20011015_GVE011

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Letzte Änderung 12.06.2021, 09:08
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2001-10-15
Erscheinungsdatum 2001-10-15
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Gemeinde Schlins A-6824 Schlins, Hauptstraße 47 Telefon 05524/8317-0 Telefax 05524/8317-75 E- Mail: info@schlins.at http://schlins.at Schlins, am 12. November 2001 Verhandlungsschrift über die am Montag, 15. Oktober 2001 um 20:00 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 11. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend : Bgm. Mag. Harald Sonderegger, Vbgm. Reinold Begle, Karin Matt, Alfons Matt, Kurt Bitschnau, Gabriele Mähr, Herwig Sonderegger, DI Dieter Stähele (ab TOP 2.b), Manfred Fischer, Mag. Monika Erne, Paul Müller, Gebhard Lutz, Werner Kirchner, Gerd Gritzner, Wolfgang Madlener, Arnold Maier, Otto Rauch, Monika Hager Entschuldigt abwesend: Katharina Keckeis, Mag. Arno Dörn, Ing. Hans Amann, Herbert Egger Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden GemeindevertreterInnen und stellt fest, dass die Einladungen zur 11. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung legt der erstmals anwesende Ersatzvertreter, Gebhard Lutz, das Gelöbnis gem. § 37 GG ab. Tagesordnung 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 10. Sitzung vom 9.7.2001 2. Auftragsvergaben Friedhoferweiterung a) Schlosserarbeiten b) Elektroarbeiten c) Malerarbeiten d) Natursteinarbeiten e) Bericht zum Projektstand und weitere Terminplanung (Martin Rauch) 3. Zwischenbericht Geschäfts- und Wohnhaus „St. Anna“ 4. Grundsatzvereinbarung zu „Wohnen daheim im Alter“ 5. Rechnungsabschluss 2000 a) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben zum VA 2000 b) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses c) Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2000 6. Beschlussfassung des Flächenwidmungsplanes 2001 7. Berichte 8. Allfälliges Nicht öffentliche Sitzung 9. Genehmigung eines Grundgeschäftes Erledigungen 1. Der Vorsitzende stellt nach Umfrage fest, dass keine Einwendungen oder Änderungswünsche gegen die Verhandlungsschrift der 10. Sitzung vom 9.7.2001 erhoben werden. Sie gilt somit als genehmigt. 2. Auftragsvergaben Friedhoferweiterung a) Schlosserarbeiten Die Ausschreibungsergebnisse wurden von Martin Rauch und Gerhard Hartmann ausgewertet und anhand eines vorbereiteten Preisspiegels zur Kenntnis gebracht. Eingangs wird die Abweichung des Ausschreibungsergebnisses von der Kostenschätzung (größere Anzahl der Beleuchtungskörper) ausführlich erläutert. Sieben Firmen wurden zur Offertestellung eingeladen. Folgende 4 Ang ebote sind wie folgt eingegangen: Nr. Firma Nettosumme Angebotssumme Brutto Angebotssumme € Abw. in % 1 2 3 4 Bachmann Reinhard, Sulz Kieber, Röthis Josef Herrmann, Satteins Geiger, Gurtis 459.424, 00 483.022, 00 492.746, 00 525.565, 00 551.308, 80 579.626, 40 591.295, 20 630.678, 00 40.065, 17 42.123, 09 42.971, 10 45.833, 16 5, 1 7, 3 14, 4 Vergabevorschlag: Vergabesumme: Bachmann Reinhard, Sulz ATS 551.308, 80 brutto (€ 40.065, 17). Martin Rauch schlägt vor, die ausgeschriebenen Stahlsäulen für die Beleuchtungskörper in Normalstahl und verringerter Dimension auszuführen. Dadurch könnte der Stückpreis um ca. ATS 5.000, 00 (€ 363, 36) reduziert werden, die Qualität bzw. Haltbarkeit wäre dadurch trotzdem ausreichend. Durch diese Maßnahme könnte zumindest ein Teil der durch die größere Anzahl von Beleuchtungskörpern entstehenden Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung abgefangen werden. Otto Rauch stellt dazu fest, dass in diesem Zusammenhang bereits bei der Ausschreibung eine entsprechende Variante ausgeschrieben hätte werden sollen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Ausführung der Schlosserarbeiten an den Billigstbieter, die Firma Reinhard Bachmann, Röthis unter der Voraussetzung zu vergeben, dass seitens des Planers Martin Rauch die Preise für die erwähnte Variante vorgelegt werden. Die endgültige Entscheidung kann im Bauausschuss bzw. Gemeindevorstand erfolgen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. b) Elektroarbeiten Die Ausschreibungsergebnisse wurden von Martin Rauch und Gerhard Hartmann ausgewertet und anhand eines vorbereiteten Preisspiegels zur Kenntnis gebracht. Fünf Firmen wurden zur Offertestellung eingeladen. Alle Firmen haben angeboten. Von der Firma Steiner, Nüziders, wurde eine Position fehlerhaft angeboten, weshalb es nach erfolgter Korrektur gegenüber dem Ergebnis der Angebotseröffnung zu einer Umreihung wie folgt kam: Nr. Firma Nettosumme Angebotssumme Brutto Angebotssumme € Abw. in % 1 2 3 4 5 Amann Gerold, Schlins Elektro Reisegger, Rankweil Ludescher, Rankweil Elektro Decker, Weiler Steiner Norbert, Nüziders 101.134, 51 106.582, 00 107.276, 00 113.209, 90 121.080, 80 121.361, 41 127.898, 40 128.731, 20 135.851, 88 145.296, 96 8.819, 68 9.294, 74 9.355, 26 9.872, 74 10.559, 14 5, 4 6, 1 11, 9 19, 7 Vergabevorschlag: Vergabesumme: Amann Gerald, Schlins ATS 121.361, 41 brutto (€ 8.819, 68). Auf Nachfrage, weshalb nicht die ursprünglich von der Firma Steiner angebotene und wesentlich billig ere Variante der Beleuchtungskörper verwendet werden, teilt Martin Rauch mit, dass ein Fertigprodukt in die Beleuchtungssäulen eingebaut werden solle, da die andere Variante insbesondere für Reinigungs- , Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gravierende Nachteile hätte. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 2/10 - Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Ausführung der Elektroarbeiten an den Billigstbieter, die Firma Amann Gerald, Schlins zu vergeben. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. c) Malerarbeiten Die Ausschreibungsergebnisse wurden von Martin Rauch und Gerhard Hartmann ausgewertet und anhand eines vorbereiteten Preisspiegels zur Kenntnis gebracht. Fünf Firmen wurden zur Offertestellung eingeladen. Vier Angebote sind wie folgt eingegangen: Nr. Firma Nettosumme Angebotssumme Brutto Angebotssumme € Abw. in % Vergabevorschlag: Vergabesumme: 1 2 3 4 Konzett Ignaz, Nenzing Malerexpress Schloffer Ulrich Gerold, Satteins Bitschnau GmbH, Nüziders Konzett Ignaz, Nenzing ATS 42.379, 20 brutto (€ 3.079, 82). 35.316, 00 41.996, 86 63.107, 67 80.057, 00 42.379, 20 50.396, 23 75.729, 20 96.068, 40 3.079, 82 3.662, 44 18, 9 5.503, 46 78, 7 6.981, 56 126, 7 Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Ausführung der Malerarbeiten an den Billigstbieter, die Firma Konzett Ignaz, Nenzing zu vergeben. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. d) Natursteinarbeiten Die Ausschreibungsergebnisse wurden von Martin Rauch und Gerhard Hartmann ausgewertet und anhand eines vorbereiteten Preisspiegels zur Kenntnis gebracht. Fünf Firmen wurden zur Offertestellung eingeladen. Drei Angebote sind wie folgt eingegangen: Nr. Firma Nettosumme Angebotssumme Brutto Angebotssumme € Abw. in % 1 Pfister, Röthis 2 Höfle, Götzis 3 Brugger GmbH, Lustenau 123.660, 00 132.860, 00 167.046, 00 148.392, 00 159.432, 00 200.455, 20 10.784, 07 11.586, 38 14.567, 65 7, 4 35, 1 Vergabevorschlag: Vergabesumme: Pfister, Röthis ATS 148.392, 00 brutto (€ 10.784, 07). Von der Firma Höfle wurde eine geringfügig günstigere Variante mit glatt geschnittenen Abdeckplatten aus Sandstein angeboten. Diese Variante könnte in kleineren Bereichen (beim Austausch der bestehenden Mauer hinter der Kirche) verwendet werden. In allen anderen Bereichen wäre diese Variante aus stilistischen Gründen nicht verwendbar. Die große Differenz zwischen Angebotseröffnungs- und Vergabesumme erklärt sich daraus, dass bei der ursprünglichen Ausschreibung von wesentlich höheren Massen ausgegangen wurde. Die Sanierung der Abdeckung der alten Friedhofsmauer wurde in der Folge jedoch im Bauausschuss für nicht erforderlich erachtet. Dieter Stähele weist darauf hin, dass eine derartige Massenreduktion zu Veränderungen beim Einheitspreis führen könnte. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Ausführung der Natursteinarbeiten an den Billigstbieter, die Firma Pfister, Röthis zu vergeben. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. e) Bericht zum Projektstand und weitere Terminplanung (Martin Rauch) Aufgrund der schlechten Witterung im September ist es zu Verzögerungen gekommen. Vor allem konnte im Bereich des Wiesenbaches nicht gearbeitet werden. Die Baumeisterarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Der Gärtner wird Mitte nächster Woche mit seinen Arbeiten beginnen. Die Lehmmauer und deren Bepflanzung wird noch dieses Jahr fertiggestellt werden. Restbepflanzungen die aufgrund der Verzögerungen nicht mehr dieses Jahr vorgenommen werden können, werden im nächsten Frühjahr erfolgen. Ebenso der Einbau des Schotterrasens. Die Sanierungsarbeiten bei der Leichenkapelle werden wie geplant in den kommenden Wochen durchgeführt. Die Eröffnung des erweiterten Friedhofes wird im Frühjahr 2002 erfolgen. Der Bürgermeister ergänzt, dass die Gärtnerarbeiten lt. Beschluss der letzten Sitzung im Gemeindevorstand am 30.7.2001 an die best- und billigstbietende Firma Rasen Matt zum Preis von ATS 770.562, 00 brutto (€ 55.998, 92) vergeben wurden. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 3/10 - 3. Zwischenbericht Geschäfts- und Wohnhaus „St. Anna“ Der Baufortschritt ist trotz witterungsbedingter Verzögerungen im September im wesentlichen wieder im Zeitplan und verläuft bisher problemlos. Der endgültige Mietvertrag mit Spar befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Die Miete wurde aufgrund der erweiterten Nutzungsflächen etwas erhöht. Dem stehen jedoch Mehrkosten beim Bau gegenüber. Für die Büroräumlichkeiten konnten konkrete Mietinteressenten gefunden werden. Die entsprechenden Mietvereinbarungen sollten demnächst fixiert werden können. Die Vermietung der Wohnungen dürfte keine Probleme verursachen, da sich genügend Mietinteressenten gemeldet haben. Als Betreiber für das Tagescafe haben sich bisher nur Interessenten gemeldet, die am Betrieb eines größeren Gastronomiebetriebes interessiert sind. Sollte sich bis zum Frühjahr kein geeigneter Betreiber finden lassen, wird eine andere Verwendung dieser Räumlichkeiten in Betracht gezogen werden müssen. Zur Zeit läuft die öffentliche Ausschreibung von weiteren Gewerken. Abgabetermin für diese Ausschreibungen ist der 29. Oktober 2001 4. Grundsatzvereinbarung zu „Wohnen daheim im Alter“ Aus terminlichen Gründen musste die Vereinbarung zu „Wohnen daheim im Alter“ vom Gemeindevorstand im Wege der Dringlichkeit beschlossen werden. Der Bürgermeister bringt den Inhalt der Vereinbarung zur Sicherung der Lebensqualität älterer Mensch in der Region Walgau zur Kenntnis. Im komme nden Jänner wird im Wiesenbachsaal die Abschlussveranstaltung zum Projekt „Wohnen daheim im Alter“ stattfinden. Dabei werden im Sinne der Nachhaltigkeit diese Vereinbarung und die Projektergebnisse sowie die beteiligten Partnerorganisationen und Gemeinden präsentiert werden. Die Beschluss der Vereinbarung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 5. Rechnungsabschluss 2000 a) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben zum VA 2000. Der Bürgermeister bringt die überplanmäßigen Ausgaben gegenüber dem Voranschlag 2000 wie folgt zur Kenntnis: HH-Stelle Bezeichnung Überschreitung 2110 0100 2110 3460 2110 7206 2120 7000 2140 7204 2400 0100 2400 5110 3800 4757 4200 0801 6120 0020 6330 7290 8500 3400 8500 7206 8510 7202 8520 7206 8531 0100 8531 7206 9100 7100 9300 7510 Volksschule/Gebäudeerneuerung Volksschule/Schuldzinsen Volksschule/Lohnersätze an andere VA-Stellen Hauptschulen/Schulerhalterbeiträge Polytechn. Schulen/Schulerhalterbeiträge Kindergarten/Neu- und Erweiterungsbauten Kindergarten/Geldbezüge d. Angest. i.h.Verw. Beitrag Pfarrheimbau/Kultursaal Sozialzentrum Satteins/Inv. u. Tilgungsanteile Neu- und Ausbau von Gemeindestraßen Wildbachverbauung/Bau- und Erhaltungskosten, IK-Btg. Wasserversorgung/Schuldentilgung Wasserversorgung/Lohnersätze an andere VA-Stellen Abwasserbeseitigung/Betriebskostenanteile ARA Abfallbeseitigung/Lohnersätze an andere VA-Stellen Wiesenbachsaal/Instandhaltung Gebäude und Anlagen Wiesenbachsaal/Lohnersätze an andere VA-Stellen Öffentliche Abgaben/KESt. Landesumlage Summe der überplanmäßigen Ausgaben 255.670, 00 366.471, 00 126.906, 00 181.624, 00 76.322, 00 368.626, 00 57.557, 00 133.944, 00 588.970, 00 130.246, 00 178.584, 00 1.751.902, 00 84.362, 00 114.148, 00 90.058, 00 108.091, 00 128.218, 00 134.747, 00 59.170, 00 5.193.970, 00 Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch Minderausgaben beim HH-Ansatz 2110 3460 (Volksschule/Schuldentilgung) bedeckt. Auf Antrag des Vorsitzenden werden diese einstimmig genehmigt. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 4/10 - b) Wolfgang Madlener als Obmann des Prüfungsausschusses berichtet von der am Dienstag, den 2. Oktober 2001, stattgefundenen Rechnungsprüfung des Jahres 2000 durch den Prüfungsausschuss. Dabei wurden keine Mängel festgestellt. Der Prüfungsausschuss regt an, dass zur Eintreibung der bestehenden größeren Außenstände geeignete Mittel ergriffen werden. Im übrigen wird die ordnungsgemäße Buchführung bestätigt. Daher bittet der Obmann des Prüfungsausschusses um Entlastung der Gemeindeverwaltung. Einstimmiger Beschluss. c) Der Rechnungsabschluss 2000 und der dazu verfasste Prüfbericht wurde den Gemeindevertretern zeitgerecht zugestellt. Der Bürgermeister bringt einen detaillierten Finanzbericht über das Jahr 2000 zur Kenntnis. Die Differenz der Haushaltssummen beruht hauptsächlich auf der nicht erfolgten vorzeitigen Tilgung des Schulbaudarlehens. Wesentliche Überschreitungen von VA-Werten haben sich aus dem Rückkauf eines WWF-Darlehens sowie durch Mehraufwendungen bei der Fenstersanierung im Kindergarten ergeben. Weiters wurde durch die Endabrechnung des Gemeindeverbandes Sozialzentrum der Jahre 1999 und 2000 der vorgesehene Ansatz für die Tilgungen und Investitionskosten überschritten. Dies resultiert vor allem aus höheren Zinsen bzw. dem gestiegenen CHF-Kurs. Beim Volksschulneu- und erweiterungsbau ergaben sich durch spät vorgelegte Schlussrechnungen bei den betreffenden VAStellen ebenfalls deutliche Überschreitungen. Die Pro-Kopf-Verschuldung am Ende des Jahres 2000 betrug ATS 25.169, 00 (€ 1.829, 10). Dies bedeutet einen Rückgang der Pro-Kopf-Verschuldung um ATS 1.483, 00 (€ 107, 77). Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Schlins beträgt am Ende des Jahres 2000 ATS 53.307.169, 00 (€ 3.873.983, 05). Dem gegenüber steht ein Guthabensstand bei den Banken mit ATS 21.521.700, 00 (€ 1.564.042.93). Der vorliegende Rechnungsabschluss 2000 wird in den einzelnen Unterabschnitten gesichtet. In der Folge wird der ausgeglichene Rechnungsabschluss mit den nachstehend angeführten Ergebnissen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung ATS 39.532.437, 04 ATS 11.892.704, 58 ATS 51.425.141, 62 ATS 28.801.242, 68 ATS 22.623.898, 94 ATS 51.425.141, 62 6. Beschlussfassung des Flächenwidmungsplanes 2001 Die Auflage des von der Gemeindevertretung am 21.5.2001 beschlossenen Flächenwidmungsplanentwurfes wurde am 9.7.2001 öffentlich kundgemacht. Zusätzlich wurden die von Änderungen betroffenen Grundeigentümer schriftlich verständigt. Während der Auflagezeit sind verschiedene Stellungnahmen im Amt eingegangen. Der Bürgermeister bringt diese zur Kenntnis. In der Folge werden die einzelnen Stellungnahmen mit Änderungswünschen wie folgt beraten und beschlo ssen: a) Seitens des Landeswasserbauamtes Bregenz wird vorgeschlagen, dass grundsätzlich links- und rechtsseitig entlang von größeren Bächen und verrohrten Fließgewässern ein 10 m breiter Streifen als Freifläche-Freihaltegebiet gewidmet werden sollte. Aus diesem Grund empfielt der Bürgermeister von einer Rücknahme der im noch rechtsgültigen Flächenwidmungsplan entlang des Wiesenbaches als Vorbehaltsfläche Öffentliches Grün ausgewiesenen Flächenwidmungen abzusehen und diese Vorbehaltsflächen jeweils mit der der angrenzenden Widmungskathegorie entsprechenden Unterlagswidmung zu versehen. Lediglich der Abschnitt rechtsufrig des Wiesenbaches im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Fischer soll aufgrund der dort bereits ursprünglich bestandenen Bebauung wie im Auflageplan dargestellt als Freifläche Landwirtschaft gewidmet werden. Bei künftigen Widmungen insbesondere auch entlang des Vermülsbaches soll diesem Wunsch besonderes Augenmerk geschenkt werden. Einstimmiger Beschluss. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 5/10 - b) Der Bürgermeister bringt ein Schreiben des RA Dr. Christian Konzett zur Kenntnis, welcher im Namen der Firma Erne GmbH folgenden Änderungswunsch vorbringt: Widmung des Betriebsgebietes mit den GST-NRn 313/1 und 330 als Betriebsgebiet Kategorie II und Widmung der unmittelbar angrenzenden Flächen als Baumischgebiet. Der Bürgermeister erinnert dazu, dass die Widmung in Betriebsgebiet Kategorie I nach langen und intensiven Beratungen im Bau- und Raumplanungsausschuss zur Auflagebeschlussfassung empfohlen wurde und die Gemeindevertetung dieser Empfehlung gefolgt war. Ein Aufeinandertreffen von Bauwohn- und Betriebsgebiet Kathegorie II sollte in der planerischen Aussage vermieden werden, obwohl schon damals bewusst war, dass es sich nach den tatsächlich ausgeübten und auch rechtlich bewilligten Produktionsätigkeiten der Firma Erne (industrielle Herstellung von Einschweissrohrfittings) geradezu typische rweise um Tätigkeiten der Kathegorie II handelt. Anschließend erteilt der Bürgermeister dem als Zuhörer anwesenden Geschäftsführer der Firma Erne, Dr. Bitsche das Wort. Dieser gibt ergänzend folgende Stellungnahme ab: Durch die vorgeschlagene Widmung in Betriebsgebiet der Kathegorie I sieht die Geschäftsführung der Firma Erne GmbH einen wesentlichen Nachteil in der künftigen betrieblichen Nutzung des Betriebsareales als Produktionsstätte. In Anbetracht der Situation, dass an diesem Standort seit über 70 Jahren begonnen aus kleinen Anfängen ohne gravierende Störungen der Nachbarn produziert wurde und seitens der Firma Erne auch weiterhin das Bestreben im Vordergrund stehen wird, in bestem Einvernehmen mit den Nachbarn zu produzieren, erscheint eine Widmung in Kategorie I nicht erforderlich. Sollte eine solche Widmung trotzdem vorgenommen werden, wird dies nicht in ferner Zukunft, sondern sofort in die weiteren Planungen der Firma Erne einfließen, da der Standort im Oberdorf als Produktionsstandort mit Unsicherheiten, auch wenn derzeit schwer abschätzbar, behaftet wäre. Bereits jetzt ist daran gedacht, die Großrohrproduktion in das neu erworbene Betriebsgebiet in der Oberen Au zu verlegen. Damit fallen Transportfahrten durch das Dorf weg. Es ist jedoch an keine Aufgabe der industriellen Produktion in den bestehenden Hallen gedacht, da bereits in der Vergangenheit große Investitionen getätigt wurden und dieser Produktinsstandort auch in Zukunft genützt werden soll. Dr. Bitsche versichert, dass die Firma Erne auch künftig bemüht sein wird, in bestem Einvernehmen mit den Anrainern, aber möglichst ohne bürokratische Hindernisse, in Produktionsabläufe zu investieren, die möglichst belästigungsfrei verlaufen. Arnold Maier weist darauf hin, dass er als früherer unmittelbarer Anrainer an den Produktionsbetrieb keine großen Nachteile empfunden hat. In Anbetracht der Situation, dass durch eine Widmung in Kategorie I viele Arb eitsplätze an diesem Standort gefährdet wären, schlägt er vor, die Widmung in Kategorie II zu ändern. Auf Anfrage von Dieter Stähele, welche Nachteile für die Anrainer bestehen, wenn das Betriebsgebiet in Kategorie II gewidmet wird, teilt der Bürgermeister mit, dass die derzeitige Produktion und sämtliche bereits bewilligten Betriebsanlagen ohne Einschränkung auch in Zukunft betrieben werden können. Bei Belassung der bisherigen angrenzenden Gebiete in der Widmung Bauwohngebiet, sei auch bei künftigen Verfahren auf den Immissionsgrad beim nächstgelegenen Wohnobjekt abzustellen. Die Unterscheidung bei der Widmung laufe darauf hinaus, dass die Gemeinde mit der Zonierung in Kathegorie I oder II zum Ausdruck bringe, dass künftig in Zone I typischerweise eher weniger störende Betriebe und in Zone II eher störende Betriebe angesiedelt werden sollen. Bei bereits bestehenden Betrieben und gewachsenen Strukturen ist eine derartige klare Zuordnung nicht möglich und könnten sich daraus Rechtsunsicherheiten wie im Verfahren Vogewosi – Lorünser ergeben. Gerd Gritzner weist darauf hin, dass diese Argumente bisher nicht bekannt waren, und dass dies im Vorfeld im zuständigen Ausschuss diskutiert hätte werden sollen. In Anbetracht der jetzt bekannten Argumente der Firma Erne würde er sich schwer tun, eine Entscheidung zu treffen. Der Bürgermeister entgegnet, dass diese Argumente sehr wohl Gegenstand ausführlicher Überlegungen in mehreren Ausschussitzungen waren. Da mehrere Gemeindevertreter die Auffassung vertreten, dass ihnen langfristig eine Widmung in der Kategorie I lieber wäre, schlägt Dieter Stähele vor, diese Widmung nach reiflicher Überlegung aller Gemeindevertreter in einer der nächsten Sitzungen zu beschließen. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 6/10 - Der Bürgermeister vertritt die Ansicht, dass sämtliche Arg umente für eine Widmung in Kathegorie I oder II vorgebracht und untersucht worden seien. Das gegenständliche Firmenareal ist bisher mit der Kathegorie Betriebsgebiet belegt gewesen. Dieses Gebiet grenzt nördlich direkt an Bauwohngebiet an. Schon der Verordnungsgeber des Jahres 1974 hat diese historisch gewachsene und schon damals im wesentlichen bestandene Struktur bei Vornahme der Widmung nachvollzogen. Anrainerbeschwerden hat es im Laufe der letzten 27 Jahre so gut wie keine gegeben. Aufgrund der typischerweise ausgeführten Tätigkeit ist Erne als Betrieb zu qualifizieren, der der Kathegorie II zuzuordnen wäre. Im Entscheidungsfindungsprozess ist im wesentlichen abzuwägen, ob dem Argument, dass aufgrund der gewachsenen Strukturen ein Aufeinandertreffen von BB II und BW weiterhin akzeptiert werden kann, oder ob dem Argument, dass Widmungszonen so zugeordnet werden sollen, dass Belästigungen in Zukunft möglichst vermieden werden, in Anbetracht der konkreten Situation vor Ort mehr Gewicht beizumessen ist. Gerd Gritzner stellt daraufhin den Antrag, die Entscheidung der Widmung der GST-NRn 313/1 und 330 auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dieser Antrag bleibt mit 7:11 (Gerd Gritzner, Werner Kirchner, Wolfgang Madlener, Gebhard Lutz, Karin Matt, Herwig Sonderegger, Dieter Stähele) in der Minderheit. Der Bürgermeister stellt daraufhin den Antrag, die Widmung der GST-NRn 313/1 und 330 in Abänderung des Auflageentwurfes als Betriebsgebiet II festzulegen, da diese Kathegorie der gegebenen Betriebsstruktur besser entspricht und aufgrund des jahrzehntelangen problemlosen Nebeneinanders von Betriebsgebiet und Wohngebiet kein Änderungsbedarf erforderlich erscheint. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 16:2 (Gerd Gritzner, Wolfgang Madlener) beschlo ssen. c) Seitens des Sachwalters von Lothar Jussel wurde der Wunsch geäußert, das GST-NR 1135 wie bisher als Bauerwartungsland (BW) zu widmen und nur den Bereich, der im Gefahrenzonenplan ausgewiesen ist als Freihaltefläche (FF) zu widmen. Einstimmiger Beschluss. d) In Ergänzung zum Auflageentwurf und mit Zustimmung des Eigentümers soll die noch nicht gewidmete Restfläche des GST-NR 1092/3 (Gebhard Lutz) als Wohngebiet (BW) gewidmet werden. Einstimmiger Beschluss. Gebhard Lutz erklärt sich befangen. e) In Ergänzung zum Auflageentwurf und mit Zustimmung des Eigentümers soll eine Teilfläche das GSTNR 1090/3 (Karl-Heinz Collini) wie im Auflageentwurf nachträglich eingezeichnet als Wohngebiet (BW) gewidmet werden. Die nördliche Restfläche verbleibt als Abgrenzung zum Waldrand Freifläche Landwirtschaft (FL). Einstimmiger Beschluss. f) In Vertretung seiner Geschwister und für sich stellt Georg Rauch den Antrag, die im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens neu parzellierten Grundstücke lt. Mappendarstellung M 1:1000 wie folgt zu widmen: Bauwohngebiet: GST-NRn 360/4, 1088/12, 1088/13, 1088/11, 1088/10, 1088/8, 1088/7, 254/2 Bauerwartungsgebiet: GST-NRn 1088/1, 1088/3, 1088/4, 1088/5, 1088/6, 1088/9 Freifläche Landwirtschaft: GST-NR 1088/2 Verkehrsflächen: 1088/16, 1088/14, 1088/15 Da alle Voraussetzungen für die entsprechenden Widmungen gegeben sind, wird diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt g) In Abänderung zum Auflageentwurf und mit Zustimmung der Eigentümer wird eine Teilfläche aus dem GST-NR 77 als Vorbehaltsfläche Kirche (VBF-Kirche) mit der Unterlagswidmung Bauwohngebiet und eine Teilfläche aus GST-NR 78 als Bauwohngebiet gewidmet. Damit wird der Grundtausch für die Friedhofserweiterung auch widmungstechnisch parzellenscharf nachvollzogen. Einstimmiger Beschluss. h) Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Teilfläche des GST-NR 455, welche schon bisher als Zufahrt zu den dahinterliegenden Grundstücken genutzt wird, als Bauerwartungsgebiet ((BW)) gewidmet, da diese Zufahrt auch im Zusammenlegungsvorschlag für das Umlegungsgebiet Balotta vorgesehen ist. Einstimmiger Beschluss. i) Auf Vorschlag der Verwaltung wird das GST-NR 3 als Vorbehaltsfläche Kirche mit der Unterlagswidmung Bauwohngebiet gewidmet. Einstimmiger Beschluss. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 7/10 - j) Auf Vorschlag des Grundeigentümers soll die Teilfläche des GST-NR 665, welche im Auflageplan irrtümlich als Waldfläche eingezeichnet ist, jedoch lt bisherigem Flächenwidmungsplan bereits als Bauwohngebiet (BW) in einer Bautiefe gewidmet war, weiterhin als Bauwohngebiet gewidmet bleiben. Einstimmiger Beschluss. k) Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird das GST-NR 2801, welches als Zufahrt zum Betriebsgelände des Betonrohrwerkes befestigt und größtenteils unbestockt ist, als Betriebsgebiet II gewidmet. Einstimmiger Beschluss. 7. Berichte a) Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurden vier Sitzungen des Gemeindevorstandes abgehalten. b) Bei der Sitzung des Schulerhalterverbandes Hauptschule Satteins vom 10.7.2001 wurde hinsichtlich der von Satteins bereits zurückgezahlten Fördermittel folgende Vorgangsweise beschlossen: Für die Kürzungen beim Anteil Post und Gendarmerie iHv. ATS 472.000, - werden alle Gemeinden anteilig entsprechend dem Prozentschlüssel aufkommen. Die Kürzungen iHv. ATS 122.000, - wegen nicht ordnungsgemäßer Vergaben wird die Gemeinde Satteins allein tragen. c) Bei der ÖPNV Verbandsversammlung am 7.9.2001 wurde beschlossen, eine Buslinie zur Verbesserung der Anbindung der Hanggemeinden sowie der Verbindung von Schlins nach Nenzing einzuführen. Erstmalig ist damit die Gemeinde Dünserberg an den ÖPNV direkt angebunden. Der Linienverkehr wird mit Kleinbussen à 20 Plätzen geführt werden. Die Einführung wird Anfang 2002 stattfinden. Der Schülerverkehr wird bis dahin im Gelegenheitsverkehr abgewickelt d) Aufgrund des neuen Fischereigesetzes müssen die Reviere neu eingeteilt werden. Dem Schlinser Revier Gießen werden geringfügige Gebiete hinzugefügt. Der Bereich in Richtung Gais wird bis zur Firma Degerdon erweitert. Beim angrenzenden Revier Schwarzbach (Region Blumenegg) entfällt dieser Abschnitt. Ebenso wird das Gebiet Richtung Düns um sämtliche Nebenarme des Montanastbaches erweitert. e) Der Bürgermeister von Satteins hat mitgeteilt, dass aufgrund von internen Personalumstellungen Christiane Christidis nicht mehr nach Schlins für Bauamtsangelegenheiten entsandt werden kann. Sabine Vaschauner hat sich einverstanden erklärt, ihr Dienstverhältnis zu erhöhen und im Rahmen dieser Ausweitung die Schreibarbeiten und Aktenverwaltung im Bauamt zu übernehmen. f) Der Vorstellungbescheid des Landes Vorarlberg im von der ADEG Österreich Handelsaktiengesellschaft angestrebten Berufungsverfahren betreffend die Getränkesteuer aus dem Jahr 1995 ist eingegangen. Die Abweisung der Abgabenkommission der Gemeinde Schlins ist darin bestätigt worden. Der Firma ADEG steht nun noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen. g) Der Umzug der Bücherei in den Vortragsraum ist mit Schulbeginn vollzogen worden. Evelyne Hartmann hat sich bereiterklärt, die Bücherei für die Nutzung als Schulbibliothek jeweils Mittwoch Vormittag für eine Stunde zusätzlich zu öffnen. h) Die Kinderbetreuung in den Sommerferien hat sehr gut funktioniert und wurde über Erwarten angenommen. Von den Kindergärtnerinnen wurden in der ersten Woche 15 Kinder und in der zweiten Woche 17 Kinder betreut. Von den Vereinen wurden beide Wochen 25 schulpflichtige Kinder betreut. Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit, inbesonders aber bei Gabi Mähr für deren Engagement während beider Wochen. Herzlichen Dank aber auch an alle Vereine und Organisationen sowie an das Kindergärtnerinnenteam, die die Kleinen betreut haben. i) Zwei Entwürfe zur Änderung von Landesgesetzen (Sozialhilfegesetz, Elektrizitätswirtschaftsgesetz) wurden vor kurzem kundgemacht. j) Ein Bericht über die vom Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin durchgeführten Kindergartenund Schuluntersuchungen liegt vor. Der Gesundheitszustand der Schlinser Kinder zeigt gegenüber dem Landesdurchschnitt keine besonderen Auffälligkeiten. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 8/10 - k) Im Gemeindevorstand wurde besprochen, im Hinblick auf die Währungsumstellung am 1.1.2002 keine Gebührenerhöhungen vorzunehmen, sondern rundungsgenau umzurechnen. Die Benützungsgebühren für 2002 werden jedoch aufgrund der Kalkulationsergebnisse festgelegt werden. l) Eine Statistik über die im vergangenen Jahr in Schlins gesammelten Wertstoffe liegt vor. Das Ergebnis der Gemeinde Schlins liegt wie in den Vorjahren im Vorarlberger Spitzenfeld. m) Die Jahreshauptversammlung der Genossenschaft Dorfsennerei Schlins-Röns fand am 26.9.201 in Schlins statt. Die Bilanz für das abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2000 wurde, wie in der Haftungsvereinbarung festgelegt, vorgelegt. n) Laut einem vorliegenden Bericht der Energieberatung Walgau, wurde die Energieberatungsstelle in Nenzing im Vorjahr nur sehr wenig von Schlinsern in Anspruch genommen. o) Am 28.9.2001 fand in Röns die Kreisübung 2001 des Löschkreises Jagdberg statt. p) Am 23.10.2001 wird den betroffenen Grundeigentümern des Umlegungsgebietes „Balotta West“ der Umlegungsentwurf im Sitzungssaal präsentiert. q) Bei einer Sitzung der Regionalplanungsgemeinschaft Walgau West wurde über Möglichkeiten der Bildung von weiteren Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich diskutiert. r) Der Vbg. Gemeindeverband hat mit den VKW einen Rahmenvertrag für künftige Stromlieferungen an die Gemeinden Vorarlbergs abgeschlossen. Die Verwaltung prüft derzeit die für die Gemeinde Schlins günstigste Variante. s) Am 5.9.2001 fand ein Treffen mit den Jugendlichen von Schlins, die bisher den Jugendraum betrieben haben, und dem Jugendarbeiter der Region Walgau statt. Dabei hat sich herausgestellt, dass diese derzeit kein Interesse haben, den Betrieb des Jugendraumes weiterhin aufrecht zu erhalten. Bis andere Jugendliche gefunden werden können, soll der Jugendraum geschlossen ble iben. In einem Folder der Jugendarbeit Walgau, welcher demnächst an alle Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ausgesendet wird, wird auf die Möglichkeit der Nutzung dieses Raumes durch interessierte Jugendliche hingewiesen. 8. Allfälliges a) Mag. Johannes Michaeler hat an seinem Wohnort in Schlins, Landstraße 20a eine Rechtsanwaltspraxis eröffnet. Mag. Michaeler wird aller Voraussicht nach einen der neuen Büroräume im Wohn- und Geschäftsgebäude St. Anna anmieten. b) Am kommenden Mittwoch, den 17.10.2001, findet im Wiesenbachsaal eine Informationsveranstaltung zum Thema EURO statt. Als Sachreferenten werden Prok. Klaus Kessler von der RAIBA WalgauGroßwalsertal und Mag. Johannes Michaeler als Europarechtsexperte zur Verfügung stehen. c) Am 26.10.2001 veranstaltet der Gesangsverein Eintracht Schlins-Röns zum zweiten Mal die „Lange Nacht der schönen Künste“ im Wiesenbachsaal bzw. in der Volksschule. d) Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet voraussichtlich am 5.11.2001 statt. e) Manfred Fischer weist darauf hin, dass der Asphaltbelag des Töbeleweges in sehr schlechtem Zustand ist. Es sollte nach Möglichkeit bald einen neuen Deckbelag aufgebracht werden. Der Bürgermeister wird prüfen, ob dies im Voranschlag für das Jahr 2002 vorgesehen werden kann. f) Alfons Matt berichtet, dass der Senn der Dorfsennerei Schlins-Röns, Herr Thomas Kaufmann, bei einer Prämierung in Schwarzenberg von 60 Teilnehmern den 1. Preis zuerkannt bekommen hat. Der Bürgermeister spricht im Namen der Gemeindevertreter seine Gratulation zu dem großartigen Erfolg aus. g) Weiters weist Alfons Matt darauf hin, dass die Müllkübel beim Fußweg entlang dem Vermülsbach immer voll sind. Diese sollten häufiger geleert werden. < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 9/10 - Nicht öffentliche Sitzung 9. Genehmigung eines Grundgeschäftes a) Ein Grundstückskauf wird mit 15:3 Stimmen mehrheitlich genehmigt. b) Ein Angebot zum Kauf eines Grundstückes als Straßenfläche wird einstimmig genehmigt. Schlußss der Sitzung um 23, 30 Uhr Der Schriftführer Der Bürgermeister Michael Wäger Mag. Harald Sonderegger < 004-1-11w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 10/10 -