichtigt, gemeinsam mit seiner Schwester Erna Hagspiel einen Neubau zu erstellen. Die Bp. 45, auf der das abgebrannte Haus Nr. 1 stand, soll als Freifläche rückgewidmet werden. Der Änderung des Flächenwidmungsplanes stimmt die Gemeindevertretung einhellig zu. e) Dorner Josef, Gfäll stellt den Antrag auf Umwidmung der Gp. 435, 436 K.G. Bolgenach von Landwirtschaftsfläche auf Baufläche, Die Entscheidung wird einstimmig vertagt. Man will zunächst bei einer Besichtigung Aufschluß über eine eventuelle Parzellierung der Grundstücke zur besseren Erschließung und Sicherstellung der Zufahrt gewinnen. a) b) Zur Behandlung steht der Verkauf eines Bauplatzes aus dem gemeindeeigenen Grundstück in Häleisen an Frau Elfriede Bilgeri, geb. Vögel. Der Bürgermeister übergibt wegen Befangenheit den Vorsitz an seinen Stellvertreter. Mit einstimmigem Beschluß wird der Bauplatz Gp. 701/13 im Ausmaß von 1.01% m2 zu den üblichen Bedingungen um den Preis von S 172.21o, -- an Frau Elfriede Pilgeri verkauft. Aus dem gleichen Grundstück wird der Verkauf des Bau- platzes Gp. 7o01/9 an Herrn Elmar Allrecht, Zollbeamter einstimmig zu den selben Bedingungen zum Preis von S 170, -pro m2 beschlossen. 4. a) Beim Crundkauf der VKWF im Bereich der Subersachfassung, Alpe Löchle, hat sich herausgestellt, daß die Subersache heute einen anderen Verlauf nimmt als die Mappe zeigt. Es ist daher eine Mappenberichtigung notwendig, wofür die Gemeindevertretung ihre Zustimmung erteilt. b) In der Parzelle Rainerau soll im Zuge der Geländeplanie im Bereich des Auslaufstollens der Subersachüberführung-” der Öffentliche Weg Gp. 36°7 zum Drahtsteg Bolgenach teilweise verlegt werden. Es ist geplant, den neuen Weg ein Stück auf dem Güterweg und die Stollenauslaufüberbrückung der VKW entlang der Polgenach über öffentliches Gut zu verlegen. Hierbei ergeben sich einige Rechtsfragen, die einer: Klärung bedürfen. Die Gemeindevertretung stellt zur Verlegung folgende Bedingungen: 1. Die VKW haben die Erhaltung des Steges über den Stollenauslauf zu übernehmen. 2, Die Verbindung des öffentlichen Weges über das Öffentliche Gewässer und das Gehbrecht muß von den VKW gewährleistet sein. 3. Die Zustimmung der Güterweggenossenschaft muß gegeben sein. Nach Regelung obiger Bedingungen giht die Gemeindevertretung die Zustimmung zur Verlegung des öffentliches Weges. 5, Die Landesstraßenbauplanungsstelle hat für den Ausbau der Landesstraße 22 im Bereich der Auenbachbrücke einen Entwur£ zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Straßenstück ist neben der Straße Lingenau-Großödorf die letzte Schotterstraße des Landes im Land, Der Ausbau nach Riefensberg wird vom Landesstraßenbauamt mit der bevorstehenden Geländesanierung im Bereich des: Staudammes Bolgenach angestrebt. Nach dem Projekt würde das Auenbachtobel mit einer Brücke von ca. 100 m Länge überspannt und die Straße nördlich des Gasthofes "Engel" und des Sägewerkes verlegt. Zur besseren Orientierung wurde die Trasse provisorisch ausgesteckt und das Projekt mit den Grundbesitzern erläutert. Größte Schwierigkeiten macht die Ein- bindung und Trassierung des Güterweges Fäderich, für den nach dem Projekt unzumutbare Grundablösen erforderlich wären. Der Bürgermeister hat in einer Aussprache mit den Herren der Straßenplanungsstelle die Bedenken geäußert und vorgeschlagen, die neue Auenbachbrücke etwas zu verlängern und die Straße südlich des Gasthofes auf der bestehenden Trasse auszubauen. Für seinen Vorschlag fand er bei der Planungsstelle Verständnis und erhielt die Zusage, daß kurzfristig ein neues Projekt ausgearbeitet und zur Stellungnahme vorgelegt wird. Das Landesstraßenbauamt ersuchte, die Grundahlöseverhandlungen sodann flott voranzutreiben. FEs ist geplant, zunächst die Auenbachbrücke zu erstellen, wofür mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen ist. S. Das Protokoll der letzten Sitzung wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen und genehmigt. ‚7. Bericht des Bürgermeisters: a) Otto Berkmann, Rainerau und Rupert Bader, Wühle wurde der Anschluß an die Gemeindewasserleitung bewilligt. Die Ver- sorgung mit Löschwasser wurde nicht beantragt. Als Anschlußgebühr wird daher die Mindestgebühr ohne Löschwasser mit Bescheid vorgeschrieben. b) Die Wasserrechtsverhandlung zur Erweiterung der Gemeindewasserversorgung und Errichtung der Fntkeimungsanlage in Bolgenach fand am 5.9.1979 statt. Hierbei wurden von den Herren der Lebensmittelkontrolle für den Bereich des Quellengebietes Bolgenach, Neu Gut drastische Auflagen gefordert. Der Bau der Entkeimungsanlage sei auf Grund der Wasseruntersuchungsergebnisse vorrangig auszuführen. Gefordert wird die Installierung einer Hotteranlage, der Abschluß eines Wartungsvertrages mit der Lieferfirma, die Sperrung des Weideganges und Verlegung des Zaunes um 200 m sowie eine Püngersperre etc. Auf Grund der Auflagen beantragte der Vorsitzende ein gesondertes Verfahren zur Festlegung des Schutzgebietes, durchzuführen. c) Der Bauausschuß für die Verbauung des Ortszentrums hat mit den Architekten Grabher und Fink weitere Verhandlungen geführt. Eiebei ging es um die Höhe der Honorare für die Planung und Bauleitung. Die Anbote differieren insbesonders auf Grund der unterschiedlichen Höhe der geschätzten Bausummen (15 bzw. 10 Mill. S ), die Bemessungsgrundlage für die Honorarsätze sind. SO beläuft sich das Anbot der Fa, Grabher auf S 1.509.515, --, und das von Architekt Fink auf S 769.225, 25, was eine Differenz von S 740.289, 75 ergibt. Die Verhandlungen werden weitergeführt. A) Sorge macht die immer weiter fortschreitende Versumpfung des Lecknersees. Für die Sanierung wurden seinerzeit rund S 500.000, -- aufgewendet. Die Schwelle beim Seeauslauf ist undicht und sollte nach Abdichtung etwas erhöht werden. Dipl. Ing. Osterkorn vom Amt der Vlbg. Landesregierung hat zugesagt, nach einer Besichtigung zielführende Baumaßnahmen vorzuschlagen. e) Der Fischereipachtvertrag für den Lecknersee läuft mit März 1980 aus, Der Bürgermeister regt an, Überlegungen anzustellen über die Art der Neuverpachtung (Versteigerung oder Offerteinholung), die Zweckmäßigkeit einer Kautionshinterlegung vor der Vergabe und einer eventuellen Revierteilung (See - Ache). £) Für die bevorstehende Kirchenrenovierung wurde auf Sonntag, den 30.09.1979 eine Informationsversammlung anberaäumt. Während der Renovierungsarbeiten ist als Ausweichraum für die Abhaltung des Gottesdeinstes die Aula bzw. die Turnhalle der Volksschule vorgesehen. g) Die neue Verordnung der Schulbehörde, 2. Klasse nur drei, die 3. und 4. nach der für die 1. und Klasse vier Unterrichts- stunden hintereinander gehalten werden dürfen, bedingt eine Änderung des Schulbusverkehrs und teilweise Verlegung des Unterrichts auf den Nachmittag. Die Änderung der Stundentafel und Neueinführung des Werkunterrichtes für Knaben und Mädchen ab der 1. Schulstufe -—- dies auf Kosten des Sprach- und Rechenunterrichts - macht die Einrichtung eines Werkraumes und dessen Ausstattung mit Werkzeugen notwendig. h) Die Einweisung der Kinder zum Kindergartenbesuch auf Grund der notwendigen Teilung in Vor- und Nachmittagsbetrieb hat zu Klagen geführt, die bereinigt werden konnten. Allfälliges: a) Nach Meinung von GV Hieronymus Faißt hat sich beim Aushub für den Neubau auf dem Kreuzbühl gezeigt, daß das Kies für eine Verwertung geeignet wäre. Er regt an, nochmals einen Fachmann zur Prüfung zu konsultieren. b) Der Bürgermeister berichtet, daß sich Herr Dr. Girardi vom Amt der Landesregierung zum Projekt der Errichtung eines Altenwohnheimes durch die Gemeinde im Mehrzweckhaus positiv ausgesprochen hat. Aus der Sozialhilfe kann mit einer Förderung von ca. 3o % der Kosten gerechnet werden. c) Auf eine Anfrage teilt der Bürgermeister mit, daß die Familienhelferin bisher viel beansprucht wurde und voll: ausgelastet ist, Ihre Einsatzleistung findet allgemein volle Anerkennung. 8, Für die Natursteinarbeiten in der Kläranlage haben zwei Firmen Anbote eingereicht: Fa. Prenn, Hohenems Fa. Brugger, Höchst Anbotssumme vn S 49, 057, -- O.MWST. S 45.765, -- 0. MWST. Das Offert der Fa. Brugger ist erst am 13.9. nach Terminablauf (7.9.1979) eingelangt. Die Firma hätte die Arbeiten erst mit 6.10.1979 beginnen können. Da mit 31.10.1979 Bauvollendungsfrist gegeben ist, schlägt das Ing.-Büro die Auftragsvergabe an die Fa, Prenn, Hohenems vor. Diesem Vorschlag stimmt die Gemeindevertretung zu. Als Ersatzmann für die Urkundenfertigung bei Befangenheit eines Unterzeichnungsbevollmächtigten wird GR. Erwin Eberle einstimmig bestellt. Schluß der Sitzung um 24.00 Uhr. Der Bürgermeister: gez. Anton Bilgeri e. h.