20211216_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 08.01.2023, 09:49
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Datum: 16.12.2021 Aktenzahl: su004.1-8/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 16.12.2021, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum Kubus, Kindercampus Sulz unter dem Vorsitz von Bürgermeister Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen BGM Karl Wutschitz, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Norbert Schnetzer, Wolfgang Mittempergher, Florian Vinzenz, Kurt Konzett, Nikolaus Kühne, Lothar Mathies, Dietmar Erath, Michael Kieber, Karin Schießl, Martin Hron, Martin Dörler, Sebastian Osl Entschuldigte GemeindevertreterInnen David Bischof, Yvonne Lehninger, Dolores Egger, David Calzone, Valentin Welte, Gabriele Schwärzler, Adriane Windner, Ulrich Ströhle, Julia Skala, Ines Greif-Marlin Schriftführer Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Berichte Friedhofsgebührenverordnung Voranschlag 2022 Finanzkraft 2022 Vergabe Wasserleitung Austraße Raumplanungsvertrag Welte (ehem. Sägewerk, Austraße) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 19:05 Uhr die 7. Sitzung der Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 16 GemeindevertreterInnen Beschlussfähigkeit gegeben ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung mit der Ergänzung, dass der Tagesordnungspunt 8. Raumplanungsvertrag als nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt abgehandelt wird einstimmig zur Kenntnis genommen. 2. Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Der gemeinsam mit der Ladung übermittelte Entwurf der Verhandlungsniederschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung wird auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzung einstimmig genehmigt. 6832 Sulz, Hummelbergstraße 9 • 05522/44309, Fax DW 4 • info@gemeinde-sulz.at 57 3. Berichte  Als Sitzungstermine für das Jahr 2022 werden avisiert: 28.04.2022 (Rechnungsabschluss), 30.06.2022, 10.11.2022 (Gebühren) und 15.12.2022 (Voranschlag). Die Einladung hierzu erfolgt jeweils per E-Mail. Bitte um Beachtung, dass je nach Notwendigkeit weitere Sitzungen stattfinden können bzw. Terminverschiebungen möglich sind.  Erinnerung an die Ausschussvorsitzenden zur Meldung der 2021 abgehaltenen Sitzungen im Bürgerservice bis 21.12.2021.  Mehrzweckgebäude: Mit der Körperwerkstatt, Physiotherapie in Sulz, konnte das Einvernehmen hergestellt werden. Der Mietvertag wird um fünf Jahre verlängert und läuft zum 31.03.2027 ohne Kündigung aus. Der Rechtsvertreter von DDr. Bordeianu wurde über die Räumung bis 31.03.2022 bei gleichzeitiger Androhung einer Räumungsklage schriftlich in Kenntnis gesetzt.  Für die Liegenschaft, Gst-Nr 2132 (KG Sulz), an der Treietstraße liegt im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Verkehrsknoten Treietstraße-Salomon-Sulzer-Straße eine Umwidmungsanfrage von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Wohngebiet BW vor.  Bei der bereits mehrfach angelehnten Umwidmung der Liegenschaften, Gst-Nrn 910, 910 (KG Sulz), wurde von MMag. Clemens Ströhle am 19.11.2021 der Unabhängige Sachverständigenrat USR angerufen.  Für die Liegenschaften, Gst-Nrn 1141, 1142, 1152 (KG Sulz), im Industriegebiet wurde eine Anfrage zur Umwidmung von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Betriebsgebiet BB-I gestellt.  Für die Liegenschaften, Gst-Nrn 1447, 1448 (KG Sulz), derzeit als Freifläche Freihaltegebiet FF gewidmet, liegt die Anfrage zur Errichtung eines Gewächshauses für einen Gartenbetrieb vor.  Rechnungsabschluss 2020 und Eröffnungsbilanz 2020 der Frutzkonkurrenz werden zur Kenntnis gebracht.  Bericht der Gemeindevertretung Röthis hinsichtlich der Zusammenlegung der Gemeindeämter Sulz, Röthis und Viktorsberg als Erstmaßnahme zur Vereinigung der Gemeinden im Vorderland.  Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat einen Wiederherstellungsbescheid für die nicht bewilligten Bauwerke der Tischlerei Edwin Frick, Austraße erlassen. 4. Friedhofsgebührenverordnung Der Vorsitzende berichtet von der Personalsituation des Bauhofs im November und der Herausforderung im Zusammenhang mit den Erdbestattungen. Er schlägt vor ab 2022 auch das Schließen der Erdgräber an das DLZ Blumenegg zu vergeben. Auf Grund des vorliegenden Angebotes ist eine Anpassung des § 3 Bestattungsgebühr der Friedhofsgebührenverordnung erforderlich. Der Verordnungsvorschlag für den § 3 lautet wie folgt: § 3 Bestattungsgebühr Die Bestattungsgebühr beträgt für die Beisetzung a) einer Urne in der Urnennische (Grabfeld IV und V) b) einer Urne im Erdgrab (Grabfeld I, II, III und VI) c) eines Sarges im Erdgrab (Grabfeld I, II und III) EUR EUR EUR 165, 235, 1.400, - Der Antrag des Vorsitzenden, die Anpassung der Friedhofsgebührenverordnungen wie dargestellt vorzunehmen und diese mit Wirkung 01.01.2022 zu verordnen, wird einstimmig angenommen. 5. Voranschlag 2022 Der Vorsitzende stellt fest, dass der vorliegende Voranschlag 2022 gemäß § 73 Abs. 4) Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. allen GemeindevertreterInnen als PDF-Datei zugestellt wurde. Dieser wurde in der Sitzung des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes vom 15.11.2021 aus- VNS-GV vom 16.12.2021 Zl. su004.1-8/2020 58 führlich besprochen und die Vorlage an die Gemeindevertretung einstimmig verabschiedet. Im Vorfeld sind keine Fragen eingelangt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Finanzlage der Gemeinde Sulz nach wie vor angespannt ist und deshalb die vorgesehenen Investitionen und Projekte für das Jahr 2022 auf ein Minimum reduziert wurden. Der Schuldendienst kann mit den laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden. Da eine Veräußerung von Grundstücken nicht vorgesehen ist, werden die benötigen Mittel über Darlehn finanziert. Hier kann noch auf das bereits 2021 beschlossene zurückgegriffen werden. Er erteilt das Wort der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, welche den vorliegenden Voranschlag wie folgt erläutert: Der Ergebnisvoranschlag ergibt ein Nettoergebnis von EUR -230.900, -. Im Finanzierungshaushalt ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von EUR 422.800, - für das Jahr 2022 vor dem Schuldendienst. Bei einer Darlehensaufnahme von EUR 1.000.000, - und Tilgungen von EUR 588.000, - ergibt sich eine Abnahme an liquiden Mitteln von EUR 10.800, -. Die Kennzahlen stellen sich wie folgt dar: Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 7.586.800, - 7.411.500, - Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 7.817.700, - 7.834.300, - Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo -230.900, - -422.800, - Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0, - 1.000.000, - Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0, - 588.000, - -230.900, - -10.800, - Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung Der Antrag des Vorsitzenden, den Voranschlag 2022 gemäß § 73 Abs. 5) Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F., in der vorgelegten Fassung voll inhaltlich zu beschließen, wird einstimmig angenommen. 6. Finanzkraft 2022 Der Antrag des Vorsitzenden, die Finanzkraft der Gemeinde Sulz gemäß § 73 Abs. 3) Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F., für das Jahr 2022 mit EUR 3.545.500, - festzustellen, wird einstimmig angenommen. 7. Vergabe Wasserleitung Austraße 7.1 Wasserleitung Austraße, Kieberschacht über Röthis Beim Projekt „Erneuerung WVA Sanierungsabschnitt 1C Salzacker“ der Gemeinde Röthis kann im Bereich der Austraße die Wasserleitung der Gemeinde Sulz beim Kieberschacht mitverlegt werden. Die anteiligen Kosten für die Gemeinde Sulz hierfür belaufen sich gemäß dem Vergabevorschlag, Zl. 200008, des Büro Wasserplan, Hohenems vom 15.11.2021 auf EUR 37.825, 25 für die Baumeisterarbeiten (Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, Röthis) und EUR 23.079, 62 für die Wasserleitung (Ing. Roland Frick, Sulz) und. Die Gesamtsumme von EUR 60.904, 87 wird ebenfalls anteilsmäßig gefördert, wobei diese erst im Nachhinein vergütet wird. Der Antrag des Vorsitzenden, die Vergaben entsprechend dem Vergabevorschlag, Zl. 200008, des Büro Wasserplan, Hohenems vom 15.11.2021 an Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH für EUR 37.825, 25 und Ing. Roland Frick, Sulz für EUR 23.079, 62 zu vergeben, wird einstimmig angenommen. VNS-GV vom 16.12.2021 Zl. su004.1-8/2020 59 7.2 Wasserleitung Austraße, Kieberschacht bis Fa. Fries und Müsinenstraße – Ingenieurleistung Planung Die Erneuerung der Wasserleitung in der Austraße im Bereich Kieberschacht bis Fa. Fries wurde für das Jahr 2022 budgetierte. Die Adaptierung im Bereich der Müsinenstraße wird 2023 erfolgen. Beide Abschnitte werden fördertechnisch zu einem Projekt zusammengefasst. Die hierfür notwendigen Ingenieursleistungen wurden vom Büro Wasserplan, Hohenems angeboten. Bemessungsgrundlage ist die Baukostenschätzung von EUR 760.000.-. Das Honorarangebot, Nr. A21-028, vom 15.06.2021 umfasst Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurfsplanung und PLKO, Einreich- und Genehmigungsplanung sowie Ausführungsplanung und beläuft sich auf EUR 53.809, 36 inkl. MwSt. Der Antrag des Vorsitzenden, die Vergaben der Ingenieurleistungen an das Büro Wasserplan, Hohenems gemäß Honorarangebot vom 15.06.2021 für EUR 53.809, 36 zu vergeben, wird einstimmig angenommen. 7.3 Wasserleitung Austraße, Kieberschacht bis Fa. Fries und Müsinenstraße – Ingenieurleistung Umsetzung Für Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, örtliche Bauaufsicht exkl. BauKG sowie Objektbetreuung der Wasserleitung liegt ein Honorarangebot, Nr. A21-053, des Büro Wasserplan, Hohenems vom 29.10.2021 in der Höhe von EUR 63.489, 90 inkl. MwSt. vor. Vereinbart wurde, dass die Umsetzung im Bereich der Austraße 2022 und im Bereich der Müsinenstraße 2023 erfolgen soll. Der Antrag des Vorsitzenden, die Vergaben der Ingenieurleistungen Umsetzung an das Büro Wasserplan, Hohenems gemäß Honorarangebot vom 23.10.2021 für EUR 63.489, 90 zu vergeben, wird einstimmig angenommen. 8. Raumplanungsvertrag Welte (ehem. Sägewerk, Austraße) siehe Verhandlungsniederschrift der 7. nicht öffentlichen Sitzung 9. Allfälliges Der Vorsitzende bedankt sich für das gute Klima in den Sitzungen der Gemeindevertretung sowie den Ausschüssen. Er zieht kurz Resümee über das letzte Jahr mit der Eröffnung des Kindercampus, der Umstrukturierung im Gemeindeamt und bedauert, dass der Schützenmusikverein Sulz das 140 Jahre Jubiläumskonzert erneut nicht abhalten konnte. Er wünscht allen erholsame Feiertag und einen guten Start ins neue Jahr. Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty bedankt sich bei alle MitarbeiterInnen in der Verwaltung für die professionelle Arbeit und beim Bauhof für den unermüdlichen Einsatz im Winterdienst. Sie berichtet kurz von Ihrer Aufgabe als EU Gemeindemandatarin und bietet sich hier als Auskunftsperson an. VNS-GV vom 16.12.2021 Zl. su004.1-8/2020 60 Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:10 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister Der Schriftführer Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Donnerstag, den 16.12.2021, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum Kubus, Kindercampus Sulz Grundverkehrsgesetz, LGBl.Nr. 42/2004, i.d.g.F. VNS-GV vom 16.12.2021 Zl. su004.1-8/2020