20220404_GVE009

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Letzte Änderung 08.01.2023, 11:37
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: klausvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße 15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch – Vorarlberg Klaus, am 04.04.2022 Öffentliche Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gremium: Sitzungsnummer: Datum: Uhrzeit: Sitzungsende: Ort: Gemeindevertretung GV/009/2022 12.01.2022 20:00 Uhr 23:01 Uhr Winzersaal der Gemeinde Klaus Anwesend Herr Bgm. Simon Morscher Herr Steve Adlassnigg Frau Melanie Bernecker Herr Hannes Broger Herr Martin Brugger Herr Benjamin Dobler Frau Beate Fleisch-Halbeisen Herr Thomas Hensler Herr Manfred Hopfner Herr Harald Kerschbaumer Herr Josef Lercher Frau Diana Malin Herr Heinz Österle Frau Daniela Ritter Herr Dr. Heinz Vogel Frau Nicole Wohlgenannt Herr Florian Wund Herr Karl Heinz Zeiner Herr Hans Jürgen Bischoff Frau Maria Lercher Herr Enrico Mahl Frau Judith Schachinger-Nachbaur Frau Iris Zaccheo Herr Issa Zacharia Vertretung für Herrn Dominik Mähr Vertretung für Herrn Markus Sperger Vertretung für Herrn Lukas Bucher Vertretung für Frau Reingard Hensler Vertretung für Frau Nicole Beck Entschuldigt Frau Nicole Beck Herr Lukas Bucher Frau Reingard Hensler GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 1 von 12 Herr Dominik Mähr Herr Markus Sperger Herr Gert Wiesenegger Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertertung 4. Genehmigung der Niederschrift des Umlaufbeschlusses vom 6.12.2021 5. Berichte 6. Voranschlag 2022 der Gemeinde Klaus 7. Festlegung der Finanzkraft 2022 der Gemeinde Klaus 8. Bestellung eines Delegierten für den Umweltverband 9. Nachbesetzung von Ausschüssen nach Mandatsverzichten 10. Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes betreffend Flächenwidmung Pratopac 11. Änderung der Satzungen der Gruppenwasserversorgung Vorderland 12. Anfragebeantwortungen der Anfragen zu TOP 8 und TOP 9 der 8. Gemeindevertretungssitzung 13. Umstände / Missstände auf und um das Firmenareal der Fa "Längle group" im Betriebsgebiet der Gemeinde Klaus zwischen Autobahn und L 190 (ehemalige Bundesstraße) eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel, GV Diana Malin und GV Manfred Hopfner 14. Sicherheit auf Gehsteigen (Schneeräumung/Abwendung von Glatteisbildung) in der Verantwortung der Gemeinde eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel, GV Diana Malin und GV Manfred Hopfner 15. Ausschöpfung der für das Jahr 2021 vorgesehenen Mittel für Entwicklungshilfe im Ausland eingabracht nach § 41. Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel, GV Diana Malin, GV Manfred Hopfner 16. Allfälliges Zu Top 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Simon Morscher begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit mit 24 Mandataren fest. Zu Top 2: Genehmigung der Tagesordnung Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Tagesordnung mit der Änderung von TP 9 in "Nachbesetzung von Ausschüssen nach Mandatsverzichten" zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 2 von 12 Zu Top 3: Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertertung Antrag GV Heinz Vogel: Die Niederschrift bezüglich TO 14 soll wie folgt ergänzt bzw. präzisiert werden: „Hier heißt es GV Heinz Vogel äußert sich zu gepflanzten Bäumen im Ort sowie zur Art der Anfragebeantwortung. Dies soll folgendermaßen ergänzt werden. GV Heinz Vogel dankt für die zügige Umsetzung der Baumpflanzung im Sinne der Klimaanpassungsstrategie. In einer anderen Sache bringt er folgende Kritik am Bürgermeister vor: Nichtbeantwortung von gestellten Fragen sieht er als Ausdruck der Missachtung des Gemeindeparlamentes. Das Anfragerecht sollte von einem Bürgermeister respektiert werden, denn Macht brauche Kontrolle. Es genüge nicht, sich als Bürgermeister öffentlich von der Person Kurz zu distanzieren – eine Distanzierung von dessen Methoden sei ebenfalls notwendig.“ Der Antrag wird mit 8:16 Stimmen abgelehnt. Antrag GV Heinz Vogel: Das Protokoll soll unter TOP 2 wie folgt ergänzt werden: „Gemeindevertreter Heinz Vogel kritisiert, dass der Bürgermeister das mit 14.9.2021 fertiggestellte reg REK VorderlandFeldkirch nicht frühzeitig den Gemeindevertretern zum Studium weitergeleitet hat. Außerdem kritisiert er, dass der Bürgermeister dieses wichtige Thema an dem viele Leute mitgearbeitet haben von der Tagesordnung absetzen will und ohne Diskussion per Umlaufbeschluss später abhandeln will.“ Karlheinz Zeiner meldet sich zu Wort und weist darauf hin, dass laut GG die Verhandlungsschrift auch den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen zu enthalten hat. Daher könne man Anträge zur Vollständigkeit der Niederschrift nicht einfach kategorisch ablehnen. Er appelliert an die GV der Liste "Zemma für Klus", das zu beachten. Dieses Verhalten einer Mehrheitsfraktion widerspreche zutiefst den Grundsätzen unseres demokratischen Systems und dem Gemeindegesetz in der geltenden Fassung. Der Antrag wird mit 8:16 Stimmen abgelehnt. Antrag GV Heinz Vogel: Das Protokoll soll unter TOP 5 wie folgt ergänzt werden: „Gemeindevertreter Heinz Vogel verweist auf das im regREK Vorderland / Feldkirch verankerte strategische Ziel 1.4 – Wir bekennen uns zu einer qualitätsvollen und attraktiven Baukultur (beim Wohnbau, bei öffentlichen Gebäuden und bei Gewerbebauten) und zu einer hochwertigen Bestandssanierung. Bei den Maßnahmenvorschlägen heißt es unter Punkt 1.4.2 den baukulturellen Wert historischer Bausubstanz erkennen und erhalten… Weiters wird von ihm angeregt, die Schonung des alten Baumbestandes nach Möglichkeit im Planungsprozess zu berücksichtigen. Der Bürgermeister erklärt sich gerne bereit dies an den Planer weiterzuleiten. Weiters wird die Gemeindevertretung informiert, dass im Jahre 1957 die Gemeinde Klaus und Koblach den Großteil der Kosten für die Errichtung des neuen Bahnhofes übernommen haben. (250.000 Schilling) Damals unterzeichnete Bürgermeister Ernst Summer den Finanzierungsvertrag mit den Österreichischen Bundesbahnen. (Quelle: Archiv der Gemeinde Klaus)“ GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 3 von 12 Der Antrag wird mit 9:15 Stimmen abgelehnt. Antrag GV Heinz Vogel: Das Protokoll soll unter TOP 9 wie folgt ergänzt werden: „Gemeindevertreter Heinz Vogel teilt mit, dass der damalige Beschaffungsbeschluss der Gemeinde-App gesetzeswidrig war, da weder Dringlichkeit bestand und keine finanzielle Bedeckung vorlag.“ Der Antrag wird mit 9:15 Stimmen abgelehnt. Antrag GV Heinz Vogel: Das Protokoll soll unter TOP 11 wie folgt ergänzt werden: „GV Heinz Vogel verweist auf das im reg REK der Region Vorderland / Feldkirch verankerte strategische Ziel 7.2 – Wir schaffen hochwertige Räume der Begegnung und fördern den Austausch in der Bevölkerung und den Maßnahmenvorschlag 7.2.7 - den Erhalt der Gasthauskultur als wichtige soziale Treffpunkte unterstützen“ Der Antrag wird mit 9:15 Stimmen abgelehnt. Antrag GV Josef Lercher: Unter Top 8 in der 5 Zeile nach dem Satz endend mit „… senden.“ Soll noch nachstehender Satz eingefügt werden: „Man kommt überein, dass die Gemeindevertretungen der Gemeinden Röthis, Sulz und Weiler angeschrieben werden sollen mit dem Ersuchen, gemeinsam mit der Gemeinde Klaus einen Bebauungsplan für das Betriebsgebiet Interpark Focus / Bundesstraße westlich der Rheintalautobahn zu erarbeiten. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Antrag Bgm. Simon Morscher: Unter TOP 10 soll der Antrag von Bgm. Simon Morscher lauten: „Es soll ein Sachverständiger beauftragt werden der eine Bestandsaufnahme/Zustandserfassung über die Bausubstanz beim Bucherer-Hus durchführt, als Grundlage für die weitere Vorgangsweise“ Der Antrag wird einstimmig angenommen. Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der vorliegenden Niederschrift mit den beschlossenen Anpassungen zustimmt den bitte ich um ein Handzeichen. Die Niederschrift wird mit 15:9 Stimmen mehrheitlich genehmigt. GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 4 von 12 Zu Top 4: Genehmigung der Niederschrift des Umlaufbeschlusses vom 6.12.2021 Antrag Simon Morscher: Wer der vorliegenden Umlaufniederschrift mit der Anpassung, dass die Anschaffung des Kommunaltraktors mit 18:0 Stimmen angenommen wurde, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Umlaufniederschrift wird einstimmig bewilligt. Zu Top 5: Berichte  Projekt am hinterer Tschütsch wurde eingereicht und wird von der Baurechtsverwaltung geprüft.  Die mündliche Verhandlung bezüglich dem Bauprojekt von Mag. Martin Schüssling wurde auf den 24.Februar 2022 vertagt.  Am 29.November fand eine Impfaktion in Klaus statt, welche mit über 250 Impfungen sehr erfolgreich war. Ich möchte den AmtsmitarbeiterInnen, dem Bauhof sowie allen Helferinnen und Helfern bedanken!  Die komplette Gemeinde ist auf Papiermülltonnen umgestellt worden. Zwei Müllstationen wurden abgebaut.  Aufgrund einer Aufsichtsbeschwerde wurde der Beschluss zur Anschaffung eines Kommunaltraktors für den Bauhof (Umlaufbeschluss vom 6.12.2021) von der BH Feldkirch aufgehoben. Die Anschaffung war unter 1% der Finanzkraft der Gemeinde Klaus und musste daher im Gemeindevorstand beschlossen werden. Die Abstimmung wurde daher nochmals im Gemeindevorstand gemacht. Zu Top 6: Voranschlag 2022 der Gemeinde Klaus Stellungnahme der Gemeindevorstände Reingard Hensler und Karlheinz Zeiner von der Fraktion Klaus Blüht zum Voranschlagsentwurf: Laut GG ist der Voranschlagsentwurf dem Vorstand zur Stellungnahme vorzulegen. Vom Vorstand gibt es für den Entwurf 2022 keine gemeinsame Stellungnahme. Aus Sicht der Vertreter der Fraktion Klaus Blüht hat man es verabsäumt, die Verwendung der Geldmittel in den Ausschüssen zu diskutieren und priorisieren. Natürlich ist es im Resultat sichtbar, wenn man sich nicht bemüht, möglichst viele GV mitdenken zu lassen. Die Übermittlung des Entwurfs Anfang Dezember und die Online-Besprechung dieses Entwurfs unter dem Druck, das in den nächsten Tagen fertig in die Buchhaltung einzupflegen, sind keine ausreichenden Rahmenbedingungen für einen Voranschlag, den man "zemma" überlegt und erstellt hat. Bei den überraschend wenigen Mitteln, die man für die Gestaltung der Zukunft frei verfügbar hat, sehen wir die drängendsten Probleme der Zeit nicht ausreichend abgebildet. Es ist dies vor allem die Klimakrise mit der sich abzeichnenden Klimakatastrophe, der wir vor allem mit einer Mobilitätswende begegnen müssen. Es ist eben nicht ausreichend budgetiert, was sich GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 5 von 12 aus den Klimazielen der EU, der Republik, des Landes (Energieautonomie+), dem Beitritt zu KEM, KLAR, e5 für die Gemeinde als Aufgaben ergibt. Der zugehörige Ausschuss hat zuletzt am 6. Juni 2021 getagt, die Abbildung von Maßnahmen mit konkreten Zahlen im Budget war damals kein Thema. Denn Aufgabe der Ausschüsse wäre "die Vorbereitung und Antragstellung für die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung". Das gilt sinngemäß auch für das e5-Team. Wenn sich nicht bei der Fassade der Mittelschule eine Photovoltaikfassade ergibt, dann haben wir z.B. für PV-Anlagen keinen einzigen Euro budgetiert. Antrag Bgm. Simon Morscher: Sandra Grutsch und Issa Zacharia sollen als Auskunftspersonen zugelassen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Antrag GV Heinz Vogel: Es sollen 30 Hochstammbäume gepflanzt werden. Gesamtkosten EUR 15.000, -- aufgeteilt auf nachstehende Voranschlagstellen: 1/8150-4000 1/6120-4000 1/6110-4000 Park- und Gartenanlagen Gemeindestraßen, GWG Landesstraßen, GWG + 7.500, 00 + 7.500, 00 + 100, 00 Daraus ergibt sich eine zusätzliche Entnahme aus den Rücklagen von EUR 15.100, 00 Der Antrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. Antrag Bgm. Simon Morscher: Die Voranschlagstelle 1/0310-7280 Entwicklungshilfe im Ausland soll um EUR 4.500, 00 auf EUR 5.500, 00 erhöht werden. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Entnahme aus den Rücklagen von EUR 4.500, 00. Der Antrag wird mit 20:4 Stimmen mehrheitlich angenommen. Antrag Bgm. Simon Morscher: Die Voranschlagstelle 1/4250-7850 Raumplanung soll um EUR 20.000, 00 auf EUR 70.000, 00 erhöht werden. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Entnahme aus den Rücklagen von EUR 20.000, 00. Antrag Bgm. Simon Morscher: Der Voranschlagsentwurf wurde jedem Gemeindevertreter gemäß § 73 Abs 4. GG zugestellt. GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 6 von 12 Nach den beschlossenen Anpassungen ergeben sich nachstehende Zahlen zum Voranschlag 2022 der Gemeinde Klaus Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 8.768.200, 00 8.861.100, 00 Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 9.479.400, 00 8.996.100, 00 -711.200, 00 -135.000, 00 383.900, 00 660.000, 00 0, 00 1.028.900, 00 -327.300, 00 -503.900, 00 Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung Wer dem vorliegenden Voranschlagentwurf 2022 der Gemeinde Klaus mit den beschlossenen Änderungen zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird mehrheitlich mit 19:5 Stimmen angenommen. Zu Top 7: Festlegung der Finanzkraft 2022 der Gemeinde Klaus Antrag Bgm. Simon Morscher: Aufgrund des vorliegenden Voranschlag 2022 wird die Finanzkraft der Gemeinde Klaus für das Jahr 2022 mit € 5.471.300, 00 festgelegt. Wer dem Antrag auf Festlegung der Finanzkraft zustimmt bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 8: Bestellung eines Delegierten für den Umweltverband Antrag Bgm. Simon Morscher: Vertreter Umweltverband 1 Vertreter und 1 Ersatz VertreterIn GV/009/2022 vom 12.01.2022 Wohlgenannt Nicole Klaus Blüht Seite 7 von 12 Ersatz Morscher Simon zemmafürKlus - VP und Parteifreie Wer diesem Vorschlag zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 9: Nachbesetzung von Ausschüssen nach Mandatsverzichten Antrag Bgm. Simon Morscher: Die Fraktion Klaus Blüht benennt Frau Nicole Wohlgenannt als 6. Mitglied in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Energie und Mobilität für Herr Florian Fulterer. Die Fraktion Klaus Blüht benennt Herr Harald Kerschbaumer als 1. Ersatzmitglied in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Energie und Mobilität und als 2. Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agrargemeinschaft Klaus jeweils für Herr Manfred Vith. Wer diesen Vorschlägen zustimmt, bitte im um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 10: Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes betreffend Flächenwidmung Pratopac GV Josef Lercher erläutert den Gemeindevertretern das seitens des Verfassungsgerichtshofes zugegangene rechtskräftige Urteil. Zu Top 11: Änderung der Satzungen der Gruppenwasserversorgung Vorderland Anfrage gem § 38 Abs. 4 GG von Heinz Vogel an Bgm. Simon Morscher: 1. Wann wurde der Voranschlag 2022 der Gruppenwasserversorgung in der Mitgliederversammlung beschlossen? (Punkt e der Satzungen) Anfragebeantwortung: In der Sitzung vom 14.12.2021 2. Wann gelangte der von der Mitgliederversammlung beschlossene Voranschlag 2022 bei der Gemeinde ein? Die Anfrage wird bis zur nächsten Sitzung beantwortet. 3. Wieso wurde er nicht der Klauser Gemeindevertretung zur Beurteilung und Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt (§11 der Satzungen). GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 8 von 12 Anfragebeantwortung: Weil die Zahlen mit dem Voranschlag der Gemeinde Klaus mitbeschlossen werden. Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der vorliegenden Satzungen der Gruppenwasserversorgung Vorderland zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 12: Anfragebeantwortungen der Anfragen zu TOP 8 und TOP 9 der 8. Gemeindevertretungssitzung Anfrage nach § 38 Abs. 4 GG von GV Thomas Hensler an Bgm. Simon Morscher: 1) Es gibt Wohnungen auf Adresse Kolbengraben 1 und 3 und auch Bundesstr. 8 Wie viele Personen sind im Gebiet westlich der Autobahn gemeldet? Die Gebäude sind folgendermaßen laut Wohnungsregister (AGWR) eingeteilt: Kolbengraben 1 1 Wohnung 1 Person gemeldet Kolbengraben 3 1 Wohnung 2 Personen gemeldet Bundesstraße 6 1 Wohnung 1 Person gemeldet 1 Wohnung 2 Personen gemeldet 1 Wohnung 1 Person gemeldet Bundesstraße 8 Gesamt 7 Personen. 2) Wie ist die rechtliche Situation für die Nutzung der Freifläche GNr. 1688 (im Besitz der Asfinag/Bund?) und der Straßenfläche Kolbengraben GNr. 1862 (im Besitz der Gemeinde Klaus) durch die Firma Längle Pulverbeschichtung als Lagerplatz und Privatstraße (mit Schranken)? Zu GNr. 1688: Bezüglich der Regalbauten auf der Freifläche GNr. 1688 sind bei der BH Feldkirch verschiedene Verfahren anhängig in diese die Gemeinde Klaus nicht involviert ist. Zu GNr. 1862: Die Grundparzelle 1862 ist als Verkehrsfläche gewidmet und als öffentliche Gut im Grundbuch eingetragen, welches demzufolge dem Gemeingebrauch gewidmet ist. Im Grundbuch ist die Gemeinde Klaus nicht als Eigentümerin eingetragen, bedeutet, dass das Gst. 1862 nicht mittels Verordnung zur Gemeindestraße erklärt wurde. GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 9 von 12 Bei einem Grundstück, welches als öffentliche Gut dem Gemeingebrauch gewidmet ist, steht jedem einzelnen ein subjektives Recht auf Teilnahme am Gemeingebrauch zu, sodass es von jedermann genutzt, im konkreten Fall begangen und befahren werden kann (vgl. etwa Eccher/Riss in Koziol/Bydlinkski/Bollenberger. ABGB6 § 287 Rz 4, Zoppel in Schwimann, ABGB5, § 287 Rz 4). Da die Straße sich im öffentlichen Gut befindet, ist die Einräumung des Rechts, eine Abschrankung vorzunehmen, nicht zulässig. Anfragen gem. § 38 Abs. 4 GG von Thomas Hensler an Bgm. Simon Morscher: Welche neue Funktionen werden/wurden wann in die App eingebaut und welche anderen Gemeinden nutzen die gemeinsame Codebasis der AZ Digitalisierungs GmbH für eine individuelle Gemeinde-App zwischenzeitlich auch noch (ab welchem Zeitpunkt?) Im Dezember gab es einen Weihnachtskalender mit der Unterstützung von der Klauser Kaufmannschaft. Aufgrund der Sammelnovelle über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung ist sicher einen übersichtliche digitale Amtstafel eine wichtige Erweiterung. Andere Gemeinde sind mir aktuell noch nicht bekannt. Zu Top 13: Umstände / Missstände auf und um das Firmenareal der Fa "Längle group" im Betriebsgebiet der Gemeinde Klaus zwischen Autobahn und L 190 (ehemalige Bundesstraße) eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel, GV Diana Malin und GV Manfred Hopfner Antrag GV Heinz Vogel: Die Gemeindevertretung von Klaus hat die baurechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Betriebsgebietes der BH Feldkirch übertragen und anvertraut. Baubehörde ist in diesen Fällen der Bezirkshauptmann. Leider muss die Gemeinde Klaus feststellen, dass diese übernommene Aufgabe nicht immer sachgerecht und gesetzeskonform ausgeübt wird. Auf einer als FF (Freifläche/Freihaltegebiet) gewidmeten Fläche stehen offensichtlich seit mehreren Jahren einige höhere bewilligungspflichtige Bauwerke – Null Abstand zum Gemeindegrund (GP 18652) Zusätzlich ist die der Gemeinde gehörige Grundparzelle (Straße / GP 1862) widerrechtlich abgeschrankt. An dieser Straße wurden außerdem Verkehrszeichen widerrechtlich angebracht. Der Bezirkshauptmann wird aufgefordert, umgehend für Ordnung zu sorgen und Sorge zu tragen, dass der rechtmäßige Zustand hergestellt wird. Der Antrag wird mit 2:22 Stimmen abgelehnt. Antrag Bgm. Simon Morscher: Dieser Tagesordnungspunkt soll dem Raumplanungsausschuss zugewiesen und dort behandelt werden. GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 10 von 12 Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 14: Sicherheit auf Gehsteigen (Schneeräumung/Abwendung von Glatteisbildung) in der Verantwortung der Gemeinde eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel, GV Diana Malin und GV Manfred Hopfner GV Josef Lercher berichtet in diesem Zusammenhang, dass die Verpflichtungen zur Räumung von Gehsteigen bzw. Straßen entlang von Privatgrundstücken durch ein Rechtsgeschäft an einen anderen übertragen werden kann. Diese Übertragung kann auch stillschweigend erfolgen, unter den Voraussetzungen, dass diese Aufgaben über viele Jahre hinweg durchgeführt wurden. Somit wurden der Gemeinde Klaus diese Verpflichtungen sillschweigend übertragen und zwar in jenen Fällen, in denen die Gemeinde seit Jahren den Winterdienst durchgeführt hat. Diesbezüglich gäbe es eine ständige Judikatur des OGH. Zu Top 15: Ausschöpfung der für das Jahr 2021 vorgesehenen Mittel für Entwicklungshilfe im Ausland eingabracht nach § 41. Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel, GV Diana Malin, GV Manfred Hopfner Durch die Anpassung des Voranschlages 2022 erübrigt sich eine Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt. Zu Top 16: Allfälliges Anfrage gem § 38. Abs. 4 GG von GV Manfred Hopfner an Bgm. Simon Morscher: Die Widmung von Teilen des Hinteren Tschütsch als Baugebiet liegt inzwischen schon mehrere Jahre zurück. Nachdem angeblich ein oder mehrere Grundstücksbesitzer nunmehr initiativ geworden sind bitte ich um Beantwortung folgender Fragen betreffend die folgenden Grundstücksnummern: Gst.Nr. 806/1, 809/1, 811/1, 816/1, 817, 818/1, 818/4, 818/6, 818/7, 818/9, 818/10, 820, 787/2, 792/2, 793/2, 798/2, 799/2, 805/2, 806/2. Wenn die Antworten auf meine Fragen für alle in diesem Bereich liegenden Parzellen gilt, können diese selbstverständlich zusammengefasst werden, d.h. die Fragen müssen nicht für jedes Grundstück separat beantwortet werden. 1. Welche Pläne gibt es, um die am Hinteren Tschütsch als Baugebiet gewidmeten Flächen zu erschließen? 2. Besteht ein Verkehrskonzept für den gesamten Tschütsch? 3. Ist allenfalls ein Verkehrskonzept für den gesamten Tschütsch geplant? 4. Gibt es einen verbindlichen Bebauungsplan für die o.a. Bauflächen? 5. Wann wurde dieser Bebauungsplan bewilligt? 6. Liegt ein Bauansuchen bezüglich einer der o.a. Liegenschaften vor? 7. Ist ein Vorprojekt bezüglich einer o.a. Liegenschaften bekannt? 8. Wann wurde die Parzellierung der Liegenschaften am Hinteren Tschütsch von der Gemeindevertretung beschlossen? GV/009/2022 vom 12.01.2022 Seite 11 von 12 9. Steht die Gemeinde zur seinerzeit abgeschlossen Vereinbarung mit der Familie Ludescher und ist eine Verbauung der nunmehr parzellierten Kompromissflächen grundsätzlich auch aufgrund der gegebenen verkehrsmäßigen Erschließung möglich? 10. Stehen einer derzeitigen Bebauung von als Bauland gewidmeten Liegenschaften in diesem Bereich grundsätzlich Hindernisse entgegen? (Insbesondere das Durchfahren der Engstelle beim Haus Berthold Gerold). 11. Würde (müsste) zum derzeitigen Zeitpunkt eine Baubewilligung erteilt (werden)? Es wird um eine schriftliche und mündliche Beantwortung dieser Anfrage gebeten. Die Antworten dieser Anfrage sind im Wortlaut bei der Mitschrift der Gemeindevertretung zu protokollieren. Die Anfragen werden bis zur nächsten Sitzung beantwortet. GV Thomas Hensler informiert sich über den Stand betreffend Förderung von Gründächern. Dies soll in der nächsten Sitzung behandelt werden. GV Thomas Hensler wünscht sich eine bessere Kommunikation zwischen seiner Fraktion und dem Bürgermeister. Bgm Simon Morscher berichtet, dass der Inhaber des GH Adler über den Beschluss der GV betreffend der Parkplätze informiert wurde. Issa Zacharia Schriftführer GV/009/2022 vom 12.01.2022 Bgm. Simon Morscher Vorsitzender Seite 12 von 12