20220328_GVE008

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 08.01.2023, 09:49
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Datum: 28.03.2022 Aktenzahl: su004.1-9/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 28.03.2022, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum des Kubus, am Kindercampus Sulz unter dem Vorsitz von Bürgermeister Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen BGM Karl Wutschitz, Michael Schnetzer, Norbert Schnetzer, Wolfgang Mittempergher, David Bischof, Yvonne Lehninger, Florian Vinzenz, Kurt Konzett, Lothar Mathies, Dietmar Erath, Michael Kieber, David Calzone, Martin Hron, Adriane Windner, Ulrich Ströhle, Sebastian Osl Entschuldigte GemeindevertreterInnen Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Christoph Bawart, Nikolaus Kühne, Matthias Walser, Karin Schießl, Valentin Welte, Martin Dörler, Gabriele Schwärzler, Julia Skala, Ines Greif-Marlin Schriftführer Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Berichte Vergaben Wasserversorgungsanlage Austraße und Müsinenstraße Sommerbetreuung – Tarif 2022/23 Elementarpädagogische Betreuung – Tarife 2022/23 Bausperre §§ 25 und 37 RPG Liegenschaftsangelegenheiten geändert in Mitgliedschaft Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 16 GemeindevertreterInnen Beschlussfähigkeit gegeben ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung mit der Änderung des Tagesordnungspunktes „8. Liegenschaftsangelegenheiten“ auf „8. Mitgliedschaft Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz“ einstimmig zur Kenntnis genommen. 6832 Sulz, Hummelbergstraße 9 • 05522/44309, Fax DW 4 • info@gemeinde-sulz.at 62 2. Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Der gemeinsam mit der Ladung übermittelte Entwurf der Verhandlungsniederschrift der 7. Sitzung der Gemeindevertretung wird auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzung einstimmig genehmigt. 3. Berichte  Das Widmungsansuchen von MMag. Clemens Ströhle liegt derzeit bei unabhängigen Sachverständigenrat USR zur Begutachtung. Die Anhörung der Gemeinde erfolgt am 07.04.2022 im Landhaus Bregenz.  Das mit der Einladung übermittelte Schreiben der Gemeindevertretung Klaus (gemeinsamer Bebauungsplan im Industriegebiet) wird besprochen. Die weitere Vorgehensweise soll nach der Verordnung des REP besprochen werden.  Mehrzweckgebäude (MZG): Der Vorsitzende berichtet von der Schenkung der Einrichtung durch DDr. Bordeianu sowie vom Stand über den Mietvertrag mit der Körperwerkstatt.  Die Kostenentwicklung der Finanzverwaltung Vorderland von 2014 bis 2021 wird vorgestellt. Die Jagdberggemeinden stehen vor der Einrichtung einer Finanzverwaltung und möchten dem gelungenen Beispiel im Vorderland folgen und haben sich für einen Besuch angemeldet.  Von den Widmungsanfragen der Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, Sulz im Industriegebiet und der FRIES Kunststofftechnik GmbH, Sulz in der Austraße wird berichtet.  Das Protokoll der Kassaprüfung 2021 der Bücherei Sulz-Röthis vom 07.03.2022 wird zur Kenntnis gebracht. Es gab keinerlei Beanstandungen.  Die Anfrage des Gasthaus Löwen zur Grundabtretung im Bereich der ostseitigen Parkplätze wird erörtert. Nach Erhalt eines Entwurfs erfolgt eine erneute Vorlage.  Die Umbauarbeiten im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes für die Erweiterung der Büroräumlichkeiten (Personal Regio Vorderland-Feldkirch) werden vorgestellt.  Die vom Büro Adler+Partner, Klaus übermittelten Untersuchungsergebnisse zur Quellfassung der Kluser Riedle Quelle werden erläutert. Das Projekt soll weiterverfolgt werden. Ein Termin für Besichtigung des Quellgebietes Latora für Interessierte wird vom Vorsitzenden avisiert.  Die Fa. Fries hat einen Termin zur Betriebsbesichtigung für interessierte GemeindevertreterInnen angeboten und soll vom Vorsitzende koordiniert werden.  Die diesjährige Flurreinigung fand am vergangenen Samstag, den 26.03.2022 statt. Ein herzliches Dankeschön den teilnehmenden Personen und Vereinen.  Der Vorsitzende berichtet von der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr und des Schützen Musik Vereins.  Es wurden EUIR 1.500, - für die Ukraine Hilfe gespendet. Dies entspricht dem Warenwert einer Palette Hilfsgüter. Derzeit sind 16 ukrainische Kriegsflüchtlinge in Sulz untergebracht, davon 4 Minderjährige.  Die Pressekonferenz zum neuen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz fand am vergangenen Donnerstag, den 24.03.2022 im Kindercampus statt. Das neue Gesetz sieht eine Harmonisierung der Betreuung von 0-6-Jährigen vor wie sie bereits am Kindercampus praktiziert wird. 4. Vergaben Wasserversorgungsanlage Austraße und Müsinenstraße Die im Zuge der Ausschreibung zum Bauvorhaben WVA Austraße und Müsinenstraße eingelangten Angebot werden anhand der Niederschrift zur Angebotsöffnung kurz vorgestellt. Insgesamt sind für die Leistung „Liefern und Verlegen der Wasserversorgungsanlage“ 2 Angebote (Ing. Roland Frick, Sulz und Markus Hasenöhrl Ing., Mäder) und für die Leistung „Baumeisterarbeiten“ 8 Angebote (Mähr Bau GmbH, Feldkirch; Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, Sulz; Hilti & Jehle, Feldkirch; Hermann Gort, Hoch- und Tiefbauunternehmen Gesellschaft m.b.H., Frastanz; Stragab AG, Dornbirn; Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Feldkirch; Rhomberg Bau GmbH, Bregenz und i+R GmbH, Lau- VNS-GV vom 28.03.2022 Zl. su004.1-9/2020 63 terach) eingelangt. Die Prüfung der Angebote erfolgte durch das Büro Wasserplan Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH, Hohenems. Beanstandungen einzelner Einheitspreisen wurden im Bietergespräch am 09.03.2022 geklärt. Die schriftlichen Vergabeempfehlungen des Ziviltechnikerbüros vom 10.03.2022 lauten wie folgt: Aufgrund des in diesem Prüfbericht angeführten Sachverhaltes, schlagen wir Ihnen die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an den Best- und Billigstbieter, die Firma Ing. Roland Frick GmbH zum Angebotspreis von EUR 400.915, 24 inkl. Mehrwertsteuer (Netto: EUR 334.096, 03) vor. Aufgrund des in diesem Prüfbericht angeführten Sachverhaltes, schlagen wir Ihnen die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an den Best- und Billigstbieter, die Mähr Bau GmbH zum Angebotspreis von EUR 504.657, 97 inkl. Mehrwertsteuer (Netto: EUR 420.548, 31) vor. Der Antrag des Vorsitzenden, die Vergabe der Leistung „Liefern und Verlegen der Wasserversorgungsanlage“ an die Fa. Ing. Roland Frick, Sulz für EUR 400.915, 24 inkl. MwSt. und der Baumeisterarbeiten an die Fa. Mähr Bau GmbH, Feldkirch für EUR 504.657, 97 inkl. MwSt. zu vergeben, wird einstimmig angenommen. 5. Sommerbetreuung – Tarif 2022/23 Für die als Kooperation der Gemeinden im Vorderland laufenden Sommerbetreuung ist eine Anpassung der Elterntarife erforderlich. Der Stundensatz soll für alle Altersklassen regional einheitlich auf EUR 1, 25 für das Jahr 2022 und EUR 1, 30 für das Jahr 2023 festgelegt werden. Der Antrag des Vorsitzenden, den Stundensatz je Kind für das Jahr 2022 mit EUR 1, 25 und für das Jahr 2023 mit EUR 1, 30 festzulegen, wird einstimmig angenommen. 6. Elementarpädagogische Betreuung – Tarife 2022/23 Die Elterntarife in der elementarpädagogischen Betreuung sind auf Grundlage der Vorgaben des Landes (Tarifkorridor Betreuungsjahr 2022/23) anzupassen. Dieser liegt der Steigerung gemäß Lebenserhaltungskostenindex des Landes Vorarlberg mit 2, 75% zu Grunde. Die Tarife für das Betreuungsjahr 2022/23 betragen je betreutem Kind: Kindesalter Betreuung bis 25 Stunden | über 25 Stunden 0, 9 bis 2 Jahre EUR 2, 35 je Stunde EUR 2, 31 je Stunde 2 bis 3 Jahre EUR 1, 85 je Stunde EUR 1, 92 je Stunde 3 bis 5 Jahre EUR 39, - je Monat EUR 0, 68 je Stunde monatlich ab 5 Jahre EUR 39, - je Monat EUR 2, 92 je Wochenstunde monatlich Die von der jeweiligen Gemeinde für die Betreuung auswertiger Kinder zu tragenden Beiträge orientieren sich am Verrechnungsschlüssel der Villa Kamilla und betragen EUR 7, 46 je Stunde und Kind. Der Antrag des Vorsitzenden, auf Grund der Ermächtigung gemäß §§16 Abs. 1) Z15 und 17 Abs. 3) Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, i.d.g.F. i.V.m. § 50 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. die Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 2022/23 sowie die Gemeindebeiträge entsprechend festzusetzen, wird einstimmig angenommen. 7. Bausperre §§ 25 und 37 RPG Der Vorsitzende berichtet vom aktuellen Stand beim räumlichen Entwicklungsplan (REP). Derzeit wird im Infrastrukturausschuss die Entwurfsfassung der Bürogemeinschaft stadtland / Rosinak und Partner erörtert. Die nächste Sitzung ist für den 27.04.2022 avisiert, danach folgt die Präsentation in der Gemeindevertretung. Nach der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung und Erlassung der REP Verordnung, voraussichtlich Ende des Jahres, kann die Überarbeitung des Flächenwidmungsund Bebauungsplanes in Angriff genommen werden. Im Zusammenhang mit eingelangten Umwidmungsanfragen wurden mit DI Felix Horn, Abteilung Raumplanung und Baurecht des Landes, am 16.06.2021 die Rechte und Pflichten der Gemeinde erörtert. Hier wurde die Möglichkeit einer Bausperre i.S.d. §§ 25 und/oder 37 Raumplanungsgesetz, VNS-GV vom 28.03.2022 Zl. su004.1-9/2020 64 LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. RPG für unzureichend oder nicht (mehr) richtig definierte Gebiete aufgezeigt und anschließend im Gemeindevorstand diskutiert. Aktuell liegen mehrere Anfragen von Bauträgern zu einem Grundstücksverkauf im Bieterverfahren am Sulnerberg vor. Auf Grund der sich hier darstellenden Problematik stellt der Vorsitzende die Verordnung einer Bausperre bis zur Überarbeitung der Flächenwidmung als auch des Bebauungsplanes offen zur Diskussion. Daniel Novak, Amtsleiter der Gemeinde Sulz und langjähriger bautechnischer Sachverständiger in der Baurechtsverwaltung, erläutert den bestehenden Bebauungsplan sowie die Bebauungsmöglichkeiten. Am Sulnerberg könnte auf Grund der bestehenden Vorgaben des Bebauungsplans im BW1 (BNZ 50, HGZ 3) eine massive Bebauung entstehen. Eine Bausperre i.S.d. §§ 25 und/oder 37 RPG dient einerseits zur Sicherung der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplan (REP) i.S.d. § 11 Abs. 1) RPG sowie den daraus resultierenden Überarbeitungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ohne bereits vorhandene Zwang oder Zeitdruck. Nach ausführlicher Diskussion ist die Gemeindevertretung einhellig der Auffassung, dass eine Bebauung des Sulnerberg (BW 1) mit großvolumigen und/oder sehr langen Baukörpern (wie z.B. Wohnanlagen) den derzeitigen Entwicklungen im REP entgegenstehen würden. In Anlehnung an die 2007 in diesem Bereich bereits verordnete Bausperre soll eine neuerliche Bausperre für diesen sensiblen Bereich des Gemeindegebietes, zumindest jedoch die Liegenschaften, Gst-Nrn 1855, 1856 und 1859, erlassen werden. Diese dient in erster Linie zur Sicherstellung, dass bis zur Fertigstellung der Überarbeitung des Bebauungsplanes keine widersprechenden Bauwerke entstehen. Der Antrag des Vorsitzenden, die Ausformulierung der Bausperre mit der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als Aufsichtsbehörde detailliert abzustimmen und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, wird einstimmig angenommen. 8. Mitgliedschaft Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz Die bestehende Mitgliedschaft im Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz ist für die EUFörderperiode 2023 – 2027 (Ausfinanzierung bis 2029) im Rahmen der LEADER –Bewerbung von der Gemeindevertretung zu beschließen. Der hierfür von der Geschäftsführerin/LEADER-Managerin übermittelte Beschlusstext lautet wie folgt: Die Gemeinde Sulz beschließt laut Gemeindevertretungsbeschluss vom 28.03.2022 die Verlängerung ihrer Mitgliedschaft beim Verein LAG Vorderland-Walgau-Bludenz für die „EU-Förderperiode 2023 – 2027“ bis 31.12.2029, vorbehaltlich einer positiven Bewerbung um den LEADER Status im Rahmen der diesbezüglichen Ausschreibung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Die Gemeinde Sulz verpflichtet sich zur Aufbringung des festgesetzten Eigenmittelanteils für das LAG-Management entsprechend dem Finanzplan der lokalen Entwicklungsstrategie für die gesamte Förderperiode, das ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2029 (die aktuelle Mitgliedschaft läuft bis zum 31.12.2023). Der Mitgliedsbeitrag beträgt brutto EUR 1 pro EinwohnerIn und Jahr (jeweils gem. Verwaltungszählung Land Vorarlberg – Jahresdurchschnitt des Vorjahres). Für die Mitgliedschaft gelten die aktuellen Statuten (Stand 20.10.2016) des Vereins VorderlandWalgau-Bludenz. Die Gemeindevertretung überträgt den Vereinsorganen die Entscheidung zur inhaltlichen Zustimmung der zu erarbeitenden Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und deren allfällige Adaptierung für die finale Einreichung im Zuge des Auswahlprozesses sowie für die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der LES. Der Antrag des Vorsitzenden, die Verlängerung der LEADER Mitgliedschaft wie vorgenannt zu beschließen, wird einstimmig angenommen. 9. Allfälliges  Der Vorsitzende erinnert an die nächste Gemeindevertretungssitzung am 28.04.2022 um 19:00 Uhr im Kindercampus. VNS-GV vom 28.03.2022 Zl. su004.1-9/2020 65  e5 Teamleiter, Michael Schnetzer berichtet von den laufenden Projekten: Frei- und Grünflächenerhebung, Malwettbewerb Volksschule, PV-Aktion (Neubau Mittelschule, Erweiterung ASZ), Energie- und Mobilitätsthemen im REP, Raus aus Öl Initiative, Anpassung der Gemeindeförderungen, KLAR! und KEM. Er erinnert an das e5 Audit der Gemeinde Sulz am 13.10.2022 um 19:00 Uhr in der Fachhochschule, Dornbirn und ersucht um rege Teilnahme. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:15 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister Der Schriftführer Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Montag, den 28.03.2022, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum des Kubus, am Kindercampus Sulz Grundverkehrsgesetz, LGBl.Nr. 42/2004, i.d.g.F. VNS-GV vom 28.03.2022 Zl. su004.1-9/2020