20231011_GVE030

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Letzte Änderung 09.11.2023, 08:51
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeindevertretung,niederschrift
Dokumentdatum 2023-10-11
Erscheinungsdatum 2023-11-09
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AUSKUNFT: Mag. Christof Obwegeser +43 5556 724 35-210 christof.obwegeser@schruns.at Zahl: 004-2/2023 Schruns, 31. Oktober 2023 Verhandlungsschri über die am Mi woch, den 11. Oktober, um 20.15 Uhr im Sitzungssaal im 1. OG des Stand Montafon sta gefundene 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. Anwesend: ☒ Bürgermeister DI (FH) Jürgen Kuster MBA, Vorsitz Parteifrak on: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ Vizebürgermeister Norbert Haumer ☒ Mar n Jenny BSc. ☒ Bernhard Schro enbaum ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. Tobias Kieber ☒ ☒ Mar n Fussenegger ☐ Raphael Mäser ☒ Bernd Steiner ☒ DI (FH) Nina Fritz ☒ Mag. Christof van Dellen ☒ Peter Vergud ☒ Ing. Michael Kieber Parteifrak on: Team Günter Ra – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☐ Mag. (FH) Günter Ra MA ☒ Daniel Witzani ☒ Caroline Bertle ☐ Carmen Fitsch ☒ Marcellin Tschuggmell MBA ☒ Emil Mangeng ☒ Jürgen Haller ☒ Alexander Nöckl ☒ Chris an Engstler ☒ Dominik Ganahl Parteifrak on SPÖ und Parteifreie ☒ Dr. Siegfried Marent Entschuldigt abwesend: Raphael Mäser, Carmen Fitsch, Mag. (FH) Günter Ra MA Sachverständige(r)/Auskun spersonen: ☒ DI Mar n Sadjak, Bauamtsleiter MG Schruns Schri führer: ☒ AL Mag. Christof Obwegeser Seite 1 | 5 ☒ Alfons Burtscher, Verein „Die Eiche“ Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskun spersonen und die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung leisten das Ersatzmitglied Emil Mangeng und der Gemeindevertreter Ing. Michael Kieber das Gelöbnis. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: Zu 1. Pe on gemäß § 25 Gemeindegesetz: Verein „Die Eiche“, Pe on „Menschenrechte und Grundfreiheiten erhalten“. Herr Alfons Burtscher trägt als Mitglied des Vereines „Die Eiche“ ein Kurzreferat zum Thema vor. Die Gemeindevertreter Daniel Witzani und Christof van Dellen lehnen den Inhalt der Pe on vollinhaltlich ab. Dr. Marent rät zur Ruhe und Sachlichkeit. Der Vertragsentwurf sei für jedermann im Internet auf der Homepage der Weltgesundheitsorganisa on WHO abru ar. Einige Teile dieses Entwurfes seien als sehr kri sch zu erachten. Zu 2. Beschluss über den Abschluss der geänderten Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinscha „Bauverwaltung Montafon“. Die Tä gkeit des in Punkt IV. Abs. 3 der Vereinbarung angeführten Gestaltungsbeirates solle evaluiert werden. Es wird darauf erwidert, dass der in der Vereinbarung erwähnte Gestaltungsbeirat im Rahmen der Verwaltungsgemeinscha tä g werden solle. Dies sei jedoch bisher noch nicht umgesetzt worden. Man könne aber gerne einen Tä gkeitsbericht des Gestaltungsbeirates der Marktgemeinde Schruns erstellen lassen. Dem Abschluss der geänderten Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinscha „Bauverwaltung Montafon“ wird eins mmig zuges mmt. Zu 3. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom festgesetzten Maß der baulichen Nutzung gemäß § 35 Raumplanungsgesetz: Eveline Ba logg, Batloggstraße 66, Schruns, im Hinblick auf die Erteilung einer Grundteilung für GST-NR 955/3 von 40 auf 20, 5 (Unterschreitung). Es sei eine Grundteilung zu diesem Grundstück anhängig. Diese dürfe erst dann bewilligt werden, wenn die raumplanungsrechtlichen Vorgaben zur Baunutzung eingehalten würden. Durch den Zuschlag der Trennfläche gemäß beantragter Grundteilung würde die Baunutzungszahl auf 20, 5 sinken. Diese Unterschreitung müsse durch die Gemeindevertretung vor der Behandlung der Grundteilung im Gemeindevorstand zunächst bewilligt werden. Sollte dies nicht erfolgen, wäre die Grundteilung zu versagen. Eine Bebauungspflicht bestehe nicht. Eine solche könne nur bei einer Umwidmung vorgeschrieben werden. Dies sei im konkreten Fall nicht gegeben. Die beantragte Ausnahme wird eins mmig genehmigt. Seite 2 von 5 Zu 4. Verordnung gemäß § 37 Raumplanungsgesetz: Beschluss über die Verlängerung der Verordnung über eine Bausperre bezüglich „Wohnungen im Erdgeschoss“. Die Verordnung über die Bausperre bezüglich „Wohnungen im Erdgeschoss“ sei ursprünglich mit 29. Oktober 2021 in Kra getreten. Die Verlängerung dieser Bausperre sei aufgrund der laufenden Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes und der Quar ersbetrachtungen erforderlich. Diese Prozesse seien bis Ende des Jahres abgeschlossen. Im von der Bausperre betroffenen Ortsteil würden im Zuge dessen bauliche Nutzungszahlen erarbeitet werden. Gefragt wird, ob mit dieser Verordnung erwirkt werden könne, dass Betroffene die Erdgeschossflächen für Unternehmen bereitstellen würden. O würde mit unrealis schen Mietzinsforderungen bewusst die Einmietung von Unternehmen verhindert werden. Diese Frage sei zu verneinen. Der Verlängerung der Verordnung über die Bausperre bezüglich „Wohnungen im Erdgeschoss“ wird eins mmig beschlossen. Zu 5. Beschluss über eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 2.000.000, 00. Durch die Darlehensaufnahme könne die Liquidität gewährleistet werden. Es stünden zwei Darlehensvarianten (Fixzins oder variabler Zins) zur Beschlussfassung. Die Zusage müsse rasch erfolgen, da die Angebotsbindung sehr kurz sei. Eine vorzei ge Tilgung sei beim Fixzinsmodell nicht möglich. Man sei auf 20 Jahre daran gebunden. Der Unterschied zum variablen Zins sei ein Plus von 0, 8% per anno. Es erfolgt ein Vorschlag des Bürgermeisters über eine kurzfris ge Darlehensaufnahme mit variablem Zins und einer darauffolgenden Ausschreibung über ein Darlehen fix verzinst für 5 Jahre. Das habe man in dieser Form vor Kurzem beim Stand Montafon so gehandhabt. Eine Variante mit Fixzinssatz und der Möglichkeit zur vorzei gen Tilgung wäre aus Sicht der Gemeindevertretung vorteilha . Bei der nächsten Übersicht solle eine weitere Spalte mit der Darstellung über die Tilgungsbedingungen hinzugefügt werden. Ein entsprechendes Muster werde der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Unklar sei, wie die unterschiedlichen Aufschläge zustande gekommen seien. Darauf wird erwidert, dass die Aufschläge tagesabhängig ermi elt und bekanntgegeben würden. Zur besseren Vergleichbarkeit der relevanten Aufschläge solle die Anfragen diesbezüglich am selben Tag erfolgen. Der Tagesordnungspunkt wird eins mmig vertagt. Zu 6. Genehmigung der Verhandlungsschri über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung. Beantragt wird die Rich gstellung dahingehend, dass ansta Dr. Siegfried Marent das Ersatzmitglied Mar n Borger anwesend gewesen sei. Die Änderung wird eins mmig beschlossen und die geänderte Niederschri eins mmig genehmigt. Seite 3 von 5 Zu 7. Mi eilungen des Vorsitzenden  Es solle bei Vorliegen der relevanten Entscheidungsgrundlagen eine Beschlussfassung über Erwerb der Tennishallen von Herrn Furtner in der Gemeindevertretung zusammen mit der Gemeinde Tschagguns erfolgen.  Bis Ende diesen Jahres solle in der Gemeindevertretung über den Beitri der Marktgemeinde Schruns zum Verein Kulturbühne und die Entsendung von Mitgliedern in den Verein befunden werden.  Man arbeite zusammen mit Tschagguns, Bartholomäberg und Silbertal daran einen neuen Stützpunkt für die Bergre ung in Tschagguns zu finden. Die Gemeindevertretung solle demnächst über eine Koopera onsvereinbarung mit den vorgenannten Gemeinden und den Finanzierungsanteil der Marktgemeinde Schruns beschließen.  In zwei Wochen finde eine Sitzung mit den Architekten über die räumliche Reduzierung der geplanten neuen Volksschule sta . Man wolle 2000 m³ an umbautem Raum einsparen.  Am 15. November finde der Workshop für das Parkraumkonzept sta . Die Einladung sei bereits versendet worden. Michael Gantner werde die Einladung nachträglich zugesandt werden.  Bei der Kulturbühne sei der Technikumbau (Video und Audio) abgeschlossen.  Der Feinbelag bei der Silvre astraße folge nächstes Jahr.  Die Räumlichkeiten der Harmoniemusik Schruns müssten bei Zeiten erneuert werden. Zu 8. Allfälliges Marent: Kuster: Seite 4 von 5 Der Prü ericht sei ausständig. Die Liste mit den Vereinsförderungen sei noch nicht übermi elt worden. Beim Kreisverkehr im Bahnhofsbereich entstehe vermutlich viel Feinstaub. Unter Umständen wäre eine Messung dahingehend überlegenswert. Die Marktgemeinde Schruns sei Eigentümerin der Schwimmbadbrücke. Ein früheres Gutachten habe ergeben, dass die Brücke nicht verkehrstauglich sei. Nun sei eine Tonnagenbeschränkung von 16 Tonnen verordnet. Der Hauptverkehr in den Ortsteil Zelfen erfolge über diese Brücke. Die Gemeinde Tschagguns profi ere daher von dieser Brücke und der Erhaltung durch die Marktgemeinde Schruns. Die umgehende Sanierung sei geboten. Es bestehe eine gleichteilige Kostenteilungsvereinbarung zwischen den beiden Gemeinden. Das Land Vorarlberg würde sich an den Kosten beteiligen, wenn zusätzlich über die Brücke ein Radweg führe. Die Umsetzungsmöglichkeiten eines Radweges kläre man aktuell mit dem Land ab. Bis Mi e nächsten Jahres könne vermutlich mit einer entsprechenden Konzep on gerechnet werden. Danach seien die Gemeindevertretungen von Schruns und Tschagguns gefordert, über die Umsetzung zu befinden. Marent: Haumer: Wie lange man mit der Errichtung der sogenannten „Lampertbrücke“ beschä igt sei. Zwei Jahre. Aufgrund von unerwarteten Problemen bei den Widerlagern und wegen Lieferverzögerungen käme es zu einer verspäteten Umsetzung. Marent: Die neue Beleuchtung und Asphal erung auf der rechten Seite des Litzdammes sei sehr gelungen. Ende der Sitzung: 21:45 Uhr Der Vorsitzende Seite 5 von 5 Der Schri führer