20211216_GVE016

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Letzte Änderung 07.01.2023, 16:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 16.12.2021 Zl. 004-2/2021 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 15. Dezember 2021, um 20.15 Uhr, als Videokonferenz stattgefundene 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter*innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☐ GR Heike Ladurner-Strolz Vbgm. Norbert Haumer Bernhard Schrottenbaum Tobias Kieber Raphael Mäser DI (FH) Nina Fritz Peter Vergud Martin Jenny BSc Theresa Scheibenstock BEd Martin Netzer DI (FH) Michael Gantner MSc. Martin Fussenegger ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Dr. Monika Vonier Ing. Michael Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Mag. Christof van Dellen Martin Zugg Bettina Schmid-Juen Werner Ganahl Mag. jur. Jan Rudigier Claudia Oberer Richard Durig Bernd Steiner Stephanie Kuster Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Jürgen Haller Marcellin Tschugmell MBA Birgit Goll Christian Engstler Mag. Daniel Witzani Martin Fritz Carmen Fitsch Alexander Nöckl Tanja Könsgen ☒ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Dominik Ganahl Christian Fiel Jodok Marent Wolfgang Honold Daniel Thöny DI Karoline Bertle Markus Riedler Franz Oliva Rene Juen Mag. Jürgen Jakober Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☐ … Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber ☒ Mag. Martin Borger Seite 1 von 13 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 13 Entschuldigt abwesend: Martin Netzer, Martin Fussenegger, Marcellin Tschugmell, Alexander Nöckl und Siegfried Marent Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskunftspersonen und die Zuhörerin und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung setzt der Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 den unter Punkt 8. der Tagesordnung stehenden Gegenstand „Dienstbarkeitsrechtseinräumung auf GSTNR 219/3 (Franz Rauch) zugunsten der GST-NR 219/1, 215/1 und 217 (Marktgemeinde Schruns)“ von der Tagesordnung ab. Weiters zieht Günter Ratt den von ihm und weiteren Mandataren der Fraktion „Metnand för Schru“ gestellten Antrag „Umwidmungsstopp von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Bauland sowie Nichterteilung von Ausnahmegenehmigungen vom gültigen Bebauungsplan“ zurück. Der vom Bürgermeister gestellte Antrag auf Aufnahme des weiteren Gegenstandes „Reg.Nr. 031-2/10-2021; Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 1051/1 (Lechthaler) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 031-2/10-2021/01 vom 31.08.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs“ auf die Tagesordnung erreicht mit 13 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln und gilt somit als abgelehnt. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Marktgemeinde Schruns: Steuern, Gebühren und Abgaben 2022 2. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2022 3. Bausperre im Hinblick auf die Erlassung eines Bebauungsplanes betr. Investorenmodelle - Beschlussfassung 4. Ersuchen an die Vorarlberger Landesregierung um Erlassung eines EKZ-Landesraumplans im Hinblick auf die Erweiterung des SPAR-Marktes in Schruns 5. Antrag gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG auf Bewilligung der Ferienwohnungsnutzung: DI Margit Sander, Lustenau, für das Wohnhaus Außerlitzstraße 50 6. Zielvereinbarung vom 14. September 2021 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 13 7. Ankauf der GST-NR 215/1, 215/2 und 217 von Seebacher/Blümel sowie Dienstbarkeitsrechtseinräumung 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die a) 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.11.2021 und b) 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2021 9. Mitteilungen des Vorsitzenden 10. Allfälliges Zu 1. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2022 Peter Vergud, Obmann des Finanzausschusses, informiert kurz über die Beratungen im Finanzausschuss. Nachdem man im letzten Jahr mehr oder weniger keine Erhöhungen vorgenommen hat, sind auch heuer lediglich moderate Anpassungen vorgesehen. Der Voranschlag wird voraussichtlich in der Februarsitzung zur Behandlung vorgelegt werden, die Gebührenänderungen erfolgen jedoch größtenteils zu Jahresbeginn, weshalb die Beschlüsse bereits jetzt gefasst werden müssen. Auf die Frage von Martin Borger bezüglich der Festsetzung des Hebesatzes für die Tourismusbeiträge sowie das Gesamtaufkommen wird auf die Berechnungsmethode laut Tourismusgesetz verwiesen. Der anschließend von Martin Borger gestellte Antrag, alle Gebühren bis auf den Kanalanschluss- und -erschließungsbeitrag in unveränderter Höhe zu belassen, erreicht mit zwei Stimmen (Martin Borger und Daniel Witzani) nicht die erforderliche Mehrheit. Sodann werden über Antrag des Vorsitzenden im Rahmen einer Abstimmung en block die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2022 laut nachfolgender Aufstellung festgesetzt und die diesbezüglichen Verordnungen mit den vom Gemeindesekretär angeführten Änderungen bzw. Ergänzungen stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Daniel Witzani) beschlossen und kundgemacht. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen bzw. Verordnungen mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Nicht angeführte Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. Wassergebühren Bei den Wassergebühren ergibt sich ab 01.01.2022 folgende Änderung: Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Beitragssatz Wasseranschluss- und Ergänzungsbeitrag € 2, 45 € 37, 79 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 4 von 13 Kanalisationsgebühren Bei den Kanalisationsgebühren ergibt sich ab 01.01.2022 folgende Änderung: Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser € 3, 03 Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge € 57, 71 Beitragssatz für Nachtragsbeiträge € 19, 24 Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren (Schulgelder pro Semester) werden ab 01.09.2022 wie folgt festgesetzt: Einzelunterricht 50 min / Woche € 424, 00 Einzelunterricht 40 min / Woche € 369, 00 Einzelunterricht 30 min / Woche € 325, 00 2-er Gruppe € 325, 00 3-er Gruppe € 251, 00 4-er Gruppe € 218, 00 Elementarunterricht € 153, 00 Tanzerziehung € 123, 00 Gästetaxe Die Gästetaxe wird ab 01.12.2022 auf pro Nächtigung erhöht. € 2, 50 Tourismusbeitrag Für das Jahr 2022 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 850.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2022 wird mit 1, 44 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Zweitwohnsitzabgabe Ab 01.01.2022 beträgt die Abgabe für Ferienwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, je Quadratmeter pro Jahr maximal je Ferienwohnung für Wohnwagen für jedes Halbjahr der Aufstellung € 17, 97 € 1.975, 63 € 123, 93 Friedhofgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung (Öffnen und Schließen eines Grabes): a) für das Öffnen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 810, 00 b) für das Schließen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 440, 00 d) und an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von je 200 % verrechnet. 2. Beisetzung einer Urne im Erdgrab – Grabtiefe 0, 80 m € 200, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne € 118, 00 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at b) Gebühr für Inschrift € 130, 00 c) Tombakplatte € 250, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne € 180, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift € 180, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: 1. Einräumung des Benützungsrechtes an einer Grabstätte (Erstankauf) a) Einzelgrab (15 Jahre) € 465, 00 b) Doppelgrab (15 Jahre) € 645, 00 c) Arkadengrab (30 Jahre) € 2.520, 00 d) Urnenreihengräber (10 Jahre) € 430, 00 e) Urnennischen (10 Jahre) € 360, 00 2. Gebühren für die Verlängerung eines Benützungsrechtes a) Einzelgrab (pro Jahr) € 31, 00 b) Doppelgrab (pro Jahr) € 43, 00 c) Arkadengrab (pro Jahr) € 84, 00 d) Urnenreihengräber (pro Jahr) € 43, 00 e) Urnennischen (pro Jahr) € 36, 00 3. Friedhoferhaltungskostenbeiträge Für Grabstätten, bei denen das Benützungsrecht bzw. die Verlängerung des Benützungsrechtes vor dem 01.01.2016 eingeräumt wurde, sind bis zum Ablauf des Benützungsrechtes Gebühren für die Erhaltung der Friedhofseinrichtungen (Friedhoferhaltungskostenbeiträge) zu entrichten, und es betragen diese pro Jahr für ein(e): a) Einzelgrab € 24, 00 b) Doppelgrab € 32, 00 c) Arkadengrab € 50, 00 d) Urnenreihengrab € 31, 00 e) Urnennische € 26, 00 4. Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist eine Aufbahrungsgebühr, die maximal 3 Tage zur Anrechnung gelangt, zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pro Tag € 47, 00 b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle sind zusätzlich zu entrichten € 176, 00 Die Einstellgebühr ohne Aufbahrung beträgt pro Tag € 38, 00 Marktgebühren Die Marktgebühren werden ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitglieder bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teiln.) Seite 5 von 13 € 35, 00 € 10, 00 € 20, 00 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at für IG-Mitglieder bei einzelnen Teilnahmen € 25, 00 für sonstige Teilnehmer bei regelmäßiger Teilnahme € 25, 00 für sonstige Teilnehmer bei einzelnen Teilnahmen € 30, 00 (Bei Ausfall des Wintermarktes aufgrund von Räumungsarbeiten durch den Bauhof oder bei Abwesenheit erfolgt keine anteilsmäßige Rückvergütung der Marktgebühren.) c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Die sonstige Vermietung bzw. Beistellung von Marktständen (Private od. Vereine) Standmiete (+ Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand) € 22, 00 Seite 6 von 13 Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage wird mit Wirkung zum 01.01.2022 ein einheitlicher Tarif in Höhe von € 11, 00 festgesetzt. Hundesteuer: Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) € 28, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) € 110, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf € 90, 00 Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen: Mit der auf Grund des Parkabgabegesetzes erlassenen Verordnung werden die Gebühren für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt: Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße für die erste eineinhalb Stunden frei für die nächste angefangene halbe Stunde € 0, 50 für jede weitere angefangene Stunde € 1, 00 pro Tag € 8, 00 Monatskarte € 41, 00 Jahreskarte € 386, 00 Parkgebühren Bahnhoftiefgarage: Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen in der Tiefgarage Bahnhof wird das ab 01.01.2022 zu entrichtende Entgelt wie folgt festgesetzt (inkl. MWSt.): für die erste eineinhalb Stunden frei für die folgenden eineinhalb Stunden pro angefangener halbe Stunde € 1, 00 für jede weitere angefangene halbe Stunde € 1, 00 Jahreskarte € 725, 00 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 7 von 13 Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Die Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze betragen a) pro fehlendem Einstellplatz € 5.000, 00 b) pro fehlendem Abstellplatz € 2.550, 00 Zu 2. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2022 Der Vorsitzenden erläutert kurz die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr. Martin Borger regt an, zur stärkeren Überwachung der Parkgebührenentrichtung sowie der Einhaltung der Littering-Verordnung einen zusätzlichen Gemeindesicherheitswachebeamten einzustellen. Der Antrag von Martin Borger, zusätzlich die Einstellung eines Sicherheitswachebeamten vorzusehen, wird stimmenmehrheitlich (23 Gegenstimmen: Martin Borger stimmt für den Antrag) abgelehnt. Der Beschäftigungsrahmenplan 2022 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2022 von insgesamt 66, 45 vorsieht, stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Martin Borger) beschlossen. Zu 3. Bausperre im Hinblick auf die Erlassung eines Bebauungsplanes betr. Investorenmodelle – Beschlussfassung Der Vorsitzende verweist auf den von Arch. DI Andreas Falch erstellten Verordnungsentwurf, der mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt worden ist. Dieser Entwurf ist auch im Bau- und Raumordnungsausschuss behandelt worden. Da gerade zwei bis drei Projekte bei der Behörde eingereicht worden sind, die zwar im Grunde genommen keine Investorenmodelle sind und auch den Interessen der Gemeinde nicht widersprechen würden, jedoch trotzdem von der Bausperre betroffen wären, wäre vorgesehen, dass diese gemäß dem vorliegenden Entwurf mit der Maßgabe verhängt werden soll, dass zum einen nur Projekte mit mehr als vier selbständigen Wohneinheiten davon umfasst sind und zweitens die Verordnung erst mit 01.04.2022 in Kraft tritt. Heike Ladurner-Strolz berichtet über die Beratung im Tourismusausschuss. Ursprünglich war nicht bekannt, dass Projekte anstehen, die bereits seit Längerem mit 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at viel Aufwand vorbereitet worden sind und bei denen nicht befürchtet werden muss, dass es Investorenmodelle sind. Es wäre daher nicht korrekt, diese jetzt zu stoppen. Aus diesem Grunde sollten kleinere Projekte bis vier Wohneinheiten von der Bausperre ausgenommen werden. Zudem wird es nicht möglich sein, größere Projekte – solche sind bis dato nicht bekannt - in kürzester Frist bewilligt zu bekommen, weshalb man sich für das Inkrafttreten mit 01.04.2022 ausgesprochen hat. Seite 8 von 13 Zur Änderung des Bebauungsplanes über das gesamte Gemeindegebiet (Gesamtbebauungsplan) wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Carmen Fitsch) beschlossen, durch Verordnung eine Bausperre gemäß § 37 Abs. 1 Raumplanungsgesetz zu erlassen wie folgt: § 1 Bausperre Zur Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 28 iVm § 36 Raumplanungsgesetz wird für die in § 2 genannten Teile des Gemeindegebietes eine Bausperre gemäß § 37 Raumplanungsgesetz erlassen. Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 Raumplanungsgesetz sind nach § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz nur zulässig, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nach § 3 nicht beeinträchtigt. § 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst jene Teile des Gemeindegebiets, welche als Baufläche im Sinne des § 13 Raumplanungsgesetz oder als Freifläche Sondergebiet nach § 18 Abs. 4 Raumplanungsgesetz gewidmet sind und für die kein Bebauungsplan mit einer Festlegung über die Art der baulichen Nutzung besteht. § 3 Zweck der Bausperre, Planungsmaßnahmen und Ziele (1) In der Marktgemeinde Schruns wird durch aktuelle Entwicklungen die Erreichung der im § 2 Raumplanungsgesetz genannten Raumplanungsziele – insbesondere die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen für Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, die Erhaltung der Ortskerne und die Stärkung ihrer Funktion sowie die zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs benötigten Flächen nicht für Ferienwohnungen zu verwenden – gefährdet. Auch die im räumlichen Entwicklungsplan angeführten Ziele – insbesondere die Sicherung der Wohnmöglichkeiten der Bevölkerung für die Zukunft, die Absicherung der touristischen Entwicklung sowie die restriktive Handhabung der Errichtung von Ferienwohnungen – sind gefährdet. Bauflächen laut Flächenwidmungsplan werden zunehmend Nutzungen zugeführt, die dem regionalen Bedarf an Wohnraum sowie betrieblichen Nutzungen nicht zugänglich sind. Konkret wird der für die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde Schruns maßgebliche Tourismussektor durch Wohnungseigentumsmodelle sowie andere Formen einer gewerblichen Beherbergung von Gästen in Gebäuden mit mehr als vier selbständigen Wohneinheiten zurückgedrängt. Diese Entwicklungen stehen im Widerspruch zu den Zielen der Raumplanung und stellen, durch ihre Entkoppelung von den 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at mit den Existenzgrundlagen der Menschen für Wohnen, Wirtschaft und Arbeit verbundenen, regulären Nutzungen eine Gefährdung der Struktur der Gemeinde dar. Es kann dadurch einerseits der Bedarf an Wohnraum – trotz vorhandener Bauflächenreserven – nicht gedeckt werden. Andererseits können reguläre Wirtschaftsbetriebe (Hotelbetriebe ohne Ferienwohnungen, nicht-touristische Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe etc.) ihren Flächenbedarf nicht mehr decken. (2) Vor dem Hintergrund von Abs. (1) muss die Änderung des Bebauungsplanes zur Erfüllung der Raumplanungsziele geprüft sowie in weiterer Folge allenfalls umgesetzt werden. Hierfür werden eine entsprechende Grundlagenforschung und Abwägungen über die Festlegungen des Bebauungsplanes zur Absicherung der Raumplanungsziele benötigt. Zur Durchführung dieser Planungsmaßnahmen und zur Absicherung der in Abs. (1) genannten Entwicklungsziele wird die gegenständliche Bausperre für die Errichtung von Wohnungseigentumsmodellen sowie andere Formen einer gewerblichen Beherbergung in Gebäuden mit mehr als vier selbständigen Wohneinheiten erlassen. (3) Ziel der Planungsmaßnahmen gemäß Abs. (2) ist insbesondere eine Festlegung der Art der baulichen Nutzung (insbesondere Hotelbetrieb oder Wohngebäude), eine Festlegung des Wohnungsflächenanteiles sowie des Höchstausmaßes der Geschoßfläche für Ferienwohnungen zur Sicherung der Raumplanungsziele der Gemeinde. Seite 9 von 13 § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 01.04.2022 in Kraft. (2) Die Bausperre ist aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. (3) Diese Verordnung tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Erlassung außer Kraft. Martin Borger würde sich noch eine Bausperre für Bauträgerprojekte wünschen, und zwar für Großprojekte/Wohnblöcke, die von der soeben beschlossenen Bausperre nicht mit umfasst sind oder, falls dies nicht möglich ist, sonst eine Möglichkeit zu suchen, beispielsweise über einen Bebauungsplan, wie solche Projekte hintangehalten werden können. Zu 4. Ersuchen an die Vorarlberger Landesregierung um Erlassung eines EKZ-Landesraumplans im Hinblick auf die Erweiterung des SPAR-Marktes in Schruns Geplant ist, die Verkaufsflächen im SPAR-Markt in Schruns etwas zu vergrößern, und zwar sollen die Kassenbereiche nach vorne verschoben werden, um für zusätzliche Regale Platz zu schaffen. Im Bau- und Raumordnungsausschuss wurde dies bereits beraten und einstimmig an die Gemeindevertretung empfohlen. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Vorarlberger Landesregierung seitens der Marktgemeinde Schruns um die Erlassung eines Landesraumplans für den SPAR Markt Schruns in dem Sinne ersucht wird, dass die Widmung einer besonderen Fläche 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at für ein Einkaufszentrum für den Standort des SPAR Marktes in Schruns auf GST-NR 190, KG Schruns, mit einer max. Verkaufsfläche von 679 m² für zulässig erklärt wird. Seite 10 von 13 Zu 5. Antrag gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG auf Bewilligung der Ferienwohnungsnutzung: DI Margit Sander, Lustenau, für das Wohnhaus Außerlitzstraße 50 Über Antrag von DI Margit Sander, Lustenau, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG die Nutzung der Wohnung im Haus Außerlitzstraße 50 als Ferienwohnung einstimmig bewilligt, wobei diese Bewilligung nur die Bewilligungsinhaberin und ihre nahen Angehörigen (§ 16 Abs. 7 RPG) berechtigt, diese Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen. Zu 6. Zielvereinbarung vom 14. September 2021 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios Die Marktgemeinde Schruns beschließt die Zielvereinbarung vom 14. September 2021 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios. Damit beschließt die Marktgemeinde Schruns auch die Teilnahme am regionalen Prozess zur Erarbeitung des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK Phase II) für das Montafon. Zu 7. Ankauf der GST-NR 215/1, 215/2 und 217 von Seebacher/Blümel sowie Dienstbarkeitsrechtseinräumung Der Ankauf der GST-NR 215/1 (TF), 215/2 und 217 von Seebacher/Blümel durch die Marktgemeinde Schruns sowie die Einräumung der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges über den in ihrem Eigentum stehenden Straßenabschnitt zugunsten der kaufgegenständlichen Liegenschaften nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfs wird stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Günter Ratt, Birgit Goll, Martin Fritz, Dominik Ganahl und Martin Borger) beschlossen. Zu 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at a) 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.11.2021 und b) 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2021 Seite 11 von 13 Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter:in wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschriften über die 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.11.2021 und 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2021 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat und diese somit als genehmigt gelten. Zu 9. Mitteilungen des Vorsitzenden  Bezüglich der Finanzierung des Volksschulneubaus erfolgte eine Besprechung mit der Gebarungskontrolle und der Förderstelle des Landes. Sobald die städtebauliche Studie von Arch DI Fink, die unter Berücksichtigung des erweiterten Raumprogramms die Standortabklärung - Errichtung auf dem Sternenparkplatz oder im Bereich Kindergarten - zum Inhalt hat, wird diese Angelegenheit in der Gemeindevertretung behandelt werden. Peter Vergud berichtet im Detail über die Ergebnisse der im Rahmen einer Videokonferenz mit der Abteilung Gebarungskontrolle sowie der Förderstelle abgehaltene Besprechung, in der auch die von Heinz Fleisch infolge des angepassten Raumprogramms überarbeitete Kostenaufstellung für die verschiedenen Ausbaustufen vorgelegen ist. Im Ergebnis stellt dieses Vorhaben eine große finanzielle Belastung für die Gemeinde dar, die den finanziellen Spielraum für die nächsten Jahre einschränkt. Es zählt dies jedoch zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde, weshalb es anderen Projekten wie beispielsweise Errichtung eines Veranstaltungssaales vorzuziehen ist. Sodann verweist er auf die von ihm angestellte Darlehensanalyse für den Zeitraum 2017 bis 2030. In dieser sind auch die Einnahmen durch die anstehenden Hotelneubauten mit einzurechnen. Das Land erwartet ein klares Bekenntnis der Gemeinde, das die Schule gebaut wird. Weiters wird eine Stellungnahme der Landesbildungsdirektion, dass ein Neubau notwendig ist, benötigt. Der Vorsitzende wird nachstehende Unterlagen, die er zu einem Paket zusammenfassen wird, den Gemeindevertretern:innen zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung zukommen lassen: Städtebauliche Studie v. Architekturbüro Thurnher und Fink, pädagogisches Konzept v. Dr. Watschinger, Kostenaufstellung v. Fleisch und Loser, Stellungnahme der Gebarungskontrolle, Stellungnahme der Bildungsdirektion sowie die beiden Standortbewertungen Sternenparkplatz und Kneippkindergarten St. Jodok. Dieses Exposé wird auch der zuständigen Referentin beim Land, Landesstatthalterin Dr. Barbara Schöbi-Fink, bzw. der Wirtschaftsabteilung vorgelegt werden.  Das Geländer am Litzdamm ist beidseitig bereits fertiggestellt worden, heute wurden die Beleuchtungsmasten aufgestellt. 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at  Sodann bedankt sich der Vorsitzende bei allen Gemeindevertretern:innen für die konstruktive Zusammenarbeit und wünscht ihnen ein frohes Weihnachtsfest. Leider ist es heuer aufgrund der Corona-Situation nicht möglich, zu einem kleinen Umtrunk zusammenzusitzen. Seite 12 von 13 Zu 10. Unter „Allfälliges“ erkundigt sich Dominik Ganahl, was eigentlich die Kernaufgaben einer Gemeinde sind. Der Vorsitzende sagt zu, dass er mit dem Gemeindeverband Kontakt aufnehmen und diesen um eine visualisierte Darstellung der Aufgaben ersuchen wird. Auf die Frage von Martin Borger zum Jugendplatz informiert der Vorsitzende über den derzeitigen Verfahrensstand. Weiters sagt er zu, seine Anregung einer vermehrten Geschwindigkeitsüberwachung/Radarmessung auf der Außerlitzstraße im Interesse der Verkehrssicherheit weiterzugeben und informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass die Gemeinde im Begriff ist, zum Schutz der Fußgänger an verschiedenen Stellen entlang des Gehsteiges mobile Poller aufzustellen. Zur Anfrage bezüglich des Verkaufs von Grundstücken durch Hubert Both vermerkt der Vorsitzende, dass er vernommen habe, dass das gesamte Anwesen verkauft werden soll. Über die Kosten des Ausweichquartiers für den Kindergarten im Rahmen der Errichtung des Kindercampus wird in der nächsten Gemeindevertretungssitzung, in der dieses Thema behandelt werden wird, informiert werden. Christian Engstler erkundigt sich über den Stand der Verhandlungen mit der Familie Düngler über die weitere Anpachtung der Grundstücke für den Trainings- und Kunstrasenplatz bei der Sportanlage Wagenweg. Wie der Vorsitzende informiert, sind mehr oder weniger alle Punkte abgeklärt, bis auf die Weitergabe/Untervermietung an den Aktivpark bzw. den FC, dies muss noch im Detail ausgehandelt werden. Jodok Marent verweist im Hinblick auf den neuen Kindercampus darauf, dass die räumliche Situation der Harmoniemusik derzeit sehr beengt ist und nicht vergessen werden sollte, dies bei den Planungen mit zu berücksichtigen. Peter Vergud führt aus, dass die Behandlung des Kindercampus in der Gemeindevertretung erst dann Sinn macht, wenn die Studie von Arch. DI Fink vorliegt, was jedoch frühestens Mitte Ende Jänner der Fall sein wird. Heinz Fleisch hat in seiner Kostenaufstellung für ein Ausweichquartier für den Kindergarten € 180.000, 00 angesetzt, was jedoch nur dann zum Tragen kommen würde, wenn das Projekt auf dem dortigen Areal umgesetzt, nicht jedoch, wenn dieses auf dem Sternenparkplatz realisiert werden würde. Wenn das Gebäude, in dem auch die Harmoniemusik untergebracht ist, abgebrochen werden würde, wäre zu prüfen, ob die Harmoniemusik in der jetzigen Volksschule untergebracht werden könnte. 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zur Anfrage von Jan Rudigier zum Medienbericht, wonach der Gemeinde für die Unterstützung des Zirkus Berlin gedankt wird, informiert der Vorsitzende, dass die Gemeinde in Vorleistung getreten ist und einen finanziellen Beitrag ausbezahlt hat, der dann aus dem Martinsfonds der Caritas rückerstattet worden ist. Carmen Fitsch erwähnt im Hinblick auf die Tierhaltung, dass der Zirkus vom Amtstierarzt kontrolliert worden ist. Es entsteht eine kurze Diskussion über die grundsätzliche Frage, ob die Tiere im Zirkus eine artgerechte Haltung erfahren. Seite 13 von 13 Über Ersuchen von Christian Engstler wird mit der Landesstraßenbauverwaltung bezüglich des Zurückschneidens von Hecken am Gehsteig an der Außerlitzstraße Kontakt aufgenommen werden. Jodok Marent verweist auf die defekte bzw. fehlende Straßenbeleuchtung im Bereich Jakob Stemer-Weg – Hofweg. Angeblich wollten die dortigen Anrainer, dass die Lampe entfernt wird. Norbert Haumer hat dies mit Gerald Vonbank, Schruns Kommunal, bereits besprochen, wird sich diesbezüglich jedoch nochmals kurz mit ihm in Verbindung setzen. Auf die Frage von Martin Borger bezüglich der Anbringung von Mülleimern am Litzdamm informiert der Vorsitzende über den derzeitigen Stand der Dinge. Carmen Fitsch erachtet es für nowtendig, dass die Exekutive in den Zeiten, in denen der Verkehr durch Baustellen beeinträchtigt wird, verstärkt eine Verkehrsregelung vornimmt. Abschließend wünscht auch Günter Ratt im Namen seiner Fraktion allen besinnliche Feiertage und bedankt sich für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Ende der Sitzung: 21.50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2021