20220323_GVE011

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Letzte Änderung 07.02.2023, 11:16
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fugve
Dokumentdatum 2022-03-23
Erscheinungsdatum 2023-02-07
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Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 11/2022 über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 23.03.2022 in der Mehrzweckhalle Fußach Beginn: Vorsitz: Schriftführerin: Amtsleiter: Anwesend: 19.30 Uhr Bgm. Peter Böhler Verena Hagen Werner Summer Zukunft Fussach, Bgm. Peter Böhler (ZF): Vbgm. Daniel Mathis, GR Roberto Montel, GR Reinhard Blum, Thomas Kaltenbrunner, Peter Zucali, GR Bernd Stockner, Hülya Arslan, Ruth Kanamüller, Florian Schrötter, Aurel Milz, Jörg Blum, Boris Sinn, Thomas Fitz und als Ersatz Nina Schneider Entschuldigt: Stefan Niederer Fußacher Wählergemeinschaft (FWG): GR Manfred Bechter, Michaela Schwarz, Ulrich Sagmeister, Jürgen Warmuth und als Ersätze Richard Kuster, Thomas Scheutz und Johann Kohlbacher Entschuldigt: Fabian Hämmerle, Klaus Kuster, Marcel Weh Für Fußach (FF): Rudolf Rupp, Jürgen Giselbrecht Entschuldigt: - Seite:1 Bgm. Peter Böhler eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer sowie Dr. Werner Summer und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Zum Thema Amtsleitung wird Bgm. Peter Böhler unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen berichten. Der Tagesordnungspunkt 3 wird von Kaufvertrag Wohnanlage „Schiffle“ umbenannt in Erwerb ehemaliger „Schiffle“-Gastgarten. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift a) Nr. 07 vom 07.07.2021 – Korrektur TO 06 b) Nr. 08 vom 06.10.2021 – Korrektur TO 10 c) Nr. 10 vom 27.01.2022 2. Mietvertrag Dr. Magomed Aydiev 3. Erwerb ehemaliger „Schiffle“-Gastgarten 4. Errichtung Sporthalle 5. Umbesetzung im Ausschuss Dorfentwicklung und Raumplanung 6. Kinderstube Höchst Personalkostenbeitrag 7. Ankauf von Räumlichkeiten für eine Apotheke 8. Mitteilungen 9. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift a) Nr. 07 vom 07.07.2021 – Korrektur TO 06 Verwaltungsgemeinschaft/Gemeindeverband: Der Rechnungshof rät der Gemeinde Fußach in seinem Bericht, Verwaltungsprozesse durch Verwaltungsgemeinschaften/Gemeindeverbände zu optimieren. Mit der Marktgemeinde Hard besteht seit 2008 eine Verwaltungsgemeinschaft in der Lohnverrechnung. Im Bauamt besteht aktuell eine Vereinbarung mit der Marktgemeinde Hard im Rahmen der amtlichen Hilfestellung gegen Stundensatz unsere Gemeinde zu unterstützen. Darüber hinaus soll auch hier eine Verwaltungsgemeinschaft/Gemeindeverband gegründet werden. Korrektur: Die Verwaltungsgemeinschaft besteht nicht seit 2008, sondern seit 2018. b) Nr. 08 vom 06.10.2021 – Korrektur TO 10 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die DienstnehmerInnen Verena Hagen und Christina Beggel in der Sache zu entlasten. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, Alt-Bgm. Blum und den ehemaligen Finanzleiter Sutter nicht zu entlasten. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Schaden zu berechnen und diesen gegen Blum und Sutter vorerst außergerichtlich geltend zu machen. Korrektur: Der letzte Absatz “Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Schaden zu berechnen und diesen gegen Blum und Sutter vorerst außergerichtlich geltend zu machen.“ wurde nicht beschlossen und ist aus dem Protokoll zu streichen. c) Nr. 10 vom 27.01.2022 Die Verhandlungsschrift Nr. 10 vom 27.01.2022 wird einstimmig genehmigt. 2. Mietvertrag Dr. Magomed Aydiev In den Räumlichkeiten des Objektes Herrenfeld 2, EG betreibt Dr. Magomed Aydiev bereit seit 01.01.2021 seine Zahnarztpraxis. Ein entsprechender Mietvertrag wurde vom Vermieter zwar bereits unterzeichnet, jedoch fehlt noch die Beschlusseinholung durch die Gemeindevertretung. Die wesentlichen Bestimmungen des Mietvertrages sind im nachstehenden Beschluss festgehalten. Seite:3 Beschlussantrag: Die Gemeinde Fußach vermietet die Ordinationsräumlichkeiten im EG des Objektes Herrenfeld 2, Fußach ausschließlich zum Zwecke des Betriebes einer Zahnarztpraxis an Dr. Magomed Aydiev. Die Vermietung erfolgt auf unbestimmte Zeit mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht für 3 Jahre und anschließender Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Der monatliche Mietzins beträgt EUR 1.250, 00 und wird wertgesichert entsprechend der Entwicklung des Verbraucherindexes mit jährlicher Anpassung. Die laufenden Betriebskosten sind soweit möglich direkt und die restlichen gegen Vergütung an die Vermieterin vom Mieter zu tragen. Die Gemeindevertretung stimmt obigem Beschluss zum Mietvertrag zwischen der Gemeinde Fußach und Dr. med. dent. Magomed Aydiev einstimmig zu. 3. Erwerb ehemaliger „Schiffle“-Gastgarten An Stelle des ehemaligen Gasthauses Schiffle ist eine Wohnanlage im Entstehen, die den über der Straße liegenden ehemaligen Gastgarten nicht mehr benötigt, zumal an Stelle der für diese erforderlichen Spielplatzflächen in nächster Nähe gelegene öffentliche Spielplätze zur Verfügung stehen. Die Gastgartenfläche setzt sich aus nachstehenden drei Grundstücken zusammen: GST-NR 145 mit 67 m² GST-NR 47 mit 85 m² GST-NR 48 mit 217 m² Somit insgesamt 369 m² Diese Flächen sind für die Gemeinde im Zusammenhang mit der Renaturierung von Interesse und der Ankauf durch die Gemeinde wurde vom Dorfentwicklungs- und Raumplanungsausschuss in seiner Sitzung vom 14.02.2022 empfohlen. Entsprechend der zukünftigen Nutzung (Umwidmung) als Freifläche konnte auch ein vertretbarer Preis für diese Flächen von insgesamt EUR 19.331, 00, das entspricht rund EUR 52, 40 pro m² ausgehandelt werden. Dieser Preis orientiert sich an der Ersatzabgabe für Spielplätze und wird mit dieser gegenverrechnet. Beschlussantrag: Die Gemeinde Fußach erwirbt von der Wohnanlage „Schiffle“ GmbH (FN529291 w) nachstehende Liegenschaften; GST-NR 145 mit 67 m² GST-NR 47 mit 85 m² GST-NR 48 mit 217 m² Der Kaufpreis für die drei Grundstücke beträgt insgesamt EUR 19.331, 00 und ist mit Verbücherung zur Zahlung fällig. Die Übergabe der Liegenschaften hat lastenfrei zu erfolgen. Der Käufer übernimmt sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren wie Seite:4 Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühren. Eine allfällige Immobilienertragsteuer ist jedoch von der Verkäuferin zu übernehmen. Die Gemeindevertretung stimmt dem Erwerb des ehemaligen „Schiffle“Gartens gemäß obigem Beschluss zum Preis von EUR 19.331, 00 einstimmig zu. 4. Errichtung Sporthalle Die Mehrzweckhalle im Dorfzentrum bei der Volksschule aus dem Jahr 1971 (Baubewilligungsbescheid 18.02.1971) hat lange Zeit ihre guten Dienste getan. Im Lauf der Nutzungsjahre ergaben sich aus der ursprünglich gutgemeinten Mehrfachnutzung immer stärkere Probleme. Zum einen in der Zuteilung der Nutzungszeiten, zum andern in der generellen Ausstattung, die im Durchschnitt gut ist, aber für die einzelnen Nutzungsansprüche z.T. nicht mehr dem erforderlichen Standard entspricht. So sind Raumerfordernisse für diverse Sportarten, den Schulsport, für kulturelle, gesellschaftliche, schulische Veranstaltungen aller Art sowie auch Nutzungen durch die Gemeinde nur schwer mit dem bestehenden Raumangebot der Mehrzweckhalle abzudecken. Eine Entflechtung der Nutzungsvielfalt ist durch die Errichtung einer neuen Sporthalle insbesondere für die Ballsportvereine und den Turnsport bei der Sportanlage Müß möglich. Zusammen mit dem Angebot der bestehenden Sportanlage ergeben sich mit einer neuen Sporthalle in unmittelbarer Nachbarschaft zudem große Synergien für das gesamte sportliche Angebot in unserer Gemeinde. Vorgeschlagen wird den bestehenden Parkplatz bei der Sportanlage Müß mit einer neuen Sporthalle zu überbauen. Dies ist eine flächensparende Lösung, bei der kaum neue Flächen versiegelt würden. Eine etwas größere Doppelsporthalle (ca. 32 x 27 m) entspricht auf Basis der mit den Vereinen geführten Gespräche bestens den Nutzungsansprüchen. Als Nettohöhe der Halle sind aus Rücksicht der Anforderung des Badmintonsports 7, 00 m vorzusehen. Dies entspricht der Kategorie für regionale und nationale Veranstaltungen gemäß den Richtlinien des ÖISS (Österreichisches Institut für Sportstättenbau). Das exakte Raumprogramm ist im Zuge der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen zu erarbeiten. Neben Technikräumen, den Nebenräumen für die Hallennutzung (Umkleiden, Sanitärräume, Kraftkammer etc.) wären auch Flächen für die Zuschauer vorgesehen. Parkierungsmöglichkeiten zwischen der Sportanlage und der Grünmüllanlage sollen mitbetrachtet werden; ebenso ein entsprechendes Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten. Im Ergebnis einer ersten Konzeptstudie würden für den Bau der Sporthalle aus dem benachbarten Grundstück-NR 310/1 (Interessentschaft Fußach) ca. 600 – 800 m2 Fläche benötigt werden. Hierzu konnte im Zuge von geführten Gesprächen mit der Interessentschaft die grundsätzliche Bereitschaft zur Verpachtung der erforderlichen Fläche erzielt werden. Seite:5 Hinsichtlich der für die Sporthalle erforderlichen Grundstücksfläche sind die Verhandlungen über die Vereinbarung eines Pachtvertrags abzuschließen. Für die Erlangung von Entwürfen für das Projekt ist aufgrund der vergaberechtlichen Bestimmungen ein Architekturwettbewerb durchzuführen. Hierzu ist vorab die Ausschreibung und Begleitung des Architekturwettbewerbs zu vergeben. Dies umfasst auch die Erstellung des Raum- und Funktionsprogramms sowie eine approximativen Kostenschätzung. Florian Schrötter erkundigt sich, ob der Turnunterricht der Volksschule in der Mehrzweckhalle bestehen bleiben soll, oder ob geplant ist, diesen in die neue Sporthalle auszulagern. Dies soll noch geklärt werden, evtl. könnte es sich als zeitaufwändig gestalten, die Schüler für den Turnunterricht in die neue Sporthalle zu transportieren. Jürgen Giselbrecht merkt an, dass die Transportsituation für Kinder generell nicht außer Acht gelassen werden sollte, da keine öffentlichen Verkehrsmittel von Fußach Süd bis zur Sportanlage vorhanden sind. Auf die Frage von Rudolf Rupp, ob ein Standort auch in Fußach-Süd in Betracht gezogen wurde, erläutert Vbgm. Daniel Mathis, dass die Bedürfnisse der Sportvereine im Ausschuss Dorfentwicklung und Raumplanung berücksichtigt wurden. Ein Standort in Fußach Süd wurde deshalb nicht in Betracht gezogen, weil mit dem Kinderhaus Pertinsel schon eine große Kubatur erbaut und diese auch so gut es geht bewirtschaftet werden soll. Bei der Sportanlage Müß sind auch größere Veranstaltungen möglich und die Infrastruktur wird sich verdoppeln. Beschlussantrag: 1. Der Errichtung einer Sporthalle bei der Sportanlage Müß wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Die Netto-Hallenfläche soll ca. 32 x 27 m betragen. Entsprechende Räume für Umkleiden, Sanitäranlagen, Kraftraum, Zuschauertribüne etc. sind vorzusehen. 3. Hinsichtlich der erforderlichen Grundstücksfläche sind die Verhandlungen über die Vereinbarung eines Pachtvertrags mit der Interessentschaft Fußach abzuschließen. 4. Für die Erlangung von Entwürfen für die Sporthalle wird ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Hierzu ist die Ausschreibung und Begleitung des Wettbewerbs samt Erstellung des Raum- und Funktionsprogramms und einer approximativen Kostenschätzung zu vergeben. Nach ausführlicher Diskussion wird dem vorliegenden Beschlussantrag zur Errichtung einer Sporthalle bei der Sportanlage Müß einstimmig zugestimmt. 5. Umbesetzung im Ausschuss Dorfentwicklung und Raumplanung In der Sitzung der Gemeindevertretung 02/2020 vom 10.11.2020 wurde für den Ausschuss Dorfentwicklung und Raumplanung Bgm. Peter Böhler als Vorsitzender Seite:6 bestellt. Mit Eingabe vom 04.03.2022 ersucht GV Stefan Niederer im Namen der Fraktion Zukunft Fussach um folgende Umbesetzung der Positionen: Obmann: Stefan Niederer Obmann StV: Bgm. Peter Böhler Die Gemeindevertretung stimmt der Umbesetzung Dorfentwicklung und Raumplanung einstimmig zu. im Ausschuss 6. Kinderstube Höchst Personalkostenbeitrag Die Kinderstube ist eine private Kinderbetreuungseinrichtung und hatte in den letzten Jahren verstärkten Zulauf. Die Kinderstube ist eine eigenständige Institution und ist getrennt von der Schulstube zu betrachten. Von 117 Kindern in der Kinderstube gehen jährlich nur bis zu 6 Kinder in die Schulstube. Der Verein Kinderstube betreut insgesamt 117 Kinder, davon 22 Kinder aus Fußach. Der Personalaufwand und die Anzahl des eingestellten Personals sind stark gestiegenvon 20 auf 40 Mitarbeiter. Der Betreuungsschlüssel beträgt bei bis zu 3-jährigen Kindern 1:4 und bei den älteren Kindern 1:5. Die Betreuungsschlüssel sind damit mit der konventionellen Betreuung vergleichbar. Die Entlohnung ist deckungsgleich. Die Sachkosten werden vom Verein selbst getragen. In der Vergangenheit hat Fußach bis auf einen Beitrag von EUR 5.000 im Jahr 2020 und ca. EUR 50.000, 00 im Jahr 2021 keine Beiträge geleistet und sich damit nicht den Gemeinden Höchst und Gaißau angeschlossen. Die Kinderstube bekommt wie alle Kinderbetreuungseinrichtungen von 100% der Personalkosten, insgesamt 60% aller Kosten vom Land gefördert. Die restlichen 40% werden von den Gemeinden übernommen. Nur die Gemeinde Fußach bezahlte ihren Anteil nicht. Von den Personalkosten von insgesamt EUR 823.000, 00 möchte der Verein Kinderstube EUR 62.506, 33 von der Gemeinde Fußach bezahlt bekommen. Der Betrag errechnet sich aus den Personalkosten, die dem Personalaufwand für 22 Kinder (=90 Betreuungshalbtage) entsprechen. Die Kinderstube Höchst benötigt eine Planungssicherheit für die nächsten 3 Jahre. Die Gemeinde Fußach ist mit zahlreichen Herausforderungen in der Kinderbetreuung konfrontiert. Dazu zählen: • Erhöhter Betreuungsbedarf von Seiten der Bevölkerung und des Landes durch gewünschte ausgeweitete Öffnungszeiten. • Große Bautätigkeit am Siedlungsrand Pertinsel – ca. 400 Wohnungen in den nächsten drei Jahren mit wahrscheinlichem zusätzlichen Betreuungsbedarf. • Wunsch der Bevölkerung nach alternativen Betreuungsformen Seite:7 • Nicht absehbare psychische Schädigungen nach Corona, usw. Damit der Verein „Kinderstube Höchst“ eine gewisse Planungssicherheit erhält, ersucht er um eine grundsätzliche Zusage der Gemeinde Fußach zur Personalkostenförderung im bisherigen Umfang. Sofern sich die Gemeinde auch zukünftig an den Personalkosten beteiligt ist es zweckmäßig, diese Personalkostenförderung in gleicher Art und Höhe wie die Gemeinden Höchst und Gaißau zu gewähren. Das heißt mit max. 40 % und mit auslaufender Stützung der Elternbeiträge. Nachdem der jährliche Unterstützungsbeitrag von mehreren Faktoren abhängt, ist es zweckmäßig, dass die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss fasst und die alljährlichen Subventionsbeiträge nach Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur allenfalls auch Vorschüsse nach Vorlage von entsprechenden Planungs- bzw. Abrechnungsunterlagen durch den Gemeindevorstand alljährlich beschlossen werden. Beschlussantrag: Die Gemeinde Fußach erklärt sich bereit dem Verein „Kinderstube Höchst“ zumindest bis einschließlich dem Schuljahr 2024/2025 zur Abdeckung der nicht vom Land getragenen Personalkosten einen Förderbeitrag pro Kind in der gleichen Weise wie die Gemeinden Höchst und Gaißau zu gewähren, jedoch maximal 40 % der Personalkosten. Die alljährlichen Subventionsbeiträge und allenfalls auch Vorschüsse darauf sind nach Vorlage von entsprechenden Planungs- bzw. Abrechnungsunterlagen und Vorberatung im Ausschuss für Bildung und Kultur jeweils durch den Gemeindevorstand zu beschließen. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Beschlussantrag mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen (Manfred Bechter, Jürgen Warmuth, Michaela Schwarz FWG) zu. 7. Ankauf von Räumlichkeiten für eine Apotheke Die I+ R Wohnbau GmbH errichtet derzeit auf der Gst56/1, KG Fußach ein Wohnprojekt mit einer Gewerbeeinheit in einem Teil des Erdgeschosses. Die Anlage liegt zwischen der Dorfstraße (zukünftig Hausnummer 5) und der Harder Straße. Der Gewerbeteil liegt an der Harder Straße und erhält die Hausnummer 8. Im Gewerbeteil dieses bereits begonnenen Projektes bietet sich die Möglichkeit für die Einrichtung einer Apotheke. Dies erfordert jedoch eine frühe Entscheidung um die erforderlichen speziellen baulichen Vorkehrungen treffen zu können. Dies betrifft sowohl die Lagerräumlichkeiten im Keller als auch die Verkaufsräume im EG. Standorte für Apotheken sind nicht frei wählbar, sondern bedürfen einer Genehmigung durch die Apothekerkammer. Eine diesbezügliche bescheidmäßige Zusage für einen Standort in Fußach besteht grundsätzlich bereits seit 14.12.2014 mit dem Standort Fußach Hauptstraße 41. Dieser Standort konnte bisher nicht verwirklicht Seite:8 werden und es bestand die Gefahr, dass die Standortzusage verfällt. Zwischenzeitlich konnte durch den zukünftigen Konzessionsinhaber jedoch erreicht werden, dass diese Zusage verlängert bzw. erneuert wird auf den neuen Standort an der Dorfstraße bzw. Harder Straße (Bescheid vom 13.12.2021). Damit die öffentliche Apotheke in Fußach nun rasch verwirklicht wird und der Standort auch auf Dauer gesichert ist, wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen: Die Gemeinde Fußach erwirbt von der Firma I+R Wohnbau GmbH im auf der Gst 56/1 zukünftigen entstehenden Objekt die Gewerberäumlichkeiten bestehend aus TOP 1 mit a) ca. 236, 56 m² Nutzfläche inklusive ca. 15, 67 m² Terrasse b) ca. 70, 44 m² Lagerraum c) zehn zur ausschließlichen Nutzung zugewiesene Außenparkplätze Der Erwerb erfolgt im Edelrohbau ohne Estriche, Beläge, Innenwände, Beleuchtung und fertigen Oberflächen. Der Kaufpreis für TOP 1 beträgt Netto € 1.372.728, 00 zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer. Die Ausbaukosten ohne Einrichtung können erst nach endgültiger Detailplanung für die Apotheke festgelegt werden. Aus der Diskussion ergibt sich, dass die zusätzlich zum Edelrohbau zu übernehmenden Kosten etwas höher anzunehmen sind, wodurch insgesamt mit Errichtungskosten ohne Einrichtung in Höhe von EUR 1, 75 Mio. zu rechnen ist. Außerdem sind noch die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, GB-Eintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten etc. zu übernehmen. Nach Fertigstellung der Räumlichkeiten werden diese durch die Gemeinde an den Betreiber bzw. an eine von diesem noch zu gründende Firma (GmbH oder sonstige Rechtsform) vermietet. Die zu verrechnende Nettomiete (beträgt 3 % von den der Gemeinde endgültig anfallenden Errichtungskosten. Hierfür liegt bereits eine unterfertigte Anmietungszusage für eine Mindestmietdauer von 10 Jahren vor, die auch eine Betriebspflicht enthält. Mit dieser Vorgangsweise kann sich die Gemeinde den Betrieb einer Apotheke sichern, da ein einmal bestehender Standort auch bei einem Wechsel des Betreibers sicher fortbestehen wird bzw. eine neue Konzession an zukünftige Apotheker in erster Linie auf den bestehenden Standort vergeben wird. Des Weiteren ergibt sich aus der Miete, die mit jährlich 3 % der Gesamterrichtungskosten bemessen wird, eine für derzeitige Verhältnisse gute Rendite. Außerdem ist die Miete auch wertgesichert. Nachdem im Voranschlag für 2022 lediglich im Ansatz Grunderwerbe ausreichend Mittel (EUR 1, 00 Mio.) vorgesehen sind und Im Ansatz Wohn- und Geschäftsgebäude keine Mittelvorsorge getroffen wurde, ist es erforderlich, auch noch eine Kreditübertragung gem. § 76Abs. 1 GG zu beschließen. Die noch für 2022 anfallenden Teilzahlungen richten sich nach einem Zahlungsplan der sich am Baufortschritt orientiert. Sobald dafür genauere Zahlen vorliegen, kann das Erfordernis der Kreditübertragung für das Jahr 2022 festgelegt werden. Es dürfte maximal bei ca. EUR 700.000, 00 liegen. Jürgen Warmuth erkundigt sich, warum die Gemeinde in dieser Sache plötzlich aktiv geworden ist, da es ursprünglich eine private Initiative von Reinhard Blum war. Seite:9 Reinhard Blum erläutert, dass die Gemeinde als Investor einspringt, er seit vielen Jahren um den Standort bemüht war und diesen mit einem Apotheker aus Höchst erreicht habe. Der Apotheker werde die Apotheke zwar führen, die Kosten für die Räumlichkeiten jedoch wird die Gemeinde Fußach tragen. Alle Kästen, Regale, etc. sprich – alles was apothekenspezifisch benötigt wird, übernimmt die Apotheke selbst. Bgm. Peter Böhler bedankt sich an dieser Stelle bei Peter Zucali und Reinhard Blum, die 6 Jahre um eine Apotheke in Fußach gekämpft haben. Diesem Dank schließt sich Jürgen Warmuth im Namen der Fraktion FWG an. Jedoch möchte er, dass unter Punkt 2 des Beschlussantrages festgehalten wird, dass das Objekt im Edelrohbauzustand übergeben und vermietet wird. Beschlussantrag: 1. Zur Sicherung des Standortes einer öffentlichen Apotheke in Fußach erwirbt die Gemeinde Fußach von der Fa. I+R Wohnbau GmbH, Johann –Schertler-Straße 1, 6923 Lauterach im auf dem Gst. 56/1 in KG Fußach in Errichtung befindlichen Objekt die gewerblich nutzbare Wohnungseinheit TOP 1 bestehend aus: a) ca. 236, 56 m² Nutzfläche inklusive ca. 15, 67 m² Terrasse b) ca. 70, 44 m² Lagerraum c) zehn zur ausschließlichen Nutzung zugewiesene Außenparkplätze Der Erwerb erfolgt im Edelrohbau ohne Estriche, Beläge, Innenwände, Beleuchtung. Der Kaufpreis für TOP 1 beträgt netto EUR 1.372.728, 00 zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer. Zu diesem Kaufpreis kommen noch die Nebenkosten für die Grunderwerbsteuer und die GB-Eintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 4, 6 %, jedoch vom Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer, somit EUR 75.744, 59 sowie die Kosten in Höhe von 1 % netto für die Vertrags- und Treuhandkosten. 2. Die Gemeinde Fußach vermietet das TOP 1 im Objekt Harder Straße 8 an den zukünftigen Konzessionsinhaber für diesen Standort zu nachstehenden Bedingungen: Die Nettomiete (excl. Umsatzsteuer u. Betriebskosten) beträgt 3 % der von den der Gemeinde endgültig anfallenden Errichtungskosten excl. Umsatzsteuer. Diese betragen voraussichtlich ca. EUR 1, 75 Mio. Die Miete wird ab Mietbeginn wertgesichert. Der Mieter verpflichtet sich auf die Dauer des Mietverhältnisses im Mietobjekt eine Apotheke zu betreiben. Das Mietverhältnis beginnt mit dem der Eröffnung folgenden Monatsersten. Die Mindestmietdauer beträgt 10 Jahre. 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Feststehen der Rechtsperson des zukünftigen Betreibers mit diesem einen Mietvertrag mit obigen Bedingungen abzuschließen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung den noch erforderlichen Antrag zur Kreditübertragung der GV vorzulegen. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden einstimmig (Reinhard Blum erklärt sich befangen) zu. Beschlussantrag Seite:10 8. Mitteilungen Bgm. Peter Böhler schildert die Situation der Amtsleitung. Die Gemeindevorstände sowie die Mitarbeiter wurden noch am selben Tag informiert, an dem Amtsleiter Markus Baldauf seinen letzten Tag im Gemeindeamt war. Ausgehend von dem in die Öffentlichkeit gelangten Impfbrief, entwickelte sich eine kaum kontrollierbare Stimmung im Dorf bzw. Empörung im ganzen Land. In einem gemeinsamen Gespräch kamen Bgm. Peter Böhler und Markus Baldauf überein, den Dienstvertrag nicht weiter zu verlängern. Für die vorübergehende Amtsleitung konnte Dr. Werner Summer gewonnen werden und ist auch im Auswahlprozess über die neue Amtsleitung involviert. Jürgen Warmuth bedankt sich an dieser Stelle bei Dr. Summer für die Unterstützung bei der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses und heißt ihn auch im Namen der FWG herzlich in Fußach willkommen. Der Antrag auf Umwidmung der Dorfstraße wurde von Mag. Christian Wichtl zurückgezogen. Die Bedarfserhebung für die Kindergartenanmeldung ist derzeit in Arbeit. Da Fußach platztechnisch am Anschlag ist, wird geprüft welche Lösung für eine Erweiterung in Betracht gezogen werden kann. Die Idee, das Kinderhaus Pertinsel aufzustocken bzw. einen Raum einzuziehen, wird derzeit von Architekt Clemens Huber geprüft. Manfred Bechter informiert, dass die Photovoltaikanzeige beim KH Pertinsel immer auf 0 steht. Soll vom Infrastruktur-Mitarbeiter geprüft werden. Die Anmeldungen für das Bürgercafé am 29.03.22 sind mit bisher 38 Teilnehmern eher bescheiden. Erwartet wurden eher 100 Anmeldungen. Es wird derzeit überlegt, ob die Veranstaltung von der Mehrzweckhalle in den Kulturraum verlegt werden soll. Ein Schreiben vom Land Vorarlberg ist eingegangen, in dem Gemeinden und Bürger:innen gebeten werden, freie Wohnungen/Zimmer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen und beim Land zu melden. Bgm. Peter Böhler berichtet kurz über die Hilfsaktion der Funkenbande. Bei dem 30 Stunden Spendenfeuer am Funkenplatz konnten über EUR 49.000, - gesammelt und an Nachbar in Not überwiesen werden. Innerhalb weniger Stunden ist die Bereitschaft und der Zusammenhalt von allen Vereinen spürbar gewesen. Am 21.06.22 findet in Schloss Hofen ein Seminar über Flächenmanagement statt. Die Gemeinde Fußach übernimmt die Teilnahmegebühr für Mandatare, die sich dafür anmelden möchten. Die Feuerwehr plant eine Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) und eines Feuerwehrbootes. Das Schlauchboot der Feuerwehr ist nicht reparierbar und in Folge dessen auch nicht mehr einsatzbereit. Das nächst möglich stationierte Einsatzboot ist in Hard 12 km entfernt und braucht ca. 40 Minuten, bis es bei einem Einsatz in Fußacher Hafengebiet ist. Seite:11 Das Land Vorarlberg sichert eine Förderung über 50 % aus dem Katastrophenfond für ein neues Feuerwehrboot zu. Weiters ist ein Bootsliegeplatz für die Sommermonate für das Boot notwendig. Hier wurde bereits mit dem Werkhof vereinbart, vorübergehend den Gemeindebootsplatz zu nutzen. Das MTF (Baujahr 1990) ist bereits 32 Jahre alt. Zum einen ist keine vollständige Sicherheit mehr gegeben, zum anderen sind Ersatzteile sehr schlecht verfügbar. Gemeindearzt Dr. Rüdisser aus Höchst geht Ende des Jahres in den Ruhestand. Die Suche nach einer geeigneten Nachfolge gestaltet sich sehr schwierig. Manfred Bechter informiert, dass Dr. Gasser ebenfalls in 2 Jahren in Pension geht. Vor einigen Jahren war es Tradition, dass die Gemeindevertretung einen gemeinsamen Ausflug einmal im Jahr unternommen hat. Um diese Tradition neu aufleben zu lassen, lädt Bgm. Peter Böhler alle Gemeindevertreter erstmals zu einer gemeinsamen Achwanderung am Samstag, den 02.04.2022 mit Mittagessen und Ausklang in der KostBar ein. Eine gesonderte Einladung soll die nächsten Tage verschickt werden. Organisator ist Obmann des Dorfgeschichtevereins Friedrich Schneider. 9. Allfälliges Rudolf Rupp informiert, dass die Spenden für die Feuerwehr Fußach nicht an das Finanzamt gemeldet wurden. Thomas Scheutz erläutert, dass dies bereits in Arbeit ist. Rudolf Rupp berichtet, dass im 4. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 01.02.22 zwei Anträge an die Gemeindevertretung gestellt wurden. Dr. Werner Summer informierte, dass diese nicht auf die Tagesordnung aufgenommen werden konnte, wegen fehlender Einstimmigkeit. Im 5. Protokoll des Prüfungsausschusses wurde die Einstimmigkeit eingeholt und kann im Zuge dessen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt werden. Weiters informiert Rudolf Rupp, dass in den Unterlagen des Seminars für Prüfungsausschüsse von Schloss Hofen steht, dass 0, 1 % vom Prüfungsausschuss selbst bestimmt werden kann. Dies soll abgeklärt werden. Ruth Kanamüller informiert über ein kleines Grundstück in der Überach, auf dem ein Parkplatzschild aufgestellt wurde. Es soll geklärt werden, wer dies dort aufgestellt bzw. von wem es beauftragt wurde. Schluss der Sitzung: 21.20 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Beilage: Amtsbericht Erwerb von Wohnungseigentum für die Errichtung einer Apotheke neu Seite:12