20230125_GVE025

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Letzte Änderung 26.02.2023, 13:31
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeindevertretung,niederschrift
Dokumentdatum 2023-01-25
Erscheinungsdatum 2023-02-09
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2 A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Mag. Christof Obwegeser 05556 72435-210 christof.obwegeser@schruns.at Zl. 004-2/2022 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 25. Jänner 2023, um 20.15 Uhr im Sitzungszimmer im 1. OG des Standes Montafon in Schruns stattgefundene 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter:innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ GR Heike Ladurner-Strolz ☒ Bernd Steiner ☒ Vbgm. Norbert Haumer ☐ Ing. Michael Kieber ☒ Bernhard Schrottenbaum ☐ Mag. phil. Birgit Spannring-Isele ☒ Tobias Kieber ☒ Mag. Christof van Dellen ☐ Raphael Mäser ☐ Martin Zugg ☒ DI (FH) Nina Fritz ☐ Bettina Schmid-Juen ☒ Peter Vergud ☐ Werner Ganahl ☒ Martin Jenny BSc ☐ ☐ Dr. Monika Vonier ☐ Claudia Oberer ☒ Martin Netzer ☐ Richard Durig ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. ☐ Bernd Steiner ☒ Martin Fussenegger ☐ Stephanie Kuster ☐ Birgit Spannring Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA ☒ Dominik Ganahl ☒ GR Jürgen Haller ☐ ☒ Marcellin Tschugmell MBA ☐ Jodok Marent ☒ Birgit Goll ☐ Daniel Thöny ☒ Christian Engstler ☐ DI Karoline Bertle ☒ Mag. Daniel Witzani ☐ Markus Riedler ☒ Martin Fritz ☐ Franz Oliva ☒ Carmen Fitsch ☐ Rene Juen ☐ Alexander Nöckl ☐ Mag. Jürgen Jakober ☒ Tanja Könsgen ☐ Dominik Tschofen Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☒ MMag. Dr. Siegfried Marent ☐ Mag. Martin Borger Verhandlungsschrift zur 25. Gemeindevertretungssitzung Seite 1 von 5 Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☐ Schriftführer: ☒ AL Mag. Christof Obwegeser Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie den Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich der Änderung der Satzung der Projektund Strukturentwicklungs- Genossenschaft Schruns eGen 2. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich eines Liegenschaftserwerbs durch die Projekt- und Strukturentwicklungs- Genossenschaft Schruns eGen 3. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich der Gewährung eines Eigenkapitaldarlehens an die Projekt- und Strukturentwicklungs- Genossenschaft Schruns eGen für einen Liegenschaftserwerb in Höhe von 60% von 20% des Kaufpreises 4. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich der Aufnahme eines Darlehens für einen Liegenschaftserwerb durch die Projekt- und Strukturentwicklungs- Genossenschaft Schruns eGen 5. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung 6. Mitteilungen des Vorsitzenden 7. Allfälliges Verhandlungsschrift zur 25. Gemeindevertretungssitzung Seite 2 von 5 Zu 1. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich der Änderung der Satzung der Projekt- und Strukturentwicklungs-Genossenschaft Schruns eGen Jürgen Kuster und Günter Ratt seien in der Projekt- und Strukturentwicklungs- Genossenschaft Schruns eGen (PSG) für die Gemeinde vertreten. Darüber hinaus sei die Raiffeisenbank Bludenz als weiterer Genossenschafter vorhanden. Einen Anteil halte zusätzlich die „ISK Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung GmbH“. Es bestehe in der Theorie die Möglichkeit, dass eine Überschuldung der Genossenschaft eintreten könne. In Abstimmung mit dem Revisionsverband sei daher eine Satzungsänderung bezüglich einer Nachschusspflicht empfohlen worden. Sofern eine Überschuldung eintrete und ein finanzieller Nachschuss nicht erfolge, wäre die Genossenschaft entweder abzuwickeln oder ein Nachschuss in der Genossenschaftsversammlung zu beschließen. Würde man keine Mehrheit für einen solchen Beschluss erreichen, dann könne der nachschusswillige Genossenschafter die Anteile des anderen Genossenschafters, der den finanziellen Beitrag nicht mehr leisten wolle, zur Nominale übernehmen. Als Einwand wird vorgebracht, dass der Revisionsverband bei der Raiffeisenbank angesiedelt sei. Die Satzungsänderung diene somit der Reduktion des Ausfallsrisikos für die Bank. Es bestehe ein Machtmissverhältnis zwischen der Bank und der Gemeinde. Vor allem deshalb, weil die auf der Liegenschaft befindlichen Pfandrechte zu Gunsten der Raiffeisenbank bestünden. Darauf wird erwidert, dass gemäß Kaufvertrag der Verkäufer die Grundstücke frei von Pfandrechten zu übergeben habe. Das finanzielle Risiko bei den Liegenschaftserwerben sei ausschließlich bei der Raiffeisenbank. Diese würde der Genossenschaft neben dem Eigenkapitaldarlehen als Genossenschafter zusätzlich ein Darlehen als Bank gewähren. Würde die Marktgemeinde Schruns einer etwaigen Nachschusspflicht nicht nachkommen, dann könne die Raiffeisenbank die von der Genossenschaft gehaltenen Grundstücke durch Erwerb der Genossenschaftsanteile der Marktgemeinde Schruns übernehmen. Die Raiffeisenbank müsste aber auch die damit verbundenen aushaftenden Darlehensverbindlichkeiten übernehmen. In diesem Fall wäre jedoch davon auszugehen, dass die Marktgemeinde deshalb keine Nachschüsse in die Genossenschaft leiste, weil die von der Genossenschaft gehaltenen Grundstücke wertlos seien. Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (zwei Gegenstimmen) der Satzungsänderung zuzustimmen. Zu 2. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich eines Liegenschaftserwerbs durch die Projektund Strukturentwicklungs-Genossenschaft Schruns eGen Ziel der Genossenschaft und des Liegenschaftserwerbs ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum und Arbeitsplätzen. Die Gemeinde bekenne sich zu einer aktiven Bodenpolitik und man müsse die sich aktuell bietende Gelegenheit nutzen. Sollte der Kauf nicht vollzogen werden, könnte es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Es wäre möglich, dass Folge dessen ein anderer Bieter als die Gemeinde zum Zug kommt, was jedenfalls außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde wäre. Wie sich dies für die Gemeinde dann auswirke, sei ungewiss. Jedenfalls wäre ein gewichtiges Mitspracherecht bezüglich der Nutzung durch die Gemeinde fast ausgeschlossen. Von der ursprünglich zum Verkauf angebotenen Liegenschaft seien 750 m² aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches einer anderen Person zugesprochen worden. Dieser Vergleich habe der Verkäufer abgeschlossen, um ein gerichtliches Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich der Liegenschaft löschen lassen zu können. Die restliche Liegenschaft könne die Marktgemeinde Schruns über die PSG zu einem entsprechend reduzierten Kaufpreis erwerben. Verhandlungsschrift zur 25. Gemeindevertretungssitzung Seite 3 von 5 Der Kaufpreis sei als Mischpreis konzipiert. Von der Liegenschaft könnten voraussichtlich circa 10.000 m² in Bauland gewidmet werden. Dafür habe man einen angemessenen Preis angesetzt. Diese Umwidmung müsse zumindest durch eine entsprechende REP Änderung vorgesehen werden. Die übrige Fläche werde zu einem ortsüblichen landwirtschaftlichen Preis erworben. Korrekt sei der Hinweis, dass bei einer Versteigerung einer landwirtschaftlichen Fläche eine Grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich sei. Diese werde nur erteilt, wenn sich das Höchstgebot im ortsüblichen Preisbereich für landwirtschaftliche Flächen bewege. Der landwirtschaftliche Grund wäre sicher auch für Landwirte von Interesse gewesen. Die Gemeinde habe jedoch die Möglichkeit einen über den landwirtschaftlichen Preis hinausgehenden Kaufpreis anzubieten, wenn eine Projektidee im öffentlichen Interesse vorliege. Was hier der Fall sei. Angemerkt wird, dass eine Verwertung der Grundstücke binnen der nächsten Jahre von der Gemeinde angestrebt werden solle. Vorzugsweise solle dies, mit Blick auf die nachfolgenden Generationen, in Form von Baurechten erfolgen. Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (drei Gegenstimmen) dem Grunderwerb zuzustimmen. Zu 3. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich der Gewährung eines Eigenkapitaldarlehens an die Projekt- und Strukturentwicklungs-Genossenschaft Schruns eGen für einen Liegenschaftserwerb in Höhe von 60% von 20% des Kaufpreises Damit die Genossenschaft über Eigenkapital verfüge, seien die Genossenschafter zur Leistung eines angemessenen zinslosen Darlehens an die Genossenschaft angehalten. Die Marktgemeinde Schruns müsse daher ein Eigenkapitaldarlehen als Genossenschafter in Höhe von € 270.000, 00 in die Genossenschaft einbringen. Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (vier Gegenstimmen) der Eigenkapitalgewährung zuzustimmen. Zu 4. Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung bezüglich der Aufnahme eines Darlehens für einen Liegenschaftserwerb durch die Projekt- und Strukturentwicklungs- Genossenschaft Schruns eGen Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (fünf Gegenstimmen) der Darlehensaufnahme zuzustimmen. Zu 5. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung Die Verhandlungsschrift wird einstimmig genehmigt. Zu 6. Mitteilungen des Vorsitzenden In der nächsten Vertretungssitzung werde das Budget behandelt. Verhandlungsschrift zur 25. Gemeindevertretungssitzung Seite 4 von 5 Am 1. Februar 2023 seien die Gemeindevertreter zu einer Kunstführung eingeladen. Um Rückmeldung von kunstinteressierten Gemeindevertretern werde gebeten. Eine entsprechende Erinnerung werde per E-Mail verschickt. Zu 7. Allfälliges Tobias Kieber: Auf der Straße zwischen SIMO und Kirche: Was soll dort entstehen? Eine Begegnungszone? Norbert Haumer: Nein. Von Friedhof bis Kirchplatz solle eine Tempo 30 Zone geben. Tobias Kieber: Wieso wurde die Fassade von Amreis Bruder in dieser Form bewilligt? Norbert Haumer: Die Fassade in dieser Form wurde von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt. Siegfried Marent: Man müsste die Tätigkeit des Gestaltungsbeirates einmal evaluieren. Was genau macht dieser bezogen auf die einzelnen Projekte. Die Kosten sind sehr hoch. Norbert Haumer: Sofern gewünscht, kann ein Vertreter des Beirats zu einer Sitzung geladen werden. Er könnte anhand der behandelten Pläne die Tätigkeit und Überlegungen schildern. Siegfried Marent: Wann kommt das öffentliche WC im Ortszentrum? Jürgen Kuster: Dieses Projekt wurde in den Voranschlag 2023 aufgenommen. Siegfried Marent: Wann kommt der Sitzungsraum im Gemeindeamt? Jürgen Kuster: Gerne wird erneut eine Lösung für ein eigenes Sitzungszimmer gesucht. Martin Netzer: Jürgen Kuster: Tobias Kieber: Jürgen Kuster: Es wäre wünschenswert, wenn ein gemeinsames Projekt zum Thema „Wo soll es mit Schruns im Bereich Tourismus weitergehen?“ entstehen könnte. Diese Frage muss im Rahmen der REP Überarbeitung erfolgen. Es muss geklärt werden, wo Platz für Tourismus und für Wohnen sein soll. Warum nimmt das Taxi „Go & Ko“ keine Skier mit? Bitte diese Frage an die zuständige Sachbearbeiterin beim Stand Montafon richten. Siegfried Marent: Warum arbeitet der Prüfungsausschuss nicht? Jürgen Kuster: Es gibt einen Sitzungstermin am 13. Februar 2023, 18:00 Uhr. Terminaviso folgt. Ende der Sitzung: 22:00 Uhr Der Vorsitzende Verhandlungsschrift zur 25. Gemeindevertretungssitzung Der Schriftführer Seite 5 von 5