20230607_GVE028

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Letzte Änderung 18.09.2023, 10:55
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeindevertretung,niederschrift
Dokumentdatum 2023-06-07
Erscheinungsdatum 2023-09-18
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2 A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Mag. Christof Obwegeser 05556 72435-210 christof.obwegeser@schruns.at Zl. 004-2/2022 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 7. Juni 2023, um 20.15 Uhr im Sitzungssaal im 1. OG des Stand Montafon stattgefundene 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter:innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ GR Heike Ladurner-Strolz ☐ ☒ Vbgm. Norbert Haumer ☐ Ing. Michael Kieber ☒ Bernhard Schrottenbaum ☐ Mag. phil. Birgit Spannring-Isele ☐ Tobias Kieber ☒ Mag. Christof van Dellen ☒ Raphael Mäser ☐ Martin Zugg ☒ DI (FH) Nina Fritz ☐ Bettina Schmid-Juen ☒ Peter Vergud ☐ Werner Ganahl ☒ Martin Jenny BSc ☐ ☒ Dr. Monika Vonier ☐ Claudia Oberer ☒ Martin Netzer ☐ Richard Durig ☐ DI (FH) Michael Gantner MSc. ☒ Bernd Steiner ☒ Martin Fussenegger ☐ Stephanie Kuster ☐ Birgit Spannring Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA ☐ Dominik Ganahl ☒ GR Jürgen Haller ☐ Aurelia Kogler ☒ Marcellin Tschugmell MBA ☐ Jodok Marent ☒ Birgit Goll ☒ Daniel Thöny ☒ Christian Engstler ☐ DI Karoline Bertle ☐ Mag. Daniel Witzani ☐ Markus Riedler ☒ Martin Fritz ☐ Franz Oliva ☒ Carmen Fitsch ☐ Rene Juen ☒ Alexander Nöckl ☐ Mag. Jürgen Jakober ☒ Tanja Könsgen ☐ Dominik Tschofen Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent ☒ Wernfried Geiger Verhandlungsschrift zur 28. Gemeindevertretungssitzung Seite 1 von 6 Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ Helmut Netzer Schriftführer: ☒ AL Mag. Christof Obwegeser Entschuldigt abwesend: Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskunftsperson und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung wird die Gemeindevertreterin Aurelia Kogler angelobt. Zu Beginn der Sitzung wird einstimmig die Reihung der Tagesordnung wie folgt geändert: Tagesordnungspunkt 5 wird zu 1. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden entsprechend nachgereiht. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: Zu 1. Reg.Nr. 031-2/10-2021; Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 1051/1 (Lechthaler) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 031-2/10-2021/01 vom 31.08.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs Verfahren nach Anhörung und Stellungnahme durch den Unabhängigen Sachverständigenrates (USR) des Landes Vorarlberg. Es bestehe aktuell in der Gemeinde kein Bedarf an kommerziellen Wohnungen. Der Raumordungsausschuss habe festgestellt, dass in den vergangenen Jahren über 300 neue Wohnungen gebaut worden seien. Die Nachfrage an solchen Wohnungen sei gesättigt. Es bestünde jedoch ein Bedarf an gemeinnützem Wohnraum. Es gäbe eine lange Warteliste dahingehend. Eine Widmung als Vorbehaltsfläche „gemeinnütziger Wohnbau“ müsse begründet erfolgen. Das entsprechende Regularium sein im § 20 des Raumplanungsgesetzes vorgesehen. Zu klären sei die Frage, wie man mit vergleichbaren Grundstücken in der Gemeinde umgehen solle. Der Unabhängige Sachverständigenrat habe in seiner Stellungnahme zum Grundstück „Lechthaler“ angeregt, dass sich die Marktgemeinde Schruns im Zuge der Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) Gedanken bezüglich Vorbehaltswidmungen der Kategorie „gemeinnütziger Wohnbau“ tätigen solle. Im Raumordungsausschuss sei man dahingehende noch zu keiner eindeutigen Lösung gekommen. Die Marktgemeinde Schruns wolle der Anregung des Unabhängigen Sachverständigenrates entsprechen und im Zuge der Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes zusammen mit Dipl. Ing. Andreas Falch, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, diese Problemstellung klären. Für eine Umwidmung bedürfe es gemäß § 23 Raumplanungsgesetz eines wichtigen Grundes. Die begehrte Umwidmung komme im aktuellen Stadium einer Vorratswidmung gleich. Es sei nicht ersichtlich, dass ein eigener Wohnbedarf durch die Umwidmung befriedigt werden solle. Es solle daher vom Widmungswerber dargelegt werden, welcher Zweck bzw. wichtige Grund für eine Umwidmung gegen sei. Aufgrund der bestehenden Unklarheiten wird der Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt. Verhandlungsschrift zur 28. Gemeindevertretungssitzung Seite 2 von 6 Zu 2. Marktgemeinde Schruns, Rechnungsabschluss 2022 Die Einnahmeseite habe sich letztes Jahr überraschend gut entwickelt. Vor allem hinsichtlich der Einnahmen aus der Kommunalsteuer. Der Wasserverbrauch sei im vergangenen Jahr aufgrund der COVIDEinreiseregelungen merklich zurückgegangen. Dementsprechend seien die Einnahmen aus der Vorschreibung von Wasser- und Kanalgebühren geringer ausgefallen. Es seien € 800.000, 00 freie Finanzmittel vorhanden. Davon seien € 250.000, 00 vom Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) abzuziehen. Es handle sich dabei um eine bundesseitige Corona-Hilfe über zwei Jahre. Insgesamt könne gesagt werden, dass es sich um den bisher besten Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Schruns handle. Der Bürgermeister und der Obmann des Finanz- und Infrastrukturausschusses kommen einhellig zum Schluss, dass durch umsichtige Planung die Finanzierung der geplanten Volksschule gesichert werden könne. Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet, dass bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien. Der Prüfungsausschuss habe binnen zweier Monate bereits vier Sitzungen abgehalten. Der zusammenfassende Inhalt des abschließenden Prüfberichtes werde in der nächsten Sitzung vorgetragen. Der Bürgermeister bekräftigt an dieser Stelle, dass der Prüfungsausschuss gerne auch ausgelagerte Rechtsträger prüfen könne, sofern der Wunsch dafür bestehe. Zum Rechnungsabschluss 2022 wird angemerkt, dass die pro Kopf Verschuldung gestiegen sei. Eine weitere Steigerung sei aufgrund der laufenden Bauprojekte anzunehmen. Man solle Vorsicht walten lassen. Es wird die Frage gestellt, warum die Marktgemeinde Schruns bei einem Überschuss und Rücklagen in Höhe von jeweils € 900.000 zusätzlich ein Darlehen in Höhe von einer Million Euro aufgenommen worden sei. Helmut Netzer legt dar, dass die Entscheidung über die Aufnahme etwaiger Darlehen stets im Oktober getroffen werden müsse. Die Fragen über die Notwendigkeit und Höhe von Darlehensaufnahmen müsse anhand der vermutlich anfallenden Kosten abgeschätzt werden. Im Jänner und Februar würden oft die Rechnungen für Großbaustellen fällig, und man müsse daher die Zahlungsfähigkeit sicherstellen. Die Rücklagen seien zweckgebunden den Bereichen Wasser, Kanal und Abfall zuzuordnen. Die zweckgebundenen Mittel dürften nur für den vorgesehenen Bereich verwendet werden. Die Abschreibungsdauer sei mit 30 bis 50 Jahren in diesen Bereichen sehr lange. Diese Umstände würden sich auf den Rechnungsabschluss niederschlagen. Der Rechnungsabschluss wird einstimmig genehmigt. Zu 3. Festsetzung der Elterntarife der Musikschule Montafon für das Schuljahr 2023/2024 Die Musikschule gehöre organisatorisch zur Marktgemeinde Schruns. Aufgrund von gemeindeübergreifenden Vereinbarungen würden die Tarife jedoch im Rahmen der Standesversammlung beschlossen. Die Tarifverhandlungen seien zeit- und energieintensiv gewesen. Die Gemeindevertretung wird daher um Zustimmung zum abgestimmten Tarifvorschlag ersucht. Dem Tarifvorschlag wird einstimmig zugestimmt. Angeregt wird, sich die Tarifzusammensetzung der Stadt Bludenz anzusehen und die Gründe für die Unterschiedlichkeit im Verhältnis zum Montafon zu ermitteln. Der Musikschuldirektor solle klären, was die Gründe dafür sind, warum Montafoner Musikschüler trotz der höheren Kosten in die Musikschule Bludenz gehen würden. Verhandlungsschrift zur 28. Gemeindevertretungssitzung Seite 3 von 6 Die Musikschule sei im Haus Montafon eingemietet. Man habe eine Förderung vom Land Vorarlberg erhalten. Diese sei in eine Mietvorauszahlung für zehn Jahre umgewandelt worden. In zwei oder drei Jahren sei diese Mietvorauszahlung abgelaufen. Es sei dann mit finanziellen Abgängen zu rechnen. Es wäre daher überlegenswert, ob man das Objekt erwerben anstatt mieten solle. Zu 4. Vergabe von Aufträgen: Ortskanal BA 15, Versickerungsanlage in Höhe von € 309.379, 21 netto an die Swietelsky AG, Imst gemäß Prüfbericht und Vergabeempfehlung der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH vom 8. Mai 2023, Zl. 2017.034 Die Förderung für dieses Projekt betrage circa 40% der Gesamtkosten. Man könnte die Umsetzung noch für eine gewisse Zeit verschieben. Das Provisorium könnte noch eine gewisse Zeit beibehalten werden. Die Gemeinde könnte aktuell jedoch von sinkenden Baupreisen profitieren. Das Angebot sei im Februar 2022 abgegeben worden. Es sei daher zu einem Zeitpunkt der Höchstpreise abgegeben worden. Würde man die Umsetzung auf nächstes Jahr verschieben und erneut Angebote einholen, wäre eine kostengünstigere Umsetzung möglich. Es wird daher die Vertagung des Tagesordnungspunktes einstimmig beschlossen. Gemeindevertreterin Dr. Monika Vonier verlässt um 21.21 Uhr das Sitzungszimmer. Zu 5. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme gemäß § 35 Raumplanungsgesetz: Monika und Klaus Vonier, GST-Nr, 1329/1 (zukünftig GST-Nr. 1329/6), Köhlerweg 8; Errichtung eines Einfamilienhauses; Unterschreitung der festgelegten Baunutzungszahl von 30 auf 15, 7. Aufgrund der noch nicht verbücherten Grundteilung würde es zu einer Überschreitung der zulässigen Baunutzungszahl kommen. Die Vermessung und Einverleibung könne sich noch einige Zeit hinziehen. Ein positiver Baubescheid könne jedoch nur dann erteilt werden, wenn die vorgeschriebene Baunutzungszahl eingehalten oder eine Abweichung genehmigt werde. Die beantragte Ausnahme diene der Beschleunigung des laufenden Bauverfahrens und sei nach erfolgter Einverleibung der Grundteilung hinfällig. Die beantragte Ausnahme wird einstimmig genehmigt. Gemeindevertreterin Dr. Monika Vonier betritt um 21.26 Uhr wieder das Sitzungszimmer. Gemeindevertreterin DI (FH) Nina Fritz verlässt um 21.26 Uhr wieder das Sitzungszimmer. Zu 6. Antrag auf Bewilligung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung: a. Sgiavorello Daniela, Silvrettastraße 55, 6780 Schruns; Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. d RPG betreffend Hochmaisäß GST-Nr 3031/2, 3031/1, 3030, 798/1, 798/2, KG Schruns Der Maisäß liege in einem verordneten Maisäßgebiet (Schwendi). Es sei ein historischer Maisäß, der im Kultur- und Landschaftsinventar (klim-306) erfasst sei. Die beantragte Genehmigung wird unter Auflage der Erhaltung der historischen Gebäudeteile und Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung mehrheitlich (eine Gegenstimme) erteilt. Verhandlungsschrift zur 28. Gemeindevertretungssitzung Seite 4 von 6 b. Küng Oliva, Gantschierstraße 42, 6780 Schruns; Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. d RPG betreffend Maisäß Kropfenweg 21, 6780 Schruns, GST-NR .742/1 und GST-NR .742/2, KG Schruns Der Maisäß liege in einem verordneten Maisäßgebiet (Gafall). Es sei ein historischer Maisäß, der im Kultur- und Landschaftsinventar (280_40542) erfasst sei. Die beantragte Genehmigung wird unter Auflage der Erhaltung der historischen Gebäudeteile und Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung mehrheitlich (eine Gegenstimme) erteilt. Gemeindevertreterin DI (FH) Nina Fritz betritt um 21.30 Uhr wieder das Sitzungszimmer. Zu 7. Beschlüsse im Zusammenhang mit der Rechtsträgerzusammenführung des Vorarlberger Gemeindeverbandes a. Abschluss der Auflösungsvereinbarung betreffend die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (Umweltverband) Es wird die Frage gestellt, was bei einer Weigerung bezüglich der Auflösung des Umweltverbandes geschehe. Darauf wurde geantwortet, dass der Gemeindeverband unter den verbleibenden Mitgliedsgemeinden fortgesetzt werden könnte. Das sei jedoch in Anbetracht dessen, dass es sich um einen vorarlbergweiten Gemeindeverband mit entsprechenden landesweiten Auftrag handle, nicht zielführend. Die Agenden würden vom Vorarlberger Gemeindeverband weitergeführt und ein mögliches Parallelkonstrukt sei kritisch zu sehen. Der Abschluss der Auflösungsvereinbarung betreffend die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (Umweltverband) wird einstimmig beschlossen. b. Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit der Gemeindeinformatik GmbH (zukünftig: VGV Service GmbH) und dem Vorarlberger Gemeindeverband betreffend die kooperative Zusammenarbeit bei der Besorgung von öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft und Umwelt, Finanzen, Gesellschaft und Soziales, Interkommunale Zusammenarbeit, IT-Lösungen, Nachhaltige Beschaffung sowie Recht Die Kooperationsvereinbarung wird einstimmig beschlossen. Zu 8. Grundsatzbeschluss zum Projekt „Gemeindeverband Montafon“ Erklärt wird, dass der Grundsatzbeschluss als Projektauftrag diene und die Leitlinien für die Projektgruppe festlege. Gemeindevertreterin Dr. Monika Vonier berichtet von intensiven Diskussionen bezüglich dem Punkt „Kindergarten“ beim geplanten Projekt Gemeindeverband und erläutert, dass die Gesellschafterversammlung der Familienzentrum Montafon gGmbH habe am 2. Mai 2023 bezüglich der im geplanten Gemeindeverband inkludierten Agenda „Kindergarten“ besprochen habe wie folgt: 1.) Für den Herbst 2023 sei der Handlungsbedarf bezüglich des gesetzlich normierten Versorgungsauftrages nicht akut und man habe zeitlichen Spielraum für organisatorische und strukturelle Überlegungen. 2.) Über den Sommer 2023 sollen mit der Familienzentrum Montafon gGmbH zusammen mit Kindergartenpädagoginnen gemeinsame Überlegungen bezüglich etwaiger Synergien zwischen den bestehenden Organisationen erfolgen. Beispiele wären ein gemeinsamer Personalpool, Harmonisierungen beim Anmeldeverfahren und geeignete Rechtsformen. Der Stand Montafon werde einen entsprechenden Prozess starten. Verhandlungsschrift zur 28. Gemeindevertretungssitzung Seite 5 von 6 3.) Ende des Jahres sollen die Ergebnisse zu diesem Projekt präsentiert werden. Die Ergebnisse sollten beim Projekt zum Gemeindeverband möglichst berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung verdeutlicht, dass bezüglich des geplanten Gemeindeverbandes Kostenwahrheit hergestellt werden müsse. Über die konkrete finanzielle Belastung für die Marktgemeinde Schruns durch die Kooperation müsse Klarheit herrschen. Erneut wird bekräftigt, dass es sich beim geplanten Gemeindeverband sich nicht um ein Konkurrenzkonstrukt zum Stand Montafon handle. Dieser habe ganz genuine Aufgaben abseits eines Gemeindeverbandes für reine Verwaltungstätigkeiten. Der Grundsatzbeschluss wird mehrheitlich (drei Gegenstimmen) beschlossen. Zu 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung der Gemeindevertretung Die Verhandlungsschrift wird einstimmig genehmigt. Zu 10. Mitteilungen des Vorsitzenden  DI Elmar Lang des Büros „Adler und Partner“ komme zur nächsten Sitzung. Er plane die gesamte Bautätigkeit im Bereich der Trinkwasserversorgung BA 21 und stelle das Projekt und die geplanten Kosten vor. Eine Investition sei bezüglich der Uranproblematik Gamplaschg mit zu berücksichtigen.  Stand Neubau Volksschule: Das Projekt werde erneut in der Gemeindevertretung vorgestellt werden. Heinz Fleisch ermittle aktuell die zu erwartenden Kosten. In einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung solle der Kostenrahmen beschlossen werden.  Es sei ein Parkraumkonzept beauftragt worden, um die Parksituation zu ermitteln. Zu 11. Allfälliges Wernfried Geiger merkt an, dass auf dem Wanderweg zum Gaues das Gras sehr hoch gewachsen sei. Man solle bitte Mäharbeiten vornehmen. Ende der Sitzung: 22:30 Uhr Der Vorsitzende Verhandlungsschrift zur 28. Gemeindevertretungssitzung Der Schriftführer Seite 6 von 6