20210714_GVE005

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 08.01.2023, 11:37
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: klausvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße 15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch- Vorarlberg wS"^»se Klaus, am 14. 07. 2021 Niederschrift zuröffentlichenSitzungder Gemeindevertretung Gremium: Gemeindevertretung Sitzungsnummer: GV/005/2021 19.05. 2021 Datum: Uhrzeit: Sitzungsende: Ort: 20:00 Uhr 23:09 Uhr Winzersaal der Gemeinde Klaus Anwesend Herr Bgm. Simon Morscher Herr Steve Adlassnigg Frau Nicole Beck Frau Melanie Bernecker Herr Hannes Broger Herr Benjamin Dobler Frau Beate Fleisch-Halbeisen Frau Reingard Hensler Herr Thomas Hensler Herr Manfred Hopfner Herr Harald Kerschbaumer Herr Josef Lercher Herr Dominik Mähr Frau Diana Malin Herr Heinz Österle Frau Daniela Ritter Herr Markus Sperger Herr Dr. Heinz Vogel Herr Gert Wiesenegger Herr Florian Wund Herr Karl Heinz Zeiner Herr Martin Brugger Frau Irmgard Mayerhofer Vertretung für Herrn Manfred Vith Frau Iris Zaccheo Vertretung für Herrn Lukas Bücher Vertretung für Frau Nicole Wohlgenannt Entschuldigt Herr Lukas Bücher Herr Manfred Vith Frau NicoleWohlgenannt GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite l von 16 Tagesordnung ÖffentlicherTeil l. Begrüßungund Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigungder Tagesordnung 3. Genehmigungder Niederschrift der 4. GV-Sitzungvom 10.03.2021 4. Genehmigung der Niederschrift des Umlaufbeschtusses vom 07. 05. 2021 5. Berichte 6. Einführung SessionNet - Gremieninfoportal 7. Bericht Lärmschutzmaßnahmenan der A14 8. 9. 10. Umstellung Papiermülltonnen Bericht des Prüfungsausschussesvom 08.03.2021 Resolution zum Volksabstimmungsverfahren 11. Ausnahmengemäߧ35 RPG, Gst.-Nr. 2255/3, KG92111, Im Plattner, 6833 Klaus- Antragsteller Gert Wiesenegger Vorlage: BM/004/2021 12. Ausnahmen vom Teilbebauungsplan "VordererTschütsch"der Gemeinde Klaus gem. §35 RPG, Gst. -Nr. 703/6, KG92111, 6833 Klaus, Antragsteller Martin Schüssling Vorlage: BM/003/2021 13. 14. Vereinbarungzwischen den Schulsprengelgemeinden der Mittelschule Klaus-WeilerFraxern (Sanierungsarbeiten) Vergabe der Steuerung Mittelschule Klaus-Weiler-Fraxern 15. Umgang mit Vandalismus/insbesondereSchmierereienan Bauwerken und Infrastruk- 16. tureinrichtungen in Hinblick auf ein gepflegtes Ortsbild - eingebracht gemäߧ 4l Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz, Hopfner Manfred und Malin Diana Nachpflanzen / Ersatz von Bäumen der Gemeinde bzw. von Bäumen, die von der Gemeinde gepflanzt wurden im Sinne des Klimaschutzes und des Ortsbildes - eingebracht gemäß §41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz, hlopfner Manfred und Malin Diana 17. Rückwirkende Abrechnung von Kanalgebühren in Bezug auf Schreiben der Gemeindeaufsichtund der Gebarungskontrolle am Amt der Vorarlberger Landesregierung- eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetzvon Dr. Vogel Heinz, Manfred Hopfner und Malin Diana 18. 19. Geplantes Hochregallager der Firmengruppe Längleauf Klauser Betriebsgebiet- eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetzvon Dr. Vogel Heinz und Malin Diana LKW - Fahrverbot (Durchzugsverkehr) auf der Walgaustraße (L50) - eingebracht gemäß §41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz und Malin Diana 20. Fehlinformationen in der Amtlichen Mitteilung "Klausinformiert" / März 2021- einge21. 22. bracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetzvon Dr. Vogel hleinz und Malin Diana Abbruchbescheid/Abbruchgenehmigung (Haus/Stutz Nr. 8) durch den Bürgermeister in hlinblick auf die Gemeindeentwicklung - eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz und Hopfner Manfred; Grundsatzbeschluss- LeistbaresWohnen - eingebrachtgemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Diana Malin, hlopfner Manfred und Dr. Vogel Heinz 23. Allfälliges GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 2 von 16 ÖffentlicherTeil Zu Top l: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßtdie Anwesenden. Mit Beginn der Sitzung ist die Beschlussfähigkeit mit 24 Mandataren gegeben. Alle anwesenden Mandatare sind angelobt. Zu Top 2: Genehmigung der Tagesordnung Die ausgesendeteTagesordnungwird einstimmiggenehmigt. Zu Top 3: Genehmigung der Niederschrift der 4. GV-Sitzung vom 10. 03. 2021 Antra B m. Simon Morscher: DerTOP 2 wird ergänztdurch "wirdvom Bürgermeisterabgesetzt" Beim TOP 16 wird ergänzt:"Somitwird die Auskunftvom BürgermeisterWerner Müller in der Gemeindevertretungssitzungvom 24.4.2019 bestätigt" Wer der Niederschrift der 4. Sitzung vom 10. 03. 2021 zustimmt bitte ich um ein Handzeichen. Die Niederschrift wird mit den angeführten Änderungen einstimmig genehmigt. Zu Top 4: Genehmigungder Niederschriftdes Umlaufbeschlusses vom 07.05.2021 GV HeinzVogelteilt mit, dassdas angeführteAbstimmungsergebnis nicht stimmen könne, da er an der Abstimmung gar nicht teilgenommen habe und auch niemand als Ersatz teilgenommen habe. Außerdem habe er sein Votum auch nicht vorab dem Vorsitzenden mitgeteilt. Antra B m. Simon Morscher: Wer der Niederschriftdes Umlaufbeschlusses vom 07.05. 2021 zustimmt bitte ich um ein Handzeichen. Die Niederschriftwird mehrheitlich mit 23:1Stimmen genehmigt. Zu Top 5: Berichte GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 3 von 16 10. 03. 2021 4. Sitzung der Gemeindevertretung mit folgender Tagesordnung: l. Begrüßungund Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Berichte 4. Anfragebeantwortung aus der 3. Sitzung vom 20. 01. 2021 - TP 07 5. ES-Beitritt 6. Bericht des Prüfungsausschusses vom 8. 3. 2021 7. Festsetzung der Eröffnungsbilanzzum 1. 1.2020 8. Abweichungen zum Voranschlag 2020 9. Rechnungsabschluss2020 der Gemeinde Klaus 10. Gegenäußerung des Landesvolksanwaltes von Vorarlberg 11. VergabeSteuerung Mittelschule Klaus-Weiler-Fraxern 12. GrundstücksablöseErlenstraße- Treietstraße 13. Die Widmungzum Gemeingebrauch bestätigengemäßTeilungsplan GZI. 21. 342W/20 14. Übertragung Grundverkehr-Ortskommission GV-Ok an die Grundverkehr-LandeskommissionGV-LK 15. Finanzielle Unterstützungder Hilfsorganisation "Ärzteohne Grenzen" - eingebracht gemäߧ 4l Abs. 2 Gemeindegesetzvon Dr. Heinz Vogel und Diana Malin 16. Diskrepanz zwischen Anfragebeantwortung von Bürgermeister Werner Müller bei der Gemeindevertretungssitzungvom 24.4. 2019 TP 12 zur Sache "Pratopac" und Darstellung in der Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshofdervon der Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Lercher & Hofmann - eingebracht gemäߧ 4l Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Heinz Vogel und Diana Maljn 17 "Heimatdümmterej" und "Missbrauchspflege" durch Kindergartenpersonal und Bürgermeisterin Bezug auf VN Bericht vom 22. Feb. 2021 "Funkenhexe heizt dem Winter ein" - eingebracht gemäߧ 4l Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Heinz Vogel und Reingard Hensler 18. Förderung für Begrünung von Flachdächern - eingebracht gemäß § 4l Abs. 2 Gemeindegesetzvon Thomas Hensler und Reingard Hensler 19. Genehmigung des Protokolls des Protokolls der 3. Sitzung vom 10. 2. 2021 20. Stellungnahme zum vorliegenden Straßen- und Wegekonzept der Nachbargemeinde Koblach mit dem Ziel der vorgesehenen Regelung bezüglich"DURNE"abzuwenden bzw. eine Ausnahmefür in KlausAnsässige zu erreichen - eingebracht gemäß § 4l Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. HeinzVogel und Manfred Hopfner 21. Allfälliges 16.03. 2021 17.03. 2021 23.03. 2021 Gestaltungsbeirat Start Selbstteststraßein der Mittelschule Klaus-Weiler-Fraxern 2. Ausschusssitzungder Agrargemeinschaft Klaus l. Genehmigungdes Protokolls der letzten Ausschuss-Sitzungv. 2. 2. 2021 2. Bericht des Obmannes 3. Vorlage des Rechnungsabschlusses 2020 4. Vorlage des Voranschlages 2021 5. Festsetzung der Tagesordnungzur Vollversammlung und Termin GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 4 von 16 6. Bericht Arbeitsgruppe Alpe 7. Artenschutzprojekt Hirschkäfer 8. Allfälliges 24. 03. 2021 24.03. 2021 Eingang Schreiben Amt der Vorarlberger Landesregierung bezüglich Aufsichtsbeschwerde von Dr. Heinz Vogel in Bezug auf die Beschwerden vom 27. 01. 2021 von Dr. Vogel, Stellungnahme der Baurechtsverwaltung Region Vorderland im Auftrag der Gemeinde Klaus vom 08. 03. 2021 Online-Veranstaltung"regREKVorderland-Feldkirch:Präsentationdes Zielbild-Entwurfs" 25. 03. 2021 29. 03. 2021 25. 03. 2021 Abstimmung Einführung Papiertonne Klaus mit Dipl. -lng. Aaron Oberscheider-Preiner, MSc (Abfallwirtschaft und Umwelt) vom Umweltverband Treffen mit dem Krankenpflegeverein Klaus-Weiler-Fraxern 2. Ausschuss für Gesundheit, Bildung, Integration, Kultur und Frauen l. Begrüßungund Feststellung der Beschlussfähigkeit; 2. Vortrag von Manfred Tschaickner zum Thema Funkenhexe- öffent- lich 3. Diskussion über Tagesordnungspunkt 2 4. DigitalisierungVolksschule Klaus 5. Genehmigung des Protokolls der l. Sitzung vom 10. 11. 2020 6. Allfälliges; 01. 04. 2021 07. 04. 2021 55. GV Sozialzentrum Lebensraum Vorderland gBetriebsGmbH 5. Gemeindevorstandssitzung l. Begrüßungund Feststellung der Beschlussfähigkeit; 2. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Berichte 5. 6. 7. 8. 09.04.2021 Bericht Vereinbarung Investition Mittelschule Klaus-Weiler-Fraxern Genehmigungder Niederschriftder 4. Sitzungvom 10.02. 2020 Einführung SesionNet - Gremieninformationssytem Anfrage - Übernahme Gehweg auf Gst. Nr. 84/1 in das öffentliche Gut 9. Grundtrennungsansuchen Gst. Nr. 2086 gem. Plan. GZ. 22. 111/21 10. Grundtrennungsansuchen Gst. Nr. 906 gem. Plan. GZ. 17065/2020 11. Ansuchen gemäß § 22 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (Kleinräumigkeit) - Bebauung der Liegenschaft Gst. Nr. 770/3 12. Ansuchen gemäß § 22 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (Kleinräumigkeit) - Bebauungder LiegenschafGst. Nr. 332/1 13. Angebot Gemeinde Digitial - Gemeinde App 14. Ansuchen Sportplatz Klaus - Cricket Pitch 15. Ansuchen Ausbuchungvon Mahnspesen 16. Angebot überAI Wifi4EU 17. StraßenbeleuchtungUmstellung auf LED 18. EntwässerungVordach Postamt 19. Allfälliges LandesradschnellverbindungKumma-Vorderland - Abstimmung Organisationsmodell 10.04. 2021 13.04. 2021 31. Generalversammlung des UTC Farben Morscher Klaus Gestaltungsbeirat GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 5 von 16 <ü ^3 r~. c u N il u . 3 i ^ Il ^ 00 00 3 E E 3 3 l li l l l T3 k_ (U <u T3 <u ^a l 3 l_ 2 5 l l <u V) <u -0 c l_ l_ ai <u s s^ ii s il l3 11 il H ^^ ^^ l k- 2 ? :^ t/1 00 c ^ 1(0 -0 c (0 üm ^ -0 £ Il ~° .3 ai Q. a. 3 tao ^^ !1 lai 1^ Il CD ^^ E 3 5. 1- :? . ~t "0 ^s ^ ^ l ui 1.1 ^i ro m -0 ~°. l ^ o? § U3 r». 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Mai gab es eine BesichtigungBucherers Haus- wer das Haus ebenfalls besichtigen möchte, kann sich gerne bei mir melden. 21. April EingangSchreibenvon der ErbschaftsgemeinschaftLudescheran der Bürgermeister bezüglichhintererTschütsch- 2 Konkrete Fragenwerden an den Bürgermeistergestellt: . Steht die Gemeinde Klauszur seinerzeit abgeschlossenenVereinbarung(nach der 2. Volksabstimmung) und ist eine Bebauungdieser Kornpromissflachen (jetzt parzelliert) grundsätzlich auch aufgrund der gegebenen verkehrsmäßigen Erschließungen jederzeit möglich? . Stehen einer derzeitigen Bebauungvon unseren als Bauland gewidmeten Liegenschaften am Tschütschgrundsätzlichöffentlich-rechtlicheHindernisseentgegen? 17. Mai gab es eine erste Besprechungzum regionalen Bauamt. GeradeThemen wie Tiefbau sind in der Agende des regionalen Bauamtes. 17. Mai gab es eine Informationsveranstaltungzur RadschnellverbindungKummaVorderland - danke für die Teilnahme - viele Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter waren anwesend. 18. Mai Gestaltungsbeirat Bgm. Simon Morscherteilt mit, dass die Aussendungder Berichte künftigumgestellt wird. Ein Tätigkeitsberichtin der bereits bekannten Form wird monatlich aufder Homepageveröffentlicht. Zu Top 6: Einführung SessionNet - Gremieninfoportal Bgm. Simon Morscher berichtet überdie Einführungvon SessionNet. Überdas Programm Sitzungsmanagement kann auf die einzelnen Sitzungen zugegriffen werden. Zu Top 7: Bericht Lärmschutzmaßnahmenan der A14 Bgm. Simon Morscher berichtet über die Schwellenwertberechnungen der Asfinag zum Thema Lärmschutzwandbei der Autobahn. Diese Berechnungen ergeben, dassseitens der Asfinag keine Finanzierungvon Lärmschutzwändenin diesem Bereich erfolgt. GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 7 von 16 Zu Top 8: Umstellung Papiermülltonnen GV Heinz Vogel kritisiert die Bestückung der Papiermülltonnen mit einem Chip und die damit verbundeneTendenz in Richtung Überwachungsstaat. Antra B m. Simon Morscher: Wer der Umstellung sowie der budgetierten Anschaffungen der Papiermülltonne (1/8520-41300 - Kosten ca. 31. 500 ) zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. DerAntragwird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. Zu Top 9: Bericht des Prüfungsausschusses vom 08. 03. 2021 GVThomas Hensler berichtet über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 8. 3. 2021 und bringt das Protokoll den Gemeindevertretern zur Kenntnis. Zu Top 10: Resolution zum Volksabstimmungsverfahren Antra B m. Simon Morscher: Wer dervorliegenden Resolution zum Volksabstimmungsverfahrenzustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 11: Ausnahmen gemäߧ35 RPG, Gst. -Nr. 2255/3, KG92111, Im Plattner, 6833 Klaus - Antragsteller Gert Wiesenegger Vorlage: BM/004/2021 GVVize-Bgm.Gert Wieseneggererklärt sich zu diesem Tagesordnungspunktfür befangen. GV Manfred Hopfner kritisiert in diesem Zusammenhang den veralteten Bebauungsplan. Antra GVDr. HeinzVoel: Die Gemeinde Klaus befindet sich seit Jahren, was Raumplanungsfragen betrifft in einem sehr holprigen Arbeitsmodus um nicht zu sagen in einem Dämmerzustand, aus dem sie ab und zu aufwacht. Die letzten Jahre wurde weder ein Räumliches Entwicklungskonzept für die GV/005/2021vom 19.05.2021 Seite 8 von 16 Gemeinde hergebracht, noch der Gesamtbebauungsplanüberarbeitet.Vor 10Jahren im Jahr 2011 legte der Raumplaner DI Rauch von der Gemeinde beauftragt, ein überarbeiteten Ent- wurf des Gesamtbebauungsplans vor. Daswar's. Beschlossen wurde er nicht. Der heutige Antragsteller auf Gewährung von Ausnahmen für sein Grundstück, der langjährige Vizebürgermeister und Dauermitglied im Raumplanungsausschuss ist für den jetzigen Zustand mitverantwortlich. Und nun, da es um seine privaten Interessen geht, muss es schnell gehen. Ohne Auflage des überarbeiteten Bebauungsplanes ohne Miteinbeziehung der Klauser Bevölkerung. Aus diesen Grund stelle ich den Antrag auf Vertagung. Der Antra wird mit 1:22 Stimmen ab elehnt. Antra GV Dr. Heinz Vo el: Im Vorarlberger Raumplanungsgesetz ist festgehalten, dass die Nachbarn vor Bewilligung von Ausnahmen betreffend Bebauungsplan zu hören sind. Ich stelle deshalb den Antrag gemaßGemeindegesetz § 46, einen Vertreter der Nachbarn als Auskunftsperson zuzulassen. DerAntragwird mit 20:3 Stimmen mehrheitlich angenommen. DiezugelasseneAuskunftsperson aus der WohnanlageIm Plattner äußerstsich überdie schon jetzt zu geringe Anzahl an Parkplatzflächen und Besucherparkplätzen im Gebiet im Plattner. Die neue Anlage verschärfe die Situation drastisch. Antra GV Dr. Heinz Vo el: Vizebürgermeister Gert Wiesenegger ist in der Sache befangen und darf gemäßGemeindegesetz das Wort in der Sache nicht ergreifen - es sei denn/ dass er als Auskunftsperson beigezogen wird. Deshalb stelle ich den Antrag gemäßGemeindegesetz § 46 auf Zulassung als Auskunftsperson. Der Antrag wird mit 13:10 Stimmen mehrheitlich angenommen. GV Gert Wiesenegger gibt Auskünfte zum Bauvorhaben. GR Karlheinz Zeiner (Klaus blüht) gibt einerseits grundsätzlich zu bedenken, dass eine Quartiersentwicklung im Auge zu behalten sei und nicht andauernd Einzelfallentscheidungen getroffen werden sollten. Andererseits informiert er die Gemeindevertretung über Folgendes: Seiner Berechnung nach habe eine Erdgeschosswohnung bei einer Wohnanlage bei zulässigern Abstand im Norden drei Monate im Winter keine Sonne mehr. GV Manfred Hopfner (NEOS) sprach die Möglichkeit an, in der Wohnanlage einige SozialWohnungen vorzusehen. Auf eine diesbezügliche Anfrage an den Projektbetreiber Gert Wieseneger konnte dieser keine abschließendeAntwort geben. GV Dr. Heinz Vogel erläutert, dass aus seiner Sicht und im Zusammenhang des § 35 (2)Vorarlberger Raumplanungsgesetz und des § 47 (f) Gemeindegesetz eine namentliche Abstimmung durchzuführen ist. GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 9 von 16 Antra B m. Simon Morscher: Folgende Ausnahmen werden vom Bebauungsplan benötigt: . BNZ auf 60 (weil das Grundstück laut Bebauungsplan auf BM4 gewidmet ist, würde die maximale BNZ45 betragen, tatsächlich würdesich laut aktuellen Projektunterlagen nach Berechnung der Baurechtsverwaltung eine BNZvon 59, 1 ergeben, sodass eine maximale BNZ von 60 zu beantragen ist) . Parkplätze (pro Wohnung sollte es laut Bebauungsplan 2 Stellplätze geben, das sind bei 20 Wohnungen 40 Stellplätze, tatsächlich sind 30 Stellplätze vorgesehen) . Geschossanzahl 3 anstatt 2, 5 Bei der Umsetzung des Projekts sollen folgende Maßnahmen zusätzlich zu den Empfehlungen des Gestaltungsbejrats beachtet werden: . . Einheitlich Sichtschutz (heimische Hecke) bei den Privatgärten. VierzusätzlicheHochstämmeentlang der Treietstraße. . Es sollen Holzfenster anstatt Kunstofffenster verwendet werden. . . Das Dachsoll aufgrund der großenFlächebegrüntwerden. DerSpielplatz soll auf die Nord-OstSeiteverlegt werden. Wer den Ausnahmen (BNZ, Parkplätzen, Geschosszahl) - bei Einhaltung der genannten Maßnahmen - zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. DerAntrag wird mit 20:3 Stimmen mehrheitlich angenommen. Nein: GV Heinz Vogel, GV Manfred Hopfner, GV Karlheinz Zeiner Ja: restlichen anwesendenStimmberechtigten Zu Top 12:Ausnahmenvom Teilbebauungsplan"VordererTschütsch"der Gemeinde Klaus gem. §35 RPG, Gst. -Nr. 703/6, KG92111, 6833 Klaus, Antragsteller Martin Schüssling Vorlage: BM/003/2021 Antra B m. SJmon Morscher: Der Tagesordnungspunkt wurde in der 2. Sitzung des Raumplanungs- und Gemeindeentwicklungsausschussesam 28.04.2021 behandelt. Folgende Ausnahmen werden vom Bebauungsplan benötigt: . Traufenhöhe 10m anstatt 6m . . Maximale Bauhöhe 12, 40m anstatt 8m Geschosszahl 3 anstatt 2, 5 . Walmdachmit 25° Neigungstatt Sattel-, Pult-/ oder begrüntesFlachdach Schwerpunktmäßige Lage - Situierung nordseitig statt inmitten des Grundstücks . Geländeveränderungen erforderlich Die mehrheitliche Empfehlung des Ausschusses an die Gemeindevertretung lautet der vorliegenden Version der Baueingabenicht zuzustimmen. GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 10 von 16 Wer den Ausnahmen zustimmt bitte, ich um ein Handzeichen. DerAntragwird einstimmig abgelehnt. Zu Top 13:Vereinbarungzwischenden Schulsprengelgemeindender Mittelschule KlausWeiler-Fraxern(Sanierungsarbeiten) Es soll eine Stellungnahme des Gemeindeverbandes eingeholt werden, in der die Vor- und Nachteile eines Schulerhalterverband oder der Sprengelvariante übermittelt werden. Antra B m. Simon Morscher: Wer der Vereinbarungzwischenden Schulsprengelgemeindender Mittelschule KtausWeiler-Fraxern zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 14: Vergabe der Steuerung Mittelschule Klaus-Weiler-Fraxern Antra B m. Simon Morscher: Die Vergabe der Steuerung der Mittelschule Klaus-Weiler-Fraxern wurde zusammen mit Dietmar Lenzvom Umweltverband gusgeschrieben. DieAngebot sowie die Protokolle sind allen zugesendetworden. DieVergabewurde im Ausschussfür Bau und Infrastrukturam 10. 05. 2021 besprochen. Es gibt eine einstimmige Empfehlung vom Ausschuss für Bau und Infrastruktur den Auftrag an die Firma Auttec zu vergeben. Wer der Vergabe (1/2120-61490 und 1/2120-61400) an die Firma Auttec (168. 385, 98 ) zustimmt, bitte ich um ein Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 15: Umgang mit Vandalismus/insbesondere Schmierereien an Bauwerken und Inf- rastruktureinrichtungen in Hinblick auf ein gepflegtes Ortsbild - eingebracht gemäß § 4l Abs. 2 Gemeindegesetzvon Dr. Vogel Heinz, Hopfner Manfred und Malin Diana Antra GV Dr. Heinz Vo el: Im Gemeindegebiet unserer schönen Gemeinde Klaus wird Vandalismusaller Art insbeson- dere Sachbeschädigungen wie Schmierereien an öffentlichem Gut nicht geduldet. VerursaGV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 11 von 16 eher haben mit einer Anzeige zu rechnen. Zeitnah saniert die Gemeinde nach entsprechender Dokumentation die am Gemeindegut entstandenen Schäden. Wenn Privatpersonen oder Unternehmen von Schmierereien betroffen sind, werden sie von der Gemeinde gebeten, im Sinne des gemeinsamen Ziels eines gepflegtes Ortsbildes diese zu entfernen. Der Antrag wird mit 5:19 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Zu Top 16: Nachpflanzen / Ersatz von Bäumen der Gemeinde bzw. von Bäumen, die von der Gemeinde gepflanzt wurden im Sinnedes Klimaschutzes und des Ortsbildes - eingebracht gemäߧ41Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz, Hopfner Manfred und Malin Diana Antra GV Dr. Heinz Vo el: Bäume sind für das Ortsbild, die Luftreinhaltung und das (Klein)klima von großerBedeutung. Im Sinne der KNmaanpassungsstrategie der Gemeinde Klaus sollen alle Straßenbegleitbäume, Bäume in Parkanlagen der Gemeinde oder Bäume, die im Einvernehmen auf Privatgrund stehen (sollten diese infolge eines Schadensereignis entnommen werden müssen) umgehend ersetzt werden. Diese Maßnahmen sind im Baumkatasterzu dokumentieren. DerAntragwird mit 17:7Stimmen mehrheitlich angenommen. Zu Top 17: Rückwirkende Abrechnung von Kanalgebühren in Bezug auf Schreiben der Ge- meindeaufsichtund der Gebarungskontrolle am Amt der Vorarlberger Landesregierung eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz, Manfred Hopfner und Malin Diana Antra GV Dr. Heinz Vo el: Eswird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die seit dem Jahr2016 nicht vollständig eingehobenen Kanalanschlussgebühren bzw. Kanalanschlussergänzungsgebührenfürbefestigte Flächen verursacherentsprechend von der Baurechtsabteilung rückwirkend verrechnet werden und keine Kostenumwälzung auf alle Gebührenzahler erfolgt. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 18: Geplantes Hochregallager der Firmengruppe Längle auf Klauser Betriebsgebiet eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz und Malin Diana GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 12 von 16 Bgm. Simon Morscher teilt mit, dass aktuell kein Bauansuchen vorliegt. Ein allfälliges Projekt wird zuerst mit der Raumplanungsstelle des Landes und der Gemeinde Klaus abgestimmt bevor es von der BH behandelt wird. GV Dr. Heinz Vogel merkt an, dass sich Neubauten, bis zur Fertigstellung eines regionalen und räumlichen Entwicklungsplanes mit einem daraufaufbauenden Bebauungsplan, höhenmäßigan den in der nahen Umgebung bestehenden Gebäude orientieren sollen und deren Höhenicht überschreitensollen. Er weist daraufhin, dass die Gemeinde keine Parteistel- lung im Bauverfahren, aber Einflussmöglichkeit durch § 37 Raumplanungsgesetz hat. Zu Top 19: LKW - Fahrverbot (Durchzugsverkehr) auf der Walgaustraße (L50) - eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz und Malin Diana Antra GV Dr. Heinz Vo el: DieGemeinde Klaus wird die Sache LKW-Fahrverbot über7, 5 to (ausgenommen Zubringerdienst) auf der Walgaustraße L50 im Ortsgebiet von Klaus weiterverfolgen und das Amt der Vorarlberger Landesregierung bzw. die BH-Feldkirch nochmals mit dem Wunsch der Ge- meinde konfrontieren. Diesauch in Hinblickdaraufdass in Klaus zwischenzeitlichein Autobahn-Vollanschluss besteht. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 20: Fehlinformationen in der Amtlichen Mitteilung "Klaus informiert" / März 2021 eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Dr. Vogel Heinz und Malin Diana Anfra e em. 38 Abs. 4 GG von Dr. Heinz Vo el an B m. Simon Morscher: Laut Impressum ist der Bürgermeister für den Inhalt der Amtlichen Mitteilung "Klaus infor- miert" verantwortlich. Esgibt in der Gemeinde Klaus fünfParteien (Siehe Wahlanmeldung und Stimmzettel) zemmafürKlaus-Volkspartei und Parteifreie; lebenswertes Klaus/GRÜNE, Sozialdemokraten und Parteifreie Klaus, NEOS Klaus, Klaus BLÜHT l. Weshalbwurde in der amtlichen Mitteilung "Kaus informiert" März2021 die Parteibezeichnungen zum Teil unvollständig und formal unrichtig wiedergegeben - wer verantwortet diesen Mangel an Sorgfalt? Anfragebeantwortungdurch Bgm. Simon Morscher: . Die Verantwortung wird von mir übernommen. 2. Weiters enthält diese amtliche Mitteilung Fehlinformationen bzw. Widersprüchlichkeiten betreffend der Geschichte der Wasserversorgung der Gemeinde Klaus. Das GV/005/2021vom 19.05.2021 Seite 13 von 16 Gemeindearchiv ist das Gedächtnis der Gemeide. DasArchivgut ist ein wesentlicher Teil des kulturellen Erbes. Weshalb wurde nicht in den Unterlagen, Dokumenten des Gemeindearchivs recherchiert? 3. Weshalb wurde nicht bei den für Trinkwasserangelegenheiten zuständigen und kundigen Personen wie Mitarbeiter der Firma Adler und Partner, dem pensionierten Bauamtsleiter und Wasserwart, dem pensionierten Gemeindearzt nachgefragt? Anfragebeantwortungdurch Bgm. Simon Morscher: . Es hat sich um einen Recherchefehler gehandelt der in der nächsten Ausgabe berichtigtwird. 4. Aus welchem Grund werden nicht alle in Klausvertretenen Parteien zu einer Redaktionskonferenz eingeladen? Machen sich zwei Parteien den Inhalt aus? Anfragebeantwortungdurch Bgm. Simon Morscher: . Da dies zeitmäßignicht möglich ist. Antra GV. Dr. Heinz Vo el: Um folgende Richtigstellung wird gebeten: DieAusgabe März2021 der amtlichen Mitteilung "Klaus informiert" enthielt leider eine Fehlinformation bezüglich der Geschichte derTrinkWasserversorgungder Gemeinde Klaus, die somit richtiggestellt werden soll: Der Hochbehälter l (zukünftiges Fledermausquartier) wurde vor 25 Jahren, das heißt im Jahre 1996 und nicht 1956 wie irrtümlich angeführt, aufgelassen und durch den neuen Hochbehälter l (im Wald gelegen) ersetzt. Ursache waren altersbedingte bauliche und hygienische Mängel. Erbaut wurde er 1908 und nicht 1918 wie irrtümlich angegeben. Stellun nähme der abwesenden GV Nicole Wohl enannt mündlich vor etra en durch den Schriftführer: Liebe Gemeindevertreter*innen, ich möchte kurz zum Antrag "Fehlinformation in derAmtlichen Mitteilung 'Klaus informiert'" Stellung nehmen. Bei dem Artikel über die Mückenfledermäuse ist mir bei der Rechercheein Fehler unterlaufen. Dafürmöchte ich mich entschul- digen. Der Hochwasserbehäiter l wurde erst 1997 und nicht schon 1954 stillgelegt. In der nächsten Ausgabe stellen wir das auch mit einem entsprechenden Erratum richtig. Fehler dieserArt passieren - wir sind hier natürlich froh, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden und stellen das auch gerne richtig. Außerdem freut es mich, dass wir eine so aufmerksame Leser*innenschaft haben und es Leute gibt, die sich so intensiv mit "Klaus in- formiert" beschäftigen. Ichverstehe das als Wertschätzung der Arbeit, die wir in jede Ausgabe stecken. Dieser Antrag bestätigt mich darin, dass Simon, Arturo und ich mit "Klaus informiert" auf dem richtigen Weg sind: Immerhin gibt es nach drei erschienen Ausgaben erst eine Richtigstellung - zu einer falschen Jahreszahl. Daszeigt, dasswir hierAusgabe um Ausgäbeein sehrgutes Produkt liefern, dasssichereinen Mehrwert fürdie Gemeinde schafft. Ich stehe voll und ganzhinter diesem Projekt. Hinweise, wie wir uns noch verbessern könGV/005/2021vom 19. 05. 2021 Seite 14 von 16 nen, sind natürlichwillkommen. An und fürsich genügtdafürauch ein kurzes Mail - es muss nicht gleich ein Antrag in einer Gemeindevertretungssitzung sein. Dankeschön. Der gestellte Antrag wird von Dr. Heinz Vogel zurückgezogen. Zu Top 21: Abbruchbescheid/Abbruchgenehmigung (Haus/Stutz Nr. 8) durch den Bürgermeister in Hinblick auf die Gemeindeentwicklung - eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetzvon Dr. Vogel Heinz und Hopfner Manfred; GV Heinz Vogel gibt einen zusammenfassenden Überblicküberden Ablauf bei einem baurechtlich anzeigepflichtigen Verfahren wie einem Hausabbruch. Beim Haus Stutz Nr. 8 handle es sich um ein für das Ortsbild sehr bedeutendes Haus, das auf praktisch jedem Ortsporträt von Klaus abgebildet sei. Die im entsprechenden Ermittlungsverfahren vorgesehene Abklärung nach dem Baugesetz § 17 (3) (Ortsbildfrage) habe nicht stattgefunden. Es wurde leider auch auf dem "gemeindespezifischen Formular" der BaurechtsVerwaltung das Angebot der Zuziehung des Gestaltungsbeirates zur Abklärung der Ortsbildfrage / Ensembleschutz als unerwünscht angekreuzt. Dieses Formular der Baurechtsverwaltung betrachtet HeinzVogel als eigenartig. Das Baugesetzist kein Wunschkonzert. Offensichtlich sind hier von der Baubehörde in der Eile Fehler passiert, die von allen Beteiligten bedauert werden. Der Bürgermeisterzeigt allfällige Lösungsmöglichkeitenauf in Zusammenarbeitmit der sich kooperativ zeigenden neuen Besitzerin, der Firma 1+R Wohnbau GmbH, mit dem Gestaltungsbeiratund der BezirkshauptmannschaftFeldkirch als Aufsichtsbehördeund wird die Gemeindevertretung auf dem Laufenden halten. Zu Top 22: Grundsatzbeschluss - Leistbares Wohnen - eingebracht gemäߧ41 Abs. 2 Gemeindegesetz von Diana Malin, Hopfner Manfred und Dr. Vogel Heinz Antra GV Diana Malin: Die Gemeinde Klaus bekennt sich dazu gemeinnützigenund leistbaren Wohnraumzu schaffen. DiesesThema soll im aktuellen REP-Prozessbehandelt werden. Dabei sollen verschie- dene Modelle und Möglichkeiten (mit gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen - Mietkauf, Baurechtsverfahren, Vermietung, usw.) geprüftwerden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Top 23: Allfälliges GV/005/2021 vom 19. 05. 2021 Seite 15 von IG Anfra en emäß 38Abs. 4GGvonGVManfredHofnerundGVHeinzVoelanBm. Si- mon Morscher: Das "Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2020" ist mit l. 1. 2020 in Kraft getreten. Der Staat will damit Anreize schaffen, bis 2030 100 % des benötigten Stroms aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und damit die im PariserAbkommen vereinbarten Klimaziele zu erfüllen. Essoll vor allem für Private finanzielle Anreize geben in nachhaltige Energiegewinnung zu investieren und Strom selbst zu produzieren. l. Welche Förderungen gibt es durch die Gemeinde Klaus für Anlagen zur Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energie. 2. Welche Genehmigungen bzw. Ansuchen sind bei der Errichtung einer Photovoltaikanlägeauf einem Privatgrundstück, insbesondeream Hausdach/aneiner Hauswandoder direkt am Boden, einzuholen? 3. Ist die Errichtung einer PV-Anlage genehmigungspflichtig und/oder anzeigepflichtig? Welche Auflagen und Vorschriften sind für die Errichtung einer PV-Anlage zu erfüllen? 4. Wird die Errichtung einer PV-Anlage durch die Gemeinde gefördert? 5. Wennja, wie hoch? 6. Wenn nein, ist dies künftig angedacht? Anlässlich der Sitzung des Raumplanungs- und Gemeindeentwicklungsausschusses vom 28. 4. 2021 wurde u. a. ein Schreiben der Vertreter der Familien Ludescher zur Kenntnis gebracht, in welchem auf eine Vereinbarung, getroffen nach der 2. Volksabstimmung 2012 Bezug genommen wird. l. Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Grundbesitzern der Liegenschaften am Hinteren Tschütsch? 2. Wennja, was beinhaltet dieseVereinbarunggenau? 3. Welche Punkte darauswurden bereits umgesetzt? 4. Gibt es allenfalls entsprechende Aktenvermerke zu dieser Causa? 5. Ist diel Parzellierung dieser Liegenschaften, wie im Schreiben angeführt, erfolgt? 6. Wenn ja, wann wurde die Parzellierung von der Behörde bewilligt? DieAnfragenwerden in der nächstenSitzungbeantwortet. Issa charia Sehr! ührer Bgm. S' n Morscher sitzender / GV/005/2021vom 19.05.2021 Seite 16 von 16