20220609_GVE011

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Letzte Änderung 08.01.2023, 11:37
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: klausvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße 15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch – Vorarlberg Klaus, am 09.06.2022 Öffentliche Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gremium: Sitzungsnummer: Datum: Uhrzeit: Sitzungsende: Ort: Gemeindevertretung GV/11/2022/06/01 01.06.2022 20:00 Uhr 23:03 Uhr Winzersaal der Gemeinde Klaus Anwesend Herr Bgm. Simon Morscher Herr Steve Adlassnigg Frau Melanie Bernecker Herr Hannes Broger Herr Martin Brugger Herr Benjamin Dobler Frau Beate Fleisch-Halbeisen Herr Thomas Hensler Herr Manfred Hopfner Herr Josef Lercher Herr Heinz Österle Frau Daniela Ritter Herr Markus Sperger Herr Dr. Heinz Vogel Herr Gert Wiesenegger Frau Nicole Wohlgenannt Herr Florian Wund Herr Karl Heinz Zeiner Herr Stefan Gut Vertretung für Frau Reingard Hensler Frau Doris Ludescher Vertretung für Frau Diana Malin Herr Enrico Mahl Vertretung für Herrn Dominik Mähr Frau Judith Schachinger-Nachbaur Vertretung für Herrn Harald Kerschbaumer Frau Iris Zaccheo Vertretung für Frau Nicole Beck Herr Issa Zacharia Entschuldigt Frau Nicole Beck Herr Hans Jürgen Bischoff Frau Reingard Hensler GV/11/2022/06/01 Seite 1 von 12 Herr Harald Kerschbaumer Herr Dominik Mähr Frau Diana Malin Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Berichte 4. Genehmigung der Niederschrift der 10. öffentlichen GV-Sitzung 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus Gst. Nr. 414/2; 414/3; 415/1; 1709 je KG Klaus - Beschlussfassung 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus Gst. Nr. 2081 KG Klaus Bregenzerweg - Planauflage 7. Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofes in der Sache Mag. Martin Schüssling 8. Anschaffung Gemeinde App - Beschlussfassung 9. Gebühren für Schülerbetreuung/Kindergarten/Kinderbetreuung vom 1.9.2022 bis 31.8.2023 10. Erstellung eines jährlichen Versiegelungs- / Entsiegelungsbilanz der Gemeinde Klaus im Rahmen der Klimaanpassungsprogramms (KLAR) eingebracht nach § 41 Abs, 2 GG von GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 11. Raumplanerische Beratung vom 02.03.2020 (Gemeindegebiet Klaus / revitalisierter Klausbachbereich / Höhe Reitplatz / Fa Werkzeugbau Lercher) durch das Fachbüro Falch - fehlende Klarheit über Auftraggeber und Abrechnung / Bezug Gemeindevertretung vom 30/03/2022 TP 13 und TP 14 eingebracht nach § 41 Abs 2 GG von GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner 12. Bauvorhaben auf Gst.-Nr. 770/3 in Klaus, Errichtung einer Stützmauer und Aufschüttung im Gebiet mit FF-Widmung - Stellungnahme der BH Feldkirch eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Manfred Hopfner und GV Heinz Vogel 13. Information der Gemeindevertretung über den aktuellen Planungsstand "Neubauprojekt der Firma I + R Schertler auf GP 392/GP 1773 und 400/1 (Stutz 8) in Bezug auf die Sitzung des Raumplanungs- und Gemeindeentwicklungsausschusses vom 9. Mai 2022. (insbesondere allfälliger Ausnahmegenehmigungen vom Bebauungsplan / Verkehrssituation / Parkplätze und andere) 14. Allfälliges Zu Top 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit mit 23 Mandataren fest. Zu Top 2: Genehmigung der Tagesordnung Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Tagesordnung zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. GV/11/2022/06/01 Seite 2 von 12 Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt. Zu Top 3: Berichte  REP - Problem mit der Zustellung der Fragebögen - Verlängerung der Frist 6.6.2022  Spielraumkonzept werden aktuell Angebote eingeholt und wird auf der Tagesordnung der nächsten Gemeindevorstandssitzung sein - Es wird eine Steuerungsgruppe geben, welche sich aus politischen MandatarInnen + Verwaltung + interessierte BürgerInnen zusammenstellt - Maximale Personenanzahl der Steuerungsgruppe 15 Personen - Interessierte Personen aus eurer Fraktion bitte direkt bei Daniela Ritter melden.  Krankenpflegeverein ist in Weiler eingezogen und gut angekommen  Sozialzentrum sind aktuell 15 Betten frei - Problem ist das Personal - es wird aktuell keine Person gefunden  Erich Gruber, Geschäftsführer vom Sozialzentrum hat gekündigt und ist mit 31.12.2022 nicht mehr verfügbar.  Holzfassade aufgrund der aktuellen Preislage und Marktsituation verschoben - nur 1 Angebot wurde abgegeben. Keine fixe Preiszusage.  Projekt Tschütsch - Es wurde ein ablehnender Bescheid ausgestellt.  Bucherers Haus wurde am 15. April von Sachverständiger Giesinger Daniel begutachten - es liegt mir noch kein Bericht vor.  Adler bis heute noch kein Pächter - Die 6 Monate sind mit Ende Juni vorbei.  Aktuell Stand bezüglich ukrainische Flüchtlinge - In Klaus sind 32 Flüchtlinge untergebracht. Kinder sind im Kindergarten sowie auch in der Schule - Erwachsene nehmen Deutschunterricht.  Morgen findet der Vortrag zum Thema "Outdoor Erste Hilfe Vortrag - Wie kann man gefährliche Situationen bei Outdoor-Aktivitäten vermeiden?" um 19:00 in der Mittelschule Klaus statt - wer noch Interesse hat kann sich bei Doris Ludescher anmelden – Dank an Doris für die Organisation. Zu Top 4: Genehmigung der Niederschrift der 10. öffentlichen GV-Sitzung Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der vorliegenden Niederschrift der 10. GV Sitzung, mit nachstehenden Ergänzungen die lauten: TOP 16 “Bezüglich des eingereichten Projektes auf Gp. 818/7 weist Manfred Hopfner darauf hin, dass das eingereichte Projekt bezüglich der Bauhöhe nicht dem geltenden Bebauungsplan entspräche“ – die Änderung wird einstimmig genehmigt TOP 17 „Manfred Hopfner informiert darüber, dass zum Zeitpunkt der Errichtung der Mauer kein Baubewilligung vorgelegen wäre“ – die Änderung wird einstimmig genehmigt zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Das Protokoll wird mit den bewilligten Änderungen einstimmig genehmigt. GV/11/2022/06/01 Seite 3 von 12 Zu Top 5: Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus Gst. Nr. 414/2; 414/3; 415/1; 1709 je KG Klaus - Beschlussfassung Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Änderung (gem. §21 RPG) des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus der Teilfläche der Grundstücke 414/2, 414/3, 415/1 und 1709 gemäß dem Plan mit der Plan-ZI: kl031.2-2/2022 von Salzmann Raumplanung Architektur vom 25.01.2022 und dem vorliegenden Erläuterungsbericht zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Die vorliegenden Stellungnahmen wurden der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 6: Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus Gst. Nr. 2081 KG Klaus - Bregenzerweg - Planauflage Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Auflage (gem. §21 RPG) des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus des Grundstücks Nr. 2081 gemäß dem Plan mit der Plan-ZI: kl031.2-1/2022 von Salzmann Raumplanung Architektur und dem vorliegenden Erläuterungsbericht zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 7: Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofes in der Sache Mag. Martin Schüssling GV Josef Lercher erläutert den Gemeindevertretern das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofes in der Sache Martin Schüssling. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Zu Top 8: Anschaffung Gemeinde App - Beschlussfassung GV Thomas Hensler erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt wie folgt: 45 von 96 Gemeinden verwenden GEM2GO PRO (47%), 7 von 96 Gemeinden verwenden GEM2GO mGov (7%), Dornbirn und Feldkirch verwenden „Schau auf ...“; Alle Gemeinden sind in der Abfall-App des Vorarlberger Gemeindeverbands, Klaus verwendet GemeindePlus keine andere Gemeinde hat eine eigens entwickelte App. Alternative Anbieter wären - www.gemeinde24.at; gemeindeapp.at; www.daheim-app.at 240 Gemeinden; www.adkomm.de; www.gem2go.at; smart-village.app; Vergleichsangebote wären kein Problem; Preis: GEM2GO kostet einen Bruchteil, Daheim-App ab 100.- pro Monat (z.B. Mödling (>20.000 EW) 150.- pro Monat) Firmeninformation über die GemeindePlus – AZ Digitalisierungs GmbH: GV/11/2022/06/01 Seite 4 von 12 https://gemeinde-plus.com; Firmensitz Dr. Adolf Zoll, Am Schlatt 12, Lustenau = Elternhaus von Christian Zoll (CEO, 51%) und Simon Auer (CTO, 49%), Mariahilferstraße 74a/15 https://www.du.digital; FN 551314 g am 24.2.2021; 25.2.2021 Präsentation Klaus; 6.5.2021 Rechnung R-000001 7.740.- (brutto); 26.8.2021 Rechnung R-000002 9.372.- (brutto); Parlamentarische Anfrage vom 25.10.2021: Förderungsprogramm "Gründung im ländlichen Bereich“ 43.428.-; COVID-19-Investitionsprämie 11.054, 40 Parlamentarische Anfrage: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08262/index.shtml https://www.derstandard.at/story/2000130622849/gruene-vermuten-starthilfe-fuer-jvpfreund-des-buergermeisters-von-klaus GV Thomas Hensler erläutert das Schreiben der BH und weist darauf hin, dass im Schreiben der BH steht, dass: „die außerplanmäßige Mittelverwendung unter einem eigenen TOP zur Beschlussfassung vorzulegen ist, außerplanmäßige Mittelverwendung nur bei unvorhergesehenen bzw. notwendigen (unaufschiebbaren) Auszahlungen vorgesehen ist ((§ 76 Abs. 5 GG) und dass im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (§ 3 GG) die Vergabe von Aufträgen in nachvollziehbarer Form gemäß den Bestimmungen des BVergG 2018 und nach den Grundsätzen des fairen und lauteren Wettbewerbes durchzuführen ist. (Auch bei der Durchführung einer Direktvergabe ist die ordnungsgemäße Prüfung der Preisangemessenheit zu gewährleisten (idealerweise durch Vergleichsangebote)) GV Karlheinz Zeiner teilt mit: Wir haben damals im Vorstand deutlich gemacht, dass es weitaus günstigere (und von vielen Gemeinden) genutzte Alternativen dazu gibt, sich eigens eine Applikation neu programmieren zu lassen. Es ist absurd, zu glauben, die jetzt verwendete Gemeinde-App hätte auch nur irgendeinen Mehrwert gegenüber dem, was hunderte bis tausende andere Gemeinden verwenden. Im Gegenteil, bei der Qualität, den Features und der laufende Weiterentwicklung wird der Anbieter (mit uns als immer noch einzigem Kunden) mit den „Großen“ am Markt nie mithalten können. Das Argument des Bürgermeisters, die anderen Anbieter würden immer auch die Webseiten der Kunden entwickeln und pflegen, und das sei in Klaus eben nicht der Fall, hat keinen sachlichen Hintergrund. Jeder durchschnittliche Programmierer kann sich mit einem einmaligen Aufwand von wenigen Stunden von einer Webseite automatisiert Inhalte holen und weiter verarbeiten. Antrag GV Heinz Vogel: Der Tagesordnungspunkt soll zur Abklärung von offenen Punkten vertagt werden: Der Antrag wird mit 2:21 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. GV Heinz Vogel stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung. Dieser Antrag wird durch die Stimmen der Fraktionen Klaus Blüht, Lebenswertes Klaus Grüne, Sozialdemokraten und Parteifreie, Neos Klaus gem. § 44 Abs. 3 GG angenommen. GV/11/2022/06/01 Seite 5 von 12 Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Bedeckung für das Kontos 1/0160-07000 Elektronische Datenverarbeitung/aktivierungsfähige Rechte für das GemeindeApp Klaus (Jahr 2021) in der Höhe von 15.000€ zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 10 Enthaltung 0 Befangen 0 Abstimmung Bgm. Simon Morscher Steve Adlassnigg Melanie Bernecker Hannes Broger Martin Brugger Benjamin Dobler Beate Fleisch-Halbeisen Thomas Hensler Manfred Hopfner Josef Lercher Heinz Österle Daniela Ritter Markus Sperger Dr. Heinz Vogel Gert Wiesenegger Nicole Wohlgenannt Florian Wund Karl Heinz Zeiner Stefan Gut Doris Ludescher Enrico Mahl Judith Schachinger-Nachbaur Iris Zaccheo Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nein Nein Nein Nein Ja Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer der Vergabe der Erstellung eines Gemeinde APPs durch die Firma Gemeinde Digitale zum Preis von 12.900 € Erstellungskosten + monatlich 340 € zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 10 Enthaltung 0 Befangen 0 Abstimmung Bgm. Simon Morscher Steve Adlassnigg Melanie Bernecker Hannes Broger Martin Brugger GV/11/2022/06/01 Ja Ja Ja Ja Nein Seite 6 von 12 Benjamin Dobler Beate Fleisch-Halbeisen Thomas Hensler Manfred Hopfner Josef Lercher Heinz Österle Daniela Ritter Markus Sperger Dr. Heinz Vogel Gert Wiesenegger Nicole Wohlgenannt Florian Wund Karl Heinz Zeiner Stefan Gut Doris Ludescher Enrico Mahl Judith Schachinger-Nachbaur Iris Zaccheo Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nein Nein Nein Nein Ja Zu Top 9: Gebühren für Schülerbetreuung/Kindergarten/Kinderbetreuung vom 1.9.2022 bis 31.8.2023 Antrag Bgm. Simon Morscher: Wer den vorliegenden Gebühren der Schülerbetreuung/Kindergarten/Kleinkinderbetreuung von 1.9.2022 - 31.8.2023 zustimmt, bitte ich um Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 10: Erstellung eines jährlichen Versiegelungs- / Entsiegelungsbilanz der Gemeinde Klaus im Rahmen der Klimaanpassungsprogramms (KLAR) eingebracht nach § 41 Abs, 2 GG von GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner Antrag GV Heinz Vogel: Einerseits bewirkt Versiegelung von Flächen eine Aufheizung an Hitzetagen. Andererseits ergeben sich negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Außerdem werden der Natur (Pflanzen und Tieren) Flächen entzogen. In vorausgegangenen Jahrzenten wurden auch in Klaus bisweilen zu großflächig insbesondere Verkehrsflächen versiegelt. Durch die Erstellung einer jährlichen Versiegelungs- und Entsiegelungsbilanz der Gemeinde Klaus (Gemeindegrund und Grund in öffentlicher Hand) soll das Bewusstsein der Entscheidungsträger geschärft werden. Der Antrag wird mit 19:4 Stimmen mehrheitlich angenommen. Zu Top 11: Raumplanerische Beratung vom 02.03.2020 (Gemeindegebiet Klaus / revitalisierter Klausbachbereich / Höhe Reitplatz / Fa Werkzeugbau Lercher) durch das Fachbüro GV/11/2022/06/01 Seite 7 von 12 Falch - fehlende Klarheit über Auftraggeber und Abrechnung / Bezug Gemeindevertretung vom 30/03/2022 TP 13 und TP 14 eingebracht nach § 41 Abs 2 GG von GV Heinz Vogel und GV Manfred Hopfner GV Heinz Vogel setzt die Gemeindevertretung über die Antworten des Bürgermeisters auf 7 Fragen welche bei der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 30.3.2022 unter dem Tagesordnungspunkt „Versuch der Firma Lercher Werkzeugbau mit Hilfe des Landeshauptmannes eine Planungsleiche zu reanimieren“ von ihm gestellt wurden in Kenntnis und verliest die gestellten Fragen und die Antworten vollinhaltlich. Er stellt den zeitlichen Ablauf der Vorgänge zwischen dem Jahr 2018 und 2022 in dieser Sache dar. Anfrage gem § 38 Abs. 4 GG von Heinz Vogel an Bgm. Simon Morscher: Im Rahmen der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 30.3.2022 wurdest Du gebeten, mit den für die Gemeinde tätigen Planern Gespräche aufzunehmen und das Thema „Unvereinbarkeit“ anzusprechen. Am 22. April 2022 kontaktierte die Gemeinde Klaus nochmals das Büro DI Falch aus Landeck bezüglich einer raumplanerischen Beratung im Jahr 2020 im Bereich der Firma Lercher Werkzeugbau / renaturierter Klausbach mit der Frage „Wer Auftraggeber war – und an wen die Honorarnote erging“ - am 28.3.2022 erste Nachfrage der Gemeinde – Bis heute Schweigen im Tiroler Walde! (es liegt nichts Schriftliches auf der Gemeinde vor) und vom Bürgermeister gab es in der Vorbereitung zur heutigen Gemeindevertretungssitzung ebenfalls keine klare Antwort. Deshalb die formelle Anfrage: Hattest du zwischenzeitlich persönlich (immerhin sind zwei Monate seit der letzten Gemeindevertretungssitzung vergangen) diesbezüglich mit DI Falch Kontakt aufgenommen, wenn ja in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Bitte um diesbezügliche Information, wenn möglich in der heutigen Sitzung um Klarheit zu schaffen und die Sache abschließen zu können. Anfragebeantwortung durch Bgm. Simon Morscher: Nein ich hatte in diesem Zusammenhang keinen weiteren Kontakt mit dem Planungsbüro Falch. Zu Top 12: Bauvorhaben auf Gst.-Nr. 770/3 in Klaus, Errichtung einer Stützmauer und Aufschüttung im Gebiet mit FF-Widmung - Stellungnahme der BH Feldkirch eingebracht nach § 41 Abs. 2 GG durch GV Manfred Hopfner und GV Heinz Vogel GV Manfred Hopfner berichtet nochmals über die errichtete Stützmauer am Tschütsch und es werden Aufnahmen vom Urzustand und dem Endzustand gezeigt. GV Hopfner berichtet, dass Zusatzflächen durch Aufschüttungen entstanden seien. GV Heinz Vogel informiert die Gemeindevertretung über den Kommentar zu § 22 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes und weist darauf hin, dass in Anwendung des Begriffs „Kleinräumigkeit“ das Bauvorhaben für welches eine Ausnahmegenehmigung begehrt wird in dreidimensionaler und nicht bloß in Hinblick auf das Ausmaß der zu bebauenden Fläche zu beurteilen wäre. Gemeindevertreter Heinz Vogel stellt gemäß § 38 Abs. 4 GG an Gemeindevorstandsmitglied Dr. DI Karlheinz Zeiner zu TP 1 der Gemeindevorstandssitzung vom 19.4.2022 lautend „AnsuGV/11/2022/06/01 Seite 8 von 12 chen gemäß § 22 Absatz 2 Raumplanungsgesetz (Kleinräumigkeit) – Bebauung der Liegenschaft 770/3 folgende Anfragen: 1. Lag dem Gemeindevorstand ein geotechnisches / bodenmechanisches Gutachten bezüglich angeblicher Hangrutschgefahr vor? 2. Lag dem Gemeindevorstand ein raumplanerisches Gutachten von den die Gemeinde Klaus beratenden Fachleuten wie DI Geli Salzmann, Dornbirn; DI Andreas Falch, Landeck oder dem Amtssachverständigen DI Felix Horn vom Amt der Vorarlberger Landesregierung oder einer anderen Fachstelle vor? 3. Lag dem Gemeindevorstand eine Stellungnahme des Gemeindeausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vor? 4. Lag dem Gemeindevorstand eine Stellungnahme der BH Feldkirch zu Fragen des Naturschutzes und Landschaftsschutzes vor ?(kostenlose Beratung der Gemeinden in Umweltfragen / auch in Bezug auf § 2 RPG Abs. 2b und Abs. 3c) 5. Lag dem Gemeindevorstand eine Stellungnahme des Gemeindeausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit, Energie und Mobilität vor? 6. Lag eine Stellungnahme des bestellten Gestaltungsbeirates der Gemeinde Klaus vor? 7. Lag dem Gemeindevorstand ein detaillierter Plan der laut Schreiben der BH Feldkirch vom 6.5.2022 36 Meter weit in die Freifläche ragenden Stützmauer und am Knick 7 Meter Höhe messenden Stützmauer vor? 8. Wurde vom Gemeindevorstand im Detail geprüft ob die Gewährung einer Ausnahmebewilligung gemäß Ansuchen vom 26.03.2021 den im § 2 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes aufgelisteten Zielen nicht entgegensteht? 9. Wurde vom Gemeindevorstand überprüft, ob das geplante Vorhaben dem Teilbebauungsplan „Vorderer Tschütsch“ entspricht? Einleitend erläutert GV Karlheinz Zeiner wie folgt: Meine damalige schriftliche Vorbereitung auf die Sitzung hat enthalten:  den Wortlaut des § 22 des Raumplanungsgesetzes, das ist der Paragraph zu den Ausnahmebewilligungen  ein VOGIS-Luftbild des Gebietes aus dem Jahre 2001 mit einigen Werten der Geländehöhe, auf diesem Bild ist das Haus im Norden noch dicht mit Bäumen umgeben, die südliche Seite ist bereits bis zu einer schon damals existierenden Stützmauer eingeebnet und Rasenfläche  ein VOGIS-Luftbild des Gebietes aus dem Jahre 2015, da ist jetzt der überwiegende Teil des Grundstückes mit Rasen oder Wiese umgeben  ein Bild der Flächenwidmung mit den Widmungen BW und FF  eine VOGIS Darstellung des Geländeverlaufs in der FF (Höhenprofil) Ich bin mit der Absicht auf die Sitzung, dem Antrag nicht zuzustimmen, weil ich meine, dass Rahmenbedingungen für alle gelten und halt einzuhalten sind. Wir haben den TOP dann vertagt und einen Lokalaugenschein vereinbart. Beim Lokalaugenschein hatten wir den Eindruck, dass  es gut wäre, die bestehende Stützmauer zu überprüfen und in einen sicheren Zustand zu bringen, es war auch von Gefahr in Verzug die Rede  die Erweiterung in die FF hinein im Vergleich zum Bestand akzeptabel wäre. Ich habe vorgestern das fertige Bauwerk nochmals besichtigt, um zu sehen, ob meine damalige Einschätzung richtig war. Die Höhe des neu errichteten Teils im Osten hat mich schon ein GV/11/2022/06/01 Seite 9 von 12 wenig überrascht und ich habe mir das auch damit erklärt, dass man jetzt bis zum Grund der Mauer sieht, während damals hohes Buschwerk die Sicht behindert hat. Es ist mir wichtig, festzuhalten, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren gehandelt hat. Als Mitglied des Vorstandes war ich mit dem Ansuchen um eine Ausnahmegenehmigung laut § 22 des RPG konfrontiert. Die zweite Sache ist dann das Ansuchen um eine Baugenehmigung und da sehe ich die Verantwortung für die Einhaltungen aller Bestimmungen (Abstände, Höhen, Bebauungsplan) natürlich bei der Baurechtsbehörde. Anfragebeantwortung durch GV Karlheinz Zeiner: Frage 1: Nein Frage 2: Nein Frage 3: Nein Frage 4: Nein Frage 5: Nein Frage 6: Nein Frage 7: Nein Frage 8: Ja Frage 9: Nein Anfrage gemäß § 38 Abs. 4 GG von GV Heinz Vogel an Bgm. Simon Morscher: In behördlichen Verfahren ist das Abstimmungsergebnis namentlich festzuhalten. Aus der Niederschrift der Gemeindevorstandssitzung vom 19.4.2021 ist zwar zu entnehmen, wer zur Sitzung eingeladen wurde, aber nicht wer teilgenommen hatte bzw. ob der Gemeindevorstand vollzählig teilnahm. 1. Haben alle Gemeindevorstandsmitglieder teilgenommen? 2. Wer hat an der Abstimmung zum TP 1 teilgenommen? Anfragebeantwortung durch Bgm. Simon Morscher: Frage 1: Der vollständige Gemeindevorstand. Frage 2: Der vollständige Gemeindevorstand. Zu Top 13: Information der Gemeindevertretung über den aktuellen Planungsstand "Neubauprojekt der Firma I + R Schertler auf GP 392/GP 1773 und 400/1 (Stutz 8) in Bezug auf die Sitzung des Raumplanungs- und Gemeindeentwicklungsausschusses vom 9. Mai 2022. (insbesondere allfälliger Ausnahmegenehmigungen vom Bebauungsplan / Verkehrssituation / Parkplätze und andere) GV Martin Brugger bemängelt, dass er keine ausreichenden Pläne zum Projekt bekommen habe. Anfrage nach § 38 Abs. 4 GG von GV Martin Brugger an Bgm. Simon Morscher: Bei der Verbauung der Flächen am Stutz handelt es um ein Projekt mit herausfordernden Rahmenbedingungen. Da ist zum einen die Situation mit dem Haus, das über Jahrzehnte geGV/11/2022/06/01 Seite 10 von 12 meinsam mit dem Rebgarten, dem Gasthaus Adler und der Kirche das Bild der Gemeinde geprägt hat und für das man viel zu schnell einem Ansuchen um eine Abbruchgenehmigung stattgegeben hat. Ein ebenso großes und fast unlösbares Problem ist die Verkehrssituation, die durch eine steile und schmale Zufahrt gegeben ist, die noch dazu als Sackgasse ausgewiesen ist. Das sind Rahmenbedingungen, die eine besonders sorgfältige, gewissenhafte und transparente Planung und Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat erfordert. Und es wird auch nicht ohne ein Gutachten zur Verkehrs- und Parkplatzsituation gehen. Es wäre schön, wenn für mehr als 10 Wohnungen ein Besucherparkplatz reichen würde, aber dieser Paradigmenwechsel in der Mobilität hat noch nicht stattgefunden. Das wird so nicht funktionieren. Deshalb stellen wir folgende Fragen zum Projekt: 1. Wann wurden die Planunterlagen zum Projekt Stutz 8 von I+R Schertler zum ersten Mal der Gemeinde vorgelegt? 2. Wann hat sich der Gestaltungsbeirat das erste Mal mit diesem Projekt befasst und wer von den Mitgliedern war anwesend? 3. Wie oft und wann hat sich der Gestaltungsbeirat mit diesem Projekt befasst. Wer war jeweils anwesend? 4. Wann hat es einen Wechsel in der Besetzung des Gestaltungsbeirates gegeben? Wie wurde das neue Mitglied bestellt? 5. Wer hat die Vorgabe ausgegeben, dass das neue Projekt “am Stutz 8” ein Satteldach haben muss / sollte? 6. Von welcher Richtung ist die Zu- und Abfahrt geplant bzw rein technisch möglich? Die Anfragen werden bis zur nächsten Sitzung beantwortet. Anfrage nach § 38 Abs. 4 GG von GV Thomas Hensler an Bgm. Simon Morscher: 1. Wer stellt dem Gestaltungsbeirat die Unterlagen für die Stellungnahme zur Verfügung (gesamter Bauakt, Pläne, …) und wer entscheidet, welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden? 2. Wie erfolgt die Ausarbeitung der Stellungnahme des Gestaltungsbeirats (in Sitzungen) und wie erfolgt die Vergütung der Mitglieder? Wie oft finden Sitzungen statt? Wer lädt zu den Sitzungen ein? Wer ist jeweils anwesend? 3. Wie erfolgt die Kommunikation der Stellungnahme des Gestaltungsbeirats? Zum Bauwerber, zum Bauamt, zu den politischen Gremien (Bauausschuss, Raumplanungsausschuss, Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, …)? Die Anfragen werden bis zur nächsten Sitzung beantwortet. GV/11/2022/06/01 Seite 11 von 12 Zu Top 14: Allfälliges Keine Wortmeldungen Issa Zacharia Schriftführer GV/11/2022/06/01 Bgm. Simon Morscher Vorsitzender Seite 12 von 12