20211005_GVE006

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Letzte Änderung 08.01.2023, 11:37
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: klausvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße 15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch – Vorarlberg Klaus, am 05.10.2021 Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gremium: Sitzungsnummer: Datum: Uhrzeit: Sitzungsende: Ort: Gemeindevertretung GV/006/2021 07.07.2021 20:00 Uhr 22:36 Uhr Winzersaal der Gemeinde Klaus Anwesend Herr Bgm. Simon Morscher Herr Steve Adlassnigg Frau Nicole Beck Herr Hannes Broger Herr Benjamin Dobler Frau Beate Fleisch-Halbeisen Frau Reingard Hensler Herr Thomas Hensler Herr Manfred Hopfner Herr Harald Kerschbaumer Herr Josef Lercher Herr Dominik Mähr Frau Diana Malin Herr Heinz Österle Frau Daniela Ritter Herr Markus Sperger Herr Manfred Vith Herr Dr. Heinz Vogel Herr Gert Wiesenegger Frau Nicole Wohlgenannt Herr Florian Wund Herr Karl Heinz Zeiner Herr Enrico Mahl Frau Iris Zaccheo Frau Patricia Schwaiger Vertretung für Herrn Lukas Bucher Vertretung für Frau Melanie Bernecker Entschuldigt Frau Melanie Bernecker Herr Lukas Bucher GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 1 von 12 Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift vom 19.05.2021 4. Genehmigung der Niederschrift des Umlaufbeschlusses vom 18.06.2021 5. Berichte 6. Anfragenbeantwortung aus der 5.Sitzung vom 19.05.2021 - TP23 7. Bericht über die Förderung für Begrünung von Flachdächern 8. Gebührenanpassung der Schülerbetreuung/Kindergarten/Kleinkinderbetreuung von 1.9.2021 bis 31.8.2022 9. Abfuhrordnung der Gemeinde Klaus 10. Grundsatzbeschlusses zur Beteiligung an der Umsetzung der Radschnellverbindung Vorderland – Kummenberg 11. Grundsatzbeschluss zur Übernahme einer Teilfläche des Gst. 1530/3 in das öffentliche Gut 12. Änderung Flächenwidmung Gst. Nr. 509/2, 509/3, 513 GB Klaus von Vorbehaltsfläche Kinderspielplatz (unterliegende Widmung Bauwohngebiet) in Bauwohngebiet – Beschluss Planauflage 13. Wahrnehmung der der Gemeindevertretung zustehenden oberbehördlichen Befugnisse in Sachen einer Anzeigepflichtigen Bausache (Ansuchen um Abbruch des Hauses Stutz 8 / vorliegneder Bescheid) in Bezug auf § 50/13 des Gemeindegesetzes - eingebracht nach §41 GG von Dr. Vogel Heinz und Hopfner Manfred 14. Aufsichtsbeschwerde bezüglich Gemeindevertretungssitzung vom 19.05.2021 (Nichtdurchführung einer namentlichen Abstimmung zu TP11) - eingebracht nach §41 GG von Dr. Vogel Heinz und Hopfner Manfred 15. Allfälliges Zu Top 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Mit Beginn der Sitzung ist die Beschlussfähigkeit mit 24 Mandataren gegeben. GV Lorena Zaccheo legt das Gelöbnis gem. § 37 Abs. 1 GG ab. Alle weiteren anwesenden Mandatare sind angelobt. Zu Top 2: Genehmigung der Tagesordnung Die ausgesendete Tagesordnung wird einstimmig genehmigt. Zu Top 3: Genehmigung der Niederschrift vom 19.05.2021 Antrag GV Josef Lercher: GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 2 von 12 Auf der Seite 5 unten ist zu Punkt 5. Berichte des Bürgermeisters zur 5. Gemeindevorstandssitzung vom 7.4.2021 die Nummerierung der einzelnen Tagesordnungspunkte dahingehend zu ändern, dass sie zu lauten hat wie folgt: 11. Ansuchen gemäß § 22 Abs 2 Raumplanungsgesetz (Kleinräumigkeit) – Bebauung der Liegenschaft Gst. Nr. 770/3 Ansuchen gemäß § 22 Abs 2 Raumplanungsgesetz (Kleinräumigkeit) – Bebauung der Liegenschaft Gst. Nr. 332/1 Angebot Gemeinde Digital – Gemeinde App Ansuchen Sportplatz Klaus – Cricket Pitch Ansuchen Ausbuchung von Mahnspesen Angebot über A1 WiFi4EU Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED Entwässerung Vordach Postamt Allfälliges 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Auf Seite 10 unten ist zum Tagesordnungspunkt 12 Ausnahmen vom Teilbebauungsplan Vorderer Tschütsch der Gemeinde Klaus, Antragsteller Martin Schüssling zu ergänzen, dass neben den 3 genannten Ausnahmen vom Bebauungsplan noch nachstehende 3 weitere Ausnahmen angeführt werden:    Walmdach mit 25° Neigung statt Sattel-, Pult-, oder begrüntes Flachdach Schwerpunktmäßige Lage – Situierung nordseitig statt inmitten des Grundstücks Geländeveränderung erforderlich Der Antrag wird einstimmig angenommen. Antrag GV Heinz Vogel: In der Niederschrift zu Tagesordnungspunkt 11 (Ausnahmen gemäß § 35 RPG, Gst.-Nr. 2255/3 im Plattner/Antragsteller Gert Wiesenegger) soll auf Seite 9 vor der Antragstellung von Bgm. Simon Morscher folgendes ergänzt werden: Gemeinderat KH Zeiner (Klaus blüht) gibt einerseits grundsätzlich zu bedenken, dass eine Quartiersentwicklung im Auge zu behalten sei und nicht andauernd Einzelfallentscheidungen getroffen werden sollten – andererseits informiert er die Gemeindevertretung über folgendes: Seiner Berechnung nach habe eine Erdgeschosswohnung bei einer Wohnanlage bei zulässigem Abstand im Norden des dreigeschossigen Projektes Wiesenegger drei Monate im Winter keine Sonne. Gemeindevertreter Manfred Hopfner (NEOS) sprach die Möglichkeit an, in der Wohnanlage einige Sozialwohnungen vorzusehen. Auf eine diesbezügliche Anfrage an den Projektbetreiber Gert Wiesenegger konnte dieser keine abschließende Antwort geben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Antrag GV Heinz Vogel: Zu TP 21 „Abbruchbescheid/Abbruchgenehmigung (Haus Stutz Nr. 8) durch den Bürgermeister in Hinblick auf die Gemeindeentwicklung“ soll folgendes ergänzt werden: Der BürgerGV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 3 von 12 meister zeigt allfällige Lösungsmöglichkeiten auf in Zusammenarbeit mit der sich kooperativ zeigenden neuen Besitzerin, der Fa I+R Wohnbau Gmbh, mit dem Gestaltungsbeirat und der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als Aufsichtsbehörde und wird die Gemeindevertretung auf dem Laufenden halten. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Niederschrift der 5. Öffentlichen Sitzung mit den angeführten Änderungen zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 4: Genehmigung der Niederschrift des Umlaufbeschlusses vom 18.06.2021 Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Niederschrift des Umlaufbeschlusses vom 18.06.2021 zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt. Zu Top 5: Berichte Im Gemeindevorstand wurden zwei Beschlüsse als genehmigt gewertet, obwohl diese abgelehnt hätten werden müssen. Nicht wie angenommen, zählt die Stimme bei einer Patsituation doppelt. Die Beschlüsse wurden der BH gemeldet. Die Beschlüsse müssen entweder repariert und rückabgewickelt werden. Aktion im Rahmen der KLAR! - Region gestartet - Alle Infos unter www.klaus.at Kampagne Motor aus: Kopf an ist auch in Klaus gestartet. Zu Top 6: Anfragenbeantwortung aus der 5.Sitzung vom 19.05.2021 - TP23 6. Anfragenbeantwortung aus der 5.Sitzung vom 19.05.2021 - TP23 Das "Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2020" ist mit 1.1.2020 in Kraft getreten. Der Staat will damit Anreize schaffen, bis 2030 100 % des benötigten Stroms aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und damit die im Pariser Abkommen vereinbarten Klimaziele zu erfüllen. Es soll vor GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 4 von 12 allem für Private finanzielle Anreize geben in nachhaltige Energiegewinnung zu investieren und Strom selbst zu produzieren. 1. Welche Förderungen gibt es durch die Gemeinde Klaus für Anlagen zur Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energie. Die Energieförderrichtlinien sind auf der der Homepage unter www.klaus.at/buergerservice/service/energie/energiefoerderrichtlinien abrufbar. 2. Welche Genehmigungen bzw. Ansuchen sind bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Privatgrundstück, insbesondere am Hausdach/an einer Hauswand oder direkt am Boden, einzuholen? Seit einer Novelle des Baugesetzes im Jahre 2015 ist die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken frei, wenn die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden. Voraussetzung nach § 20 Abs. 2 BauG ist, dass die Anlage in die Dach- oder Wandfläche eingefügt oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt, oder im Falle der Anbringung auf einem Flachdach der Dachüberstand max. 1, 2 m beträgt und der Abstand zum Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstandes entspricht. Alle anderen Solar- oder Photovoltaikanlagen wie auch freistehende Solar- oder Photovoltaikanlagen sind entweder bewilligungs- oder anzeigepflichtig. 3. Ist die Errichtung einer PV-Anlage genehmigungspflichtig und/oder anzeigepflichtig? Welche Auflagen und Vorschriften sind für die Errichtung einer PV-Anlage zu erfüllen? Erste Frage siehe Antwort zu 2. Wenn die Errichtung der PV-Anlage frei ist, werden natürlich keinerlei Auflagen vorgeschrieben, da ja gar kein Bescheid ergeht, die baurechtlichen und bautechnischen Vorschriften sind jedoch auch bei freien Vorhaben selbstverständlich einzuhalten. Wenn ein Bescheid erlassen wird, werden nur Standardauflagen vorgeschrieben. 4. Wird die Errichtung einer PV-Anlage durch die Gemeinde gefördert? Die Errichtung einer PV-Anlage wird nicht gefördert. 5. Wenn ja, wie hoch? Die Errichtung einer PV-Anlage wird nicht gefördert. 6. Wenn nein, ist dies künftig angedacht? Heute (07.07.2021) wird unter TOP 7 "Bericht über die Förderung für Begrünung von Flachdächern" dazu informiert. Anlässlich der Sitzung des Raumplanungs- und Gemeindeentwicklungsausschusses vom 28.4.2021 wurde u. a. ein Schreiben der Vertreter der Familien Ludescher zur Kenntnis geGV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 5 von 12 bracht, in welchem auf eine Vereinbarung, getroffen nach der 2.Volksabstimmung 2012 Bezug genommen wird. 1. Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Grundbesitzern der Liegenschaften am Hinteren Tschütsch? Es gibt keine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Klaus und der Familie Ludescher. 2. Wenn ja, was beinhaltet diese Vereinbarung genau? Es gibt keine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Klaus und der Familie Ludescher. 3. Welche Punkte daraus wurden bereits umgesetzt? Es gibt keine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Klaus und der Familie Ludescher. 4. Gibt es allenfalls entsprechende Aktenvermerke zu dieser Causa? Bitte "entsprechende Aktenvermerke" genauer definieren. Es gibt mehrere Ordner zum "Hinteren Tschütsch" 5. Ist die Parzellierung dieser Liegenschaften, wie im Schreiben angeführt, erfolgt? Ja, diese ist erfolgt. 6. Wenn ja, wann wurde die Parzellierung von der Behörde bewilligt? Der Gemeindevorstand hat dem Ansuchen um Grundtrennungsbewilligung in der 19.Sitzung vom 22.Dezember 2016 zugestimmt. Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der schriftlichen Zustellung der Anfragebeantwortung aus der 5. Sitzung vom 19.05.2021 – TP 23 zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 7: Bericht über die Förderung für Begrünung von Flachdächern Der Obmann des Ausschuss für Bau und Infrastruktur GV Hannes Broger teilt die Empfehlung des Ausschusses mit, dass nur jenes, welches über den Bebauungsplan hinausgeht, gefördert werden soll. (intensive Dachbegrünung) GV Thomas Hensler empfiehlt eine generelle Förderung bei Begrünung von Flachdächern. GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 6 von 12 Der Obmann des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität BM Simon Morscher teilt die Empfehlung des Ausschuss mit, dass Dachflächen mit intensiver Begrünung und Dachflächen mit extensiver Begrünung, wenn zusätzlich eine Photovoltaikanlage errichtet wird, gefördert werden sollen. BM Simon Morscher teilt mit, dass ebenfalls dann auch Photovoltaikanlagen auf Giebeldächern berücksichtigt werden müssen. GV Hannes Broger teilt in diesem Zuge mit, dass er die beiden Förderungen entkoppeln würde. Zu Top 8: Gebührenanpassung der Schülerbetreuung/Kindergarten/Kleinkinderbetreuung von 1.9.2021 bis 31.8.2022 Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der vorliegenden Gebührenanpassung der Schülerbetreuung/Kindergarten/Kleinkinderbetreuung von 1.9.2021 - 31.8.2022 zustimmt, bitte ich um Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 9: Abfuhrordnung der Gemeinde Klaus Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der vorliegenden Abfuhrordnung zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 10: Grundsatzbeschlusses zur Beteiligung an der Umsetzung der Radschnellverbindung Vorderland – Kummenberg Antrag Bgm. Simon Morscher: Die Gemeindevertretung stimmt der Weiterverfolgung und möglichen Realisierung der regionalen Radschnellverbindung im Grundsatz zu. Die Gemeinde Klaus wird sich im Rahmen des vereinbarten regionalen Kostendaches von maximal 2 Millionen Euro an Planung und Bau der Radverbindung beteiligen. Voraussetzungen dafür sind neben der behördlichen Genehmigung auch der Abschluss von zufriedenstellenden vertraglichen Vereinbarungen zum Unterhalt der Anlage. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Land Vorarlberg und den anderen Standortgemeinden unter den oben genannten Rahmenbedingungen einen Vertrag über Besitz, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung der geplanten Radverkehrsanlage zu verhandeln. Wer dem zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 7 von 12 Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 11: Grundsatzbeschluss zur Übernahme einer Teilfläche des Gst. 1530/3 in das öffentliche Gut Der Bürgermeister soll mit den Grundstückseigentümern nochmals in Kontakt treten um einen Konsens unter den Eigentümern zu erzielen. Antrag GV Gert Wiesenegger: Der Tagesordnungspunkt soll vertagt werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 12: Änderung Flächenwidmung Gst. Nr. 509/2, 509/3, 513 GB Klaus von Vorbehaltsfläche Kinderspielplatz (unterliegende Widmung Bauwohngebiet) in Bauwohngebiet – Beschluss Planauflage GV Vize-Bgm. Gert Wiesenegger erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Auflage (gem. §21 RPG) des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus der Grundstücke 509/2, 509/3 und 513 gemäß dem Plan mit der Plan-ZI: kl031.2-1/2021 des Büros für Raumplanung Raumordnung DI Georg Rauch, 6824 Schlins vom 30.06.2021 und dem vorliegenden Erläuterungsbericht zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 13: Wahrnehmung der der Gemeindevertretung zustehenden oberbehördlichen Befugnisse in Sachen einer Anzeigepflichtigen Bausache (Ansuchen um Abbruch des Hauses Stutz 8 / vorliegneder Bescheid) in Bezug auf § 50/13 des Gemeindegesetzes - eingebracht nach §41 GG von Dr. Vogel Heinz und Hopfner Manfred Anfragen gem. § 38 Abs. 4 GG von GV Heinz Vogel an Bgm. Simon Morscher: 1. Wie ist Deine Aussage zu verstehen: Die Sache sei nicht über Deinen Tisch gegangen? 2. Wer hat beim Ausfüllen der „Gemeindespezifischen Unterlagen“ die Frage: „Ist bezüglich des Ortsbildes eine Prüfung durch den Gestaltungsbeirat der Baurechtsverwaltung gewünscht?“ NEIN angekreuzt? GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 8 von 12 3. Solltest Du es nicht so angekreuzt haben, erfolgte dies in Absprache mit Dir als Baubehörde? 4. Wieso wurde in der für das Ortsbild bedeutsamen Sache nicht Kontakt mit dem Gestaltungsbeirat aufgenommen? 5. Warum fand die im Leitbild der Gemeinde Klaus formulierte Leitlinie: „Die alte Bausubstanz soll im Interesse des ländlichen Ortsbildes erhalten werden“ nicht die gebührende Berücksichtigung 6. Aus welchem Grunde hast Du Dich als verantwortliche Baubehörde nicht im Gemeinderat, dem fachlich zuständigen Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung, der Gemeindevertretung beraten und eine einsame Entscheidung getroffen, die Du nun alleine zu verantworten hast. 7. Wie lief das „Ermittlungsverfahren“ ab. Wer hat ermittelt? Was wurde ermittelt? 8. Dr. Dittrich, Leiter der Baurechtsverwaltung Vorderland kannte offensichtlich das Haus Stutz 8 nicht. Warst Du bei der Entscheidungsfindung als Baubehörde mit ihm in Kontakt? Wurdest Du von ihm rechtlich beraten? Zeigte er Dir auf, was in Hinsicht auf Ortsbildfragen zu beachten ist? 9. Im Freigabebescheid Abbruch vom 23.4.2021 heißt es auf Seite 1 Mitte: „Das Ortsund Landschaftsbild wird durch den Abbruch nicht beeinflusst.“ (gemeint wird wohl sein nicht negativ beeinflusst. Wer hat das festgestellt? 10. War Dir bewusst, dass die Baubehörde 6 Wochen Zeit für eine Entscheidungsfindung hat? 11. Weshalb wurde innerhalb von 5 Tagen (das Wochenende einberechnet) der Abbruch des Hauses freigegeben? 12. Fanden schon vor dem Einlangen der Bauanzeige (Abbruchansuchen) am 19.4.2021 im Gemeindeamt Klaus Vorgespräche mit dem Verkäufer bzw. mit der Käuferin dem Bauträger I+R Schertler und Dir als zuständige Baubehörde betreffend Abbruchabsichten statt? 13. Mit Mail vom 28. Juni 2021 wurdest Du von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch über den Eingang der Aufsichtsbeschwerde informiert und gebeten bis zum 14. Juli 2021 eine Stellungnahme abzugeben und den besagten Bescheid zu übermitteln. Wie ich heute erfahren habe, hast Du Deine Stellungnahme am 5.7.2021 der BH Feldkirch übermittelt. Weshalb gibst Du den Abbruch eines für das Klauser Ortsbild wichtigen Hauses binnen 5 Tagen frei und brauchst für die Rechtfertigung Deiner Handlung länger als eine Woche (wobei Dir der exakte Inhalt der Aufsichtsbeschwerde schon drei Wochen lang bekannt ist) 14. Auf wessen fachlicher Expertise in der Ortsbildfrage stützt sich die im zweitletzten Absatz Deines Schreibens vom 5.7.2021 an die BH Feldkirch geäußerte Rechtfertigung? 15. Eine Expertise zu Rechtsfragen in der anhängigen Sache hast Du von RA Mag. Josef Lercher eingeholt. Was kostete diese Expertise vom 1.7.2021 16. Wann nach der Abbruchfreigabe vom 23.4.2021 hat der Gestaltungsbeirat der Gemeinde Klaus das haus Stutz 8 im Nachhinein vor Ort einer Beurteilung bezüglich der Ortsbildfrage unterzogen? 17. Gemeindesekretär Issa Zacharia schreibt mit Mail vom 20. Mai 2021 in Absprache mit dem Bürgermeister an die BH Feldkirch in Sache Abbruch Haus Stutz 8: Eine vertiefte ortsbildliche Prüfung erfolgte nicht. Über das Haus Stutz 8 schreibt er: Das Gebäude liegt hangmäßig im Kontext zur Klauser Kirche, dem Weinberg und dem Pfarrhaus GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 9 von 12 und prägt das Klauser Ortsbild. Auch ist das Haus auf vielen Fotos ein maßgebliches Motiv. a) Wer nahm die nicht vertiefte ortsbildliche Prüfung vor? b) Wie erfolgte diese nicht vertiefte ortsbildliche Prüfung? 18. Die im ob genannten Schreiben zum Ausdruck gebrachte Wertigkeit des Klauser Ortsund Landschaftsbild des Hauses Stutz 8 steht im krassen Widerspruch zu Deiner Stellungnahme betreffend Aufsichtsbeschwerde. Wie sich herausgestellt hat, wurde die von Dir unterzeichnete Stellungnahme von Dr. Dittrich dem Leiter der Baurechtsverwaltung „VOGIS unterstützt“ im nachhinein fabriziert. Was sagst du dazu? Antrag GV Heinz Vogel: Die Vorgehensweise der Baurechtsverwaltung in Sache Freigabe eines Abbruchs eines Hauses hat Mängel hinsichtlich unterstützender Beratung der Baubehörde (Bürgermeister) aufgezeigt. Es darf nicht sein, dass Schnelligkeit der Erledigung auf Kosten der Sorgfalt geht. Die Leitung der Baurechtsverwaltung hätte den rechtlichen Rahmen der Vorgehensweise aufzeigen müssen. 6 Wochen Zeit für die Entscheidungsfindung. Mindestanforderung an Ermittlungsverfahren, Verpflichtung zum behördlichen Versagen des Abbruchs, wenn das Ortsbild und Landschaftsbild (Ensemble) erheblich beeinträchtigt wird. Vorläufiges Versagen des Abbruchs bis ein dem Ensemble entsprechendes Nachfolgeprojekt vorliegt. Von der Baurechtsverwaltung wurde der Bürgermeister, was rechtliche Beratung betrifft, offensichtlich vollkommen alleine gelassen und nicht auf die Verpflichtung eines seriösen Ermittlungsverfahren (Abklärung der Ortsbildfrage) hingewiesen. Die Gemeindevertretung beauftragt die Baubehörde eine gutachterliche Stellungnahme mit der Fragestellung: „Hat der Abbruch des Hauses Stutz 8 eine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes im Bereich des Ensembles Rebgarten/Pfarrkirche und nähere Umgebung zur Folge?“ einzuholen. Die Frage, ob nach einem allfälligen Abbruch des Hauses Stutz 8 ein genehmigungsfähiges Bauprojekt die entstehende Baulücke für das Ortsbild adäquat ersetzen kann, stellt sich derzeit nicht (es liegt kein Projekt vor) und ist deshalb nicht Gegenstand der gutachterlichen Stellungnahme. Es sollen die im Gemeindeamt aufliegenden Fotos des Hauses Stutz 8, auf welchen dieses noch in unbeschädigtem Zustand (mit kompletten Fensterläden) zu sehen ist, zur Beurteilung miteinbezogen werden. Mögliche Gutachter: Architekt DI Kues aus Bregenz (ist schon in der Vergangenheit in Klaus gutachterlich tätig gewesen), Architekturbüro DI Beate Nadler-Kopf aus Hohenems, DI Georg Rauch/Raumplaner und profunder Kenner der Gemeinde Klaus durch langjährige fachliche Beratung in Raumplanungs- und Gestaltungsfragen. Der Antrag wird mit 2:22 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Antrag GV Heinz Vogel: In einem Schreiben soll dem Bauträger I+R Wohnbau GmbH folgendes mitgeteilt werden: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus bedankt sich beim Bauträger I+R Wohnbau GmbH für das wohlwollende Schreiben vom 23.6.2021. Der Wunsch der Gemeinde Klaus ist eine rechtsverbindliche vertragliche Lösung, um zu einem für die Zukunft gesehen positiven GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 10 von 12 Ergebnis zum Vorteil und zur Zufriedenheit aller zu gelangen. Die I+R Wohnbau GmbH möge die mit Schreiben vom 14.4.2021 übermittelte Bauanzeige (Ansuchen um Abbruch des Hauses „Stutz 8“ zurückziehen und auf die Konsumation des am 23.4.2021 ausgestellten Freigabebescheids verzichten. Die I+R Wohnbau GmbH kann gegebenenfalls bei Notwendigkeit und Vorliegen eines konkreten ausgearbeiteten Vorprojektes ein neuerliches Ansuchen stellen. Die Gemeinde Klaus sieht sich seinerseits derzeit noch nicht im Stande verbindliche Antworten bezgl. Verkehrsfrage/Verkehrsanbindung und Details der Fragen der Bebauung zu geben, da die Gemeinde derzeit dabei ist ein Gemeinde-REP zu erstellen und darauf aufbauend eine Überarbeitung des Bebauungsplanes. Mit freundlichen Grüßen der Bürgermeister im Auftrag der Gemeindevertretung. Der Antrag wird mit 2:22 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Zu Top 14: Aufsichtsbeschwerde bezüglich Gemeindevertretungssitzung vom 19.05.2021 (Nichtdurchführung einer namentlichen Abstimmung zu TP11) - eingebracht nach §41 GG von Dr. Vogel Heinz und Hopfner Manfred Antrag GV Heinz Vogel: Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als Aufsichtsbehörde vom 31.5.2021, insbesondere, dass bei Entscheidungen und Verfügungen in behördlichen Angelegenheiten das Abstimmungsergebnis namentlich in der Niederschrift festzuhalten ist, zur Kenntnis. Der Antrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. Zu Top 15: Allfälliges Anfrage gem. § 38. Abs 4 GG von Heinz Vogel an Bgm. Simon Morscher: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass Gemeindevertreter DI Dominik Mähr ohne entsprechende Baubewilligung eine Sauna auf das Dach seines Hauses, Riedle 9 gebaut hat und im März 2021 um eine nachträgliche Baugenehmigung angesucht hat? 2. Ist es richtig, dass Du als Baubehörde die nachträgliche Baubewilligung ohne vorherige Beziehung des Gestaltungsbeirates erteilt hast? 3. Wurde nach Feststellung des nicht im Konsens errichteten Dachaufbaus (Schwarzbaus) Deinerseits eine Anzeige bei der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch erstattet? Die Anfragen werden in der nächsten Sitzung beantwortet. Bgm. Simon Morscher berichtet, dass die Beleuchtungskörper betreffend Umstellung auf LED nochmals vom Energieinstitut geprüft werden. GV/006/2021 vom 07.07.2021 Seite 11 von 12 Patricia Schwaiger Schriftführer GV/006/2021 vom 07.07.2021 Bgm. Simon Morscher Vorsitzender Seite 12 von 12