20220523_GVE010

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Letzte Änderung 08.01.2023, 11:37
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: klausvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße 15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch – Vorarlberg Klaus, am 23.05.2022 Öffentliche Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gremium: Sitzungsnummer: Datum: Uhrzeit: Sitzungsende: Ort: Gemeindevertretung GV/10/2022/03/30 30.03.2022 20:00 Uhr 23:20 Uhr Winzersaal der Gemeinde Klaus Anwesend Herr Bgm. Simon Morscher Herr Steve Adlassnigg Frau Nicole Beck Frau Melanie Bernecker Herr Martin Brugger Herr Benjamin Dobler Frau Beate Fleisch-Halbeisen Frau Reingard Hensler Herr Thomas Hensler Herr Manfred Hopfner Herr Harald Kerschbaumer Herr Josef Lercher Herr Dominik Mähr Frau Diana Malin Herr Heinz Österle Frau Daniela Ritter Herr Markus Sperger Herr Dr. Heinz Vogel Herr Gert Wiesenegger Herr Florian Wund Herr Karl Heinz Zeiner Herr Enrico Mahl Vertretung für Herrn Hannes Broger Frau Judith Schachinger-Nachbaur Vertretung für Frau Nicole Wohlgenannt Frau Iris Zaccheo Vertretung für Herrn Hans Jürgen Bischoff Herr Issa Zacharia Entschuldigt Herr Hans Jürgen Bischoff Herr Hannes Broger GV/10/2022/03/30 Seite 1 von 9 Frau Nicole Wohlgenannt Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Berichte 4. Genehmigung der Niederschrift der 9. Gemeindevertretungssitzung 5. Bericht des Prüfungsausschusses zur Sitzung vom 16.3.2022 6. Abweichungen zu Voranschlag 2021 7. Rechnungsabschluss 2021 der Gemeinde Klaus 8. Mitgliedschaft im Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz, für die EU-Förderperiode 2023 – 2027 (Ausfinanzierung bis 2029) im Rahmen der LEADER –Bewerbung 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus Gst. Nr. 414/2; 414/3; 415/1; 1709 je KG Klaus - Planauflage Plan Nr. kl031.2-2/2022 10. Ausnahme vom rechtsgültigen Bebauungsplan Gst. Nr. 1137/13 und 1137/14 im Riesacker - Zima Wohn Baugesellschaft mbH 11. Bahnhof Klaus - Maßnahmen betreffend dem bestehenden Haltestellengebäude 12. Förderung von Gründächern 13. Grundsatzbeschluss betreffend Ansprüche an von der Gemeinde Klaus beauftragte Fachplaner (insbesondere Unvereinbarkeit für Planungstätigkeit im Auftrag der öffentlichen Hand und Planungstätigkeit für Private im Gemeindegebiet von Klaus) eingebracht nach § 41. Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 14. Versuch der Firma Lercher Werkzeugbau mit Hilfe des Landeshauptmannes eine "Planungsleiche" zu reanimieren (Bezug Gemeindevertretungssitzung vom 11.7.2018 TP 11 und Gemeindevertretungssitzung vom 10.10.2018 TP 15) eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 15. Eintritt in Verhandlungen mit der Pfarre Klaus bzw. Diözese betreffend Erwerb des Klauser Rebgartens durch die Gemeinde Klaus eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 16. Bauantrag der Fa. WOGE, Treuhand- und Verwaltungs GesmbH & Co KG auf der Liegenschaft Gp. 818/7, KG Klaus eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Manfred Hopfner und GV Heinz Vogel 17. Allfälliges Zu Top 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Simon Morscher begrüßt alle Anwesenden und stellt mit 24 Mandataren die Beschlussfähigkeit fest. Zu Top 2: Genehmigung der Tagesordnung Antrag Bgm. Simon Morscher: Änderung der Tagesordnung zu Punkt 9: Die Grundstücksnummern lauten richtig 414/2 anstatt 412/2 und 414/3 anstatt 412/3. Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt. GV/10/2022/03/30 Seite 2 von 9 Zu Top 3: Berichte Grundstücke Maria Berchtold sind öffentlich ausgeschrieben. Das Angebot der Gemeinde Klaus wird aber weiter berücksichtigt. Die Grundstücke im Tobel sind nicht öffentlich ausgeschrieben. Die Fragebögen zum REP (Räumliches Entwicklungskonzept) wurden zum Teil schon in der Gemeinde an die Haushalte zugestellt. Hier ist nun abzuwarten bis diese wieder eingehen und dann werden diese ausgearbeitet. Probleme mit der Post, dass die Fragebögen im Oberdorf nicht zugestellt wurden. Zum Bauansuchen von Herrn Schüssling, mit 6 Ausnahmegenehmigungen, fand am 24.02.2022 beim Landesverwaltungsgericht eine Verhandlung statt. Vom Bauwerber wurde einen Tag vor der Verhandlung ein raumplanerisches Gutachten eingebracht. Nun wurde mit dem Gericht vereinbart, dass innert einer Frist von 4 Wochen auch die Gemeinde ein raumplanerisches Gutachten einbringen kann. Dazu wurde Herrn DI Falch beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten wurde dem Landesverwaltungsgericht am 24.03.2022 übermittelt. Mit Herrn DI Falch wurde vereinbart, dass er nochmals ein Gespräch (Einzelgespräch) mit den Wirtschaftstreibenden zum „Teilbebauungsplan Treitetstraße bzw. Industriegebiet“ führen wird welche eine Stellungnahme zum Auflagenentwurf abgegeben haben. Zu Top 4: Genehmigung der Niederschrift der 9. Gemeindevertretungssitzung Antrag GV Heinz Vogel auf Ergänzung der Niederschrift zu TP 10: GV Josef Lercher erläutert den Gemeindevertretern ausführlich, dass seitens des Verfassungsgerichtshofes zugegangene rechtskräftige Urteil. Er weist insbesondere darauf hin, dass vor der Widmungsentscheidung in Freifläche Sondergebiet / Parkplätze seitens der Gemeinde ausreichend Grundlagenforschung betrieben wurde und diese auch entsprechend dokumentiert wurde. GV Heinz Vogel erinnert, dass damals in der Gemeindevertretung zwei Widmungsoptionen für die Parkplatzflächen diskutiert wurden: einerseits Widmung in Freifläche Sondergebiet andererseits Widmung in Betriebsgebiet (BB). Die Gemeindevertretung hat sich damals für die Widmung Freifläche Sondergebiet mehrheitlich ausgesprochen. Eine Widmung in Betriebsgebiet wäre ebenfalls eine Anlasswidmung gewesen und bei ausreichender Begründung zulässig gewesen. Der Antrag wird mit 10:14 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Antrag GV Heinz Vogel auf Ergänzung der Niederschrift zu TP 14: GV Heinz Vogel stellt folgenden Antrag zur Diskussion: Die Gemeinde räumt seit Jahren im Rahmen des Winterdienstes alle Gemeindestraßen und Gehsteige fach- und sachgerecht und hält diese auch eisfrei. Für Gehsteige im Bereich der Landesstraßen und auch für Geh- und Fußwege hat die Gemeinde Klaus auch die diesbezügliche Haftung übernommen. Die Ge- GV/10/2022/03/30 Seite 3 von 9 meindevertretung erklärt, dass die Gemeinde auch die Haftung für die gemeindeeigenen Gehsteige übernimmt. Der Antrag wird mit 9:15 Stimmen abgelehnt. Antrag GV Karlheinz Zeiner: In der Niederschrift soll auf Seite 3 nach dem zweiten Antrag von Heinz Vogel und dem Ergebnis der Abstimmung „8:16 Stimmen abgelehnt“ eingefügt werden: Karlheinz Zeiner meldet sich zu Wort und weist darauf hin, dass laut GG die Verhandlungsschrift auch den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen zu enthalten hat. Daher könne man Anträge zur Vollständigkeit der Niederschrift nicht einfach kategorisch ablehnen. Er appelliert an die GV der Liste "Zemma für Klus", das zu beachten. Dieses Verhalten einer Mehrheitsfraktion widerspreche zutiefst den Grundsätzen unseres demokratischen Systems und dem Gemeindegesetz in der geltenden Fassung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Niederschrift der 9. öffentlichen Sitzung, mit der beschlossenen Änderung zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Die Niederschrift wird mit 20:4 Stimmen mehrheitlich genehmigt. Zu Top 5: Bericht des Prüfungsausschusses zur Sitzung vom 16.3.2022 GV Thomas Hensler als Obmann des Prüfungsausschusses erläutert den anwesenden Gemeindevertretern den mit der Einladung zugestellten Bericht des Prüfungsausschusses. Dieser wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht liegt dem Protokoll bei. Zu Top 6: Abweichungen zu Voranschlag 2021 Die Abweichungen zum Voranschlag 2021 aus dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt wurden mit der Einladung zugestellt und werden zur Diskussion gestellt. Die Abweichungen werden zur Kenntnis genommen. Zu Top 7: Rechnungsabschluss 2021 der Gemeinde Klaus GV Thomas Hensler erläutert, dass er aufgrund der Stellungnahme im Prüfungsbericht dem Rechnungsabschluss nicht zustimmen könne. Antrag Bgm. Simon Morscher: Der Rechnungsabschluss wurde allem Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugestellt. Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss am 16.03.2022 geprüft - der Bericht liegt allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vor. GV/10/2022/03/30 Seite 4 von 9 FESTSTELLUNG DES RECHNUNGSABSCHLUSSES Die Gemeindevertretung beschließt den Rechnungsabschluss 2021 gemäß § 78 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG), LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F., wie folgt (Gesamthaushalt – inklusive interne Vergütungen): Gesamthaushalt (inklusive interne Vergütungen) Ergebnishaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Finanzierungshaushalt 9.421.048, 55 9.508.398, 87 9.740.916, 55 8.820.838, 15 -87.350, 32 920.078, 40 0, 00 0, 00 0, 00 954.555, 10 -87.350, 32 (SA6) Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung -34.476, 70 -151.853, 09 (SA7) Veränderung an Liquiden Mitteln -186.329, 79 (SA0) Nettoergebnis / (SA3) Nettofinanzierungssaldo Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (SA00) Nettoergebnis nach Haushaltsrückl. / (SA5) Geldfluss aus der voranschlagswirks. Geb. Vermögenshaushalt Aktiva (A) Langfristiges Vermögen (B) Kurzfristiges Vermögen Summe Aktiva Passiva 50.831.854, 17 (C) Nettovermögen 2.012.054, 46 (D) Investitionszuschüsse (E + F) Fremdmittel 52.843.908, 63 Summe Passiva 27.447.932, 85 12.651.918, 44 12.744.057, 34 0, 00 52.843.908, 63 Wer dem Antrag zustimmt bitte um ein Handzeichen. Der Rechnungsabschluss wird mit 15:9 Stimmen mehrheitlich beschlossen. Zu Top 8: Mitgliedschaft im Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz, für die EUFörderperiode 2023 – 2027 (Ausfinanzierung bis 2029) im Rahmen der LEADER – Bewerbung Anfrage nach § 38 Abs. 4 GG von GV Thomas Hensler an Bgm. Simon Morscher: Wie hoch waren die Förderungen für die beiden bisherigen Projekte? Die Anfrage wird bis zur nächsten Sitzung beantwortet. GV Thomas Hensler regt an, dass die Bevölkerung über die Fördermöglichkeiten informiert werden soll, da die Förderung nicht nur Gemeinden zusteht. Antrag Bgm. Simon Morscher: Die Gemeinde beschließt laut Gemeindevertretungsbeschluss vom 30.03.2022 die Verlängerung ihrer Mitgliedschaft beim Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz für die „EUFörderperiode 2023 – 2027“ bis 31.12.2029, vorbehaltlich einer positiven Bewerbung um den LEADER Status im Rahmen der diesbezüglichen Ausschreibung des Bundesministeriums GV/10/2022/03/30 Seite 5 von 9 für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Die Gemeinde verpflichtet sich zur Aufbringung des festgesetzten Eigenmittelanteils für das LAG-Management entsprechend dem Finanzplan der lokalen Entwicklungsstrategie für die gesamte Förderperiode, das ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2029 (die aktuelle Mitgliedschaft läuft bis zum 31.12.2023). Der Mitgliedsbeitrag beträgt brutto 1 € pro EinwohnerIn und Jahr (jeweils gem. Verwaltungszählung Land Vorarlberg – Jahresdurchschnitt des Vorjahres). Für die Mitgliedschaft gelten die aktuellen Statuten (Stand 20.10.2016) des Vereins Vorderland-Walgau-Bludenz. Die Gemeindevertretung überträgt den Vereinsorganen die Entscheidung zur inhaltlichen Zustimmung der zu erarbeitenden Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und deren allfällige Adaptierung für die finale Einreichung im Zuge des Auswahlprozesses sowie für die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der LES. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 9: Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus Gst. Nr. 414/2; 414/3; 415/1; 1709 je KG Klaus - Planauflage Plan Nr. kl031.2-2/2022 Anfrage nach § 38 Abs. 4 GG von GV Thomas Hensler an Bgm. Simon Morscher: Ist ein Erläuterungsbericht in diesem Umfang nötig und was hat dieser gekostet? Die Anfrage wird bis zur nächsten Sitzung beantwortet. Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Auflage (gem. §21 RPG) des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus der Teilfläche der Grundstücke 414/2, 414/3, 415/1 und 1709 gemäß dem Plan mit der Plan-ZI: kl031.2-2/2022 von Salzmann Raumplanung Architektur vom 25.01.2022 und dem vorliegenden Erläuterungsbericht zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Für das Grundstück 414/2 läuft aktuell ein Grundteilungsverfahren. Durch die Grundstücksteilung entstehen die Grundstück 414/2 und 414/4, welche aufgrund des laufenden Verfahrens im Plan mit der Plan-Zl: kl031.2-2/2022 nicht eingezeichnet sind. Die Grundtrennung wurde in der 11. Gemeindevorstandssitzung vom 26.1.2022 genehmigt. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 10: Ausnahme vom rechtsgültigen Bebauungsplan Gst. Nr. 1137/13 und 1137/14 im Riesacker - Zima Wohn Baugesellschaft mbH Antrag Bgm. Simon Morscher: Der Antrag auf Ausnahme wurde in der 5. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung am 9.2.2022 behandelt. Folgendes wurde vom Ausschuss einstimmig an die Gemeindevertretung empfohlen: GV/10/2022/03/30 Seite 6 von 9 Aufgrund der Tatsache, dass einige Einsprüche in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung von Seiten der nördlichen wie auch eines östlich liegenden Nachbarn erfolgten, wurde folgender Kompromiss als Empfehlung an die GV beschlossen: Es können beide Gebäudekomplexe E+2 geschossig ausgeführt werden. Beim östlichen Gebäude soll aber auf der Süd.- und auf der Ostseite nur E+1 eingerückt gestattet werden. Im nordwestlichen Teil ist auch E+2 gestattet (wie unten dargestellt – betrifft nur Gebäude östlich) Folgende Ausnahmen werden vom Bebauungsplan benötigt: • BNZ auf 68 (anstatt 60) • Geschossanzahl 3 anstatt 2, 5 Wer den Ausnahmen (BNZ, Geschosszahl) zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 11: Bahnhof Klaus - Maßnahmen betreffend dem bestehenden Haltestellengebäude Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer dem Übereinkommen über Grundsätze der Finanzierung und der Instandhaltung sowie der Planungsmaßnahmen an der Haltestelle Klaus in Vorarlberg", GZ AM-VERT-VTR001000443-21-ENA, Klarstellung hinsichtlich des bestehenden Haltestellengebäudes zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 12: Förderung von Gründächern Der allen vorliegende Entwurf wird nochmals überarbeitet und geprüft in welchem Gremium die Beschlussfassung vorgesehen ist. Zu Top 13: Grundsatzbeschluss betreffend Ansprüche an von der Gemeinde Klaus beauftragte Fachplaner (insbesondere Unvereinbarkeit für Planungstätigkeit im Auftrag der öffentlichen Hand und Planungstätigkeit für Private im Gemeindegebiet von Klaus) eingebracht nach § 41. Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner GV Heinz Vogel zeigt an einzelnen Beispielen die Problematik der möglichen Unvereinbarkeit auf, wenn Planer einerseits für die Gemeinde planerisch beratend sind und andererseits planerische Tätigkeiten für Private durchführen. Der Bürgermeister wird mit den Fachplaner diese Thematik ansprechen. Zu Top 14: Versuch der Firma Lercher Werkzeugbau mit Hilfe des Landeshauptmannes eine "Planungsleiche" zu reanimieren (Bezug Gemeindevertretungssitzung vom 11.7.2018 TP 11 und Gemeindevertretungssitzung vom 10.10.2018 TP 15) eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner GV/10/2022/03/30 Seite 7 von 9 Anfrage nach § 38 Abs. 4 GG von Heinz Vogel an Bgm. Simon Morscher: Es liegt ein Aktenvermerk des Raumplanungsbüros DI Falch aus Landeck datiert mit 3.3.2020 auf der Gemeinde auf. Als Betreff ist angegeben: Termin mit Mag. Sandra Ender Lercher in Klaus am 02.03.2020 (DI Teresa Schwaninger/DI Michael Duiner beide vom Büro Falch) 1. Wann und auf welchem Wege ist dieser Aktenvermerk bei der Gemeinde Klaus eingelangt? 2. War die Gemeinde Auftraggeberin? 3. Wer hat diese fachliche Stellungnahme bezahlt? 4. Wann und in welcher Form ist die Geschäftsführung der Firma Werkzeugbau Lercher an Dich als Bürgermeister in dieser Sache herangetreten? 5. Wann hat Dich das Büro des Landeshauptmannes kontaktiert? 6. Was war das Anliegen des Landeshauptmannes? 7. Aus welchem Grunde war dieser Aktenvermerk erst im Februar 2022 Thema im Raumplanungs- und Gemeindeentwicklungsausschuss? Antrag GV Heinz Vogel: In Bezug auf die vorliegenden Vorpläne bezüglich Betriebserweiterung teilt die Gemeindevertretung der Firma Werkzeugbau Lercher folgendes mit: Einer Erweiterung Ihres Betriebes Richtung Klausbachrenaturierung kann die Gemeinde (zuständig für Flächenwidmung) nicht befürworten. Schon 2018 befassten sich die Gremien der Gemeinde mit dieser Angelegenheit. Es lagen damals mehrere klar negative Gutachten vor. Eine Erweiterung in Richtung Klausbachrenaturierung stünde auch im Widerspruch zum kürzlich beschlossenen Reg REK Vorderland/Feldkirch. Wir teilen Ihnen dies auch frühzeitig mit, um Ihnen weitere Planungskosten und Aufwände zu ersparen. Eine Erweiterung Ihres geschätzten Unternehmen Richtung Osten (Head Areal) werden wir nach unseren Möglichkeiten gerne unterstützen. Der Antrag wird mit 1:23 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Zu Top 15: Eintritt in Verhandlungen mit der Pfarre Klaus bzw. Diözese betreffend Erwerb des Klauser Rebgartens durch die Gemeinde Klaus eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner Antrag GV Heinz Vogel: Der Rebgarten ist ein wichtiger Teil der Identität der Gemeinde Klaus und prägend für das Ortsbild unserer Heimatgemeinde. (Winzergemeinde/ Winzersaal/Partnerschaft mit der burgenländischen Gemeinde Donnerskirchen). Der Rebgarten ist derzeit als Baufläche / Wohngebiet gewidmet. Im Rahmen der Erstellung des Räumlichen Entwicklungsplanes und der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes soll mit der Pfarre Kontakt aufgenommen werden, um über einen Erwerb durch die Gemeinde beziehungsweise eine entsprechende Widmungsänderung (Freifläche/ Freihaltegebiet (Rebgarten) zu verhandeln. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GV/10/2022/03/30 Seite 8 von 9 Zu Top 16: Bauantrag der Fa. WOGE, Treuhand- und Verwaltungs GesmbH & Co KG auf der Liegenschaft Gp. 818/7, KG Klaus eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Manfred Hopfner und GV Heinz Vogel GV Manfred Hopfner informiert sich über eine allfällige Strategie der Gemeinde betreffend der Situation am Hinteren Tschütsch bzw. was seitens der Gemeinde im Hinblick auf Erschließung der gewidmeten Grundstücke geplant ist. Diesbezüglich wird festgestellt, dass die entsprechenden Möglichkeiten zur Erschließung bekannt sind, die Gemeinde aber noch keine finale Vorgehensweise festgelegt hat. Bezüglich des eingereichten Projektes auf Gp. 818/7 weist Manfred Hopfner darauf hin, dass das eingereichte Projekt bezüglich der Bauhöhe nicht dem geltenden Bebauungsplan entspräche. Zu Top 17: Allfälliges GV Manfred Hopfner informiert sich über die errichtete Stützmauer beim Wohnhaus Gächter am Tschütsch. Aus seiner Sicht wäre die Errichtung in der FF nicht zulässig gewesen. Er informiert darüber, dass zum Zeitpunkt der Errichtung der Mauer kein Baubewilligung vorgelegen wäre. GV Karlheinz Zeiner berichtet über das neue Buskonzept und übersendet eine Zusammenfassung an die Gemeindevertreter. Issa Zacharia Schriftführer GV/10/2022/03/30 Bgm. Simon Morscher Vorsitzender Seite 9 von 9