20221110_GVE013

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 08.01.2023, 09:49
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2023-01-08
Erscheinungsdatum 2023-01-08
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Datum: 10.11.2022 Aktenzahl: su004.1-14/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 10.11.2022, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum des Kubus, am Kindercampus Sulz unter dem Vorsitz von Bürgermeister Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen BGM Karl Wutschitz, Michael Schnetzer, Norbert Schnetzer, Wolfgang Mittempergher, Yvonne Lehninger, Kurt Konzett, Nikolaus Kühne, Lothar Mathies, Dietmar Erath, Dolores Egger, Matthias Walser, Michael Kieber, Valentin Welte, Martin Dörler, Ulrich Ströhle Entschuldigte GemeindevertreterInnen Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Christoph Bawart, David Bischof, Florian Vinzenz, David Calzone, Karin Schießl, Martin Hron, Gabriele Schwärzler, Sebastian Osl Schriftführer Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Berichte Gebühren 2023 Biomasseheizwerk Mehrzweckgebäude Gebührenvorschreibung Wasser/Kanal (nachträglich) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 15 GemeindevertreterInnen Beschlussfähigkeit gegeben ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung mit der Ergänzung „Mehrzweckgebäude Gebührenvorschreibung Kanal/Wasser“ einstimmig zur Kenntnis genommen. 2. Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Der gemeinsam mit der Ladung übermittelte Entwurf der Verhandlungsniederschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung sowie die separat übermittelte Verhandlungsniederschrift der 12. nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung werden auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt. 6832 Sulz, Hummelbergstraße 9 • 05522/44309, Fax DW 4 • info@gemeinde-sulz.at 81 3. Berichte  Änderung Flächenwidmung GST-NRN 910, 914 (MMag. Clemens Ströhle): In der Stellungnahme des unabhängigen Sachverständigenrates (USR) wurde die baurechtliche Prüfung des Umfeldes der antragsgegenständlichen Liegenschaften angeregt. Eine Prüfung durch die Baurechtsverwaltung Region Vorderland ergab keine baurechtlichen Beanstandungen. Somit bleibt lediglich die Thematik der Widmungsänderung von Freifläche Landwirtschaft (FL) und Ausweisung als Freifläche-Sondergebietswidmung Folientunnel.  Betriebsbesichtigung Fa. Fries: Thomas Rhomberg lädt die Gemeindevertretung am 30.11.2022 um 18:30 Uhr zu einer Führung durch den Betrieb ein.  Regio Sitzung: vom aktuellen Stand des regionalen Bauamtes wird berichtet; mittlerweile sind 8 der 12 Gemeinden interessiert; eine Zusammenlegung mit der Baurechtsverwaltung ist angedacht; als Standorte sind Sulz und Rankweil im Gespräch;  Gemeinde Röthis: BGM Roman Kopf tritt mit 30.09.2023 zurück, designierter Nachfolger ist Thomas Bachmann.  Todesfall: Beerdigung Burkart Nesensohn am Dienstag, 15.11.2022 um 14:30.  Sulner Leaba: Ausgabe in Finalisierung; der Vorsitzende bedankt sich schon bei allen Mitwirkenden.  Schützenmusikverein Sulz: Herbstkonzert als Jubiläumskonzert (140 Jahr) am 12.11.2022 in der Volksschule; Darbietung der Auftragskomposition „Von Richtern, Schützen und Helden“ gesponsert von der Gemeinde Sulz  Regio Vorderland: eine regionale Betrachtung aller Freizeitanlagen (Spielplätze, Schwimmbad Frutzau, Schilifte Furx) ist angedacht  Lüftungsanlage Volksschule: Beantwortung der Fragen der letzten Sitzung von GV Martin Hron  Raumplanungsvertrag Welte: der in der letzten Sitzung beschlossene Termin im Infrastrukturausschuss wurde für den 23.11.2022 anberaumt. Der Vorsitzende berichtet in diesem Zusammenhang von den aktuellen Überlegungen. 4. Gebühren 2023 Der von der Gemeindeverwaltung erstellte und vom Gemeindevorstand sowie Finanzausschuss in der Sitzung vom 10.10.2022 freigegebene Entwurf für die Gemeindegebühren 2023 wird vorgelegt und besprochen. Dieser Vorschlag sieht eine generelle Indexierung von 10 % sowie Rundung auf gerade Cent-Beträge vor. Die einzelnen Gebühren ergeben sich wie folgt: Abfallgrundgebühren (inkl. 10% MwSt.) Einpersonenhaushalt Zweipersonenhaushalt Mehrpersonenhaushalt Zuschlag pro Haushaltsmitglied sonstige Abfallbesitzer 37, 10 EUR 52, 50 EUR 63, 90 EUR 8, 40 EUR 63, 90 EUR Abfallentsorgungsgebühren (inkl. 10% MwSt.) 20 Liter-Abfallsack 40 Liter-Abfallsack 8 Liter-Bioabfallsack 15 Liter-Bioabfallsack 250 Liter-Kunststoffabfallsack 60 Liter-Restabfallbehälter 120 Liter-Restabfallbehälter 240 Liter-Restabfallbehälter andere Behälter je 100 Liter 60 Liter-Bioabfallbehälter VNS-GV vom 10.11.2022 1, 95 EUR 3, 90 EUR 0, 95 EUR 1, 55 EUR 0, 60 EUR 5, 70 EUR 11, 40 EUR 22, 80 EUR 9, 50 EUR 6, 60 EUR Zl. su004.1-14/2020 82 80 Liter-Bioabfallbehälter 120 Liter-Bioabfallbehälter 240 Liter-Bioabfallbehälter Bioabfallständer Bio-Abfallsack-Vorsammelbehälter 10 Liter Bio-Abfallsack-Vorsammelbehälter 25 Liter Sperrmüllmarke für 0, 5 m³ oder 35 kg Grünmüll pro m³ (bei Abgabe Sammelstelle Gemeinde) 8, 90 EUR 13, 40 EUR 26, 80 EUR 23, 90 EUR 3, 30 EUR 18, 70 EUR 12, 70 EUR 8, 80 EUR Abfallentsorgungsgebühren ASZ (inkl. 10% MwSt.) Sperrmüll - pro 2 kg Altholz - pro 2 kg Grünmüll pro angefangenen 60 Liter Bauschutt gemischt - pro 2 kg Bauschutt gemischt - pro angefangene 10 Liter Bauschutt rein - pro 2 kg Bauschutt rein - pro angefangene 10 Liter Asbestzementabfälle - pro kg Asbestzementabfälle - pro angefangenen 10 Liter Reifen Fahrrad + PKW - mit und ohne Felgen Reifen LKW-mit und ohne Felgen Flachglasabfälle - pro angefangenen 10 Liter Mineralwolle - pro angefangene 60 Liter 0, 55 EUR 0, 35 EUR 1, 10 EUR 0, 30 EUR 0, 70 EUR 0, 20 EUR 1, 50 EUR 0, 35 EUR 1, 30 EUR 4, 00 EUR 32, 00 EUR 0, 50 EUR 4, 00 EUR Wassergebühren (inkl. 10% MwSt.) Wasserbezugsgebühr je m³ Zählergebühr pro Monat Anschlussbeitragssatz 1, 70 EUR 3, 20 EUR 42, 90 EUR Kanalgebühren (inkl. 10% MwSt.) Kanalbenützungsgebühr je m³ Anschlussbeitragssatz 3, 50 EUR 49, 50 EUR Friedhofsgebühren (Hoheitsverwaltung) Grabstättengebühren (ohne MwSt.) Sondergrab „Erdgrab“ (Laufzeit 15 Jahre) Sondergrab „Urnennische“ (Laufzeit 15 Jahre) Sondergrab „Urnengrab“ (Laufzeit 15 Jahre) jährliche Grabstättenerhaltungsgebühr je Sondergrab 402, 00 EUR 704, 00 EUR 1.083, 50 EUR 22, 00 EUR Bestattungsgebühren (ohne MwSt.) einer Urne in der Urnennische einer Urne in Erdgrab eines Sarges im Erdgrab 181, 50 EUR 258, 50 EUR 1.600, 00 EUR Aufbahrungsgebühr (ohne MwSt.) einer Leiche je Kalendertag 49, 50 EUR Hundesteuer (Steuersatz, keine MwSt.) pro Hund 110, 00 EUR Gästetaxe (Steuersatz, keine MwSt.) pro Person und Nächtigung 1, 00 EUR Der Antrag des Vorsitzenden, die Gemeindegebühren für das Jahr 2023 wie vorgenannt zu beschließen, wird einstimmig angenommen. VNS-GV vom 10.11.2022 Zl. su004.1-14/2020 83 5. Biomasseheizwerk Für den in der 12. nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Verkauf des Biomasseheizwerks liegt der Entwurf des Kauf- und Bestandsvertrages mit Datum 08.11.2022 vor. Die geforderten Punkt wurden seitens der illwerke vkw AG, Bregenz schriftlich zugestanden. Die Prüfung des Vertragsentwurfs durch die Welte Rechtsanwalt GmbH, Rankweil (GV Dr. Martin Dörler) ergab nur wenige Beanstandungen. Nach kurzer Erläuterung und Diskussion besteht einhellig die Auffassung, dass Einarbeitung und Adaptierungen des Vertrages sowie dessen finale Unterzeichnung gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. an den Gemeindevorstand abgetreten werden soll. Die Beschlussfassung hierzu erfolgt einstimmig. 6. Mehrzweckgebäude Gebührenvorschreibung Wasser/Kanal Für das 2002 durch die Gemeinde Sulz errichtete Mehrzweckgebäude wurden durch die Baurechtsverwaltung Region Vorderland der Kanal- und Wasseranschluss nachgeholt. Mit Datum 17.08.2022 erfolgten die hieraus resultierenden Gebührenvorschreibungen für den Kanalanschluss in der Höhe von EUR 25.124, 51 und den Wasseranschluss in der Höhe von EUR 16.761, 22. Diese wurden der Sparkasse Feldkrich als Miteigentümerin am 03.10.2022 anteilig der Wohnungseigentumsanteile (630 von 2328) weiterverrechnet. Gegen die erfolgte Kostenvorschreibung in der Höhe von gesamt EUR 11.339, 93 wurde seitens der Sparkasse Feldkirch Beschwerde erhoben. Als Begründung wird angeführt, dass die Vorschreibungen unzulässig sind, da diese bereits mit dem geleisteten Kaufpreis abgegolten wurden (Fixpreis). Darüber hinaus ist die Sparkasse Feldkirch nicht als Gebührenschuldnerin im Bescheid angeführt und wird die Vorschreibung als verjährt (> 5 Jahre) angesehen. Der Vorsitzende berichtet, dass nach Rücksprache mit zwei damals beteiligten Gemeindemandataren die Argumentation der Sparkasse Feldkirch nachvollziehbar ist. Dies wurde damals so besprochen und der Kaufpreis deshalb als Fixpreis tituliert. GV Dr. Martin Dörler schlägt vor, der Sparkasse Feldkirch – auch wenn dies aus dem vorliegenden Kaufvertrag nicht eindeutig hervorgeht – schriftlich mitzuteilen, dass die Rechnung storniert wird und die Sparkasse die Beschwerde zurückziehen soll. Der Antrag des Vorsitzenden, die Kostenvorschreibung gegenüber der Sparkasse Feldkirch aus vorgenannten Gründen zu stornieren, wird einstimmig angenommen. 7. Allfälliges  GV Matthias Walser teilt die nächsten Feuerwehrtermine mit: Feuerlöscher Prüfung: 10.12.2022; Blutspendeaktion 21.12.2022 – 17:00 bis 20:30; Friedenslicht: 24.12.2022; Jahreshauptversammlung: 04.03.2022  GR Michael Schnetzer berichtet von der Abschlussübung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Sulz – großes Lob an die Professionalität der Feuerwehr  BGM Karl Wutschitz hält fest, dass es in Naher Zukunft eine Ersatzbeschaffung beim Löschfahrzeug und Investitionen im Bereich Katastrophenschutz anstehen Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:15 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister Der Schriftführer Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Donnerstag, den 10.11.2022, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum des Kubus, am Kindercampus Sulz VNS-GV vom 10.11.2022 Zl. su004.1-14/2020