20230913_GVE029

Dateigröße 815.26 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 18.10.2023, 07:50
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeindevertretung,niederschrift
Dokumentdatum 2023-09-13
Erscheinungsdatum 2023-10-18
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

AUSKUNFT: Mag. Christof Obwegeser +43 5556 724 35-210 christof.obwegeser@schruns.at Zahl: 004-2/2023 Schruns, 17. Oktober 2023 Verhandlungsschri über die am Mi woch, den 13. September 2023, um 20.15 Uhr im Sitzungssaal im 1. OG des Stand Montafon sta gefundene 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. Anwesend: ☒ Bürgermeister DI (FH) Jürgen Kuster MBA, Vorsitz Parteifrak on: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ Vizebürgermeister Norbert Haumer ☒ Mar n Jenny BSc. ☒ Bernhard Schro enbaum ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. Tobias Kieber ☐ ☒ Mar n Fussenegger ☒ Raphael Mäser ☒ Mar n Netzer ☒ DI (FH) Nina Fritz ☒ Dr. Monika Vonier ☒ Peter Vergud ☒ Mag. Christof van Dellen Parteifrak on: Team Günter Ra – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ Mag. (FH) Günter Ra MA ☒ Daniel Witzani ☒ Birgit Goll ☒ Carmen Fitsch ☒ Dominik Ganahl ☒ Mar n Fritz ☒ Jürgen Haller ☒ Alexander Nöckl ☐ Chris an Engstler ☒ Daniel Thöny Parteifrak on SPÖ und Parteifreie ☒ Mar n Borger Entschuldigt abwesend: Tobias Kieber, Schrunser Volkspartei und Parteifreie Chris an Engstler, Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste Sachverständige(r)/Auskun spersonen: ☒ DI Elmar Lang Schri führer: ☒ AL Mag. Christof Obwegeser Seite 1 | 7 ☒ Kommandant der OF Schruns, Lukas Beck Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskun spersonen und die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird über Antrag des Vorsitzenden mit eins mmigem Beschluss der Gemeindevertretung im Sinne des § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz die Reihenfolge der Tagesordnung wie folgt geändert: Der Tagesordnungspunkt 3 wird zu Tagesordnungspunkt 2. Die weiteren Tagesordnungspunkte werden entsprechend nachgereiht. Vor Eingang in die Tagesordnung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz eins mmig beschlossen, zusätzlich nachstehenden Gegenstand auf die Tagesordnung aufzunehmen, der am Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird:  Nachtragsbeschluss bezüglich der Kostenerhöhung zum Projekt Im Tobel SSS Projekt 2022 in Höhe von € 9.120, 00. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: Zu 1. Beschluss über die Ingenieursleistungen in Höhe von insgesamt € 321.760, 63 bru o bezüglich der geplanten Erweiterung der Trinkwasserversorgungsanlage BA 21. Die Ingenieursleistungen seien die Grundlage für die Ermi lung der benö gten Dienstleistungen und Angebotseinholungen. Die eigentlichen Au räge werden bei Abwicklung der konkreten Bauabschni e beschlossen und vergeben. Elmar Lang führt aus, dass bei der Trinkwasserquelle Gamplaschg der zulässige Grenzwert für Uran überschri en werde. Bei der Weilerquelle bestünde ein vergleichbares Problem. Bei der dieser Quelle sei jedoch durch Zuleitung von unbelastetem Wasser inzwischen der Uranwert im unbedenklichen Bereich. Bei der Gamplaschgerquelle sollte eine Zuleitung von unbelastetem Wasser aus dem Ortsteil Lifinar erfolgen. Bei einer längerfris gen Betrachtung sei die Beileitungslösung, trotz der hohen Inves onskosten, finanziell güns ger. Die Quelle in Gamplaschg liefere jährlich 65.000 m³ Trinkwasser. Sollte man dieses nicht nutzen, müsste aufgrund des gegebenen Bedarfes Trinkwasser in diesem Umfang zugekau werden. Die neue Anlage sei bis zum Jahr 2060 konzipiert. Man könne sich den Betrag für den erforderlichen Zukauf somit ausrechnen, wenn man einen Euro je Kubikmeter Trinkwasser heranziehe. Es gäbe auch noch Lücken im Wasserversorgungsnetzes in den Bereichen der Silvre astraße und des Wagenweges. Die Bemessungsgrundlage habe sich von € 900.000 auf € 2, 1 Millionen aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen (notwendige Vergrößerung des Hochbehälters Gamplaschg, Rückleitung Gamplaschg, Niederzonenerschließung) erhöht. Die Umsetzung sei in drei Finanzierungsabschni e (FA) unterteilt worden. FA 1 behandle die Besei gung der Uranthema k mit einer Über- und Rückleitung zwischen Gamplaschg und Lifinar. Man gehe beim FA 1 aktuell von Kosten in Höhe von € 1, 1 Millionen aus. FA2 sei die Schließung der Lücken im Versorgungsnetz im Zuge von Straßensanierungen. Die Kosten dafür würden sich voraussichtlich auf € 310.000, 00 belaufen. FA 3 sei die Vergrößerung des Hochbehälters Gamplaschg in Höhe von € 700.000, 00. Diese Maßnahme sei aufgrund der Löschanforderungen der Ortsfeuerwehr Schruns geboten. Seite 2 von 7 Zur Beschlussfassung stünde die Vergabe der vorbereitenden Planungsleistungen. Die vorgenannten Finanzierungsabschni e würden sich über mehrere Jahre verteilen. Die geschätzten Gesamtkosten der drei Finanzierungsabschni e seien die Basis für das Planungshonorar. Vom Gesamtbetrag über € 321.760, 63 bru o für sämtliche Planungsleistungen seien bereits € 66.095, 64 bezahlt worden. Die Marktgemeinde Schruns sei bei der Wasserversorgung vorsteuerabzugsberech gt, weshalb sich der Differenzbetrag um die Umsatzsteuer reduziere. Der Vorsteuerabzug sei möglich, weil die Gemeinde das Trinkwasser gegen Entgelt veräußere und dieser Teil der Gemeinde ein Betrieb gewerblicher Art (BGA) sei. Vom Ne obetrag seien 39% durch Landesförderungen abgedeckt. Das seien effek v noch circa € 125.000, 00 ne o zu Lasten der Gemeinde. Zu beachten sei, dass die Planungskosten aufgrund von etwaigen Indexkostenschwankungen ansteigen können. Die Einzelau räge sollen aufgrund der vergaberechtlichen Regelungen unter dem Schwellenwert von € 100.000 gehalten werden. Die Beau ragung der gesamten Ingenieursleistungen zum jetzigen Zeitpunkt trotz erst später erfolgender Au ragsvergabe sei aus bewilligungsrechtlicher Sicht sinnvoll. Das Ingenieurbüro Adler und Partner sei bereits seit langer Zeit Partner der Marktgemeinde im Wasserbereich. Der Grenzwert bei Gamplaschg sei zwar erreicht, jedoch für Erwachsene aus medizinischer Sicht unbedenklich. Vorsicht wäre bei Kleinkindern und Schwangeren geboten. Die angedachte Mischung der Quellwässer sei daher notwendig und würde für die Bürger keine Gefahr darstellen. Die Mischung der verschiedenen Quellwässer Lifinar und Gamplaschg sei aufgrund derselben Gesteinsgrundlage und Härtegrade kein Problem. Am Gamplaschg bestünde eine Privatquelle. Diese sei jedoch nicht ergiebig genug, um sie für die Verdünnung nützen zu können. Die Schü ung der Lifinarquellen betrage minimal 11, 92 und maximal 66, 49 Liter pro Sekunde. Vom Gamplaschg würden circa 2 Liter pro Sekunde zugeleitet, gemischt und sodann zurückgeleitet werden. Im ungüns ges Fall würde man dadurch immer noch nur ein Dri el des zulässigen Grenzwertes erreichen. Mit einer bestehenden Wassergenossenscha im Gamplaschg seien keine Gespräche geführt worden. Eine Quelle im Nahebereich des belasteten Gebietes böte die Gefahr, dass das Problem nicht besei gt werden könne. Aktuell fehlende Belastungen seien kein Garant dafür, dass aufgrund geologischer Verschiebungen keine späteren Belastungen entstehen können. Rückfragen zu Erschließungen im Nahebereich können jedoch durchaus erfolgen. Weitere Sonderförderungen oder Fonds seien auf Landesebene aktuell nicht bekannt. Es sei keine Krisensitua on. Wäre dem so, dann könnte man Gelder aus dem Katastrophenfonds in Anspruch nehmen. Auf Landesebene bestehe eine eigene Anlaufstelle bezüglich des Uranthemas. Geringfügige Änderungen wie z.B. zusätzliche Hydranten in Maisäßgebieten seien möglich und bewilligungsfähig. Die Vergabe der Ingenieursleistungen in Höhe von € 321.760, 63 bru o wird eins mmig beschlossen. Zu 2. Beschluss über die Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 20, Neufassung Silbertalerquellen in Höhe von € 244.346, 11 bru o. Das Projekt sei 2022 gestartet worden. Die Quellfassungen seien altersbedingt nicht mehr zeitgemäß. Vor allem hinsichtlich der Hygienestandards. Der Bewilligungsbescheid zur Umsetzung liege vor. Die Förderungen seien beantragt. Der Au rag sei im Rahmen einer Direktvergabe mit Bekanntmachung erfolgt. Drei Angebote seien abgegeben worden. Swietelsky sei der Bestbieter gewesen. Eins mmig wird beschlossen, den Au rag in Höhe von € 203 621, 76 ne o an das Unternehmen Swietelsky zu vergeben. Seite 3 von 7 Zu 3. Beschlussfassung über die Beschaffung eines schweren Rüs ahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Schruns in Höhe von € 1.157.604, 00 (vor Abzug von Förderungen und Beteiligungen). Lukas Beck, Kommandant der Ortsfeuerwehr Schruns, fasst den Verlauf und die Entscheidungsfindung gegenüber der Gemeindevertretung zusammen. Die Beschaffung eines neuen schweren Rüs ahrzeuges sei bereits am 13. Oktober 2021 in der 13. Sitzung der Gemeindevertretung behandelt worden. Nach zwei Jahren liegen nun ein mit dem Landesfeuerwehrverband abges mmtes Ergebnis vor. Die Ortsfeuerwehr habe weit über 1.000 Stunden ehrenamtlich für das Beschaffungsprojekt aufgewendet. Nach langer Suche und Vergleichen mit bestehenden Fahrzeugen in Vorarlberg, habe man sich auf ein Fahrzeug der Marke Tatra verständigt. Das Fahrzeug könne über die Bundes-Beschaffungsgesellscha (BBG) bezogen werden. Eine Ausschreibung sei daher nicht erforderlich. Das Erstangebot habe auf 1, 4 Millionen Euro gelautet. Ende Februar sei man mit einem güns geren Angebot zum Feuerwehrverband gegangen. Dieser habe dieses Angebot abgelehnt und eine Nachbesserung gefordert. Nach Einschränkung beim Kran (Auslegerlänge von 25m ansta 37m) habe der Verband der Beschaffung zuges mmt. Der Beschaffungspreis betrage € 1.157.604, 00 vor Abzug von Förderungen und Kostenbeteiligungen. Der Preis sei aktuell zugesichert. Ein Zuwarten sei sehr wahrscheinlich mit höheren Kosten verbunden. Man solle aus budgetären Gründen klären, ob nach Lieferung der Fahrzeuggrundlage bereits Kosten angefallen sind, oder ob erst nach Lieferung des finalen Einsatzfahrzeuges Zahlungen fälligen wurden. Man gehe aktuell davon aus, dass der Kaufpreis erst nach Lieferung Ende 2025 fällig sei. Ein Zuschuss in Höhe von € 100.000, 00 sei zwischen den Gemeinden vereinbart. Weitere Beschlüsse in den anderen Gemeinden sei hinsichtlich des hinzugekommenen Differenzbetrages aufgrund der Kostensteigerungen erforderlich. Die Leistungen durch die anderen Gemeinden seien auf freiwilliger Basis und man pflege ein gutes Miteinander. Die Montafonerbahn AG Schruns habe einen Beitrag von € 29.000, 00 und die Illwerke VKW einen Beitrag von € 10.000, 00 zugesagt. Die Marktgemeinde Schruns müsse voraussichtlich effek v noch € 189.000, 00 tragen. Man solle sich unter den Montafoner Gemeinden bei derar gen Sonderanschaffungen möglichst unterstützen. Die Marktgemeinde Schruns leiste jährlich einen Beitrag für eine Drehleiter bei der Gemeinde St. Gallenkirch. Gefragt wird, wie bei Sonderfahrzeugen im Falle von Katastropheneinsätzen die Priorisierung bei Einsatzfällen in verschiedenen Gemeinden erfolge. Lukas Beck erläutert dazu, dass die Entscheidung im Katastrophenfall dem Kommandanten obliege. Er gehe dabei im Sinne einer Triagierung vor. Die Stadt Bludenz habe aktuell als einzige Gebietskörperscha ein Kranfahrzeug im Raum Oberland. Aufgrund der geänderten Feuerwehrgarage sei das nun auch für Schruns möglich. Das neue schwere Rüs ahrzeug ersetze ein altes Rüs ahrzeug. Ersatzanschaffungen von Stützpunk ahrzeugen würden aktuell auch mit 75% durch das Land gefördert. Lustenau würde gerade eine solche Ersatzanschaffung gefördert bekommen. Das alte Rüs ahrzeug könne vermutlich für € 20.000 bis 30.000 verwertet oder auch gespendet werden. Die Vergabe des Au rages zur Beschaffung des schweren Rüs ahrzeuges der Marke Tatra wird eins mmig beschlossen. Die Gemeindevertretung bedankt sich bei der Ortsfeuher Schruns für den geleisteten Einsatz in der Sache. Ebenfalls bedankt man sich bei Karl-Heinz Stark für 25 Dienstjahre bei der Marktgemeinde Schruns und wünscht ihm einen guten Start in den anstehenden Ruhestand. Seite 4 von 7 Zu 4. Mag. Marianne Boos-Czinglar, Seemüllergasse 26, 1170 Wien; Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG betreffend Gerichtsweg 2 TOP 6, 6780 Schruns, GST-NR 5, KG Schruns. Es würden immer mehr Objekte dem lokalen Zugang für die örtliche Bevölkerung aufgrund der gesetzlichen Ferienwohnungsbewilligungsregelungen entzogen. Die Gemeindevertretung habe aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben keinen gestalterischen Spielraum bei ihren Entscheidungen. Eine Novelle des Raumplanungsgesetzes werde voraussichtlich im Oktober im Landtag behandelt. Der Antrag wird mehrheitlich (drei Gegens mmen) bewilligt. Zu 5. Nachwahl des Gemeindevorstandes gemäß § 56 Gemeindegesetz. Die Frak on „Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie“ ersta ete einen vorschri smäßigen Wahlvorschlag der auf die Gemeindevertreterin Nina Fritz lautete. Für die Auszählung der S mmen werden einhellig die Gemeindevertreter Günter Ra , Mar n Borger und Christof van Dellen bes mmt. Nach erfolgter Wahl wurde Gemeindevertreterin mit dreizehn S mmen (neun ungül ge S mmen) zur neuen Gemeinderä n gewählt. Zu 6. Beschluss über den Kostenrahmen bezüglich der Sanierungsarbeiten der gemeindeeigenen Wohneinheiten und Miteigentumsanteile im Objekt „Veltlinerweg 3“. Im Gemeindevorstand seien die notwendigen Sanierungen bereits vorbesprochen worden. Ursprünglich seien die Adap erungen nur im geringen Umfang gedacht gewesen. Da sich aber Abnützungen (z. B. Rohrbrüche) gezeigt hä en, müssten dringend kostenintensivere Baumaßnahmen ergriffen werden. Im Voranschlag seien € 100.000 vorgesehen. Aktuell habe der Gemeindevorstand die Sanierung der Fenster im Umfang von € 33.069, 00 und die Wiederherstellung der Außenfassaden in Höhe von € 32.595, 58 beschlossen worden. Aufgrund der Ermi lung vor Ort durch Herrn Heinz Fleisch seien allerdings noch Sanierungsmaßnahmen in Höhe von € 186.400, 16 erforderlich. Die notwendigen budgetären Mi el sollen durch Umschichtungen gedeckt werden (z. B. Verschiebung der Auwegsanierung). Der Kostenrahmen zur Sanierung der gemeindeeigenen Wohneinheiten und Miteigentumsanteile im Objekt „Veltlinerweg 3“ in Höhe von € 186.400, 16 wird eins mmig genehmigt. Zu 7. Genehmigung der Verhandlungsschri über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung. Gemeindevertreterin Dr. Monika Vonier beantragt die Änderung der Niederschri . Die beantragte Änderung wird eins mmig beschlossen. Die geänderte Niederschri wird sodann eins mmig genehmigt. Seite 5 von 7 Zu 8. Mi eilungen des Vorsitzenden  Michael Kasper verlasse den Stand Montafon und werde die Leitung der Landesmuseen übernehmen.  Workshop Bahnverlängerung: Die Termine werden erneut an die Vertreter versendet. Um Teilnahme wird gebeten. Es können auch Ersatzmitglieder teilnehmen.  Tennishallen Furtner: Ein Kaufangebot und ein Gutachten liegen vor. Diese seien in der Sitzung des Gemeindeverbandes „Ak vpark Montafon“ besprochen worden. Bei guter Nachnutzung sei ein Erwerb überlegenswert. Ein Konzept dahingehend liege vor. Das Land Vorarlberg stelle eine Sonderförderung bereit, da es sich um eine der wenigen noch verbleibenden Tennishallen im Land handle. Die Gemeinde Tschagguns sei dabei. Andere Gemeinden sollen gewonnen werden. Wenn es die öffentliche Hand nicht erwerbe, dann sei der Kauf durch einen Bauträger wahrscheinlich.  Bei der Silvre astraße fehle noch der Feinbelag. Die Asphal erung erfolge nächstes Jahr im Frühjahr, da aktuell die gebotenen Preise zu hoch seien.  Bei der Schwimmbadbrücke sei eine Tonnagenbeschränkung von 16t aufgrund von sta schen Bedenken verordnet worden.  Die Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenscha Schruns (PSG) sei seit Juli Eigentümerin der Grundstücke von Herrn Both.  Es werde ein Kunstwerk in Form eines Bre erstapels zur Verdeutlichung des ökologischen Fußabdruckes nach dem Bauernmarkt auf dem Kirchenplatz ausgestellt werden.  Der Neubau der Volksschule gestalte sich anspruchsvoll. Die Baukosten und Zinsen seien die letzten drei Jahre merklich ges egen.  Einen großen Dank an Heike Ladurner für 28 Jahre Dienst im Sinne der Marktgemeinde Schruns. Sie habe sich unter großem persönlichen Einsatz zum Wohle der Gemeinde verdingt. Applaus! Zu 9. Nachtragsbeschluss bezüglich der Kostenerhöhung zum Projekt Im Tobel SSS Projekt 2022 in Höhe von € 9.120, 00. Das Land Vorarlberg fördere den auf die Marktgemeinde Schruns en allenden Kostenanteil. Die Gemeinde habe von den insgesamt € 28.500 lediglich 32% zu tragen. Der Kostenerhöhung wird eins mmig zuges mmt. Zu 10. Allfälliges Thöny: Haumer: Es fehle eine Beleuchtung im Buchwald. Es sei alles dafür vorgesehen, allerdings sei dort aktuell keine Beleuchtung geplant. Thöny: Grundstück Löhnitz müsse gemäht werden, da sonst im Winter Lawinengefahr besteht. Ra : Die Harmoniemusik benö ge ein angemessenes Probelokal. Entweder man saniere das aktuelle Musikheim oder man bringe sie in der jetzigen Volksschule nach Errichtung der neuen Volksschule unter. Nach erfolgter Umsetzung der neuen Volksschule und dem Umzug des St. Jodok Kindergartens in die bestehende Volksschule, solle mit der Pfarre Gespräche über die Nutzung des Gebäudes und eine etwaige Adap erung erfolgen. Haumer: Seite 6 von 7 Borger: Kuster: Die Liste über die Vereinsförderung solle bi e zugänglich gemacht werden. Nach erfolgter Überarbeitung werde die Liste versendet. Borger: Kuster: Der Prüfungsausschussbericht fehle noch. Dieser werde in der nächsten Sitzung durch den Obmann des Prüfungsausschusses vorgestellt. Borger: Kuster: Werde der Feldweg in das Gemeindeeigentum übernommen? Nein. Borger: Kuster: Wie es um die Quar ersentwicklung Bahnhof Schruns und Ill-Litz stehe. Dies sei im Bau- und Raumordnungsausschuss besprochen worden. Borger: Kuster: EAAG. Ob bereits erste Schri e gesetzt worden seien. Nein, es sei nur der Projektau rag erteilt worden. Ende der Sitzung: 23:00 Uhr Der Vorsitzende Seite 7 von 7 Der Schri führer