20231220_GVE032

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Letzte Änderung 22.02.2024, 09:03
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeindevertretung,niederschrift
Dokumentdatum 2023-12-20
Erscheinungsdatum 2024-02-22
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AUSKUNFT: Mag. Christof Obwegeser +43 5556 724 35-210 christof.obwegeser@schruns.at Zahl: 004-1/2023 Schruns, 14. Februar 2024 Verhandlungsschri über die am Mi woch, den 20. Dezember 2023, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im 1. OG des Stand Montafon sta gefundene 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. Anwesend: ☒ Bürgermeister DI (FH) Jürgen Kuster MBA, Vorsitz Parteifrak on: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ Vizebürgermeister Norbert Haumer ☒ Mar n Jenny BSc. ☒ Bernhard Schro enbaum ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. ☒ Tobias Kieber ☒ Christof van Dellen ☒ Mar n Fussenegger ☒ Mar n Netzer ☐ DI (FH) Nina Fritz ☒ Dr. Monika Vonier ☒ Peter Vergud ☒ Ing. Michael Kieber Parteifrak on: Team Günter Ra – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☐ Mag. (FH) Günter Ra MA ☒ Daniel Witzani ☒ Birgit Goll ☐ Emil Mangeng ☒ Marcellin Tschuggmell MBA ☒ Mar n Fritz ☒ Jürgen Haller ☒ Alexander Nöckl ☒ Chris an Engstler ☒ Carmen Fitsch Parteifrak on SPÖ und Parteifreie ☒ Dr. Siegfried Marent Entschuldigt abwesend: Günter Ra , Nina Fritz, Emil Mangeng, Tanja Könsgen Sachverständige(r)/Auskun spersonen: ☒ Helmut Netzer, Gemeindekassier Schri führer: ☒ AL Mag. Christof Obwegeser Seite 1 | 5 Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskun sperson und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden im Sinne des § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz die der Tagesordnung 5 abgesetzt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden entsprechend neu gereiht. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: Zu 1. Ergebnis des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2022 gemäß § 52 Abs. 4 Gemeindegesetz. Der Prü ericht sei den Gemeindevertretern zur Kenntnis gebracht worden. Eingewendet wird, dass der Bericht nicht den gesetzlichen Bes mmungen entsprechen würde. Zudem sei die sehr späte Kons tuierung des Prüfungsausschusses zu monieren. Der Abschlussbericht falle sehr kurz aus. Der vorgelegte Bericht führe unter Punkt 3. An, dass die s chprobenar ge Prüfung der Belege keine Uns mmigkeiten bei der Verbuchung ergeben habe. Fraglich sei, wie eine Prüfung sinnvoll erfolgen könne, wenn Ausgaben nicht mit Beschlüssen und Außenprüfungen abgeglichen werden. Man habe auch nicht wie vorgesehen zweimal den Kassastand geprü . Darauf wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erwidert, dass der Kassastand wie gesetzlich vorgesehen zweimal geprü worden sei. Einmal davon unangekündigt. Die Frak on „SPÖ und Parteifreie“ weigert sich das Ergebnis des Prüfungsausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorsitzende führt aus, dass Berichte des Prüfungsausschusses durchaus auch kurz und demgemäß effizient gehalten werden dürfen. Ergänzt wird aus dem Plenum, dass das Recht auf Stellung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses den Gepflogenheiten entsprechend der schwächsten Frak on (somit der Frak on „SPÖ und Parteifreie“) angeboten worden sei. Diesen Umstand habe man jedoch von Seiten der Frak on „SPÖ und Parteifreie“ nicht in Anspruch nehmen wollen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Prü ericht durch den bevollmäch gen Vertreter der SPÖ unterfer gt worden sei. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb die Frak on nunmehr das Ergebnis nicht anerkennen wolle. Zu 2. Voranschlag und Finanzkra 2024. Die Kosten würden ausgabensei g steigen. Die Einnahmenseite sei eher dür ig. Man könne durch die Einnahmen nicht die laufenden Kosten decken. Die Gehaltsverhandlungen bei den Bediensteten betrage für 2024 ein Plus von 9, 15%. Der Beitrag für den Montafon Tourismus erhöhe sich um mehr als Euro 200.000, 00. Bei der Kommunalsteuer, bei der Gästetaxe und dem Tourismusbeitrag hä en sich die Einnahmen erhöht. Die Zweitwohnsitzabgabe würde aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage für 2024 ausfallen. Es würden daher Euro 300.000, 00 fehlen. Das Land habe der Marktgemeinde Schruns aufgrund der aktuellen Finanzkra auch Finanzmi el aus dem Bereich der strukturfördernden Maßnahmen in Höhe von Euro 188.000, 00 gestrichen. Die Sanierungsmaßnahmen bezüglich der Uranthema k im Bereich Gamplaschg würden mit über Euro 700.000, 00 zu Buche schlagen. Das neue schwere Rüs ahrzeug der Ortsfeuerwehr verlange einen Finanzierungsbeitrag von Euro 180.000, 00. Sofern die Projekte in der veranschlagten Form umgesetzt würden, wäre ein zusätzliches Darlehen in Höhe von über Euro 4 Millionen erforderlich. Damit würden sich die Verbindlichkeiten in Summe auf über Euro 16 Millionen erhöhen. Finanzielle Mi el können noch aus dem Kommunalen Inves onsprogramm des Bundes abgerufen werden. Diese Mi el seien noch nicht im Voranschlag berücksich gt worden. Seite 2 | 5 Bezüglich der Frage, ob konkrete Einsparungsmaßnahmen geplant seien, wird erwidert, dass sämtlich verzichtbaren Projekte gestrichen worden seien. Man habe sich beim Voranschlag auf die absolut notwendigen Maßnahmen beschränkt. Man erbringe das erforderliche und finanziell vertretbare Minimalprogramm. Man müsse bei den Ausgaben konsequent anfangen zu reduzieren. Alle Abteilungen, Verbände und Beteiligungen sollen durchleuchtet werden. Eine Evaluierung und das Hinterfragen der Sinnha igkeit sei eine Kernaufgabe einer Gemeindevertretung. Der Vorsitzende präzisiert, dass eine reine Evaluierung nicht bei allen Ins tu onen vermutlich zielführend sei. Es wäre wahrscheinlich empfehlenswerter, wenn die Marktgemeinde Schruns zukün ig die Haltung einnehme, dass bezüglich der Finanzierung von ausgelagerten Wirtscha strägern ein konkreter Budgetanteil vorgegeben werde. Am Beispiel des Tourismus könnte überleget werden, dass 50% der Einnahmen aus diesem Bereich (Tourismusbeitrag und Gästetaxe) der Marktgemeinde Schruns der Montafon Tourismus GmbH als Budgetanteil geleistet werden. Die GmbH solle dann aus den verfügbaren finanziellen Mi eln wirtscha en. Das soll nur ein Beispiel sein und kann in ähnlicher Form auf einige Träger angewendet werden, wobei zum Teil eine genaue Evaluierung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Ansatz stellt nicht die gute Arbeit der verschiedenen Organisa onen in Frage. Wenn allerdings die laufenden Ausgaben von Dri en vornehmlich durch Gemeindebudgets fremdfinanziert werden, muss über die Aufgabe und die Kosten externer Stellen disku ert und reagiert werden. Indexierte Budgets mit jährlicher bedingungsloser automa scher Erhöhung, können so nicht mehr getragen werden. Vorgeschlagen wird, dass zu diesem Thema weiterführende Sitzungen abgehalten werden sollen. Der Bürgermeister würde für entsprechende Verhandlungen ein breit getragenes Mandat benö gen. Festgehalten wird, dass die Diskussion bezüglich der finanziellen Mi el und deren etwaige Reduk on nicht im Zusammenhang mit der geleisteten Qualität stehe. Diese sei gegeben. Die Gemeindevertretung beschließt den Voranschlag 2024 gemäß § 73 Abs. 5 Gemeindegesetz eins mmig wie folgt: Die Finanzkra wird für 2024 mit Euro 9.727.300, 00 festgestellt. Daniel Witzani und Marcellin Tschuggmell verlassen um 20:15 Uhr die Sitzung. Zu 3. Verordnungen der Marktgemeinde Schruns. Der Amtsleiter führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus wie folgt: Der Gemeindevertretung seien fristgerecht die Entwürfe zu den Änderungen der Verordnungen übermi elt worden. Bei der Mehrzahl der Verordnungen sei inhaltlich nichts geändert worden. Man habe jedoch Lediglich die Friedhofsgebührenverordnung und die Hundeabgabeverordnung hä en kleiner inhaltliche Anpassungen erfahren. Es solle in Zukun eine einheitliche Gebührenverordnung geben. Darin seien sämtliche Gebühren, Abgaben und Tarife der Marktgemeinde Schruns zukün ig aufzunehmen. Es sei dies eine Erleichterung für die Bürger und sorge für Transparenz und Überblick. Die Bezügeverordnung sei in ihrer Stammfassung aus dem Jahre 1998. Man wolle den Bürgermeisterbezug vom Landesratsbezug entkoppeln. Damit könne man rechtliche Seite 3 | 5 Probleme bezüglich unterschiedlicher Indexanpassungen zwischen Bürgermeisterbezügen und Landesratsbezügen besei gen. Darüber hinaus wird eine Anpassung des Bürgermeisterbezuges empfohlen. Verordnungen der Gemeinde seien seit Mi e des Jahres nicht mehr durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen. Die Kundmachung erfolge authen sch über das Rechtsinforma onssystem des Bundes (RIS). Es wird von Seiten des Landes empfohlen, Verordnungen stets in ihrer Gesamtheit neu zu erlassen und nicht nur die Änderungen zu beschließen (sogenannte „Novelle“). Nach Beendigung der Ausführungen beschließt die Gemeindevertretung die vorgelegten Verordnungsentwürfe wie folgt: Die Neuerlassung der Abfallgebührenverordnung wird eins mmig beschlossen. Die Neuerlassung der Ausgleichsabgabenverordnung wird eins mmig beschlossen. Die Neuerlassung der Friedhofsgebührenverordnung wird eins mmig beschlossen. Die Neuerlassung der Hundeabgabeverordnung wird eins mmig beschlossen. Die Neuerlassung der Kanalordnung wird eins mmig beschlossen. Die Neuerlassung der Parkabgabeverordnung wird eins mmig beschlossen. Die Neuerlassung der Tourismusbeiträgeverordnung wird eins mmig beschlossen. Die Neuerlassung der Wassergebührenverordnung wird eins mmig beschlossen. Bezüglich der neu zu erlassenden Gebührenordnung der Marktgemeinde Schruns wurde beraten wie folgt: Die Abgaben und Gebühren seien grundsätzlich um 6% erhöht worden. Diese Erhöhung liege unter der bestehenden Infla on von durchschni lich 9%. Siegfried Marent verlässt um 20:24 Uhr die Sitzung. Die Erlassung der Gebührenverordnung wird eins mmig beschlossen. Siegfried Marent kehrt um 20:30 Uhr in die Sitzung zurück. Bezüglich der Neuerlassung der Bezügeverordnung wird beraten wie folgt: Festgehalten wird, dass es erwünscht ist, den Bürgermeisterbezug bei Wegfall der Funk on als Standesrepräsentant neu in der Gemeindevertretung beurteilen zu lassen. § 2 Abs 3 des Verordnungsentwurfes soll geändert werden wie folgt: „Zwei Wochen“ ansta „sechs Wochen“. Im Februar werde ein Modell bezüglich einer Frak onsförderung vorgestellt. Der Neuerlassung der Bezügeverordnung samt der vorgenannten Änderung wird mehrheitlich genehmigt. Zu 4. Behandlung gemäß Antrag der Frak on „Metnand för Schru – Parteifreie Bürgerliste“: Radon in öffentlichen Gebäuden der Marktgemeinde Schruns. Die Marktgemeinde Schruns sei in Vorarlberg die einzige Radon-Gemeinde. Jeder Arbeitgeber sei zur Einhaltung der Grenzwerte und zur Ergreifung von angemessenen Abwehrmaßnahmen angehalten. Man sei in engem Kontakt mit dem Land Vorarlberg bezüglich des Themas. Betroffen seien das Gemeindeamt, die Kindergärten und die Schulgebäude im Gemeindegebiet. Geeichte Messgeräte seien in Verwendung um den aktuellen Stand zu ermi eln. In einigen Bereichen der vorgenannten Gebäude käme es fallweise zu Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte. Ein qualifizierter Sachverständiger sei bezüglich der Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes beau ragt worden. Der Sachverständige habe auch Empfehlungen für Akutmaßnahmen (z. B. Lü ungskonzept) erstellt. Kurzfris g seien diese Maßnahmen die einzige Abhilfe. Seite 4 | 5 Technische Maßnahmen würden massive Inves onen bei den Bestandsgebäuden (Abdichtung der Bodenpla e, Belü ungssystem) erfordern. Bezüglich der Schülerbetreuung sei man an einer konkreten Lösung dran. Das alte Messnerhaus (Kirchplatz 7 und 9) sei aktuell in Umgestaltung um als externer Betreuungsort dienen zu können. Man habe die Situa on in Auge, habe bereits Maßnahmen ergriffen und es gebe generell keinen Grund für voreilige Schlüsse oder Panikreak onen. Der Fokus und die Ressourcen würden vornehmlich im Bereich der Kinder gebündelt. Zu 5. Genehmigung der Verhandlungsschri über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung. Die Verhandlungsschri wird eins mmig genehmigt. Zu 6. Mi eilungen des Vorsitzenden.  Volksschule: Es sei eine Mi eilung zum Letztstand gegenüber dem Elternverein und den Pädagoginnen abgegeben worden. Das Projekt sei sinnvoll reduziert worden, um Baukosten zu sparen. Bei der Materialwahl habe man ebenfalls kosteneffizientere Varianten ermi elt. Man werde noch mit der Bildungsdirek on und der Gebarungskontrolle Gespräche führen müssen.  Fünfzig km/h Beschränkung in Gantschier: Die Bezirkshauptmannscha Bludenz habe die Entscheidung bezüglich dieses Themas an die Gemeinde des Montafon ausgelagert. Die Bezirkshauptmannscha Bludenz sei jedoch dazu aufgefordert, im Rahmen der Behördentä gkeit eigenständig das Für und Wider bezüglich einer Geschwindigkeitsreduk on zu ermi eln und folge dessen zu entscheiden.  Bahnschranke im Bereich „Alma“: Man sei auf gutem Wege, dass die Bahnschranke vermutlich nicht kommen werde. Eine Bahnschranke würde zu massiven Verkehrsstauungen führen.  Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung finde im Februar sta . Zu 7. Allfälliges. Fussenegger Mar n: Haumer Norbert: Wie hoch ist die pro Kopf Verschuldung Euro 4.088. Ende der Sitzung: 22:00 Uhr Der Vorsitzende Seite 5 | 5 Der Schri führer