19790828_GVE047

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Letzte Änderung 14.06.2021, 16:23
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: hittisauvertretung
Dokumentdatum 1979-08-28
Erscheinungsdatum 1979-08-28
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GEMEINDEAMT HITTISAU Hittisau, 18.9.1979 Verhandlungsschriäif£f£tt: über die am Dienstag, den 28, August 1979 um 20.00 Uhr im Gemeindesitzungssaal abgehaltene 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hitf£isau. Anwesende: Rürgermeister Anton Bilgeri, die Gemeinderäte Dir. Elmar Huber, Konrad Hagspiel, Erwin Eberle und Ignaz Bartenstein, die Gemeindevertreter NR Hagspiel Ludwig, Alfons Sutterlüti, Nenning Hermann, Bilgeri Herbert, Faißt Hieronymus, Eberle Oskar, Steurer Josef, Dr. Anton Stöckler, Hagspiel Gerard Faißt Anton, Metzler Eduard, Moosbrugger Max und Ing. Kohler Arno. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2. Diskussion und Beschlußfassung hierüber: a) die Errichtung und Ausgestaltung eines Altenwohnheimes im zu erstellenden Mehrzweckgebäude und b) dessen Baudurchführung und c) über die erforderliche Grundteilung. 3. Finanzierungsvertrag zum Zwecke der Erschließung von Grundstücken. 4. Festsetzung der Beiträge bei der Inanspruchnahme der Krankenschwester. 5. Protokoll. 6. Berichte und Allfälliges. 1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Erschienenen. Er stellt fest, daß die Einladungen ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Sodann stellt er den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um Punkt 7. Vermietung eines Appartements im Schulhaus. Der Erweiterung der Tagesordnung wird zugestimmt. 2. a) Der Bürgermeister gibt einen Rückblick über die Vorarbeiten für den Bau des Mehrzweckhauses auf dem Engelareal. Er erläutert die Gründe, die zur Bauverzögerung führten und warum der Optionsvertrag vom Bauträger, Fa. Karl Grabher, Hohenems bis zum festgelegten Endtermin, dem 31.7. d.J. nicht angenommen wurde, Bei der Bauverhandlung verlanate die Behörde, da der gesetzliche Bauabstand gegenüber dem Versorgungshaus nicht gegeben ist, einen fixen Abbruchtermin des Gebäudes, wofür vom Bürgermeister keine bindende Zusage gegeben werden onnte. Da für den Erwerb von Eigentumswohnungen seitens der Einheimischen nur wenig Interesse besteht, ist anzunehmen, daß Auswärtige Zweit- und Wochendwohnungen etablieren, ein Umstand, der nicht unbedingt im Gemeindeinteresse liegt. Wenn sich nun die Gemeinde für die Errichtung eines Alten- woOohnheimes entschließt, und im Mehrzweckhaus ein ganzes Stockwerk erwirpt, ergiht sich eine neue Situation: Die Gemeinde wird Bauwerber und muß versuchen, durch FEFigeninitiative möglichst kostengünstig zu bauen, Für den bisherigen Bauträger fällt das Risiko unverkäuflicher Wohnungen fast vollständig weg. Der Bürgermeister hat eine Kalkulation über die Baukosten durchgerechnet. Der Bauträger rechnet mit einem Richtpreis von S 13.000, -- je m2, was ohne Grundpreis einer Bausumme von rund 15, 3 Mill. S entspricht. Bei einem umbauten Raum von 5.819 m3 ergibt sich bei einem realistisch eingeschätzten Preis von S 2.000, -- je m3 eine Bausumme von 11, 6 Mill S. Die Differenz beträgt also rund 3, 7 Mill S. Für das Altenwohnheim wäre mit einer Bausumme von rund 3, 5 Mill S zu rechnen. Die Förderungdes. Landeswohnbaufonds beträgt S 3.600, -- je m2 und aus der Sozialhilfe des Landes wären als Richtsatz Fördermittel von 30 % der Bausumme zu erwarten. Somit ist die Finanzierung aus Gemeindesicht zu schaffen. b) Der Bürgermeister hat mit dem Bauträger Herrn Grabher über die neue Situation gesprochen. Grabher erklärte sich einverstanden, den Bau auch im Betreuungsverfahren auszuführen. Welche Leistungen dies beinhaltet, wird Cegenstand neuer Verhandlungen sein. Nach längerer Debatte wurde einstimmig beschlossen: 1. Die Gemeinde errichtet im Mehrzweckhaus ein Altenheim. Sie erwirbt zu diesem Zwecke das 2. Obergeschoß und event. zwei Kleinwohnungen im 1. Stock, 2. Die erteilte Zustimmung der Gemeinde zum Optionsvertrag wird zurückgezogen. Die Gemeinde tritt als Bauherr auf und übernimmt in Eigenregie die Baudurchführung. c) Die erforderliche Grundteilung wird bis zur Abklärung der Rechtslage und Vorlage fixer Baupläne vertagt. Für die weitere Planung und Verhandlungen wird ein Bauausschuß bestellt. Ihm gehören an: 3 Vertreter der Gemeinde und zwar Bürgermeister Anton Bilgeri, Gerard Hagspiel u. Max Moosbrugger, 2 oder 3 Vertreter der Raiffeisenkasse, 2 Vertreter der Fam. Fürpaß (Parfümerie) und je 1 Vertreter der Wohnungswerber. Über die Finanzierung der Kanalisation zur Erschließung der Cp. 972/2 und 973/3, Elz. 57 K.G. Hittisau hat der Bürgermeister einen Entwurf ausgearbeitet, der allen Gemeindevertretern zuge- gangen ist. Da die Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung der Gp. von der Landesregierung noch nicht genehmigt ist, wurde die Beschlußfassung über den Finanzierungsvertrag vertagt. Die Festsetzung der Beiträge für die Inanspruchnahme der Krankenschwester des Sozialsprengels Vorderwald war Gegenstand längerer Beratung. Fest steht lediglich, daß die Gemeinden nach einem Einsatzpunktesystem mit der Gemeinde Langenegg die Abdeckung der Kosten im Nachhinein zu begleichen hat. Welchen Beitrag die Gemeinde von den Patienten einhebt, bleibt ihr überlassen. Die Inanspruchnahme der Schwester ist heute noch nicht abzuschätzen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, vorerst befristet bis zum 31.12.1979 pro Stunde einen Beitrag von S 100, -auf die Patienten zu verumlagen. . Das Protokoll der Sitzung vom 7.8.1979 wird ohne Einwand genehmigt, Bericht des Bürgermeisters: a) Die Sprengelgemeinden haben die Vereinbarung mit der Gemeinde Lingenau über die Benützung des Hallenbades durch die Hauptschüler unter der Bedingung nachfolgender Abänderung bzw. Ergänzung zur Kenntnis genommen. 1. Bei Abweichungen der tatsächlichen Schwimmstunden von den lehrplanmäßigen Unterrichtsstunden ist es allein den beitragszahlenden Gemeinden vorbehalten, eine alliquote Kürzung des Benützungsentgeltes vorzunehmen. 2. Die vorgelegte Vereinbarung wird auf lo Jahre befristet und endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 1985/86. Es bleibt ab diesem Zeitpunkt den unterzeichneten Gemeinden überlassen, eine Erledigung ihrer Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 15.04.1975, 21. II-2189/1973 zu verlangen. 3. Änderungen des derzeitgen Badebetriebes aus finanziellen oder anderen Erwägungen sind möglich, wenn es die Mehrheit der beitragszahlenden Gemeinden beschließt. b) Die Wasserrechtsverhandlung über die Erweiterung der Gemeindewasserversorgungsanlage ist auf Mittwoch, den 5. c) 9. 1979 anberaumt. Zum Besuch des Kindergartens wurden 54 Kinder angemeldet. Es ist die Teilung auf Vor- und Nachmittagsbetrieb not- wendig. Die Eltern wurden verständigt und haben Verständnis für die Lösung gezeigt. Allfälliges: a) Auf eine Anfrage über die Finanzierung des geplanten Altenwohnheimes und event. Verwendung des Sternenareals zu diesem Zweck gibt der Bürgermeister Auskunft. An eine Veräußerung ist zur Zeit nicht gedacht und ein "Finanzzwang" vorerst nicht gegeben. b) Gemeindevertreter Gerard Hagspiel erkundigt sich über die Unterbringungsmöglichkeit der Lebenshilfe für den Fall des Abbruchs des Versörgungshauses. Er verweist auf die moralische Verpflichtung der Öffentlichkeit zu einer tragbaren Lösung dieses Problems und ersucht um Verständnis und Mithilfe. co 7. Das Fürsorgeamt ersuchte die Gemeinde um Mithilfe bei der Vermittlung einer Wohnung für Frau Ruhry, geb, Torahele. Der Bürgermeister schlägt die Vermietung eines Appartements im Schulhaus vor. Die Gemeindevertretung gibt hiezu ihre Zustimmung. Schluß der Sitzung um 22.00 Uhr. Der Bürgermeister: gez. Anton Bilgeri e. h. Anschließend zeigt Othmar Mennel im "Gasthof Schiff" seine vorzüglichen Dias von der EinweimMung unseres Freibades, der schönen Landschaft unserer Bregenzerwälder-Musikfest in Bezau, inde und vom