20030711_GVE036

Dateigröße 159.76 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 11:22
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2003-07-11
Erscheinungsdatum 2003-07-11
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Niederschrift über die am Freitag, den 11.07.2003 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 36. S i t z u n g der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch T A G E S O R D N U N G: Eröffnung 1.) 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) B e r i c h t e des Bürgermeisters 4.) Genehmigung Rechnungsabschluss Gemeinde 2002 5.) Genehmigung Rechnungsabschluss Pflegeheim 2002 6.) Änderung des Flächenwidmungsplanes 7.) Antrag auf Entschädigung gem. § 27 Vbg. Raumplanungsgesetz 8.) Blendolmastraße – Übernahme der Erhaltungspflicht und Haftung Aufhebung des Beschlusses zur Übernahme ins Gemeindestraßennetz 9.) Belagserneuerung auf dem „Zamangweg“ und Ziggamweg“ 10.) Erstellung eines Gutachtens für Gefährdungssituation „Mässtobel“ 11.) Berufung gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes bezügl. Ferienwohnungsnutzung Heinz Fleisch 12.) Grundkauf zur Erweiterungs des Bauhofareals 13.) Beratung über neuen Standort für Radarbox Gortipohl 14.) Vergabe von Aufträgen 15.) Stellungnahme zu einem „Jagdlichen Sperrgebiet“ 16.) A l l f ä l l i g e s Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, Vbgm. Dietmar Lorenzin, Arno Salzmann und Thomas Lerch sowie die Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute Alois Bitschnau, file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (1 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Alexander Kasper, Roland Saur, Christian Kasper, Hans-Peter Sattler, Leopold Stocker, Anita Hubmann, Hans-Karl Rhomberg, Kornelia Kasper, Elmar Juen, Othmar Tschofen, Robert Tschofen, Herwig Schallner, Oswald Saler, Paul Dich und Oswald Vergud sowie Guntram Juen als Schriftführer; Entsch: Walter Rudigier, Johann Schwarz, Bruno Zint, Wilfried Berger, Christa Raffler, Sibylle Barcatta, Erledigung: Zu 1.) Der Vorsitzende, Bgm. Fritz Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Über Antrag des Bürgermeisters werden gem. § 41 des Gemeindegesetzes die Punkte 14) u. 15) mit einstimmigem Beschluss neu in die Tagesordnung aufgenommen. Zu 2.) Zur Niederschrift über die 35. Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.04.2003 werden seitens der ÖVP-Fraktion nachstehend angeführte Einwände erhoben, welche in schriftlicher Form überreicht werden. Im Übrigen wird diese Niederschrift über Antrag des Vorsitzenden gem. § 47 GG einstimmig genehmigt. Zu 4.) Vereinbarung über Weiterführung des Lebensmittelgeschäftes in Gortipohl Der Bürgermeister erläutert eingangs den bisherigen Verlauf der Verhandlungen zur Weiterführung des Lebensmittelgeschäftes in Gortipohl. Demnach war die SPAR-Organisation nur noch bereit, während der Wintermonate das Geschäft weiterzuführen, und zwar unter der Bedingung, dass die Gemeinde die Mietkosten übernimmt, was auch geschehen ist. Nach der im Spätherbst abgehaltenen Bürgerversammlung durfte man zumindest auf ein besseres Kaufverhalten der Bevölkerung von Gortipohl hoffen. Nach Aussage der Geschäftsführerin hat sich dieses jedoch eher verschlechtert. Seitens der Gemeinde wurden in der Zwischenzeit alle Versuche unternommen, mögliche Interessenten, wie Bäckereien oder Metzgereien, für eine Weiterführung dieser wichtigen Einrichtung zur Lebensmittelnahversorgung zu gewinnen. Auch Inserate in Tageszeitungen haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Mittlerweile aber hat sich als Privatinitiative die Firma Andreas Kraft bereit erklärt, das Lebensmittelgeschäft, welches per 30.04.2003 von der SPAR-Organisation bereits geschlossen wurde, weiterzuführen, und zwar unter gewissen finanziellen Forderungen an die Gemeinde, über welche eingehend beraten wird. So verlangt Kraft neben der Nahversorgungsförderung einen einmali-gen Investitions-Beitrag von € 10.000, -- zur Neuanschaffung der Kühlgeräte. Es gibt zwar ein Angebot von der Fa. Wedl, welche die Kühlgeräte gratis zur Verfügung stellen und ausserdem einen zinslosen Warenkredit für ein Jahr gewähren würde, jedoch unter der Bedingung, dass auch die Ware von dieser Firma (Nah & Frisch) bezogen wird. Dieses Angebot wurde aber offenbar nicht akzeptiert. Von verschiedenster Seite wird an die Bevölkerung der Appell gerichtet, dass nicht die Landes- und file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (2 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Gemeindeförderung dieses Lebensmittelgeschäft retten kann, sondern einzig und allein das Kaufverhalten der Bevölkerung. Wenn lediglich ca. 17 % der Haushalte diese Einrichtung frequentieren, ist das sicherlich zuwenig. Der Ortsteil Gortipohl hat ca. 640 Einwohner und 1000 Gästebetten und mit der Schließung dieses Geschäftes geht neben der Poststelle ein weiteres Stück Infrastruktur verloren. GV Walter Rudigier verweist darauf, dass in mehreren Sitzungen des Gemeindevorstandes die ursprünglichen Förderungsforderungen als zu hoch erachtet wurden. Im Landhaus in Bregenz wurden sodann von Vbgm Dietmar Lorenzin und GR Thomas Lerch Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt. Ihnen ist es hiebei gelungen, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu erreichen, die in der Folge auch von der Fa. Kraft akzeptiert wurde. Das Land gewährt eine Nahversorgungsförderung (im Jahr 2003 in Höhe von € 10.000, --, die Folgejahre sind vom Geschäftsgang abhängig), die Gemeinde hat eine jährliche Förderung in gleicher Höhe wie jene des Landes zu leisten. Von der Gemeinde ist zusätzlich im Jahr 2003 ein Startbeitrag in Höhe von € 5.000, -- zu gewähren. Die Grundversorgung der betroffenen Bevölkerung mit einem Lebensmittel-Vollsortiment muss jedenfalls gesichert sein. Das Land macht die Förderung auch von der Einsichtnahme in die Jahresbilanzen des Geschäftes abhängig. Nach eingehender Diskussion wird allgemein befürwortet, dem Ortsteil Gortipohl eine Chance zu geben. Mit einstimmigem Beschluss wird somit für die Weiterführung des Geschäftes in Gortipohl an die Fa. Kraft ein jährlicher Betrag in gleicher Höhe wie die jeweilige jährliche Landesförderung und ein einmaliger Startbeitrag in Höhe von € 5.000, -- gewährt. zu 6.) Blendolmastraße – Rücknahme des Beschlusses bezüglich Übernahme als Gemeindestraße Vom Landesvolksanwalt wird seit geraumer Zeit die Forderung erhoben, dass die Blendolmastraße in das Gemeindestraßennetz übernommen wird, was eine Vermessung des gesamten Straßenzuges und Übernahme in das Eigentum der Gemeinde erfordert. Nachdem aber bekannt ist, dass einzelne Grundbesitzer mit dieser Vermessung nicht einverstanden sind und die Vermessung in diesem Falle nur noch im Wege der Zwangsrechtseinräumung möglich wäre, schlägt der Bürgermeister vor, diesen Straßenzug als öffentliche Privatstraße zu belassen, unter der Voraussetzung, dass die Haftungsfra-gen geklärt sind. Die ursprüngliche Beschlussfassung vom 04.05.1993.soll daher im Hinblick auf die Weigerung einzelner Grundeigentümer aufgehoben werden, wie es im Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 02.12.2002, AZ: aMP-007/01-15 angeführt ist. Dieser Vorgangsweise wird mit einstimmigem Beschluss entsprochen. Zu 8.) Ortsplatzgestaltung Die im Zuge der Ortsgestaltung vorgesehene Mauer entlang der Zufahrtsstraße zum Gemeindezent-rum wird von der Hausgemeinschaft Tramosa sowie vom Mieter Dieter Lang in einem – vorgelesenen – Schreiben in der geplanten Höhe abgelehnt. Hiezu stellt der Bürgermeister fest, dass die Mauer deshalb in dieser Höhe geplant wurde, weil in diesem Bereich eine Informationstafel mit „Touch-Screen“ vorgesehen ist. GV Wilfried Berger merkt an, dass bisher lediglich Grundsatzbeschlüsse gefasst wurden, die einzelnen Details – wie in diesem Falle - bisher der Gemeindevertretung jedoch nicht bekannt waren. Diese Details wurden von der zuständigen Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro erarbeitet. Eine Änderung der Mauerhöhe würde das gesamte Konzept in diesem Bereich aufheben. Ausserdem wird festgestellt, dass das von Dieter Lang vorgebrachte Argument, dass die Einsichtigkeit zu seinem Geschäft durch diese Mauer beeinträchtigt wird, nicht stichhaltig ist, weil nach Entfernung des file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (3 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Werbepavillons und der Telefonzellen eher eine Verbesserung der Situation entsteht. Die GV Johann Schwarz und Elmar Juen schlagen allerdings vor, dass vom zuständigen Planer (Marte) geprüft werden soll, ob und inwieweit hier noch Änderungen möglich sind. Dieser Vorgangsweise wird mit einstimmigem Beschluss entsprochen. Zu 3.) Berichte a) Beim Gortniel- und Maurentobeltunnel wurde eine Belagserneuerung durchgeführt. Im gleichen Zuge hat das Landesstraßenbauamt auch den Fahrbahnübergang bei der Mazeisbrücke saniert. b) Anlässlich der Bürgermeisterkonferenz des Bezirkes Bludenz haben sich die Vertreter der Gendarmerie über die extremen Personalkürzungen beklagt. Diese Personalkürzungen führen dazu, dass es nicht mehr möglich ist, alle Dienste im Interesse der Sicherheit im notwendigen Ausmass durchzuführen. c) Am 06.06.2003 hat der Montafoner Tourismustag in Vandans stattgefunden. Bei der Jahreshauptversammlung des Montafon Tourismus bildete das Thema Wasser einen Hauptschwerpunkt. Die Schulen des Montafons haben zu diesem Thema verschie-dene Projekte erarbeitet, die in einer Veranstaltungsserie der breiten Bevölkerung vorgestellt wurden. d) Das vom Polytechnischen Lehrgang in St. Gallenkirch im Zusammenhang mit dem Wasserthema erstellte Wasserrad wird im Bereich der Kneippanlage in Gortipohl aufgestellt. e) Die VIW und VKW haben die Bürgermeister des Bezirkes Bludenz zu einer Information über die weitere Entwicklung im Bereich der E-Wirtschaft eingeladen. Dabei wurde u. a. mitgeteilt, dass Freibäder, deren Heizung mittels Luftwärmepumpen erfolgt, die Möglichkeit einer Investitionshilfe seitens der VKW in der Form erhalten, als die Wärmepumpen zur Verfügung gestellt und den Betreibern der Schwimmbäder in der Folge die Wärme verkauft wird. Die Investitionskosten werden dann über diesen Weg den Schwimmbadbetreibern verrechnet. f) Aufgrund einer mit den Bewohnern des Ortsteiles Vergalden in Gargellen durchgeführten Besprechung im Hinblick auf die erforderliche Verbesserung der Löschwasserversorgung wurde vom Ingenieurbüro Adler ein Vorprojekt ausgearbei-tet. Diesem Vorprojekt zur Folge würde die derzeit bestehende Wasserversorgungs-anlage erneuert und was die Speicherkapazität und die Rohrdimensionen anlangt, so konzipiert, dass sowohl die Trinkwasserversorgung als auch die Löschwasserversor-gung dem Standard der Technik sowie den mengenmäßigen Erfordernissen angepasst werden kann. g) Mit LR Greti Schmid hat eine Aussprache bezüglich der Kostenentwicklung im file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (4 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Pflegeheim stattgefunden. Aufgrund einer höchstgerichtlichen Entscheidung findet ab dem Jahre 2002 für das Pflegeheim das Spitalsbeitragsgesetz keine Anwendung mehr. Das hat zur Folge, dass der Betriebsabgang von den Rechtsträgern allein zu tragen ist. Zudem hat das Land, um die Kosten der Sozialhilfe einzudämmen, die Pflegesätze gedeckelt, was gerade für kleine Pflegeheime eine weitere Problematik hinsichtlich der Finanzierung darstellt. Gleichzeitig wurde mit der Landesrätin auch das Thema Altersheim besprochen, welches ab dem Jahre 2006 in der derzeitigen Form nicht mehr zur Verfügung steht. Die Landesrätin hat dazu mitgeteilt, dass eine Förderung in der bisherigen Form für Altersheime ebenfalls nicht mehr gewährt wird. Diese Altersheimplätze werden in Zukunft vorwiegend über „Betreutes Wohnen“ angeboten. Die Gemeinde wird sich daher bemühen, mit einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Gespräche zu führen, damit das Problem, welches sich in St.Gallenkirch demnächst stellt, gelöst werden kann. h) Anlässlich des Ortsvereine-Turniers fand die alljährliche Sportlerehrung statt, wo verschiedene Sportler für Ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet wurden. Ihnen wurde wie üblich ein kleines Präsent der Gemeinde überreicht. i) Anlässlich einer Veranstaltungsserie zum Thema „Ehrenamt“ in Dalaas hat sich die Landesregierung für die Ausübung des Ehrenamtes bedankt und an folgende Personen der Gemeinde St. Gallenkirch ein kleines Präsent bzw. eine Ehrenurkunde überreicht: Wachter Raimund, Düngler Martha, Drexel Ida und Kraft Kurt. j) Das Land hat die Bürgermeister des Montafons und des Klostertals zu einer Information zum neuen Verkehrskonzept, welches sich in Ausarbeitung befindet, eingeladen. Dabei wurde den Gemeinden die Möglichkeit geboten, ihre Vorstellungen zum Verkehrskonzept einzubringen. Die Tatsache, dass durch die geplante Schaffung einer zweiten Rohre beim Pfänder eine besondere Verkehrsbelastung auf die Talschaften zukommt, wurde besonders hervorgehoben. Es wird nämlich befürchtet, dass sich durch diese Maßnahme der Verkehrsstau, der sich derzeit im Norden des Landes bildet, lediglich in den Süden verlagert wird. Es wurde deshalb gefordert, dass gleichzeitig mit Öffnung einer zweiten Röhre im Pfänder auch entsprechende Maßnahmen in den Talschaften ergriffen werden. k) Im Büro der Silvretta Nova Bergbahnen hat eine Aussprache bezüglich einer besseren Anbindung an die L 192 Gargellenerstraße stattgefunden. Seitens des Landes ist geplant, ausgehend von der derzeit bestehenden Abfahrt von der L 188 zur Valiserabahn eine bessere Verbindung zur L 86 bzw. L 192 im Bereich der Talstation der Valiserabahn zu realisieren. Ein vom Land beauftragtes Planungsbüro wird in den nächsten Monaten Vorprojekte ausarbeiten, die in der Folge mit der Gemeindevertretung und den betroffenen Grundbesitzern beraten werden sollen. l) Die Gemeinde hat gegenüber der Verwaltung des Hauses Tramosa (Gemeindezentrum) den Wunsch geäußert, im Zuge der Platzgestaltung vor der Garageneinfahrt die file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (5 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm dort befindliche Schlüsselsäule zu entfernen und durch eine entsprechende Einrich-tung direkt an der Einfahrtsmauer zu ersetzen. Zusätzlich dazu sollten für jeden Hauseigentümer automatische Öffnungsgeräte angeschafft werden. Da dieses Begehren keine Zustimmung fand, wurden die die Mitbesitzer des Hauses Tramosa zu einer Aussprache eingeladen, bei der nochmals versucht werden soll, eine tragbare Lösung, die im Interesse aller Beteiligten liegt, zu finden. m) Nachdem die vertragliche Regelung mit dem Ferienheim Maria Hilf wegen der Unterbringung von betagten Bürgern der Gemeinde mit Ende 2006 ausläuft, besteht die Notwendigkeit bis zu diesem Zeitpunkt eine geeignete Einrichtung von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Gespräche mit den Angehörigen der Familie Alwin Stemer im Hinblick auf einen Grundkauf zur Errichtung eines Altersheimes direkt beim Pflegeheim sind durchaus Erfolg versprechend verlaufen. Seitens der Familie Stemer besteht allerdings die Absicht, das komplette Anwesen in St.Gallenkirch Nr. 28 a samt Wohngebäude zu verkaufen. Laut Schätzungsgutachten, welches der Gemein-de vorgelegt wurde, wären für den Grund € 535.000, -- zu bezahlen, was aufgrund der derzeitig finanziellen Situation der Gemeinde kaum möglich ist. Man wird sich deshalb bemühen, zumindest einen Teil dieses Grundstückes, das für die Errichtung eines Altersheimes unbedingt notwendig ist, zu erwerben. Diesbezüglich wurde der Gemeinde von der Angehörigen der Familie Stemer durchaus Hoffnung gemacht. n) Ein Schreiben der BH Bludenz vom 12.05.2003 bezüglich des Schutzwaldsanierungs-projektes Hof wird verlesen. Bei einer durchgeführten Begehung sei festgestellt worden, dass im Verlauf der vergangenen Monate an den Aufforstungen teilweise untragbare Verbiss-Schäden aufgetreten seien, was befürchten lasse, dass unter der derzeitigen Wildbelastung ein Aufkommen des Waldes in diesem Bereich nicht mehr möglich ist. Es seien daher Maßnahmen zur umgehenden Umsetzung der erforderlichen jagdlichen Maßnahmen festzulegen. o) Bezüglich der weiteren Vorgangsweise der Verbauung Milktobel wurde bei der BH Bludenz eine Rechtsauskunft eingeholt. Die Gemeinde ist nach wie vor interessiert, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung umzusetzen. Diskussion zu den Berichten : Eine Anfrage von Paul Dich bezüglich der Trinkwasserversorung in Gargellen wird beant-wortet. Er erkundigt sich, ob bei der Planung geprüft wurde, ob es nicht auch sinnvoll wäre, ein Kleinkraftwerk einzubauen. Die Wassergenossenschaft Gargellen ist jedoch eine private Institution und daher kann die Prüfung dieser Frage nicht Sache der Gemeinde sein. Laut Aussage von GV Roland Saur wurde dies sehr wohl geprüft. Bei der Quellableitung aus den Fidelisquellen wurde diese Frage auch erörtert. Da jedoch vertraglich vereinbart wurde, dass die Gemeinde das Wasser, welches für ein Kraftwerk benötigt wird, dem Grundbesitzer bezahlen muss, wurde die Errichtung eines solchen Kraftwerkes derzeit nicht für wirtschaft-lich erachtet, file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (6 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm was nicht heißen soll, dass in Zukunft eine Realisierung nicht möglich ist. Zu 4.) Der Obmann des Prüfungsausschusses verliest den Prüfbericht über die am 03.07.2003 stattgefundene Kassaprüfung und erwähnt, dass künftig Vorhaben, welche im alten Jahr noch nicht komplett abgeschlossen wurden, im Voranschlag des Folgejahres enthalten sein sollten, zumindest was die Restkosten betrifft. Der Bürgermeister erwähnt, dass noch eine Schwimmbadförderung in Höhe von ca. € 70.000, -- ausständig ist. Diesbezüglich wurden mit LR Rein schon Gespräche geführt, welcher die Auszahlung der restlichen Förderung noch in Aussicht gestellt hat. Bei verschiedenen Fremdwährungsdarlehen (CHF-Kredite) wurden Kursverluste in Höhe von ca. € 115.000, --.verbucht, welche sich jedoch auf das Gebarungsergebnis nicht auswirken. Da der Kurs des Schweizer Frankens mittlerweile stark gesunken ist, darf angenommen werden, dass im lfd. Jahr mit Kursgewinnen zu rechnen ist. Auf eine massive Kostenüberschreitung beim Ausbau des Eggaweges wird hingewiesen, welcher wesentlich teurer kam, als im Budget vorgesehen. Es waren dies jedoch unvorhergesehene Mehrkosten. Der Bürgermeister verliest auch die aktuellen Zinssätze bei den Banken und weist darauf hin, dass nach wie vor der Schweizer-Franken-Kredit mit unter 1 % das derzeit günstigste Darlehen ist. Eine Anfrage zum Haushaltsausgleich wird beantwortet. Der durch die Strom-Ablöse von den Vbg. Illwerken ausbezahlte Betrag und den dadurch erwirtschafteten administrativen GebarungsÜberschuss wurde als Haushaltsausgleichsrücklage verbucht, welche bereits im Voranschlag 2003 wieder aufgelöst wurde. Eine Anfrage zur Kostenüberschreitung beim Schibus (Schipool) wird ebenfalls beantwortet. Hier wurden seitens der Postbusverwaltung die Schibusrechnungen für die Vorjahre nachträglich ausgestellt. GV Othmar Tschofen bemerkt, dass die Buchungs- und Bankspesen gegenüber dem Vorjahr stark angestiegen sind. Diese sollen künftig im Auge behalten werden. Mit einstimmigem Beschluss wird schließlich dem vorliegenden Rechnungsabschluss 2002 gem. § 78 GG mit nachstehend angeführten Summen die Genehmigung erteilt: Rechnungsabschluss 2002: file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (7 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Gebarungsüberschuss 2000 Gesamt-Einnahmen 7.635.927, 52 € € € € 6.339.934, 86 1.139.725, 70 7.479.660, 56 156.266, 96 € Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsabgang Gesamt-Ausgaben 7.635.927, 52 Vermögensstand 2002: Am Beginn des Haushaltsjahres Am Ende des Haushaltsjahres Schuldenstand 2002: Am Beginn des Haushaltsjahres Am Ende des Haushaltsjahres Zu 5.) € € € € 5.979.875, 61 1.656.051, 91 7.635.927, 52 0, 00 € € € 17.874.383, 80 17.305.226, 14 € € 9.259.002, 90 9.657.208, 24 Der Rechnungsabschluss 2002 für das Pflegeheim der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn wird vom Bürgermeister erläutert. In der Folge wird diesem Rechnungsabschluss mit nachstehend angeführten Summen ebenfalls einstimmig die Genehmigung erteilt: Einnahmen lt. Rechnung 2002 Ausgaben lt. Rechnung 2002 Ergibt Abgang 2002 € 77.578, 45 € € 625.240, 64 702.819, 09 Dieser Abgang ist nach dem neuen Pflegeheimgesetz von den Rechtsträgern zu tragen, wobei jedoch versucht wird, 40 % auf die Herkunftsgemeinden der Patienten zu verumlagen, damit würde sich dieser Betrag entsprechend verringern. zu 6.) Nachstehend angeführte Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes werden wie folgt file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (8 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm erledigt: a) Stocker Peter, St. Gallenkirch 90 a – Umwidmung von GST-NR 3845/2 von FL in BW zur Aufstockung der bestehenden Garage bzw. Errichtung einer Wohnung – einstimmig genehmigt. b) Mobilkom Austria, Wien – Umwidmung einer Teilfläche von GST-NR 4597/1 (Gargellen - Schwefeltobel) im Ausmaß von 25, 20 m² zur Errichtung einer neuen Mobilfunkstation von FL in Freihaltegebiet-Sonderfläche Mobilfunkstation – einstimmig genehmigt. c) Billardclub Gortipohl – Umwidmung einer Teilfläche von GST-NR 2423 von FL und Freihaltegebiet-Sonderfläche zur Errichtung eines Clubheimes; aufgrund eines Ortsaugenscheines der BH Bludenz am 08.07.2003 in Anwesenheit unter anderem des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung ergab sich eine Verschiebung des geplanten Gebäudes um 2 Meter, was allerdings eines neuerli-chen Umwidmungsbeschlusses bedarf, indem die nunmehr geänderte Situierung des Gebäudes in Bezug auf die Flächenwidmung festgehalten wird – Genehmigung einstimmig. d) Salzmann Bernd, St. Gallenkirch 235 a – Umwidmung einer Teilfläche von GST-NR 1610/1 von FL in Freihaltegebiet-Sonderfläche zur Errichtung einer Fotovoltaikan-lage. Von den ursprünglich vorgesehenen 7 Modulen sind nach Aussage von Bernd Salzmann mittlerweile nur noch 6 Modul-Standorte vorgesehen. Die Fundamente sind unterirdisch, damit sind nur noch die Eisensäulen sichtbar und die Module sind tagsüber in ähnlicher Neigung wie die Hangneigung. Es werden jedoch Befürchtun-gen hinsichtlich einer negativen Auswirkung auf das Landschafts- und Ortsbild in einem Tourismusort wie St. Gallenkirch geäußert. Auch Argumente, dass diese Module auf einer freien Fläche errichtet werden sollen, die gut einsehbar ist, werden ins Treffen geführt. Außerdem geht dadurch wertvolle landwirtschaftliche Fläche verloren. Insgesamt sei dies ein negativer Eingriff in das Landschaftsbild. Von Vbgm. Dietmar Lorenzin und GR Thomas Lerch wird ausdrücklich festgestellt, dass der gegenständliche Umwidmungsantrag bereits in der Sitzung vom 30.04.2003 mehrheitlich abgelehnt wurde und sich an der Situation durch die Verringerung der aufzu-stellenden Module von 7 auf 6 Stk. keine wesentliche Veränderung ergibt. Über Anregung von Bgm. Fritz Rudigier wird jedoch eine Besichtigung einer ähnlichen Anlage in Götzis befürwortet und somit einstimmig eine Beschlussfassung vertagt. Zu 7.) Von Werner und Annelies sowie Kurt Burger wurden mit Schreiben vom 10.05.2003 Anträge auf Entschädigung gem. § 27 Abs 3 (b) Raumplanungsgesetz gestellt. Diese Anträge beziehen sich auf den neuen Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Gallenkirch, wonach ihre Grundstücke 1210/1, 1213/2 und .1435 aufgrund des neuen Gefahrenzonenplanes von Bauland in Rote Zone file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (9 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm eingestuft wurden. Diese Anträge sind jedoch nicht relevant, weil in der Gemeinde St. Gallenkirch noch kein, aufgrund des neuen Gefahrenzonenplanes geän-derter, Flächenwidmungsplan besteht. Es wird beschlossen, zu den Anträgen ein Gutachten des Amtes der Vbg. Landesregierung – Raumplanungsstelle - einzuholen. Zu 8.) Bezüglich der Übernahme der Blendolmastraße in das Gemeindestraßennetz erläutert der Bürgermeister kurz die Vorgeschichte. Aufgrund des Schreibens vom Landesvolksanwalt vom 02.12.2002 sollte die Gemeinde die ehemals genossenschaftliche Weganlage in das Eigentum übernehmen, was zur Folge hat, dass die gesamte Weganlage vermessen werden muss. Da jedoch einzelne Grundbesitzer dieser Vorgangsweise nicht zustimmen, ist eine Vermessung nicht zielführend. Die Anrainer wollen in erster Linie von der Gemeinde die Zusage zur Erhaltungspflicht, insbesondere aber auch für die Verkehrssicherungspflicht und Wegehaftung. Seitens des BH Bludenz wurde mittlerweile eine Vereinbarung verfasst, welche von den Anrainern unterzeichnet werden soll. Die Vorgangsweise zielt auf eine Privatstrasse mit öffentlichem Charakter ab. Zwischenzeitlich ist ein Schreiben der Familie Bader eingelangt, womit signalisiert wird, dass einer Vermessung der Straße auf ihren Grundstücken (II. Teilabschnitt) zugestimmt wird. Es wird daher einstimmig beschlossen, die Vermessung in diesem Bereich durchzuführen und auch die übrigen Grundeigentümer des II. Teilabschnittes zu bewegen. Zu 9.) Für die Belagserneuerung auf dem Ziggamweg und auf dem Zamangweg wurden Angebete eingeholt. a) b) Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch Fa. Wilhelm & Mayer, Götzis € € 17.284, 80 17.767, 20 Mit einstimmigem Beschluss wird der Auftrag für diese Arbeiten an den Bestbieter, Fa. Hilti & Jehle, vergeben. Zu 10.) Der Landesgeologe Dr..Bauer hat angefragt, ob die Gemeinde St. Gallenkirch bereit ist, eine Studie (Dissertation) zum Gefahrenbereich Mäßtobel mitzufinanzieren. Von den Gesamt-kosten von über ca € 15.000, -- sollte die Gemeinde St. Gallenkirch etwa 1/3, nämlich € 5.000, -übernehmen. Nach ausführlicher Diskussion ist die Gemeindevertretung der Ansicht, dass diese Studie noch kein Gutachten eines Sachverständigen ist und daher noch ein solches zu erstellen wäre. Es wird daher einhellig befürwortet, mit den für den Bereich Mäßtobel Zuständigen (WLV, VIW, file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (10 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Seilbahngesellschaft, Landesgeologe) ein Expertengespräch zu führen. GV Paul Dich bietet sich als Kenner der örtlichen Lage an, bei diesem Gespräch mitzuwirken. Zu 11.) Heinz Fleisch, St. Gallenkirch Nr. 81 a, hat gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes vom 05.06.2003, womit die Bewilligung zur Nutzung von Ferienwohnungen versagt worden ist, das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. In Würdigung der Berufungsgründe wird mit einstimmigem Beschluss der Berufung stattgegeben, der Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Beratung und Beschlussfassung bzw. Entscheidung an die Behörde I. Instanz (Gemeindevorstand) zurückgewiesen. Zu 12.) Für den beabsichtigten Grundkauf zur Erweiterung des Bauhofareals besteht zwar ein Grundsatzbeschluss. Da mittlerweile mit allen Grundbesitzer ein Vorvertrag abgeschlossen werden konnte, wurde vom Vermessungsbüro Markowsky in Feldkirch ein Vermessungsplan angefertigt. Diesem Grundkauf wird daher mit einstimmigem Beschluss die Zustimmung erteilt. Zu 13.) Von den Familien Sattler, Reimann und Marlin wurde die Gemeinde um Verlegung der Radarbox in Gortipohl ersucht, da angeblich der Standort dieser Box für die Anrainer der Weganlage bei der Einmündung in die Bundesstraße eine Sichtbehinderung und somit eine Gefahrenstelle darstellt. Es soll deshalb geprüft werden, ob nicht ein neuer Standort gefun-den werden kann. Diese Angelegenheit soll jedenfalls an die BH Bludenz weitergeleitet werden. Beschlussfassung einstimmig. Zu 14.) Für nachstehend angeführte Arbeiten und Aufträge wurden Angebote eingeholt: Die Vergabe erfolgt mit einstimmigem Beschluss jeweils an den Bestbieter: Sanierung und Erweiterung des Gemeindesaales: a) Lüftungsplanung Büro Monschein, Nenzing BHM Ingenieure, Rankweil b) Bauphysik: Büro Wille, Frastanz Büro Knünz, Hard c) Statik: file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (11 of 13) [30.03.2013 19:14:22] € € € € 14.139, 92 22.274, 40 516, 00 3.147, 60 file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm Büro Rünzler & Brugger, Bludenz Büro Hagen & Huster, Bregenz € € 9.600, 00 12.480, 00 Anschaffung von 2 Stück neuen Servern für Back-Office in den Tourismusbüros St.Gallenkirch und Gargellen: Fa. BCS, Götzis abzügl. Skonto pro Stück netto € 6.170, 10 Es sollen mit der Fa. BCS noch evt. Preisnachlässe verhandelt werden. Zu 15.) Die Schaffung eines „jagdlichen Sperrgebietes“ im Bereich Alpe Gampaping – Scholla wird zum Schutz des Waldes positiv bewertet. Es betrifft in diesem Gebiet lediglich die Schifahrer, da dort keinerlei Wanderwege vorhanden sind. Beschlussfassung einstimmig. Zu 16.) Allfälliges a) Paul Dich stellt fest, dass der Dorfbrunnen, welcher im Zuge der Ortsgestaltung geplant ist, ursprünglich bis zu € 50.000 gekostet hätte. Paul Dich und Thomas Lerch haben einen passenden Granitstein gefunden, der nun bei den Vorarlberger Illwerken bearbeitet (sandgestrahlt) wird. Es ist auch gelungen, die VIW zur Übernahme der Kosten, mit Ausnahme des Transportes, zu bewegen, was in dankenswerter Weise zur Kenntnis genommen wird. b) Vbgm. Dietmar Lorenzin stellt zu einem Protokoll vom Stand Montafon Forstfonds zum Thema Güterweg Grappes fest, dass – entgegen der Protokollierung - der Maisäss Montiel bei der letzten Versammlung einstimmig beschlossen hat, jetzt fix 15% an den Erhaltungskosten von der gesamten Weganlage zu übernehmen. c) Robert Tschofen ist dafür, dass die Gemeinde Grund und Boden von der Fam. Alwin Stemer erwerben soll, dies im Hinblick auf die zentrale Lage und weil das Grundstück direkt an das Pflegeheim angrenzt. d) Zum Thema Schutzwaldsanierung Hof berichtet Robert Tschofen, dass er aufgrund eines Lokalaugenschein in diesem Gebiet festgestellt hat, dass die aufgezeigten Mängel im oberen Bereich sehr wohl zutreffend sind. e) Othmar Tschofen berichtet von der „Wildfreihaltung“ im Bereich Kreuzgasse und verweist hier auf die groben Missstände. Für dieses Gebiet wurde nach Aussage von Bgm. Rudigier bereits ein „Flächenwirtschaftliches Projekt“ beantragt. Es soll daher file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (12 of 13) [30.03.2013 19:14:22] file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm versucht werden, in diese Projektskosten ein zusätzliches Jagdschutzorgan aufzunehmen. f) Paul Dich beauftragt den Bürgermeister, sich um die Installierung einer Antennenanlage im Maurentobel- und Gortnieltunnel zu bemühen, da dort kein Radioempfang möglich ist und auch das Mobilnetz für das Handy nicht immer funktioniert. Ende der Sitzung: Der Schriftführer: 23.00 Uhr Der Vorsitzende: __________________________ Guntram Juen ___________________________ Bgm. Fritz Rudigier file:///M|/St.Gallenkirch/protokoll_110703.htm (13 of 13) [30.03.2013 19:14:22]