20220518_GVE012

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Letzte Änderung 07.02.2023, 11:16
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fugve
Dokumentdatum 2022-05-18
Erscheinungsdatum 2023-02-07
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Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 12/2022 über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 18.05.2022 im Feuerwehrhaus Fußach Beginn: Vorsitz: Schriftführerin: Amtsleiter: Gast: Anwesend: 19.30 Uhr Bgm. Peter Böhler Verena Hagen Werner Summer Helmut Napetschnig Zukunft Fussach, Bgm. Peter Böhler (ZF): Vbgm. Daniel Mathis, GR Roberto Montel, GR Reinhard Blum, Thomas Kaltenbrunner, Peter Zucali, GR Bernd Stockner, Hülya Arslan, Florian Schrötter, Aurel Milz, Jörg Blum, Stefan Niederer, Boris Sinn und als Ersätze Friedrich Schneider und Stefan Schneider Entschuldigt: Ruth Kanamüller, Thomas Fitz Fußacher Wählergemeinschaft (FWG): GR Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister, Jürgen Warmuth, Marcel Weh und als Ersätze Günter Leitold, Peter Godl und Marika Geißler Entschuldigt: Fabian Hämmerle, Klaus Kuster, Michaela Schwarz Für Fußach (FF): Rudolf Rupp, Jürgen Giselbrecht Entschuldigt: - Bgm. Peter Böhler eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Bgm. Peter Böhler stellt Helmut Napetschnig als neuen Amtsleiter vor und heißt ihn in Fußach herzlich willkommen. Seite:1 Vor Einstieg in die Tagesordnung wird als 15. Tagesordnungspunkt „Gleichwertiger Grundabtausch zur Verbesserung des Turnhallenweges“ einstimmig in die Tagesordnung mit aufgenommen. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 11 vom 23.03.2022 2. Rechnungsabschluss 2021 Gemeinde Fußach a) Bericht des Prüfungsausschusses b) Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2021 3. Voranschläge 2022 zur Kenntnis a) VA 2022 Wasserverband Rheindelta b) VA 2022 Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau 4. Auflösung GIG - Ergänzungsbeschluss 5. Pachtvertrag Weide- und Streueinteressentschaft 6. Pachtvertrag Verlängerung Republik Österreich - Hörnlebad 7. Wasserzählerumstellung auf elektronische Ablesung 8. Kreditübertragung 9. Zentrumsplanung – Kooperatives Verfahren 10. Zwei Anträge des Prüfungsausschusses laut 4. Protokoll vom 01.02.2022 a) Reduktion der Wertgrenze für Gemeindevorstand b) Externe Unterstützung vom Prüfungsausschuss 11. Petition Impfpflicht 12. Umwidmung auf Sonderfläche für Verkaufsstand 13. Mitteilungen 14. Allfälliges 15. Gleichwertiger Grundabtausch zur Verbesserung des Turnhallenweges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 11 vom 23.03.2022 Die Verhandlungsschrift Nr. 11 vom 23.03.2022 wird einstimmig genehmigt. 2. Rechnungsabschluss 2021 Gemeinde Fußach a) Bericht des Prüfungsausschusses Für die Einbringung seines Fachwissens und den besonderen Einsatz zur optimalen Nutzung der buchhalterischen Gestaltungsmöglichkeiten der VRV hinsichtlich der zukünftigen Auswirkungen für die Finanzkraft der Gemeinde bedankt sich Bgm. Peter Böhler bei GR Reinhard Blum. Der Bericht des Prüfungsausschusses an die Gemeindevertretung wird einstimmig zur Kenntnis gebracht. b) Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2021 Manfred Bechter merkt an, dass kein überarbeiteter Rechnungsabschluss übermittelt wurde. Weiters berichtet er über folgende Punkte, die ihm beim Rechnungsabschluss 2021 aufgefallen sind: - Managementübersicht 2021 fehlt - Notwendige Berichtigungsbuchungen von EUR 157.585, 96 (wichtige Minusbuchung Kommunalsteuer; Seite 137/138: durch diese Buchungen würde sich die Gemeinde ca. EUR 80.000 ersparen. - Seite 25: sonstiger Sachaufwand + EUR 937.156, 47 + Personal siehe Punkt 5 - Seite 29: Investive Gebarung – Investitionstätigkeit: Budgetiert: EUR 1.854.120, Tatsächlich: EUR 269.249, Das ergibt Minderausgaben Investitionen von EUR 1.584, 870 - Frage: Warum hat der Finanzhaushalt trotzdem ein Minus von EUR 10.000, -? Seite 3: Ergebnishaushalt EUR – 827.203, 64 Das heißt, dass ca. EUR 1.500.000, - budgetierte Mittel nicht in Anspruch genommen wurden, sondern diese sind zum Teil in die sonstigen Ausgaben eingeflossen (2021 gab es keine einzige Kreditübertragung!) - Seite 21: Personalaufwand + EUR 209.634, 25, - Erläuterungen ab Seite 161 Seite:3 Außerdem merkt Manfred Bechter an, dass gemäß Gemeindegesetz jeder Gemeindevertreter einen Rechnungsabschluss in ausgedruckter Form bekommen muss. Das Amt wird dies bei jedem GV schriftlich per Mail abfragen, ob dies überhaupt gewünscht ist. Die optimale Vorgangsweise wäre, wenn der Rechnungsabschluss künftig zuerst im Finanzausschuss beraten und anschließend im Prüfungsausschuss zur Empfehlung an die Gemeindevertretung vorgelegt wird. Günter Leitold merkt an, dass es für große Beträge Beschlüsse braucht. Dies hängt von der Budgethöhe ab, Begründungen sind gesetzlich geregelt. Dem Rechnungsabschluss 2021 wird unter Berücksichtigung, dass die von Reinhard Blum vorgeschlagene Buchung durchgeführt wird, einstimmig zugestimmt. 3. Voranschläge 2022 zur Kenntnis a) VA 2022 Wasserverband Rheindelta Der Voranschlag 2022 des Wasserverbandes Rheindelta wird zur Kenntnis genommen. b) VA 2022 Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau Der Voranschlag 2022 der Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau wird zur Kenntnis genommen. 4. Auflösung GIG – Ergänzungsbeschluss Erläuterungen im Amtsbericht von Dr. Werner Summer zu TO 4 (wurde als Beilage zur Tagesordnung übermittelt). In Ergänzung zum Beschluss der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.01.2022, Top 3 wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die „Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH“ wird aufgelöst und tritt in das Stadium der Liquidation. 2. Bürgermeister Peter Böhler wird als Vertreter der Gemeinde Fußach in die Generalversammlung der „Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH“ entsandt. 3. Peter Böhler wird als Geschäftsführer der „Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH“ abberufen; es wird ihm die Entlastung erteilt. 4. Zum Liquidator der „Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH“ wird Peter Böhler, geb. 28.01.1964 berufen, mit dem Recht, die Gesellschaft ab dem Tag der Eintragung im Firmenbuch selbständig zu vertreten. Seite:4 Die Gemeindevertretung stimmt dem Ergänzungsbeschluss zur Auflösung der GIG einstimmig zu. 5. Pachtvertrag Weide- und Streueinteressentschaft Erläuterungen im Amtsbericht von Dr. Werner Summer zu TO 5 (wurde als Beilage zur Tagesordnung übermittelt). Beschluss: Die Gemeinde Fußach verlängert mittels Abschluss eines neuen Pachtvertrages die bisherige Pachtung der Liegenschaften GST-NR 312 mit 15.570 m² und .263 mit 91 m², beide vorgetragen in EZ 700 GB 91108 Fußach, von der „Weide- und Streueinteressentschaft Fußach“ mit Wirkung vom 01.04.2022 unter nachstehenden geänderten Bedingungen: - Der Pachtzins für die Gesamtfläche beträgt jährlich EUR 12.000, 00 und wird mit dem VPI 2020 wertgesichert. - Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann erstmals zum 31.03.2032 beendet werden. Sofern dies nicht erfolgt, ist jeweils eine Verlängerung des Kündigungsverzichtes um weitere zwei Jahre zu den Bedingungen gemäß Pkt. V der erneuerten Vereinbarung möglich. Die Gemeindevertretung stimmt dem neuen Pachtvertrag mit den oben genannten Bedingungen einstimmig zu. 6. Pachtvertrag Verlängerung Republik Österreich - Hörnlebad Erläuterungen im Amtsbericht von Dr. Werner Summer zu TO 6 (wurde als Beilage zur Tagesordnung übermittelt). Rudolf Rupp erkundigt sich über die Möglichkeit einer Erwerbung vom Bund, auch wen dies öffentliches Wassergut ist. Laut Bgm. Peter Böhler gibt es diesbezüglich Beispiele aus der Vergangenheit und es gibt bereits Überlegungen dazu. Beschluss: Die Gemeinde Fußach verlängert mit der Republik Österreich, öffentliches Wassergut den Pachtvertrag vom 22. März 1991 über eine Teilfläche von 20.900 aus GST-NR 344/1 zum Betrieb des Naturbades Hörnlebad um weitere 10 Jahre bis zum 31.12.2031. Im Übrigen gelten die bisherigen Bedingungen weiterhin. Die Gemeindevertretung stimmt der Verlängerung des Pachtvertrages Republik Österreich – Hörnlebad einstimmig zu. Seite:5 7. Wasserzählerumstellung auf elektronische Ablesung Erläuterungen im Amtsbericht von Dr. Werner Summer zu TO 7 (wurde als Beilage zur Tagesordnung übermittelt). Manfred Bechter informiert, dass die Zahlen nicht stimmen und die Korrektur nicht an die GV übermittelt wurde. Bgm. Peter Böhler verliest die Korrektur. Beschluss: - Zur Umstellung der Wasserverbrauchszählung auf elektronische Ablesung wird an die Fa. Diehl Meterin, 1030 Wien, Hainburger Straße 33 die Lieferung der dazu notwendigen Soft- und Hardware zu Einmalkosten von EUR 2.738, 20 sowie für 10 Jahre jährlichen jährliche Wartungs- und Betreuung derselben um EUR 1.419, 00 unter den Bedingungen des Angebotes vom 19.10.2021 vergeben. - Des Weiteren wird an die Fa. Diehl die Lieferung einer ersten Jahrescharge von 250 Wasserzählern zum Preis von à EUR 102, 70 somit insgesamt EUR 25.675, 00 vergeben. - Der Verwaltung wird aufgetragen, die Gebührenverrechnung mit Beginn des Jahres 2023 von zwei monatlich auf vierteljährlich umzustellen. Die Gemeindevertretung stimmt der Umstellung der Wasserzähler auf elektronische Ablesung einstimmig zu. 8. Kreditübertragung Erläuterungen im Amtsbericht von Dr. Werner Summer zu TO 8 (wurde als Beilage zur Tagesordnung übermittelt). Beschluss: Gemäß § 76 Abs. 1 GG wird beschlossen im Voranschlag für 2022 folgende Kreditübertragung vorzunehmen: Von der HHSt. 1-8400-001 werden EUR 700.000, 00 auf die HHSt. 1-8530-010 übertragen. Die Gemeindevertretung stimmt der Kreditübertragung in Höhe von EUR 700.000, 00 einstimmig zu. 9. Zentrumsplanung – Kooperatives Verfahren Erläuterungen im Amtsbericht von Dr. Werner Summer zu TO 9 (wurde als Beilage zur Tagesordnung übermittelt). Zu den Bedenken von Marcel Weh, dass das Verfahren zu schnell ins Rollen gekommen ist und seiner Meinung nach noch mehr Angebote eingeholt werden sollten, entsteht eine rege Diskussion. Seite:6 Beschluss: 1. Die Planungsleistungen für die Erarbeitung der Zentrumsplanung Fußach werden an die ARGE Thurnher, Wimmer-Armellini, Salzmann um EUR 73.710, 00 inkl. MwSt. vergeben. 2. Der Beginn der Planungsarbeiten erfolgt sofort. Der Abschluss ist für Ende 2022/Anfang 2023 geplant. 3. Die Projektsteuerung erfolgt durch den Ausschuss für Dorfentwicklung und Raumplanung. Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschlussantrag zur Zentrumsplanung – Kooperatives Verfahren mit zwei Gegenstimmen (Marcel Weh, Peter Godl, FWG) mehrstimmig zu. 10. Zwei Anträge des Prüfungsausschusses laut 4. Protokoll vom 01.02.2022 a) Reduktion der Wertgrenze für Gemeindevorstand Der Prüfungsausschuss stellt den Antrag an die Gemeindevertretung, die Wertgrenze von derzeit 2, 5% auf 1, 75% der Finanzkraft für den Gemeindevorstand herabzusetzen. Für eine ordnungsgemäße Kundmachung soll seitens der Gemeinde Sorge getragen werden. Vorschlag von Reinhard Blum: Die Beschlüsse des Gemeindevorstandes sollen der Gemeindevertretung berichtet werden. Dieser Vorschlag wird von Bgm. Peter Böhler befürwortet. Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag des Prüfungsausschusses auf Reduktion der Wertgrenze für den Gemeindevorstand mehrstimmig mit 14:10 Stimmen ab. (Pro Stimmen: Manfred Bechter, Jürgen Warmuth, Marika Geißler, Peter Godl, Marcel Weh, Günter Leitold, FWG; Jürgen Giselbrecht, Rudolf Rupp, FF; Stefan Schneider, Friedrich Schneider, ZF;) b) Externe Unterstützung vom Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss stellt den Antrag an die Gemeindevertretung, dass zur ordnungsgemäßen Überprüfung der Finanzgebarung der Gemeinde Fußach dem Prüfungsausschuss professionelle Hilfe seitens Dritter zur Verfügung gestellt wird und die damit verbundenen Kosten übernommen werden. Bgm. Peter Böhler stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt nochmals im Ausschuss zu konkretisieren. Es braucht eine Leistungsbeschreibung, einen Kostenrahmen und wer Aufträge schlussendlich vergeben kann. Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Seite:7 11. Petition Impfpflicht Mit E-Mail vom 24.08.2021 übermittelte Herr Nesensohn eine Petition gem. § 25 Vorarlberger Gemeindegesetz (GG) betreffend die „Sicherstellung der freien Impfentscheidung sowie der Gleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften“ sämtlichen Vorarlberger Gemeinden zur weiteren Behandlung. Am 25.08.2021 erfolgte laut Herrn Nesensohn auch die postalische Übermittlung der Petition an die Gemeinden z.H. der jeweiligen Gemeindevertretung. Diese wurde bislang in der Gemeinde Fußach in keinem Gremium behandelt und es liegt auch kein Akt vor. Mit Schreiben vom 28.11.2021 wendete sich der Beschwerdeführer Nesensohn im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde gem. § 82 GG an die BH Bregenz und führte darin aus, dass von verschiedenen Gemeinden und u.a. auch der Gemeinde Fußach trotz neuerlichem Anschreiben per E-Mail und Fristerstreckung bis zum 02.11.2021 keine Beantwortung durch die Gemeinde erfolgt ist. Gemäß § 25 Abs. 2 GG sind Petitionen innerhalb von 2 Monaten dem angesprochenen Organ zuzuleiten und zu beantworten. Die von Herrn Nesensohn eingereichte Petition betreffend „Sicherstellung der freien Impfentscheidung sowie der Gleichberechtigung von Geimpften und Ungeimpften“ wird von der Gemeindevertretung einstimmig zur Kenntnis genommen. 12. Umwidmung auf Sonderfläche für Verkaufsstand Erläuterungen in der Beilage zu TO 12. Jürgen Warmuth und Manfred Bechter informieren, dass die schriftliche Zustimmung vom Land Vorarlberg vorliegen muss, bevor es zur Abstimmung kommt. Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der Ausschuss Dorfentwicklung und Raumplanung den Antrag an die Gemeindevertretung stellt, die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Gst-Nr 1653/3 von Verkehrsfläche Straße in Freifläche-Sondergebiet Verkaufsfläche – FS Verkaufsfläche zu genehmigen. Der Antrag auf Umwidmung auf Sonderfläche für Verkaufsstand wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. 13. Mitteilungen Am 24.06.2022 findet eine erste Vernissage für eine Kunstausstellung von Walter Niederer im Kinderhaus Pertinsel statt. Die Kindergartenbedarfserhebung hat ergeben, dass zwei Gruppenräume zu wenig vorhanden sind. Deshalb werden ab Herbst 2022 mit geringen Adaptierungskosten Seite:8 zwei zusätzliche Gruppenräume und ein Bewegungsraum im OG der Sonderschule für 3-Jährige eingerichtet werden. Im Kindercampus Höchst herrscht derzeit ein vertragsloser Zustand. Es ist derzeit nicht klar, ob die Gemeinde Höchst diese Räumlichkeiten weiterhin nutzen kann. Die Schulsprengel von Fußach wurden in den 60er Jahren festgestellt. Im Dorf sind derzeit sinkende Zahlen bzw. viel zu wenig Schüler, weil zu viele Schüler nach der Sprengeleinteilung nach Höchst zur Schule gehen. Ein Antrag auf Verschiebung der Sprengel liegt derzeit zur Bearbeitung in der Bildungsdirektion. Eine erfolgreiche Kreisübung der Feuerwehreinsatzleitung bei der Firma Blum hat stattgefunden. Diesen Freitag findet eine weitere Übung bei Rohrspitz Yachting Salzmann statt. Die Sonderschule wird mittlerweile sehr gut genutzt. U.a. hat das Marathon Team Fußach im alten Computerraum einen Clubraum für ihren Verein zugesagt bekommen. Anfang April fand eine Achwanderung für die Gemeindevertreter statt. Trotz Regenwetter nahmen viele Interessierte an der Führung von Gerald Mathis teil. An dieser Stelle ein Dank an alle Teilnehmer. In der Alten Stickerei fand eine Ortsverschönerungsklausur mit professioneller Begleitung durch Gerda Schnetzer statt. Neue Mitarbeiter im Gemeindeamt: Nicole Burtscher-Karner wird von Stefan Steurer im Bauamt als Nachfolge für Kurt Schönberger eingeschult; Lukas Aberer ist als Unterstützung im Bauamt für Abwasserbescheide zuständig und damit beschäftigt, Rückstände aus den Vorjahren abzuarbeiten. Nicole Lerchenmüller hat mit Anfang Mai als neue Leiterin der Kleinkindbetreuung Riedle ihren Dienst in der Gemeinde Fußach begonnen. 14. Allfälliges Manfred Bechter informiert, dass die Anzeige der Photovoltaikanlage wieder funktioniere. Bgm. Peter Böhler berichtet dazu, dass die Anlage in der Pertinsel in der Vergangenheit nicht gewartet wurde. Dadurch ist ein Schaden von EUR 23.000, 00 entstanden, niemand war bisher zuständig. Marcel Weh erkundigt sich, wie weit die Kinderspielplatzöffnung bereits fortgeschritten ist. Bgm. Peter Böhler informiert, dass nächste Woche ein Termin mit der Kindergartenleitung stattfindet mit dem Ziel, dass zwei Wochen vor Ferienbeginn eröffnet werden kann. Friedrich Schneider berichtet über den Feuerwehreinsatz beim Salzmann. Die Äste der Weide nach dem Kuster-Hof hängen viel zu tief. Wenn beim Feuerwehrfahrzeug ein Seite:9 Schaden entsteht, muss die Gemeinde Fußach dafür aufkommen. Er habe mit Stefan Hofer schon Kontakt aufgenommen mit der Bitte, sich darum zu kümmern. Jürgen Warmuth berichtet über einen Anruf bzgl. dem Grundstück 794/4 im Hirschenweg, auf dem offensichtlich ein Bauvorhaben im Gange ist. Offensichtlich liegt schon ein Bauantrag vor. Dieser würde jedoch der Verordnung widersprechen und nicht ins Ortsbild passen. Jörg Blum informiert dazu, dass dieses Verfahren über die BH Bregenz läuft. Bgm. Peter Böhler sichert zu, dass dieses Verfahren geprüft wird. Roberto Montel berichtet, dass David Olivotto auf ihn zugekommen sei bzgl. dem Wohnwagen-Problem bei der Sportanlage Müß. Es ist keine Beschilderung aufgestellt, dass Parken von Wohnwägen verboten ist. Stefan Steurer soll prüfen, ob eine Verordnung erforderlich ist. Kurzparkzone wäre eine Möglichkeit. 15. Gleichwertiger Grundabtausch zur Verbesserung des Turnhallenweges Zur Begradigung der Wegparzelle 1657 Turnhallenweg bedarf es gemäß Teilungsplan des Dipl. Ing. Guntram Zündel, Dornbirn, einer Parallelverschiebung eines Wegteiles mit einem Grundabtausch in im Ausmaß von 4 m². Dieser Abtausch erfolgt zwischen der Gemeinde Fußach mit Paul Rupp und Leo Rupp. Die abzutauschenden Grundstücksanteile sind gleichwertig, sodass keine Ausgleichszahlungen erforderlich sind. Die vertragliche Abwicklung dieses Grundabtausches erfolgt vertraglich im Rahmen eines Gesamtvertrages für mehrere Grundabtausche. Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung liegt für diese Rechtsgeschäfte bereits vor und es bedarf nur mehr des Gemeindevertretungsbeschlusses. Beschluss: Die Gemeinde Fußach tauscht mit Paul Rupp und Leo Rupp das im Teilungsplan des Dipl. Ing. Guntram Zündel, Dornbirn, vom 11.12.2020, GZ 13/2020 ausgewiesene Trennstück 9 gegen das Trennstück 10 mit je im Ausmaß von 4 m². Die Trennstücke sind Wertgleich und es bedarf somit keiner Ausgleichszahlung. Die Gemeindevertretung stimmt dem oben genannten Beschlussantrag zum gleichwertigen Grundabtausch zur Verbesserung des Turnhallenweges einstimmig zu. Schluss der Sitzung: 22.25 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:10