20211105_GVE014

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Letzte Änderung 07.01.2023, 16:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 08.11.2021 Zl. 004-2/2021 Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 5. November 2021, um 15.00 Uhr, im Zeichensaal im 1. OG der Mittelschule Schruns-Dorf in Schruns, stattgefundene 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter*innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ GR Heike Ladurner-Strolz Vbgm. Norbert Haumer Bernhard Schrottenbaum Tobias Kieber Raphael Mäser DI (FH) Nina Fritz Peter Vergud Martin Jenny BSc Theresa Scheibenstock BEd Martin Netzer DI (FH) Michael Gantner MSc. Martin Fussenegger ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Dr. Monika Vonier Ing. Michael Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Mag. Christof van Dellen Martin Zugg Bettina Schmid-Juen Werner Ganahl Mag. jur. Jan Rudigier Claudia Oberer Richard Durig Bernd Steiner Stephanie Kuster Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Jürgen Haller Marcellin Tschugmell MBA Birgit Goll Christian Engstler Mag. Daniel Witzani Martin Fritz Carmen Fitsch Alexander Nöckl Tanja Könsgen ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ Dominik Ganahl Christian Fiel Jodok Marent Wolfgang Honold Daniel Thöny DI Karoline Bertle Markus Riedler Franz Oliva Rene Juen Mag. Jürgen Jakober Rosa Maria Jenny Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent ☒ Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ DI Lorenz Schmidt, Vorstand Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa) Seite 1 von 8 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ☒ DI Michael Kaufmann, MSc, Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa) ☒ DI Andreas Falch, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung Seite 2 von 8 Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Raphael Mäser, Martin Jenny, Daniel Witzani, Martin Fritz, Alexander Nöckl, Tanja Könsgen und Siegfried Marent Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an den Rundgang durchs Dorf die Sitzung, begrüßt nochmals die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskunftspersonen und Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Rundgang durchs Dorf 2. Themen der Raumplanung: Präsentation durch den Vorstand der Abteilung Raumplanung und Baurecht DI Lorenz Schmidt und seinen Mitarbeiter DI Michael Kaufmann 3. Vortrag von DI Andreas Falch zu raumplanungsrelevanten Fragen 4. Überarbeitung des räumlichen Entwicklungsplanes (REP): „Kick-off“ und Präsentation des Ablaufschemas durch DI Andreas Falch 5. Bausperre im Hinblick auf die Erlassung eines Bebauungsplanes betr. die Errichtung von Wohnblöcken (kommerzieller Wohnbau) und Investorenmodelle – Beratung 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.10.2021 7. Mitteilungen des Vorsitzenden 8. Allfälliges Zu 1. Rundgang durchs Dorf 14. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 05.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Rundgang führt vom Kirchplatz durch die Dorfstraße zur Silbertalerstraße, von dort über die Einbahnstraße zur Batloggstraße, weiter über die Kronenwiese und vom Fußweg „Lechthaler“ über den Feldweg, die Unterdorfstraße und Bahnhofstraße zurück zum Kirchplatz. Seite 3 von 8 Die Auskunftspersonen DI Lorenz Schmidt und DI Andreas Falch zeigen dabei die unterschiedlichen Bauformen und Strukturen auf, gehen vor allem auch auf die Bedeutung der Begegnungszonen und Wegverbindungen ein, und führen positive und negative Beispiele anschaulich vor Augen. Zu 2. Themen der Raumplanung: Präsentation durch den Vorstand der Abteilung Raumplanung und Baurecht DI Lorenz Schmidt und seinen Mitarbeiter DI Michael Kaufmann Nach einigen einführenden Worten des Vorsitzenden informiert DI Lorenz Schmidt über die einschlägigen rechtlichen Grundlagen, insbesondere über die Ziele der Raumplanung und den räumlichen Entwicklungsplan (REP). Die Marktgemeinde Schruns hat ihr als Verordnung kundgemachtes räumliches Entwicklungskonzept, das somit als räumlicher Entwicklungsplan gilt, bis spätestens 31.12.2022 einer Überprüfung und erforderlichenfalls einer Anpassung nach § 11b Abs. 2 RPG zu unterziehen. Der REP ist Grundlage insbesondere für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen nach § 3, enthält somit die strategischen Überlegungen einer Gemeinde, gibt also die Richtung vor, wohin sie sich entwickeln soll. Aufbauend darauf kann dann der Flächenwidmungsplan, wo dies notwendig erscheint, angepasst bzw. geändert werden. Dasselbe gilt für Bebauungspläne oder andere Instrumente der Raumplanung. In diesem Zusammenhang spricht er kurz die Veränderung der Bahntrasse beim Ortseingang an, um dann die „Dreiteilung“ in der Raumplanung zu erklären, und zwar erstens die funktionale Komponente, zweitens die Gestaltung und drittens die kulturelle Komponente mit der Bitte, diese bei allen Überlegungen mit zu berücksichtigen. Ein Instrument, das in letzter Zeit häufig angewendet wird, ist das kooperative Planungsverfahren, das bei größeren Herausforderungen wie bei Errichtung größerer Kubaturen, z.B. Hotelbetriebe oder dgl., zur Anwendung gelangen soll. Die große Kunst eines guten Planers ist es, vergleichsweise große Volumen verträglich unterzubringen. Am Beispiel der Verlängerung der Montafonerbahn, zu der Schruns eine eigene Position einnimmt, möchte er aufzeigen, dass es gilt, sich möglichst lange Planungsspielräume offen zu halten. Planung sollte so erfolgen, dass zukünftigen Generationen nicht alles vorweggenommen wird. Der Räumliche Entwicklungsplan ermöglicht es, die Überlegungen zur richtigen Zeit anzustellen. Das kooperative Planungsverfahren läuft so ab, dass man bei größeren städtebaulichen Projekten eine Gruppe von drei oder vier Architekten einlädt, aber nicht wie bei einem Wettbewerb einen Sieger wählt, sondern die Anforderungen vorgibt und ein Pflichtenheft aushändigt, damit sie im Groben ihre Überlegungen darlegen können, wie so etwas ausschauen könnte. Aus den vorgelegten Entwürfen können 14. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 05.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at dann die positiven Aspekte herausgefiltert werden. Das Ergebnis sollte ein Projekt sein, das funktional und gestalterisch möglichst viele Pluspunkte erhält. Seite 4 von 8 In weiterer Folge geht er kurz auf die rechtlichen Grundlagen des REP, der seit 2019 in Form einer Verordnung zu erlassen ist, ein. Bei dessen Überarbeitung wäre auch eine Beteiligung der Bevölkerung vorgesehen. Bedarf es für die Änderung des Flächenwidmungsplanes eines wichtigen Grundes, ist dies bei der Änderung des REP nicht der Fall. Der Vorsitzende hält ergänzend fest, dass Schruns im Jahre 2002 ein räumliches Entwicklungskonzept beschlossen hat, das es zu überarbeiten gilt. Da der REP über die Gemeindevertretungsperiode hinaus Geltung hat, ist es wichtig, dass man sich seiner Auswirkungen bewusst ist. Monika Vonier verweist dabei auf die sich ständig ändernden gesellschaftlichen Herausforderungen, weshalb sich die Frage aufdrängt, welche „Flughöhe“ die Richtige ist. Auf der einen Seite soll doch eine gewisse Bindung bestehen, auf der anderen Seite sollte man sich nicht zu sehr seiner Spielräume berauben. Lorenz Schmidt glaubt, dass man mit dem Büro DI Andreas Falch eine gute Begleitung gefunden hat und von diesem auf mögliche Fallstricke hingewiesen wird. Festzuhalten ist, dass sich der REP nicht direkt an die Bürger richtet, sondern Grundlage für die Entscheidungen der jeweils zuständigen Gemeindeorgane ist. Andreas Falch erläutert in seinen anschließenden Ausführungen, wie Raumplanung überhaupt funktioniert und wer in diesem Prozess welche Verantwortung trägt. Raumplanung ist keine „wenn dann“ Materie. Die Juristen verwenden hier den Begriff „finale Determinierung“, was bedeutet, dass sie von der Zielhierarchie lebt. Der Gesetzgeber hat in § 2 des Raumplanungsgesetzes die Ziele grob definiert. Der Gemeinde obliegt es sodann, eine Zielhierarchie vorzugeben. Diese Zielhierarchie braucht unterschiedliche Flughöhen. Hierfür hat der Gesetzgeber verschiedene Instrumente mitgegeben, der REP ist der grobe Rahmen, der die grundsätzliche Richtung und Reihung der verschiedenen Ziele vorgibt. Bei Flächenumwidmungen muss sich die Gemeindevertretung dann nicht gegenüber den einzelnen Grundeigentümern rechtfertigen, sondern gegenüber dem REP, der das Zielprogramm darstellt. Naturgemäß steht dies in einem Spannungsfeld zum Grundeigentum. Nicht alle Ziele sind widerspruchsfrei, weshalb es eine Abwägung zu treffen gilt. Dies liegt in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger, wobei es Aufgabe seines Büros ist, die Grenzen aufzuzeigen. Norbert Haumer spricht sodann die in der letzten Sitzung bereits besprochene Bausperre für Investorenmodelle an. Zu bedenken ist, dass man auch bei Erlassung einer solchen schlussendlich darauf angewiesen sein wird, dass seitens des Landes eine gesetzliche Neuregelung erfolgt, ev. Einführung einer neuen Widmungskategorie. Eine Bausperre ist nach Lorenz Schmidt eine rechtlich heikle Angelegenheit. Es gilt klarzustellen, welche Zwecke damit verfolgt werden, wo man hinwill und inwieweit in das System eingegriffen werden. soll Für den Gesetzgeber stellt sich die Schwierigkeit, dass, um dieses Problem ideal zu lösen, Regelungen zu treffen sind, die nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Landesgesetzgebers, sondern auch 14. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 05.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at des Bundesgesetzgebers fallen. Was der Landesgesetzgeber schlussendlich beschließen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Eine Bausperre verschafft allerdings etwas Zeit. Der Vorsitzende gibt jedoch zu bedenken, dass von einer solchen Bausperre nicht nur die angesprochenen Investorenmodelle, sondern alle gewerblichen Vermieter, also auch „normale“ Hotels wie beispielsweise die Errichtung von Aparthotels mit einem Eigentümer betroffen sind, weshalb die Entscheidung wohlüberlegt sein muss. Wie Andreas Falch dazu ausführt, gibt es ein Planungsinstrument, das wenig ausgenützt wird, und zwar den Bebauungsplan in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung, mit dem zwingend eine Hotelnutzung vorgegeben werden könnte. Damit alleine verhindert man allerdings das Investorenmodell noch nicht, aber es wird damit zumindest eine Nutzung als Hotelbetrieb festgelegt. Die Bausperre wäre so formuliert, dass die Bereiche, in denen die Art der baulichen Nutzung geregelt wird, davon ausgenommen sind. Ansonsten trifft die jetzt im Entwurf vorliegende Bausperre jeden gewerblichen Beherbergungsbetrieb mit mehr als der festgelegten Anzahl von Wohneinheiten. Seite 5 von 8 Heike Ladurner-Strolz informiert über die diesbezüglich gestern im Tourismusausschuss geführte Beratung. Dort war man sich einig, dass damit ein Zeichen nach außen gesetzt werden würde, dass die Entwicklung so nicht weitergehen kann. Es wurde auch angefragt, ob Projekte bekannt sind, die in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden sollten und mit einer Bausperre verhindert werden würden. Es ist diesbezüglich jedoch nichts bekannt. Aus diesem Grunde könnte der zweijährigen Sperre mit gutem Gewissen zugestimmt werden. Andreas Falch hält ergänzend fest, dass eine Bausperre dann, wenn man sieht, dass sie mehr hindert als fördert, vorzeitig aufgehoben werden kann. Ein ständiger Wechsel („drop-on drop-off“) wird jedoch nicht möglich sein, allenfalls kann diese bei Bedarf nachgeschärft werden. Für Günter Ratt ist vor allem auch der private und kommerzielle Wohnbau ein wichtiges Thema. Auch hier wurde bereits ein Anlauf gemacht, wie dies hinkünftig geregelt werden könnte. Es wird immer wieder Familien geben, die den Wunsch haben, ein Einfamilienwohnhaus zu errichten, was jedoch aufgrund der Grundstückspreise für die wenigsten erschwinglich ist. Bauträger sind in der Lage, ganz andere Preise für Grundstücke zu zahlen. Im Ergebnis werden so Mehrfamilienwohnhausanlagen mit teuren Wohnungen errichtet, die wiederum nur für Investoren interessant sind. Es sollten daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, aufgrund der es auch Privaten ermöglicht wird, ein Grundstück für eine Einfamilienwohnhaus zu einem erschwinglichen Preis zu kaufen. Nach Andreas Falch ist dies jedoch sehr schwer zu gestalten. Eine direkte preisgestaltende Intervention am Grundstücksmarkt ist nicht möglich. Es können also schlussendlich nur verschiedene Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Im Tirol hat es beispielsweise Gemeinden gegeben, die keinen verdichteten Wohnbau mehr wollten und die Dichte so weit heruntergesetzt haben, dass es für einen Investor nicht mehr interessant war, zu bauen. Die Folgen waren jedoch keinesfalls sinkende Grundstückspreise, sondern es haben sich die Gemeinden noch mehr der Spekulation ausgesetzt, da gerade die institutionellen Bauträger Grundstücke auf Vorrat gekauft haben. Und dort, wo gebaut wurde, erfolgte dies so, dass es im Hinblick auf einen sorgsamen Umgang mit Grund und Boden nicht mehr zu rechtfertigen war. Die Dichte ist zwar ein preisgestaltendes Thema, wir müssen dies jedoch aus orts- und 14. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 05.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at städtebaulichen Gesichtspunkten und nicht preisgestaltend sehen. Was eine Bausperre für verdichteten Wohnbau anbetrifft, ist dies von der Zielhierarchie her schwer zu begründen. Allenfalls wäre dies vorstellbar, wenn eine Gemeinde aufgrund ihres Wachstums von der Infrastruktur her (Kindergarten, Volksschule, Seniorenheime, …) total überfordert wäre. In Schruns ist jedoch eher eine stagnierende Bevölkerungszahl festzustellen, weshalb er keine fachlichen Argumente für eine diesbezügliche Bausperre findet. Seite 6 von 8 In der stattfindenden Diskussion wird hinterfragt, ob es von einer Gemeinde tatsächlich immer anzustreben ist, eine steigende Bevölkerungszahl zu haben. Will man überhaupt einen Zuzug forcieren? Weiters habe die Erhebung des Wohnbedarfs gezeigt, dass nur wenige Schrunser auf der Suche nach einer Wohnung sind. Die Frage des Zuzugs ist für Andreas Falch eine der Zielentscheidungen der Gemeindevertretung, die im Rahmen der Überarbeitung des REPs zu diskutieren sein wird. Angeregt wird, im Bebauungsplan festzulegen, wo Projekte in verdichteter Bauweise möglich sein sollen und wo nicht. Für Andreas Falch ist es vor allem wichtig, dort, wo ein institutioneller Wohnbau stattfindet, Qualitätskriterien, die im öffentlichen Interesse stehen wie Gestaltung der Außenanlagen, Parkanlagen, Begegnungszonen usw., vorzugeben. Der Vorsitzende führt abschließend noch den Nachhaltigkeitsgedanken sowie das regREP und das Straßen- und Wegekonzept ins Treffen. Diesbezüglich geht Andreas Falch kurz auf die übergeordneten und die horizontalen Planungsinstrumente und deren Schnittstellen ein. Das regREP ist wichtig, allerdings sollte in der ersten Phase die Gemeinde ihre eigenen Vorstellungen definieren, die dann bei der Diskussion ums regREP mit eingebracht werden können. Die Hauptverkehrsachse wird als wichtiger Punkt gemeinsam zu behandeln sein. Zu 3. Vortrag von DI Andreas Falch zu raumplanungsrelevanten Fragen Dieser Punkt ist im direkten Zusammenhang mit dem vorigen Tagesordnungspunkt zu sehen, und es wird auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen. Zu 4. Überarbeitung des räumlichen Entwicklungsplanes (REP): „Kick-off“ und Präsentation des Ablaufschemas durch DI Andreas Falch Wie Andreas Falch ausführt, sollte man sich im nächsten Jahr Zeit für die Überarbeitung des REP nehmen. In seinem Büro hat man bereits damit begonnen, sich die einen oder anderen Daten anzuschauen, und es sind die Vorbereitungen am Laufen. Die Arbeitsstruktur sollte gemeindeintern aufgestellt werden, wobei dies üblicherweise einem Ausschuss zugeordnet wird, der dies koordiniert. In Schruns wird dies wohl der 14. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 05.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Bau- und Raumordnungsausschuss sein. Sodann würde er empfehlen, dass man unter diesem Ausschuss themenspezifische Arbeitsgruppen einrichtet. Hierbei würde er Wirtschaft und Infrastruktur, Umwelt und Landwirtschaft, Ortsbild und Siedlungsentwicklung als je einen Bereich vorschlagen. Diese Arbeitsgruppen sollten nicht formal als Ausschüsse fungieren, sondern es sollten externe interessierte und engagierte Leute mit eingebunden werden. Diese wäre die Arbeitsstruktur unter dem Raumplanungsausschuss, wobei er sich vorstellen würde, dass diese Arbeitsgruppen immer von jemandem aus dem Ausschuss geleitet werden. Mitarbeiter seines Büros werden nicht bei jeder Sitzung mit dabei sein. Üblicherweise wird dies bei der jeweils ersten Sitzung sein, in der ein gewisser Input gegeben wird, danach nur bei Bedarf. Der zweite Teil wäre dann die Einbindung der Bevölkerung. Keine guten Erfahrungen hat man mit einer großen Plenarveranstaltung gemacht. Gut bewährt haben sich hingegen Planungswerkstätten als offene Diskussionsrunden zu unterschiedlichen Themenbereichen, begleitet jeweils mit einem Input von seinem Büro ohne fixen Anfang und ohne fixes Ende. In der Regel wird dies mit einem Onlinemedium begleitet. Eine solche Bevölkerungsbeteiligung sollte ein- bis zweimal stattfinden. Als Zeitpunkt hierfür könnte dies bereits ganz am Anfang angesetzt werden, sodass alles mit in die Diskussion mitgenommen werden kann. Er persönlich würde sich jedoch dafür aussprechen, dass die erste bzw. zweite Runde in den Arbeitsgruppen abgewartet wird, damit auch ein entsprechendes Bild vermittelt werden kann. Diesen Part sieht er Ende 1. Halbjahr. Seite 7 von 8 Zusammengefasst soll also seitens der Gemeinde damit begonnen werden, die Arbeitsgruppen festzulegen und mit Personen zu besetzen, um Ende Jänner Anfang Februar eine Startsitzung vorbereiten zu können. Dann würde die konzentrierte Ausschussarbeit beginnen, anschließend die Einbindung der Bevölkerung, sodass man im Herbst die Zieldiskussion abführen kann. Sodann würden die Ziele von seinem Büro ausformuliert werden und in eine Kritikrunde gehen. Zu 5. Bausperre im Hinblick auf die Erlassung eines Bebauungsplanes betr. die Errichtung von Wohnblöcken (kommerzieller Wohnbau) und Investorenmodelle – Beratung Derzeit steht die Erlassung von Bausperren für drei Bereiche zur Diskussion. Die Bausperre „Erdgeschosszone“ wurde bereits erlassen. Der Entwurf für eine Bausperre für Investorenmodelle liegt im Entwurf vor, die Bausperre für kommerziellen Wohnbau bereitet allerdings Probleme, da wie Andreas Falch vermerkt hierfür bis dato keine entsprechende Begründung gefunden wurde. Die eigenen Zielvorgaben sind zu rechtfertigen und müssen fachlich darstellbar sein, um nicht möglichen Schadenersatzforderungen ausgesetzt zu werden. Er versteht den politischen Unmut, glaubt jedoch, dass eine Bausperre nicht das richtige Instrument hierfür ist. Vielmehr sollte überlegt werden, wie dies mit einem Bebauungsplan geregelt werden kann, ev. auch mit dem Instrument der Baugrundlagenbestimmung. Eine seriöse Überarbeitung des Bebau- 14. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 05.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ungsplanes benötigt seiner Einschätzung nach ca. 1 Jahr, wobei gewisse Nachschärfungen schneller umsetzbar wären. Der Vorsitzende pflichtet bei, dass das, was schlussendlich umgesetzt wird, fachlich fundiert sein muss. Günter Ratt merkt dazu an, dass er als gewählter Mandatar nach seinem Gutdünken entscheiden möchte und ersucht Andreas Falch, eine Möglichkeit zur Lösung dieser Frage zu finden. Dieser geht nochmals auf die rechtlichen Grundlagen ein und zählt die verschiedenen Instrumente, die das Raumplanungsgesetz vorgibt, auf. Einen direkten Rechtsanspruch auf Umwidmung gibt es nicht, es besteht jedoch das Erfordernis, die Entscheidungen gut zu argumentieren. Dabei spricht er die Möglichkeit an, dass Vorbehaltsflächen festgelegt werden, auf denen nur ein geförderter Wohnbau stattfinden kann. Seite 8 von 8 Zu 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.10.2021. Die Verhandlungsschrift über die die 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.10.2021 wird mit der Maßgabe, dass als Sitzungsort anstelle des Sitzungszimmers im Standesgebäude der Zeichensaal der MS Schruns-Dorf angeführt wird, einstimmig genehmigt. Zu 7. Mitteilungen des Vorsitzenden Unter Mitteilungen bedankt sich der Vorsitzende bei allen Teilnehmern, dass sie sich am Freitagnachmittag Zeit genommen haben und gekommen sind. Zu 8. Unter „Allfälliges“ informiert Heike Ladurner-Strolz über die Sitzung der WiGe Montafon. Themen waren u.a. die Abhaltung des Weihnachtsmarktes und verschiedene andere vorweihnachtliche Veranstaltungen auf dem Kirchplatz. Vorgeschlagen wurde auch, den „Silbriga Sonntig“ aus Sicherheitsgründen (Absperrungen aufgrund der Corona-Pandemie) auf den Hochjochparkplatz zu verlegen. Jürgen Haller bestätigt, dass es wichtig ist, dass etwas gemacht wird und Montafon Tourismus, die WiGe und das Ortsmarketing an einem Strang ziehen. Ende der Sitzung: 18.10 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 14. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 05.11.2021