20210913_GVE005

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 08.01.2023, 09:49
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Datum: 13.09.2021 Aktenzahl: su004.1-6/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die 5. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 13.09.2021 um 19:00 Uhr im Bewegungsraum des Kubus im Kindercampus Sulz unter dem Vorsitz von Bürgermeister Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen BGM Karl Wutschitz, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Wolfgang Mittempergher, David Bischof, Yvonne Lehninger, Florian Vinzenz, Kurt Konzett, Nikolaus Kühne, Lothar Mathies, Dietmar Erath, Dolores Egger, Matthias Walser (bis ca. 19:45), David Calzone, Karin Schießl, Valentin Welte, Martin Dörler, Gabriele Schwärzler, Ulrich Ströhle, Günter Baldauf, Markus Morscher Entschuldigte GemeindevertreterInnen Norbert Schnetzer, Dolores Egger, Martin Hron, Julia Skala, Ines Greif-Marlin, Adriane Windner, Schriftführer Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Berichte Kassaführung und Bargeldan- und -entnahme Grundsatzbeschluss Quellfassung "Kluser Riedle" Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an der Umsetzung der Radschnellverbindung Vorderland – Kummenberg Landesradroute Industriegebiet Alternative Trassenführung Mehrzweckgebäude – Mietanbot Körperwerkstatt Kilbi 2022 – Bestellung Kulturausschuss Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 19:04 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 21 GemeindevertreterInnen Beschlussfähigkeit gegeben ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Tagesordnungspunkt 9. Kilbi nach den Berichten abgehandelt und die Tagesordnung mit der Änderung des Punktes 9 in „Kilbi 2022 – Bestellung Arbeitsgruppe“ einstimmig zur Kenntnis genommen. 6832 Sulz, Hummelbergstraße 9 • 05522/44309, Fax DW 4 • info@gemeinde-sulz.at 32 2. Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Der gemeinsam mit der Ladung übermittelte Entwurf der Verhandlungsniederschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung wird auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt. 3. Berichte  Der Vorsitzende berichtet von der feierlichen Eröffnung des Kindercampus am Freitagabend. Am darauf folgenden Tag der offenen Tür konnten ca. 700 BesucherInnen bei herrlichem Spätsommerwetter die Räumlichkeiten Besichtigung und die Feierlichkeiten genießen. Er bedankt sich bei allen Mitwirkenden, allen voran dem Team des Kindercampus für seinen Einsatz, Sabine Mathies und Daniel Novak für die Organisation, der Ortsfeuerwehr für die Bewirtung, der Jungmusik Sulz-Zwischenwasser und dem Schützenmusikverein für die musikalische Unterhaltung sowie den vertretenen Vereinen, der Integrationsabteilung der Regio Vorderland, der Jungfeuerwehr und der Kinderpolizei sowie dem ASKÖ für deren Mitwirken. GR Michael Schnetzer lobt die professionelle Festabwicklung und bedank sich im Namen aller GemeindevertreterInnen beim Vorsitzenden für seinen überdurchschnittlichen Einsatz während des gesamten Projektes Kindercampus.  Auf Grund einer Terminkollision schlägt der Vorsitzende die Verschiebung des Termins der 6. GV-Sitzung vom 18.10.2021 auf den 03.11.2021 vor. Die weiteren Sitzungstermine bleiben am 25.11.2021 (Personalrahmenplan und Gebühren 2021) sowie 16.12.2021 (Voranschlag 2022).  Er berichtet von der geplanten öffentlichen Veranstaltung im Rahmen der REP Erstellung am 08.11.2021 um 19:00 Uhr in der Volksschule Sulz. Vize BGMIN Gerda Schnetzer erläutert Hintergrund und Ziel dieser Veranstaltung und stellt die hierzu gestaltete Postwurfsendungen und Postkarte vor. Der Vorsitzende berichtet von der Beschlussfassung zum regREK Zielbild samt Karte und den Zielvereinbarungen in der letzten Regio-Sitzung. Diese werden Grundlage für das REP Sulz und sind auf der Homepage der Region Vorderland-Feldkirch abrufbar. Derzeit erfolgt noch eine juristische Abklärung. Zur Beschlussfassung kann Geschäftsführer, Mag. Christoph Kirchengast die Inhalte und Formulierungen in der GV-Sitzung erläutern.  Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über die eingelangte Petition an die Gemeindevertretung „Sicherstellung der freien Impfentscheidung sowie der Gleichberechtigung von Geimpften und Ungeimpften“. Diese wurde mit der Sitzungseinladung übermittelt. Die Gemeindevertretung hat die Petition gemäß § 25 Abs. 2) Gemeindegesetz innerhalb von zwei Monaten formell zu beantwortet. Eine Antwort des Bürgermeisters als Vorsitzenden der Gemeindevertretung dahingehend, dass das Kollegium von der Petition in Kenntnis gesetzt wurde, ein Beschluss hierzu aber nicht gefasst wurde ist laut Information des Vorarlberger Gemeindeverband ausreichend. Dies wird von der Gemeindevertretung befürwortet.  Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über die Bewerbung des Politiklehrgangs für Frauen 2022 durch das Amt der Vorarlberger der Landesregierung und verteilt die hierzu eingelangte Infobroschüre.  Er stellt den Rechnungsabschluss des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal für das Jahr 2020 sowie den hierin enthaltenen Prüfbericht vom 18.03.2021 vor.  Weiters stellt er den Rechnungsabschluss des Abwasserverbandes Vorderland für das Jahr 2020 sowie den darin enthaltenen Prüfbericht vom 28.06.2021 vor.  Der Vorsitzende berichtet von der Neubesetzung des Obmanns beim Abwasserverband Vorderland durch Simone Morscher als Nachfolger von Werner Müller. Die Geschäftsstelle bleibt – bis auf Weiteres und vorbehaltlich weiterer Misstrauensäußerungen – bei der Gemeinde Sulz. VNS-GV vom 13.09.2021 Zl. su004.1-6/2020 33 4. Kassaführung und Bargeldan- und -entnahme Auf Grund personeller Änderungen im Gemeindeamt (Pensionierung Brigitte Pöder, Neuzugang Fabienne Metzler) sowie organisatorischer Ablaufänderungen beim Grünmüll (Gebührenabgabe vor Ort im Kassasafe), ist eine Adaptierung der Verordnung zur Kassaführung und Bargeldan- sowie –entnahmen erforderlich. Der Entwurfstext zur Verordnung hierzu lautet: Ermächtigung von Personen zur Bargeldannahme Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 13.09.2021 wird gemäß § 79 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F., kundgemacht, dass nachstehende Gemeindebedienstete zur Entgegennahme von Bargeldzahlungen an die Gemeinde Sulz bevollmächtigt sind: Hauptkassa, Gemeindeamt: Ganahl Simone Fabienne Metzler Kassasafe, Grünmüllplatz: Morscher Siegfried GV Nikolaus Kühne erkundigt sich nach den Einnahmen, welche ohne Mitarbeiter vor Ort deutlich höher ausfallen müssten. Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt, die Abgaben werden sehr konsequent entrichtet. Die Änderung wurde sehr positiv angenommen. Ebenfalls sehr erfreulich ist, dass wenige Fehlwürfe zu verzeichnen sind. GR Michael Schnetzer findet die Änderung als großen Vorteil, da dadurch eine große Flexibilität bei der Grünmüllentsorgung gegeben ist. Der Antrag des Vorsitzenden, die Verordnung gemäß vorgenanntem Entwurf zu erlassen, wird einstimmig angenommen. 5. Grundsatzbeschluss Quellfassung "Kluser Riedle" Der Vorsitzende berichtet von der 9. GVo-Sitzung am 05.07.2021. Für den Tagesordnungspunkt 4 „Quellfassung Kluser Riedle“ war Philibert Ellensohn, Bürgermeister von Viktorsberg anwesend. Dieser legte die Situation der Gemeinde Viktorsberg (eine Quellefassung) dar und erläuterte die Vorteile der Quellfassung „Kluser Riedle“. Auf das vorliegende Gutachten von Dipl.Ing. Fussenegger Bruno, Dornbirn vom 04.12.1992 wurde verwiesen. Vorgespräche mit dem Land (Umsetzung & Förderung) wurden ebenfalls bereits geführt. Das Projekt ist grundsätzlich förderfähig – ausgenommen einer 2. Abfuhrleitung. Umsetzungsvorschlag: Quellablöse Agrar Klaus, Quellfassung inkl. Einleitung (in Quellschacht der Gemeinde Sulz) samt Instandhaltung durch und auf Kosten der Gemeinde Viktorsberg. Transport über die bestehende Sulner Leitung (Kapazität ausreichend). Primäre Wassernutzung „Kluser Riedle“ durch Viktorsberg, Überschusswasser für Sulz (gratis). Überarbeitung Wasserliefervertrag SulzViktorsberg sinnvoll/notwendig. Viktorsberg benötigt einen Grundsatzbeschluss der Gemeinde Sulz für die weitere Vorgehensweis und detaillierte Projektierung. Der Vorsitzende zeigt auf, dass dies bereits vor 30 Jahren angedacht war, damals aber nicht umgesetzt werden konnte. GR Christoph Bawart bestätigt dies. Der damalige Versuch scheiterte an den Forderungen der AGRAR Klaus. Wenn dies nun möglich wird, sieht er eine Quellfassung als äußerst sinnvoll. GV Kurt Konzett hält bei guten Bedingungen die Quellfassung für eine Selbstverständlichkeit. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig folgender Beschluss gefasst: dem Umsetzungsvorschlag der Gemeinde Viktorsberg wird grundsätzlich zugestimmt (Grundsatzbeschluss). Die vertraglichen Regelungen hierzu sind noch detailliert zu vereinbaren. VNS-GV vom 13.09.2021 Zl. su004.1-6/2020 34 6. Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an der Umsetzung der Radschnellverbindung Vorderland – Kummenberg Der Vorsitzende berichtet von Stand der Radschnellverbindung Vorderland- Kummenberg. Anlass und Ausgangslage Die Regionen am Kumma und Vorderland-Feldkirch haben sich gemeinsam mit Vertreter*innen des Landes und der Standortgemeinden Götzis, Koblach, Klaus, Sulz, Röthis und Weiler in den vergangenen Jahren an der Planung einer regionsübergreifenden Radschnellverbindung befasst. In einer am 5.9.2018 in Klaus öffentlich vorgestellten Variantenstudie wurde eine Bestvariante für den Routenverlauf ermittelt. In der anschließenden Vorprojektplanung wurde ein konkreter Trassenverlauf ausgearbeitet, eine ökologische Begleitplanung durchgeführt und deine Grobkostenschätzung erstellt. Das Ergebnis der Planung sieht eine weitgehend kreuzungsfreie Radschnellverbindung vor, die im Süden im Bereich der Haltestelle Sulz-Röthis an den bahnbegleitend von Rankweil kommenden Radweg anbindet und ostseitig der Bahngleise mit einem kurzen Tunnel durch den Sattelberg bis zum Feuerwehrhaus Götzis führt. Vom Feuerwehrhaus Götzis soll dann eine Weiterführung in Richtung Bahnhof Götzis erfolgen. Im Bereich der Bahnhalstestelle Klaus soll durch eine attraktive Bahnunterführung und eine Querverbindung ins Ortsgebiet von Koblach geschaffen werden. Die Radschnellverbindung ist als Teil des landesweiten Schnellverbindungsnetzes konzipiert und eine Schlüsselverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr im südlichen Rheintal, da sie eine durchgängige, sichere und attraktive Verbindung zwischen den Großräumen Feldkirch/Rankweil und Götzis/Hohenems/Dornbirn ermöglicht. Die Radschnellverbindung bindet die großen regionalen Betriebsgebiete an das Radwegenetz an und ist über Zubringerstrecken mit den Siedlungsgebieten von Mäder und Altach bzw. Klaus, Weiler, Sulz, Röthis und Zwischenwasser verbunden. Kosten und Projektträgerschaft Die Kostenschätzung für den Bau der Verbindung wird nach noch groben Schätzungen ca. EUR 27 Mio. betragen. (Ohne Inflationsanpassung, Grundablösen, ökologische Begleitmaßnahmen). Davon werden rund EUR 10 Mio. aus Bundesförderungen getragen. Der finanzielle Beitrag der Standortgemeinden bzw. Regionen amKumma und Vorderland-Feldkirch wurde in Gesprächen mit Landesrat Johannes Rauch mit einem Kostendach von Summe 2 Mio. Euro festgelegt. Um die Budgets der beteiligten Gemeinden zu schonen, soll versucht werden, einen Teil dieser Mittel aus den Gemeinde-Bedarfszuweisungen des Bundes zu decken. Die Finanzierung der verbleibenden Kosten sowie der Bau und die Errichtung werden laut Zusagen des zuständigen Landesreferenten durch das Land Vorarlberg erfolgen. Die Abstimmungen und vertraglichen Klärungen sowie die Kostentragung für Sanierung und Unterhalt der Strecke sind noch in Abklärung. Das Land Vorarlberg hat aber bereits Bereitschaft signalisiert, die Kosten für Instandsetzungen u.a. der kostspieligen Bauwerke zu übernehmen. Die Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Strecke (Schneeräumung, Reinigung, …) werden zu weiten Teilen bei den Standortgemeinden liegen. Erwartete Wirkungen Mit der Radschnellverbindung können die massiven Barrieren durch Autobahn, Bahnlinie und L190 im Bereich Klaus/Koblach/Götzis überwunden werden und ein attraktives Rückgrat für den regionalen und überregionalen Alltags- und Freizeitradverkehr geschaffen werden. Mobilitätserhebungen und Potentialberechnungen gehen davon aus, dass damit täglich bis zu 1500 Fahrten vom Auto auf das Fahrrad verlagert werden. Pro Jahr können dadurch rund 2 Millionen Autokilometer eingespart werden. Dadurch können rund 290 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vermieden werden. VNS-GV vom 13.09.2021 Zl. su004.1-6/2020 35 Zeitplan und nächste Schritte Durch die zeitliche Kombination mit dem für 2023/24 geplanten Bahnhofsumbau in Klaus lassen sich hohe Kosten für Bahnsperren, Autobahnsperren sparen. Deshalb soll das Projekt zügig vorangetrieben werden. Unter der Voraussetzung positiver Grundsatzbeschlüsse des Landes, der Regios und der Standortgemeinden könnte in den nächsten Monaten mit der Einreichplanung begonnen werden. Parallel dazu sind Vereinbarungen zu treffen über Besitz, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung des Projekts. Im Jahr 2022 könnte die Planungsprozesse und behördliche Genehmigungsverfahren weitgehend abgeschlossen werden. Vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung und positiver Baubeschlüsse könnte 2023 mit der Ausschreibung des Bauprojekts begonnen werden. Erste Bauabschnitte würden voraussichtlich 2024 realisiert werden. Beschluss Die Gemeindevertretung Sulz stimmt der Weiterverfolgung und möglichen Realisierung der regionalen Radschnellverbindung im Grundsatz zu. Die Gemeinde Sulz wird sich im Rahmen des vereinbarten regionalen Kostendaches von maximal EUR 2 Mio. an Planung und Bau der Radverbindung beteiligen. Voraussetzungen dafür sind neben der behördlichen Genehmigung auch der Abschluss von zufriedenstellenden vertraglichen Vereinbarungen zur Kostenteilung (Anteil der Gemeinde Sulz an den Errichtungskosten und zum Unterhalt der Anlage). Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Land Vorarlberg und den anderen Standortgemeinden unter den oben genannten Rahmenbedingungen einen Vertrag über Besitz, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung der geplanten Radverkehrsanlage zu verhandeln. GV Nikolaus Kühne erkundigt sich ob ein Kostenschlüssel je Einwohner angedacht ist. Der Vorsitzende berichtet, dass dies noch in Ausarbeitung ist. GV Lothar Mathies ist der Ansicht, dass vor der Radschnellverbindung die Thematik an der Müsinenstraße geregelt werden müsste. GV Kurt Konzett hält das Projekt grundsätzlich für richtig aber zu teuer für die projektierte Distanz. Er bezweifelt zudem, dass der finanzielle Rahmen eingehalten werden kann. Der Vorsitzende hält die Investition in die sanfte Mobilität für richtig – wenn nicht jetzt, wann dann. GR Christoph Bawart ist der Meinung, dass das Vorderland und die Gemeinde jedenfalls vom Projekt profitiert. GV Ulrich Ströhle sieht die Radschnellverbindung als Projekt für den Klimaschutz. Der Antrag des Vorsitzenden, den Beschluss wie vorbeschrieben zu fassen, wird mehrheitlich angenommen. Gegenstimmen: Lothar Mathies, Kurt Konzett 7. Landesradroute Industriegebiet Alternative Trassenführung Der Vorsitzende berichtet vom Gespräch mit Peter Moosbrugger, Abteilung Straßenbau beim Amt der Vorarlberger Landesregierung vom 18.08.2021. Seitens des Landes wird – auch fördertechnisch – die Umwegung des Industriegebietes bevorzugt. Der vorliegende Entwurf der WASSERPLAN Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH, Hohenems berücksichtigt die mit dem Vertreter des Landes besprochenen Randbedingungen wie Regelbreite 3, 00 m (plus 2 x 0, 25cm Bankett auf Privatgrund), möglichst geringem Flächenbedarf (privat), Ausführung als Tränkdecke auf Rapsölbasis (Radwegneubau und Dammbereich). Darüber hinaus kann die Lage des Weges noch angepasst werden und sind die notwendigen Grundablösen förderbar. Hingegen hätte die ursprüngliche Variante einen weitaus verkürzten Förderanteil. VNS-GV vom 13.09.2021 Zl. su004.1-6/2020 36 Nach intensiver Diskussion ist die Gemeindevertretung der Auffassung, dass die vorgelegte Variante als Verbindung zwischen Bahnhof und Industriegebiet und Rundweg im Gemeindegebiet sowie der Tatsache, dass sich die alternative Wegführung für die Gemeinde kostenneutral darstellt, weiterverfolgt werden soll. Der Antrag des Vorsitzenden, die vorliegende Variante vom 23.08.2021 weiter zu verfolgen, die Ausschreibung voranzutreiben und die Förderung zu beantragen, wird einstimmig angenommen. 8. Mehrzweckgebäude – Mietanbot Körperwerkstatt Der Vorsitzende stellt das Mietanbot der Körperwerkstatt vom 25.06.2021 zur Diskussion. Dessen Gültigkeit wurde mit E-Mail vom 08.09.2021 auf den 30.09.2021 erstreckt. Auf Grundlage des Angebotes errechnet sich eine Nettomiete von EUR 7, 50 / m². Dieser entgegen stehen EUR 9, 85 / m² (jüngster Mietvertrag, Fa. retail) sowie EUR 8, 925 / m² (interne Vermietung an die Baurechtsverwaltung). Weiters werden seitens der Mieterin jegliche Haftung für Schäden der baulichen Umsetzung sowie der Nutzung der Lüftungs- und Kühlungsanlage abgelehnt. Die Körperwerksatt begründet ihr Mietanbot einerseits mit den durch sie zu tätigenden Investitionen (Lüftung inkl. Kühlung, Angebot Fa. TGS), den hohen Betriebskosten als auch der Tatsache, dass der Umstand der nicht geeigneten Konditionierung seit Jahren unbehandelt blieb. Aus Sicht der Gemeinde ist festzuhalten, dass gemäß Punkt 1.5 des Mietvertrages vereinbart wurde, dass es Aufgabe der Mieterin ist, den Mietgegenstand für den Verwendungszweck zu adaptieren. Die seitens der Mieter erwünschte Nachfrage bezüglich durchschnittlicher Betriebskosten im Vorderland wurde bei der Fa. beto, Weiler eingeholt. Ein Vergleich ist gemäß E-Mail vom 13.09.2021 nicht objektiv. Dafür wurde die Entwicklung der Kosten seit 2006 aufgezeigt. Die Preisspanne liegt hier zwischen EUR 1, 21 / m² im Jahr 2007 und EUR 2, 37 / m² im Jahr 2009. Der Vorsitzende stellt das Mietanbot zur Diskussion. Nach Diskussion und Abwägung der bekannten Rahmenbedingungen ist die Gemeindevertretung einhellig der Auffassung, dass eine Physiotherapiepraxis einen Mehrwert für die Gemeinde Sulz darstellt. Gleichzeitig wird eine Vermietung zu den aufgezeigten, gemeindeintern geltenden Konditionen als essentiell erachtet. Da die Verkaufsthematik noch nicht abgeschlossen ist, soll hinsichtlich der Mietlaufzeit ein Konsens zwischen 3 bis maximal 5 Jahren gefunden werden. Die im Weiteren, im Mietanbot genannten Konditionen, sind verhandelbar. Der Antrag des Vorsitzenden, die Verhandlungen wie vorgenannt zu führen, wird einstimmig angenommen. 9. Kilbi 2022 – Bestellung Arbeitsgruppe Kilbi Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und unmittelbar nach den Berichten abgehandelt. Nach diesem Tagesordnungspunkt verlässt GV Matthias Walser die Sitzung. Die Kilbi in Sulz wurde Corona bedingt 2020 und 2021 abgesagt. Der Vorsitzende stellt zur Diskussion, ob die letzte Kilbi im Jahr 2019 noch zeitgerecht und attraktiv war. Sein Grundgedanke wäre es, mehr Augenmerk auf die Regionalität zu legen. Auch ist der Standort zu überdenken. Die Rückmeldungen der Besucher und Vereine zur Eröffnung vom Wochenende hat gezeigt, dass der neue Platz im Kindercampus über eine sehr große Qualität und Attraktivität verfügt. Die Gemeindevertretung ist einheitlich der Ansicht, dass das Konzept der Kilbi neu zu denken ist. Um dies zeitnah in Angriff zu nehmen wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von GV Matthias Walser eingerichtet. Als weitere Mitglieder werden David Calzone, Karin Schießl und Adriane Windner benannt. Darüber hinaus soll ein Vertreter des Schützenmusikvereins beigezogen werden. Als nächster Schritt soll die weitere Vorgehensweise in einer Obleutesitzung mit den interessierten Vereinen besprochen werden. Der Antrag des Vorsitzenden, die Arbeitsgruppe einzurichten, wird einstimmig angenommen. VNS-GV vom 13.09.2021 Zl. su004.1-6/2020 37 10. Allfälliges  GR Michael Schnetzer kündigt die nächste e5 Sitzung am06.10.2021 um 18 Uhr an. Er verweist zudem auf das e5 Event am 21.10.2021, über welches er per E-Mail noch genauer informieren wird.  Vize BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty berichtet von der 1. Regionalen Kulturausschusssitzung am 29.09.2021 bei welcher 9 der 13 angeschriebenen Gemeinden teilnehmen werden. Der Vorsitzende hält fest, dass zukünftige Themen die Regio betreffend im Vorfeld mit dem Regiovorstand abzustimmen sind. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:25 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister Der Schriftführer Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Montag, den 13.09.2021, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum Kubus, Kindercampus Sulz Grundverkehrsgesetz, LGBl.Nr. 42/2004, i.d.g.F. VNS-GV vom 13.09.2021 Zl. su004.1-6/2020