20211013_GVE007

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Letzte Änderung 08.01.2023, 11:37
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: klausvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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UF-SiiÜ fS ~iSS Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch -Vorarlberg Klaus, am 13. 10. 2021 ÖffentlicheNiederschrift zuröffentlichenundnichtöffentlichenSitzungderGemeindevertretung Gremium: Gemeindevertretung Sitzungsnummer: Datum: GV/007/2021 29.09.2021 Uhrzeit: 20:00Uhr Sitzungsende: Ort: Winzersaal der Gemeinde Klaus 22:05 Uhr Anwesend Herr Bgm. Simon Morscher Herr SteveAdlassnigg Frau Nicole Beck Frau Melanie Bernecker Herr Hannes Broger Herr Benjamin Dobler Frau Beate Fleisch-Halbeisen Frau ReingardHensler Herr Thomas Hensler Herr Manfred Hopfner Herr Harald Kerschbaumer Herr JosefLercher Herr Dominik Mähr Herr Heinz Österle Frau Daniela Ritter Herr Dr. HeinzVogel Frau Nicole Wohlgenannt Herr Florian Wund Herr Karl Heinz Zeiner Herr Martin Brugger Vertretung für Herrn Manfred Vith Frau Maria Lercher Frau Doris Ludescher Herr Enrico Mahl Frau IrisZaccheo Herr Issa Zacharia Vertretung für hlerrn Markus Sperger Vertretung für Frau Diana Malin Vertretung für Herrn Lukas Bücher Vertretung für Herrn Gert Wiesenegger Entschuldigt Herr Lukas Bücher Frau Diana Malin GV/007/2021 vom 29. 09. 2021 Seite l von 11 Herr Markus Sperger Herr Manfred Vith Herr Gert Wiesenegger Tagesordnung l. 2. 3. Begrüßungund Feststellung der Beschlussfähigkeit GenehmigungderTagesordnung Genehmigung der Niederschrift der 6. Gemeindevertretungssitzung 4. Berichte 5. 6. Anfragebeantwortung aus der 6. GV Sitzung zu TOP 13 und TOP 15 VergabeBaumeisterarbeiten SanierungRegenwasserkanalBereichTschütsch und Friedhof - Sofortmaßnahme 7. Übereinkommen Grundsätze der Finanzierung, Instandhaltung, Planung Bahnhof Klaus 8. 9. Bewerbung als Klima- und Energiemodellregion (KEM) mit Regie Vorderland-Feldkirch Gefahrenzonen Plan für den Klausbach - welche Häuser und Objekte sind bei einem Ausufern des Klausbachs gefährdet? - eingebracht nach § 4l Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner Weiterführung der Baumallee im Bereich des Unteren Sattelberges bis zur Einmün- 10. düngdes Dammweges - eingebracht nach § 4l Abs. 2 GG von GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 11. Grundsatzbeschluss zur Fußwegverbindung Stutz Richtung Anna Henslerstraße - eingebracht nach § 4l Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 12. Unterzeichnung der österreichischen Baumkonvention - eingebracht nach § 4l. Abs. 2 GG von GV HeinzVogel und GV Manfred Hopfner 13. GrundsatzbeschlussbezüglichGestaltungvon privaten Hauszufahrten überöffentlichen Grund/Querung von öffentlichen Grünstreifen - eingebracht nach § 4l Abs. 2 GG durch GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 14. Abstimmung überden Antrag aufAusnahme vom rechtsgültigen Bebauungsplan gemaß § 35 Abs. 2 RPG, LGBI. Nr. 39/1996 i. d. g. f. - nicht begrüntes Flachdach anstatt begrüntes Flachdach - Antragsteller Robert Josua Fröschl, Gst. Nr. 235/4, im Gemeindevorstand der Gemeinde Klaus - eingebracht nach § 4l Abs. 2 GG durch GV Harald Kerschbaumer und GV Thomas Hensler 15. Ablauf der Auftragserteilung an dieAZDigitalisierungsGmbH zur ErstellungeinerGemeinde App für die Gemeinde Klaus - Abstimmungsergebnis im Gemeindevorstand eingebracht nach § 4l Abs. 2 GG durch GV Harald Kerschbaumer und GV Thomas Hensler 16. Allfälliges Zu Top l: Begrüßungund Feststellung der Beschlussfähigkeit GV Doris Ludescher legt das Gelöbnis nach § 37 Abs. l GG ab. Zu Top 2: Genehmigungder Tagesordnung Die ausgesendete Tagesordnung wird einstimmig genehmigt. GV/007/2021vom 29.09.2021 Seite 2 von 11 Zu Top 3: Genehmigung der Niederschrift der 6. Gemeindevertretungssitzung DieNiederschrift wird mit derAnpassung, dassessich um eine ÖffentlicheSitzunghandelt sowie mit der Änderung dass Frau Patricia Schwaiger als Schriftführerin angeführt wird einstimmig genehmigt. Zu Top 4: Berichte Bgm. Simon Morscher bringt den Gemeindevertretern die Petition "Sicherstellung der freien Impfentscheidung sowieder Gleichberechtigung von Geimpften und Ungeimpften" zur Kenntnis. Weiters berichtet er über den Beschwerdeeingang vom Mag. Martin Schüssling zum ab- schlägigen Baubescheid, die negative Stellungnahme der BH und des Landes Vorarlberg zum LKW-Durchfahrtverbot, die abgeschlossene Umstellung der Steuerung in derVMS sowie den Bauantrag über eine Tank- und Waschanlage im Betriebsgebiet. Zu Top 5: Anfragebeantwortung aus der 6. GV Sitzung zu TOP 13 und TOP 15 TOP 13 Wahrnehmung der der Gemeindevertretung zustehenden oberbehördlichen Be- fugnisse in Sachen einer Anzeigepflichtigen Bausache (Ansuchen um Abbruch des Hauses Stutz8 / vorliegneder Bescheid) in Bezugauf§ 50/13desGemeindegesetzes - eingebracht nach §41 GG von Dr. Vogel Heinz und Hopfner Manfred l. Wie ist eine Aussage zu verstehen: "Die Sache sei nicht über Deinen Tisch gegangen"? Das Anfragerecht nach §38 (4) ist sachlich auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches beschränkt (siehe Erklärung). Dies ist keine sachliche Anfrage. 2. Wer hat beim Ausfüllen der "Gemeindespezifischen Unterlagen" die Frage: "Ist bezügtichdes Ortsbildes eine Prüfungdurch den Gestaltungsbeirat der Baurechtsverwaltung gewünscht?" NEIN angekreuzt? DasAnfragerecht nach §38 (4) ist sachlich aufAngelegenheiten des eigenen Wir- kungsbereiches beschränkt (siehe Erklärung). Diesist keine sachlicheAnfrage. 3. Solltest Du es nicht so angekreuzt haben, erfolgte dies in Absprache mit Dirals Baubehörde? Das Anfragerecht nach §38 (4) ist sachlich auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches beschränkt (siehe Erklärung). Dies ist keine sachliche Anfrage. 4. Wieso wurde in der für das Ortsbild bedeutsamen Sache nicht Kontakt mit dem Gestaltungsbeirat aufgenommen? Der Gestaltungsbeirat kann informiert werden, muss aber nicht. GV/007/2021 vom 29. 09. 2021 Seite 3 von 11 5. Warum fand die im Leitbild der Gemeinde Klaus formulierte Leitlinie: "Die alte Bau- Substanzsoll im Interesse desländlichen Ortsbildes erhalten werden" nicht diegebührendeBerücksichtigung Das Leitbildwurde nicht berücksichtig. 6. Aus welchem Grunde hast Du Dich als verantwortliche Baubehördenicht im Gemein- derat, dem fachlich zuständigen Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwick- lung, derGemeindevertretung beraten und eineeinsame Entscheidung getroffen, die Du nun alleine zu verantworten hast. DasAnfragerecht nach §38 (4) ist sachlich aufAngelegenheiten des eigenen Wir- kungsbereiches beschränkt (siehe Erklärung). Dies ist keine sachlicheAnfrage. 7 Wie lief das "Ermittlungsverfahren" ab. Wer hat ermittelt? Was wurde ermittelt? Wie der Abbruchbescheid hergeleitet wurde, wird in der Stellungnahme vom 05.07. 2021 an die BH beschrieben. 8. Dr. Dittrich, Leiter der Baurechtsverwaltung Vorderland kannte offensichtlich das Haus Stutz 8 nicht. Warst Du bei der Entscheidungsfindung als Baubehörde mit ihm in Kontakt? Wurdest Du von ihm rechtlich beraten? Zeigte er Dir auf, was in Hinsicht auf Ortsbildfragen zu beachten ist? Ja, ich war mit der Baurechtsverwaltung in Kontakt. DerAbbruchbescheid wurde nicht rechtswidrig erlassen. Die ist ebenfalls in der Stellungnahme vom 05. 07. 2021 beschrieben. 9. Im Freigabebescheid Abbruch vom 23. 4. 2021 heißtes aufSeite l Mitte: "Das Orts und Landschaftsbild wird durch den Abbruch nicht beeinflusst. " (gemeint wird wohl sein nicht negativ beeinflusst. Wer hat das festgestellt? Dabei handelt essich um einen Standartsatz deraufAnmerkung von Dr. HeinzVogel aber in "Die Vereinbarkeit des geplanten Bauvorhabens mit dem Orts- und Landschaftsbild wurde geprüft" geändert worden ist. 10. War Dir bewusst, dass die Baubehörde 6 Wochen Zeit für eine Entscheidungsfindung hat? Ja. 11. Weshalb wurde innerhalb von 5 Tagen (das Wochenende einberechnet) der Abbruch des Hausesfreigegeben? GV/007/2021vom 29. 09.2021 Seite 4 von 11 DassimVorarlberger Baugesetz 6 Wochen fürdie Erledigung einer Bauanzeigevorgesehen ist, bedeutet nicht, dass ein Anzeigeverfahren tatsächlich 6 Wochen dauern soll/ vielmehr handelt es sich um eine maximale Frist, innerhalb derer eine Erledigung erfolgen muss. 12. Fanden schon vor dem Einlangen der Bauanzeige (Abbruchansuchen) am 19. 4. 2021 im Gemeindeamt Klaus Vorgespräche mit dem Verkäufer bzw. mit der Käuferin dem Bauträger 1+R Schertler und Dir als zuständige Baubehörde betreffend Abbruchabsichten statt? Nein 13. Mit Mail vom 28. Juni 2021 wurdest Du von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch über den Eingang der Aufsichtsbeschwerde informiert und gebeten bis zum 14. Juli 2021 eine Stellungnahme abzugeben und den besagten Bescheid zu übermitteln. Wie ich heute erfahren habe, hast Du Deine Stellungnahme am 5. 7. 2021 der BH Feldkirch übermittelt. Weshalb gibst Du den Abbruch eines fürdas Klauser Ortsbild wichtigen Hauses binnen 5 Tagenfrei und brauchstfürdie Rechtfertigung Deiner Handlung länger als eine Woche (wobei Dir der exakte Inhalt der Aufsichtsbeschwerde schon drei Wochen lang bekannt ist) Die Stellungnahme wurde innerhalb der Frist an die BH Feldkirch gesendet. 14. Auf wessen fachlicher Expertise in der Ortsbildfrage stützt sich die im zweitletzten Absatz Deines Schreibens vom 5. 7. 2021 an die BH Feldkirch geäußerte Rechtfertigung? Auf die Beratung von der Baurechtsverwaltung. 15. Eine Expertise zu Rechtsfragen in deranhängigenSachehast Duvon RA Mag.Josef Lercher eingeholt. Was kostete diese Expertise vom 1. 7. 2021 Die Expertise von RA Mag. Josef Lercher war kostenlos. 16. Wann nach der Abbruchfreigabe vom 23. 4. 2021 hat der Gestaltungsbeirat der Ge- meinde KlausdasHausStutz 8 im Nachhinein vor Ort einer Beurteilung bezüglichder Ortsbildfrage unterzogen? Es gab mehrere Gespräche mit dem Gestaltungsbeirat. Beim Termin mit dem Gestal- tungsbeirat am IS. Mai wurde der Abbruchbescheid besprochen. 17 Gemeindesekretär Issa Zacharia schreibt mit Mail vom 20. Mai 2021 in Absprache mit dem Bürgermeister an die BH Feldkirch in SacheAbbruch Haus Stutz 8: Eine vertiefte ortsbildliche Prüfung erfolgte nicht. Überdas Haus Stutz 8 schreibt er: Das Gebäude liegt hangmäßig im Kontext zur Klauser Kirche, dem Weinberg und dem Pfarrhaus und prägt das Klauser Ortsbild. Auch ist das Haus auf vielen Fotos ein maßgebliches GV/007/2021 vom 29. 09. 2021 Seite 5 von 11 Motiv, a)Wernahmdienichtvertiefte ortsbildliche Prüfungvor? b) Wieerfolgte diese nicht vertiefte ortsbildliche Prüfung? WiederAbbruchbescheid hergeleitet wurde, wird in derStellungnahme vom 05.07. 2021 an die BH beschrieben. 18. Die im obgenannten Schreiben zum Ausdruck gebrachte Wertigkeit des KlauserOrts und Landschaftsbild des Hauses Stutz 8 steht im krassen Widerspruch zu DeinerStellungnahme betreffend Aufsichtsbeschwerde. Wie sich herausgestellt hat, wurde die von Dir unterzeichnete Stellungnahme von Dr. Dittrich dem Leiter der Baurechtsver- waltung"VOGIS unterstützt" im Nachhineinfabriziert. Wassagst du dazu? DasAnfragerecht nach §38 (4) ist sachlich aufAngelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches beschränkt (siehe Erklärung). "Was sagst du dazu?" ist keine sachliehe Anfrage. TOP 15 Allfälliges l. Entspricht es den Tatsachen, dass Gemeindevertreter DI Dominik Mähr ohne ent- sprechende Baubewilligung eine Sauna aufdas Dach seines Hauses, Riedle 9 gebaut hat und im März2021 um eine nachträgliche Baugenehmigung angesucht hat? Richtig ist, dass DI Mährauf dem Dach seines Gebäudes, Riedle 9 eine freistehende Fertigsaunaaufgestellt hat. NachAnzeigedurcheinen NachbarnundAufforderung durchdie Baubehördehatder Eigentümermit Eingabevom 18.03.2021um nachträgliche baubehördliche Bewilligung fürdie Errichtung der Fertigsauna angesucht. 2. Ist es richtig, dass Du als Baubehörde die nachträgliche Baubewilligung ohne vorherige Beziehungdes Gestaltungsbeirateserteilt hast? Der Plan wurde dem Gestaltungsbeirat nicht vorgelegt. 3. Wurde nach Feststellung desnicht im Konsens errichteten Dachaufbaus(Schwarzbaus) Deinerseits eine Anzeige bei der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch erstattet? Eine Anzeige an die BH ist nicht erfolgt. Zu Top 6: Vergabe Baumeisterarbeiten Sanierung Regenwasserkanal Bereich Tschütsch und Friedhof-Sofortmaßnahme GVHeinzVogelerläutert zudiesemTagesordnungspunkt, dassdieaufdem Planblaueingezeichnete Wasserleitung möglichst weit vom Wurzelwerk der bestehenden Linde (und der vermutlich inwenigenJahrenneuzupflanzenden Ersatzlinde) verlegt werden soll. DergeGV/007/2021vom 29.09. 2021 Seite 6 von 11 teerte Platzbelag um den Stamm soll teilweise abgetragen werden, damitder Baum nicht an Wassermangel leidet bzw. eine Bewässerung bei Trockenheit möglich ist. Antra B m. Simon Morscher: Wer der Vergabe der Baumeisterarbeiten Sanierung Regenwasserkanal im Bereich Tschütsch und Friedhof, aufGrundlagen desPrüfberichtes und derVergabeempfehlung desIngenieur- büros Wasserplan sowie der einstimmigen Empfehlung desAusschuss für Bau und InfraStruktur vom 21.09. 2021 zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. ZuTop7:ÜbereinkommenGrundsätzederFinanzierung, Instandhaltung, PlanungBahnhof Klaus GVHeinz Vogel wuscht dass im Vertragsentwurf festgehalten wird: Die Gemeinde wünscht dieZurverfügungstellung vonTrinkwasseraufbeiden Bahnsteigen. DieGemeinde Klaus kommt fürdieTrinkwasserlieferung auf. Derseit 1959 bestehende Brunnen soll ins neue Bahnhofsgebäude integriert werden. DasAufstellen von Getränkeautomaten oderAutomaten fürSüßigkeiten wird von der Gemeinde Klaus nicht gewünscht. Erweist aufdie an den BahnhöfenGötzis, Hohenems und Dornbirn aufgestellten Automaten. Bgm SimonMorschererläutert, dassbereitsindenVorverhandlungen derÖBBmitgeteilt wurde, dass der Brunnen erhalten werden soll. Antra B m. Simon Morscher: Werdem ÜbereinkommenüberGrundsätzederFinanzierungundderInstandhaltungsowie der Planungsmaßnahmen zu folgenden Infrastrukturmaßnahmen an der Haltestelle Klaus in Vorarlberg zwischen dem LandVorarlberg, der Gemeinde Klaus und ÖBB- Infrastruktur Aktiengesellschaft/FN 71396 w mit folgenden Änderungen zustimmt . bei der Beschreibung derzu planenden Bauteile muss es im Punkt 2 e. statt Abtragung des bestehenden Haltestellengebäudes lauten Abtragung der bestehenden Unterstände . dasseine Ergänzungangeführtwird, dassdasbestehende Bahnhofsgebäudeerhalten bleiben muss . dass eine Ergänzung angeführt wird, dass der Wassertrog erhalten bleibt und in die Außenanlagenintegriert wird bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GV/007/2021 vom 29. 09. 2021 Seite 7 von 11 ^l^ipc8h:BewerbungalsKlima-undEnerß'emodellregion(KEM)mitRegioVorderlandGnvHln 2J, og!!tTmJt. dass.dieGemeinde KlausMitg"^ (Klimaanpassungsregi^), ^drwu!rd!ngse5Gemeindeist^damLandesp?ogramm^en^^^1^eg" Gutenbesser zuerstseib°stzul denken"°als meL"leH\t!^mmlD 'es.selgenugdes aufvorrat kaufen-D'esseinlcht'msrn nTdeur^^^^^^^^^^^ ^re cS:!teistungen von KLAR Es wäre . 2U Antra B m. Simon Morscher: Da'nedGFee1d^rdhe ^.lm ", rl£hgr_ein sa, mlT"tden part"°Wmelnden der Regle Vorder. ^nd;SdkJ;c^als. K"m_a:und.EnergiemodellreeionimR^menode^ Klima- und Energiefonds. DerAntragwird mit22:2Stimmen mehrheitlich angenommen. !u"Ilp9;. Ge<fahrenzon_en_planfürdenKlausbach- welcheHäu^rundObjektesindbei ln em^usuferndesKlausbachs geiährdet? - Heinz Vogel und GVManfred Hopfner eingebracht nach §41 " Abs"2GG^ch"GV - -. -""- Antra GV Heinz Vo el: ?e^SrZdhZd, eLGem^de, Klauldie_Erste"ung eines Sefahrenzonenplanes mit Dart"e bei °'"°" Ausufern des Kia us'ba'cte°8e°fäh'riet'" le^lg^r. w.Th^seLundobjekteert-(sieheNiederschriftTP12~d-eVG V"Staun^^^^^^ ^in^nT.Landvora.rlber.gg. eford. beschlossene wirdv^n^ait Abstimmungstext lich ^l!^d!m^!!g^!n!timm!g ^^2w^lG ^ln^m^^^^c>^^^^ MlteJu^to21. m"DJ^Chlandu. nd^^ ^a^kle^Bachenachstarkregenzu^'ß^denHutenwerden'kÖnn^vEs S '^htlw!nn.aufdle, EigenverantwortungderBürgerhingewiesenwird^Jede^KI^'Z Falleeines Ext>:emere1gmsses'betroffen^tl u^uwcellclhue' g!r/Ln.so"wls_sen vorge- ob sein Haus im objektbezogenen Schutzmaßnahmensinnvoll sind. ^GemeindeKlausbittetdasAmtderVorarlbergerLandesregierungumbaldigeFertigstelDerAntrag wird einstimmig angenommen. s;.-.1.0.p«lo.we;terfuhrungderBaumallee imBereichdesuntere"SattelbergesbiszurE.ne"'gel"'acht nach~s41Abs:2'^^"S'V"H'.TnI, B^ zu"nd^V ^Soepsf?ear""nweBes' Antra GV Heinz Vo el: lm. Rahmen. der l<llmaanpassungsstrate8ie Blu ^!elb!szur_Einmündung des so" diesen Herbst im unteren Sattelberg die zur Beschattung des D_ammweges Geh"und"F7hrur'a:dwe- gesfortgeführtwerden.Insgesamt17SpitzahornbäumesollenvFsa''vis'desBes"t^desagewc GV/007/2021 vom 29. 09. 2021 Seite 8 von 11 ^l71werd.T.-, (s!ehe AngebotvonAlexGartenbau ." Klaus)OffeneDetailssollderBürgermeister noch klären. DerAntrag wird mit 23:1Stimme mehrheitlich angenommen. Richtun» A""° HenslerstraBe ^Ill»lhG^atzbe«!.chte"ur.. FU, aweg''erl'indung eingebrachtnach § 4l Abs.2 66durchGVHeinzVogeiundGVMa~nf^'di ^±mo.nMO;scher.berichtet. 2udiesemTagesordnungspunkt;dass"e^unTes't'r'ittenes stutz GehrechtindieseBereichbestehtundaufdiesesnichtverzichtetwird.^ ?bsTTG lG2^nnTjTln unLdJr.tt er^^^^^^^^ s. 2 GGvon GVHeinzVogel und GVManfred Hopfner Antra B m. Simon Morscher: - eingebracht nach § 4l. - -o--.. -v. , ^. ^r^dervorliegendenösterreichischenBaumkonventionzustimmt, bitteichumeinHandzeiDerAntrag wird mit9:15Stimmen mehrheitlich abgelehnt. f.unI^""rGT^t2bes-CMU-ssb!zügl;c1'sesta.ltungvon '.riuatenHauszufahrtenüberof^nt^enuGrund/Querungwn off!ntlichenGr""st^fenreingebra;ht7acah§^ ^' 2ÜGG 6V Heinz Vogel und GVManfredHopfner ~ " ' ~~"" ^ ""' Antra GV Heinz Vo el: le ^memde'<lau_S^Mitglied von KLAR (Klimaanpassungsregion). gQranm^l^fdgendes^chlossenwerden: Im Sinne dieses Proln manchen Fällen verläuft entlang desg'eteer- ^, s;ra^^T"L'n. G:Tre'fe"i, m.BesteJleraffentlichenHand'Beider'^^^^^^^^^^ ^^h^n^G!baude2ufahrten sdldieserTeilderZufahrtmöglich^schmaiu^^1^1 ^^ef:es!!g^ng(2^ Rasenzieeel)ausgeführtwerden.Dies^Nt^nenBeitraggeg^'die UberhitzungimSommerundgegenunnötigeBodenversiegelungdar.^ DerAntragwirdmit9:15Stimmen mehrheitlich abgelehnt. ^lo Lu^b^mmunguberüen Antrag Aus"ahme rechtsgültigen Bebauungs£S^, "K5HAb.s-. "piLGB;"^3ww6^ ^enTd^h.dnlh., A", !rS"!LR°.bertiTa^^^ § GGdurchTv Harald Kle^huba1 uu" ^ndle r^ermemd! Klaus. :eineebracht mer und GV Thomas Hensler auf "ach vom 4l Abs. 2 Gv.^S He.ns.llbl:i^denGemeindevertretern dieChronologiederBeschlussfassung e"t mit' dass ("esbe2ü'"ch eine . ^gKeS'ts«, ;nrlt AuWchtsbeschwTrdebeTde'rBH'F'eTdZh Bg.m:SJmon.MO;scher. ste"tklaridassam15-9-2021imGemeindevorstandkeinBeschluss gefasstwurde.DieswirdinderChronologiederBeschlussfassungfalsch"darge'std'lt'1 GV/007/2021vom 29.09.2021 Seite 9 von 11 ^^:l .UI^Tflr te'!l;n^"dle D18i*a"""""6S Erstellung Sele dG^^nbdLAhppn föLlie. G!meLnt^us;Ab. stimmun^^^^ ^. angebrachtnachS 4lAbs.2 GGdurch6VHaraldK^'chb'au^r^"^'^°n;a, ^ThomasHenslerberichtetwiefolgtzurAZDigitalisierungsGmbHbzw.zurGemeinde A2 GmbH . ur AZDigitalisierungsGmbH, AmSchlatt12, 6890Lustenau ^menbuchnummerif:N551314S BeginndatumderRechtsform:2021-02-24 G^sellsdiafter HerrZollChristian;Anteil:51, 00%;Geschäftsführer s://de-w/ikipediaorg/wiki/Christian_Zoll_(Politiker, _1993)"" ~" ^^1;eX=^£ffihr- Du AgenturGmfaHl Ma- https://gemeinde. digital/ Angebot App Gemeinde Klaus: 30. 3. 2021 JKa°h?":12'9°°'-nett°(15'48°'-brutt°)+ 34°-monat"ch"ettol408-brutto' 4896.- pro Funktionen: Wetter Veranstaltungen/Kalender (wieaufderHomepage) Aktuelles (wieaufderHomepage) pulh; : der chrlc hten_MÜ!ll<alender (wieAbfa" APP des Gemeindeverbands) Beiträge ist qualitativ schlecht l Bild zentriert, meist abgeschnitten Textwird nicht leserlich umgebrochen Anfra e 38Abs.4 GGvonGVHeinzVo elanB m.SimonMorscher: 1) April 2021 tu^hemlr und-wur_de Gemei"devorstand nicht ^OILan.schlagvoreesehene.' nichtdringliche'Ausga'bevonrundh"17^00, CIEu^lch^tem ^mnnRu^endeLG emOTdeuertretun"eBti8tund'ei""^P°siti^^^^^ vom am 7. eine im ; einer Gemeinde-App geschaffen? 2) §Jlcle.s, vo, rariberger. Gemeindegesetzes beinhaltet die Möglichkeit Vorganswei^^, d^g"ch^n°^CTdLgen--nichtTOraussehbaren^ G!mem^vorstan?sitzungTpl2vom7-APril2021haben'SreiGeme^ev^s^' der ^g^l'snT^SLg. u"dmh.trotwend^ rp Pmr^oDnri"1671ot^^ twendl8keltderAnschaffun8einer"-s;ml e1^ 31 ^^n%Tj^r;r^Aro 4) mA^gabe derGem:mde zukommen lassen? (TP zu 18. teei-holt?<^ Klaus einem start UP Unternehmen finanzielle Starthilfe Gemeindevorstandssit2ungI vom'To. "Feabr^r'c202dl)" 5) BistDumitdembesagtenJungunternehmer bekannt/befreundet? GV/007/2021vom 29.09.2021 Seite 10 von 11 Die Fragen werden spätestens bis zur nächsten Sitzung beantwortet. Der Antrag von GV Karlheinz Zeiner auf namentliche Abstimmung erhält die laut Gemeindegesetz erforderliche Mehrheit. Antra GV Thomas Hensler: Die Gemeindevertretung beschließt, den Vertrag zur Entwicklung einer Gemeinde App durch die AZ DigitalisierungsGmbH rückabzuwickeln. mehrheitlich abgelehnt Ja 9 Nein 15 Abstimmung Bgm. Simon Morscher Nein SteveAdlassnigg Nein Nicole Beck Melanie Bernecker Nein Nein Hannes Broger Benjamin Dobler Nein Nein Beate Fleisch-Halbeisen Nein Reingard Hensler Ja Ja Ja Ja Thomas Hensler Manfred Hopfner Harald Kerschbaumer Josef Lercher DominikMähr Heinz Osterle Daniela Ritter Nein Nein Nein Nein Dr. Heinz Vogel Nicole Wohlgenannt Ja Ja Florian Wund Karl Heinz Zeiner Nein Ja Ja Martin Brugger Maria Lercher Nein Doris Ludescher Enrico Mahl Iris Zaccheo Ja Nein Nein Zu Top 16: Allfälliges Keine Wortmeldung ^'^ Iss i Sehr führer ^ ^ Bgm. S" on Morscher V itzender ^. /^ GV/007/2021 vom 29. 09. 2021 Seite 11 von 11