20210609_GVE010

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Letzte Änderung 07.01.2023, 16:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 10.06.2021 Zl. 004-2/2021 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 9. Juni 2021, um 19.00 Uhr, im Zeichensaal im 1. OG der Mittelschule Schruns-Dorf stattgefundene 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter*innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☐ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ GR Heike Ladurner-Strolz Vbgm. Norbert Haumer Bernhard Schrottenbaum Tobias Kieber Raphael Mäser DI (FH) Nina Fritz Peter Vergud Martin Jenny BSc Theresa Scheibenstock BEd Martin Netzer DI (FH) Michael Gantner MSc. Martin Fussenegger ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☒ ☒ ☐ ☐ ☐ Dr. Monika Vonier Ing. Michael Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Mag. Christof van Dellen Martin Zugg Bettina Schmid-Juen Werner Ganahl Mag. jur. Jan Rudigier Claudia Oberer Richard Durig Bernd Steiner Stephanie Kuster Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Jürgen Haller Marcellin Tschugmell MBA Birgit Goll Christian Engstler Mag. Daniel Witzani Martin Fritz Carmen Fitsch Alexander Nöckl Tanja Könsgen ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Dominik Ganahl Christian Fiel Jodok Marent Wolfgang Honold Daniel Thöny DI Karoline Bertle Markus Riedler Franz Oliva Rene Juen Mag. Jürgen Jakober Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent ☒ Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ Arch. Felix Schädler, Alpstein GmbH (zu Top 1a) ☒ DI Peter Grath, Alpstein GmbH (zu Top 1a) Seite 1 von 17 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ☒ DI Anna Aschberger, S.N.O.W. Planungs und Projektmanagement GmbH (zu Seite 2 von 17 Top 1b) ☒ DI Anna Aschberger und DI Mario Toferer, S.N.O.W. Planungs und Projektmanagement GmbH (zu Top 1b) Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Nina Fritz, Peter Vergud, Theresa Scheibenstock, Daniel Witzani, Martin Fritz, Carmen Fitsch, Alexander Nöckl und Siegfried Marent Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung, die Auskunftspersonen und die Zuhörer*innen und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) auf die Tagesordnung aufzunehmen, wobei die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte dahingehend abgeändert wird, dass diese Gegenstände nach der unter Top 1 lit a der Tagesordnung stehenden Vorstellung des Hotelprojekts „Amrais Bruder“ unter lit. b und c behandelt werden:  Projektvorstellung Zu- und Umbauten beim Hotel Zimba (Top 1 b)  Projektvorstellung Errichtung eines Betriebsgebäudes durch die Gantner Pigeon Systems GmbH (Top 1 c) Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Projektvorstellungen a) Hotelneubau “Amrais Bruder“ b) Zu- und Umbauten beim Hotel Zimba c) Projekt Errichtung eines Betriebsgebäudes durch die Gantner Pigeon Systems GmbH 2. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme gem. 35 RPG a) Reg.Nr. 031-3/01-2021: Ausnahme vom Bebauungsplan hinsichtlich der festgelegten Höchstgeschosszahl von 3, 0 auf tatsächlich 5, 0 sowie der festgelegten maximalen Baunutzungszahl von 58 auf tatsächlich 62 für die Errichtung eines Betriebsgebäudes für die Gantner Pigeon Systems GmbH – Beschlussfassung nach Anhörung b) Reg.Nr. 031-3/03-2021: Ausnahme vom Bebauungsplan hinsichtlich der festgelegten Höchstgeschosszahl von 3, 0 auf tatsächlich 3, 5 sowie der fest- 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at gelegten maximalen Baunutzungszahl von 72 auf tatsächlich 75, 1 für die Errichtung einer Wohnanlage der ZIMA Wohn Baugesellschaft mbH – Beschlussfassung nach Anhörung c) Reg.Nr. 031-3/04-2021: Ausnahme vom Bebauungsplan hinsichtlich der festgelegten Höchstgeschosszahl von 4, 0 auf tatsächlich 7, 5 sowie der festgelegten maximalen Baunutzungszahl von 82 auf tatsächlich 145 für die Errichtung von Zu- und Umbauten beim bestehenden Hotel Zimba – Beschlussfassung nach Anhörung d) Reg.Nr. 031-3/05-2021: Ausnahme vom Bebauungsplan hinsichtlich der festgelegten maximalen Baunutzungszahl von 58 auf tatsächlich 105, 5 für die Errichtung eines Betriebs- und Lagergebäudes für die SANlight GmbH – Beschlussfassung nach Anhörung 3. Ankauf der als Freifläche-Freihaltegebiet gewidmeten (Teil)Flächen des GSTNR 215/1 sowie GST-NR 215/2 und 217 von Seebacher/Blümel 4. Abschluss eines Raumplanungsvertrages gem. § 38a RPG a) Irmtraud Seebacher, Schruns, und Barbara Blümel, Salzburg b) Martina Orlainsky, Marion Loretz und ZIMA Wohn Bauges.mbH 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/10-2019: Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1050/1 von Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW F-(BW) sowie Korrekturwidmungen gemäß Plan-Zl. 031-2/10-2019/01 vom 04.03.2021 – Beschlussfassung nach Anhörung b) Reg.Nr. 031-2/13-2020: Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 215/1 im Ausmaß von rd. 915 m² von Freifläche Landwirtschaft FL in Baufläche Wohngebiet BW sowie Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 211, 215/1, 215/2, 215/9, 219/1, 219/3 und 3172 gemäß Plan.Nr. 031-2/132020/01 vom 31.05.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs c) Reg.Nr. 031-2/03-2021: Umwidmung der von der Umlegung des „Unteren Gamprätzer Mühlbachs“ betroffenen Teilflächen gemäß Plan-Zl. 031-2/032021/01 vom 13.04.2021 – Beschlussfassung nach Anhörung d) Reg.Nr. 031-2/04-2021: Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1744/1, 1744/6 und 3175/2 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Mischgebiet BM F-FF gemäß Plan-Zl. 031-2/04-2021/01 vom 31.05.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs e) Reg.Nr. 031-2/05-2021: Umwidmung des GST-NR .623 sowie einer Teilfläche des GST-NR 2361 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL gemäß Plan-Zl. 031-2/05-2021/01 vom 11.03.2021 – Beschlussfassung nach Anhörung f) Reg.Nr. 031-2/06-2021: Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 2873/4 und 2891/2 von Freifläche Sondergebiet FS Schipiste in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL gemäß Plan-Zl. 031-2/06-2021/01 vom 13.04.2021 – Beschlussfassung nach Anhörung Seite 3 von 17 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at g) Reg.Nr. 031-2/08-2021: Umwidmung der GST-NRN 72/2 und 72/4 von Baufläche Wohngebiet BW in Freifläche Sondergebiet FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung F-(BW) gemäß Plan-Zl. 031-2/08-2021/01 vom 31.05.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs h) Reg.Nr. 031-2/09-2021: Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1749 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 031-2/09-2021/01 vom 31.05.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs 6. Antrag Metnand för Schru gem. § 41 Abs. 2 GG: Änderung des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) 7. Resolution der Gemeindevertretung Schruns zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden 8. Anfrage bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Reinhard Ritter, 6890 Lustenau, für die Wohnung Top 25 im Haus Batloggstraße 22 9. Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Gemeinde Tschagguns betreffend die Verfügung über die Abgabenerträge aus dem Hotel „TUI Blue Pulse Montafon“ Seite 4 von 17 10. Anmietung der Gst .388, TF Gst 1360, TF Gst 1361, Gst 1362, TF Gst 1364, Gst 1365, Gst 1378/1, TF GSt 1379/1 und Gst 1379/2 (Trainings- und Kunstrasenplatz) von Dr. Düngler Edgar und Ronald Düngler sowie Dienstbarkeitsrechtseinräumung 11. Nachbesetzung in Ausschüssen für das ausgeschiedene Mitglied bzw. Ersatzmitglied Reinhard Winterhoff a) Leben in Schruns/Soziales (Mitglied) b) Prüfungsausschuss (EM) c) Bau- und Raumordnungsausschuss (EM) d) Finanzen und Infrastruktur (EM) 12. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.04.2021 13. Mitteilungen des Vorsitzenden in nichtöffentlicher Sitzung: 14. Berufung gegen die Festsetzung des Tourismusbeitrages für 2013 wieder in öffentlicher Sitzung: 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 15. Allfälliges Seite 5 von 17 Zu 1. a) Hotelneubau “Amrais Bruder“ Der Vorsitzende begrüßt hierzu Geschäftsführer Arch. Felix Schädler und DI Peter Grath, Alpstein GmbH. Eingangs seiner Ausführungen vermerkt Arch. Schädler, dass mit dem Erwerb der restlichen Liegenschaften und Umsetzung des Teils II des Projektes das seinerzeitige Versprechen eingelöst wird. Er informiert kurz, dass das bereits errichtete Hotelgebäude aufgrund eines im Montafon gebräuchlichen Vornamens als „Amrai Suites“ benannt worden ist, und das daneben geplante Hotel demzufolge „Amrais Bruder“ heißen soll. Bei der (Fassaden)gestaltung hat man sich an einige Elemente der Montafoner Tracht angelehnt hat, und es ist auch das Montafoner Steinschaf, die Maisäßkultur sowie der Kupferbergbau in das Konzept des Hauses thematisch mit eingeflossen. So deutet „Amrais Bruder“ - der Gast nimmt hier seinen Aufenthalt auf Zeit – in gewisser Weise auf die Maisäßkultur hin. Sodann erläutert er anhand der vorliegenden Pläne die Raumaufteilung. Mit drei verschiedenen Gastronomiekonzepten - die Gastronomie ist öffentlich zugänglich - deckt man die unterschiedlichen Bedürfnisse ab. Errichtet werden 11 Suiten und 34 Doppelzimmer, sodass zu den bestehenden 108 Betten zusätzlich 96 Betten hinzukommen. Im obersten Geschoss wird ein weiterer Wellnessbereich eingerichtet. Die beiden Tiefgaragen sind über eine Einfahrt zu erreichen. Von der Höhenentwicklung her ist das neue Gebäude etwas niedriger als das bestehende Gebäude. Es hat ein etwas flacheres Dach, jedoch dieselbe Geschossigkeit. Er hält fest, dass es sich hier um einen konventionellen Hotelbetrieb handeln wird und nicht um ein Investorenmodell, das heißt, dass keine Parifizierung und kein Verkauf von Appartements, die dann für den Hotelbetrieb zurückgemietet werden, vorgesehen ist. Was das Hotelpersonal anbetrifft, war man in der glücklichen Lage, doch Mitarbeiter aus der näheren Umgebung zu gewinnen. Zudem bestand gerade die Möglichkeit, das gegenüberliegende Mehrfamilienwohnhaus der Familie Wörz zu erwerben, das nunmehr als Personalhaus dient. Eine Klassifizierung des Hotels ist nicht vorgesehen, es wird sich jedoch auf dem Niveau eines 4Sterne-Superior-Hotels bewegen. Insgesamt stehen 224 Restaurantplätze zur Verfügung. Was die Parksituation anbetrifft, wird den Vorgaben der Vorarlberger Stellplatzverordnung entsprochen. Zur Außerlitzstraße hin sind keine Stellplätze vorgesehen. Der Kaufpreis wurde bereits im Optionsvertrag fixiert, wobei eine Indexanpassung erfolgt, und es wurden auch die übrigen Rahmenbedingungen bereits im Optionsvertrag vorgegeben. Was die Baunutzung anbetrifft, bedarf es noch einer Ausnahmegenehmigung. Mit dem Aushub soll am 1.10. dieses Jahres begonnen werden. Bis Mitte Juni 2022 sollen die Hauptbaumaßnahmen abgeschlossen sein, Hoteleröffnung ist im Winter 2022/23 geplant. Der Vorsitzende bedankt sich bei den beiden Auskunftspersonen für ihre Ausführungen und wünscht ihnen einen guten Heimweg. 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 17 b) Zu- und Umbauten beim Hotel Zimba Hierzu begrüßt der Vorsitzende DI Anna Aschberger und DI Mario Toferer, S.N.O.W. Planungs und Projektmanagement GmbH, und bittet sie um deren Präsentation. Vom Raumordnungsausschuss sowie vom Gestaltungsbeirat wurde das Vorhaben positiv beurteilt. Zuerst gibt jedoch Heike Ladurner-Strolz als Bauherrin noch einen kurzen Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand, um dann die weiteren Ausführungen den beiden Planern zu überlassen. Auch diese haben, wie sie vermerken, sich mit der Geschichte des Montafons etwas näher auseinandergesetzt und in ihre Planung verschiedene Elemente des Montafoner Hauses, unter anderem bezüglich der Materialwahl, einfließen lassen. Ein spezielles Thema, das architektonisch angegangen worden ist, ist „Ruhe durch Reduktion“, auf das sie näher eingehen. Sodann zeigen sie die Grundrisse, Ansichten usw. auf. In der anschließenden Beratung wird das Projekt allgemein begrüßt, und es wird lediglich in einer Wortmeldung festgehalten, dass man sich im Klaren sein muss, dass es sich hier im Vergleich zu anderen Projekten um eine doch recht hohe Überschreitung der festgesetzten BNZ und HGZ handelt und durch die Erweiterungsmöglichkeit für das Hotel eine Wertsteigerung, jedoch für umliegende Gebäude zum Teil eine Wertminderung entsteht. Dazu wird vermerkt, dass es im Gestaltungsbeirat in einem aufwendigen Prozess behandelt und gestalterisch optimiert worden ist. Das Hotel liegt an der Randzone des Zentrumsgebietes, würde es im Zentrumsgebiet liegen, wäre die BNZ kein Thema, da diese dort nicht beschränkt ist. Wichtig wäre es, so in einem weiteren Diskussionsbeitrag, auch das vis-à-vis befindliche desolate Gebäude, in der die Krankenkasse und Wohnungen der Gemeinde untergebracht sind, zu sanieren. Der genaue Bauzeitplan ist noch nicht fixiert, vorgesehen ist jedoch, dass gewisse Arbeiten (Bereich Hallenbad, Fitnessraum, …) bis Mitte Dezember abgeschlossene werden. Die Erweiterungen im dritten und vierten Stock werden möglicherweise um ein Jahr verschoben, wobei hier vor allem auch die ungewisse Preisentwicklung eine Rolle spielt. Jedenfalls soll das Hotel einen 4 Sterne-Status erlangen, da der jetzige 3 Sterne-Superior-Status preislich nicht mehr passt. Der Vorsitzende bedankt sich auch hier für die Präsentation. c) Neues Betriebsgebäude der Gantner Pigeon Systems GmbH Die anschließende Präsentation des Betriebsgebäudes der Gantner Pigeon Systems GmbH wird durch den Bauherrn Michael Gantner selbst vorgenommen. Im Gegensatz zu den vorigen Projekten handelt es sich hier um ein Bürogebäude. Hauptsächliche Betriebsgegenstände sind die Sportzeitmessung und Auftragsentwicklung. Mit den derzeitigen Büroräumlichkeiten im Haus Montafon ist man bei einem Betrieb mit 25 Mitarbeitern am Limit. Letzten Herbst hat man mit der Ideenfindung begonnen, es wurden von drei Architekten verschiedene Konzepte ausgearbeitet, die Gemeinde war 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at dabei involviert. Das Architekturbüro Bernardo Bader ist mit seinem Holzbauprojekt als Sieger hervorgegangen. Die Parkplätze werden mit Rasenziegeln ausgestaltet werden, und es ist das Projekt so geplant, dass ein Gebäude mit denselben Maßen nochmals Platz findet. Sodann erläutert er anhand der vorliegenden Pläne die Raumaufteilung, Ansichten, Schnitte und dgl. Innen kommen vor allem Fichte und Glaselemente zum Einsatz, und es entstehen moderne, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze. Die fünf Geschosse ergeben sich aus den Berechnungsvorgaben. Seite 7 von 17 In der anschließenden Diskussion wird die Wichtigkeit einer entsprechenden Gestaltung zur Straße, aber auch zur Ill als Naherholungsgebiet, betont, wobei speziell die Bäume zur Straße als wichtiges Element angesprochen werden. Bedauert wird, dass das vorliegende Projekt keine Tiefgarage vorsieht. Dies könnte jedoch, so Michael Gantner, dann, wenn der zweite Teil zur Umsetzung gelangt, nachgeholt werden, zumal bei einer Erweiterung die bestehenden Parkplätze wegfallen werden. Kurz angesprochen wird auch das Thema Gastronomie, da es nunmehr doch einige Betriebe an der L 188 gibt und sich die Frage aufdrängt, wo die vielen Mitarbeiter zu Mittag essen. Hier böte sich u.a. auch eine Möglichkeit im Clubheim im Aktivpark an. Norbert Haumer geht noch kurz auf die Beratung im Raumordnungsausschuss ein, in der neben der Gestaltung auch der Baumbestand, die Parksituation, die Blickbeziehungen und die eventuelle Verbindung zur Ill usw. angesprochen wurden. Das Projekt wurde insgesamt als stimmig beurteilt, wodurch auch die höhere Geschosszahl als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Projektvorstellungen a) des Hotelneubaus “Amrais Bruder“ durch Geschäftsführer Arch. Felix Schädler und DI Peter Grath, Alpstein GmbH, b) der Zu- und Umbauten beim Hotel Zimba durch DI Anna Aschberger und DI Mario Toferer, S.N.O.W. Planungs und Projektmanagement GmbH, und c) des neuen Betriebsgebäudes der Gantner Pigeon Systems GmbH durch DI (FH) Gantner Michael MSc. werden zur Kenntnis genommen. Zu 2. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme gem. 35 RPG Hier wird auf die anlässlich der Projektvorstellungen geführten Diskussionen verwiesen, und es werden die Anträge vom Vorsitzenden zur Abstimmung gebracht. a) Reg.Nr. 031-3/01-2021: Die von der Gantner Pigeon Systems GmbH, Schruns, beantragten Ausnahmen hinsichtlich der im Bebauungsplan festgelegten Höchst- 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at geschosszahl von 3, 0 auf tatsächlich 5, 0 sowie der festgelegten maximalen Baunutzungszahl von 58 auf tatsächlich 62 für die Errichtung eines Betriebsgebäudes auf GST-NR 1026 werden stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Martin Borger) bewilligt. Seite 8 von 17 b) Reg.Nr. 031-3/03-2021 (Wohnanlage ZIMA): Diesbezüglich erfolgte keine Präsentation, und es stellt der Vorsitzende in seinen Ausführungen fest, dass die Grenze des Teilbebauungsplans mitten durch das Grundstück verläuft, da dieser nur die gewidmeten Flächen beinhaltet, die nicht gewidmeten Flächen jedoch nicht miteinschließt. Wie bereits in der Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 bei Behandlung der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des GST-NR 1050/1 dargelegt worden ist, soll aus raumplanungsfachlicher Sicht auf dem oberen Teilstück ein Objekt mit 3 ½ Geschossen und auf dem unteren Teilstück, auf dem dreieinhalb Geschosse möglich wären, ein dreigeschossiges Objekt errichtet werden. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die „Drehung“ dieser Objekte in höhenmäßiger Hinsicht ein wesentliches Entscheidungskriterium ist. Heike Ladurner-Strolz verweist auf die vielen in den letzten Jahren in Schruns errichteten Wohnanlagen und hält es für notwendig, dass vor einer Entscheidung der Bedarf an weiteren Wohnungen festgestellt wird. Ca. die Hälfte des Grundstücks, und zwar der obere Teil, ist als Bauerwartungsfläche gewidmet, und es liegt ohne Vorliegen eines nachgewiesenen Bedarfs nicht im unbedingten öffentlichen Interesse, zusätzliche Flächen als Bauland für solche Wohnbauprojekte zu widmen, wobei sie in den Raum stellt, dass auch Ein- und Zweifamilienwohnhäusern eine Berechtigung zukommt und diese möglicherweise hier zu bevorzugen wären. In weiteren Wortmeldungen schließt man sich mehrheitlich diesen Ausführungen an. Es sei im Übrigen nicht von der Hand zu weisen, dass damit zu rechnen ist, dass hier auch reine Anlegerwohnungen geschaffen werden und sich junge Leute diese Wohnungen gar nicht leisten können. In der Folge entsteht eine Grundsatzdiskussion über den Wohnbau in verdichteter Bauweise. Möchte man dies unterbinden, müssten die Baunutzungszahlen generell zurückgenommen werden. Norbert Haumer verweist auf die im Herbst beginnende Überarbeitung des „Räumlichen Entwicklungsplanes“ (REP) und gibt zu bedenken, dass sich gerade zentrumsnahe Gebiete für größere Bauten eignen sowie die für die Studie im Jahr 2000 angesetzte Bevölkerungszahl von 4000 auch heute noch zutrifft. Gleich zu Beginn, als dieses Projekt publik wurde, seien nach Auskunft von Herwig Bertsch, ZIMA, die ersten Anfragen eingelangt. Jetzt liegen angeblich an die 30 Anfragen, vornehmlich aus dem Montafon, vor. Richtig ist jedoch, dass kein Anrecht auf eine Umwidmung besteht, allerdings könnte die untere Teilfläche schon bebaut werden. Der diesbezügliche Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde bereits beschlossen, und es sind im Anhörungsverfahren keine neuen Aspekte hervorgetreten. Auch der unabhängige Sachverständigenrat (USR) würde wohl auch zum Ergebnis gelangen, dass dieser Bereich prädestiniert ist für eine verdichtete Bebauung. In weiterer Diskussion werden verschiedene Themen wie 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at die Zahl der Einpendler, die auch ein Anrecht auf einen Wohnsitz in Schruns haben, die Überalterung der hiesigen Bevölkerung sowie die Anregung, dass eine Aufstellung über die Flächen, die hinkünftig noch umgewidmet werden können, erstellt wird, angesprochen. Ein Vertreter der Interessen der Landwirtschaft, der ansonsten Umwidmungen eher kritisch gegenübergestanden ist, könnte in diesem Fall seine Zustimmung erteilen, da dieses Projekt schon lange vorliegt und viele Gremien durchlaufen hat. In anderer Wortmeldung wird festgehalten, dass eine neue Funktionsperiode der Gemeindevertretung begonnen hat und das, was zuvor passiert ist, mitunter anders beurteilt werden kann, und man bei Beschlussfassung des Entwurfs gesagt hat, dass man schaut, was an Stellungnahmen kommt. Das Projekt entspricht im Großen und Ganzen den gemachten Vorgaben, und es ist auch gestalterisch gut gelungen. Allerdings stelle sich die Frage des Bedarfs. Wird sich jemand von hier eine solche Wohnung überhaupt leisten können – möglicherweise ältere Leute, die ihr Haus verkaufen, da es ihnen zu groß geworden ist? Einvernehmen besteht darüber, dass keine als FL gewidmeten Flächen für diese Zwecke umgewidmet werden sollen. Bei Bauerwartungsflächen sind die Meinungen hingegen geteilt, und es wird der Ruf nach einem Bedarfsnachweis laut. Seite 9 von 17 Reg.Nr. 031-3/03-2021: Die Entscheidung über die von Martina Orlainsky, Vandans, und Marion Loretz, Vandans, beantragte Ausnahmebewilligung hinsichtlich der im Bebauungsplan festgelegten Höchstgeschosszahl von 3, 0 auf tatsächlich 3, 5 sowie der festgelegten maximalen Baunutzungszahl von 72 auf tatsächlich 75, 1 für die Errichtung einer Wohnanlage auf GST-NR 1050/1 durch die ZIMA Wohn Baugesellschaft mbH wird stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen: Norbert Haumer, Dominik Ganahl, Bernhard Schrottenbaum, Martin Netzer, Jürgen Haller, Claudia Oberer und Birgit Goll) vertagt. c) Reg.Nr. 031-3/04-2021: Die von der Hotel Zimba GmbH & Co KG, Schruns beantragte Ausnahme hinsichtlich der im Bebauungsplan festgelegten Höchstgeschosszahl von 4, 0 auf tatsächlich 7, 5 sowie der festgelegten maximalen Baunutzungszahl von 82 auf tatsächlich 145 für die Errichtung von Zu- und Umbauten beim bestehenden Hotel Zimba auf GST-NR 1233/1 wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Martin Borger) bewilligt. Heike Ladurner-Strolz enthält sich wegen Befangenheit der Stimme. e) Reg.Nr. 031-3/05-2021: Die von der Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft Schruns eGen, Schruns, und der Republik Österreich – Öffentliches Wassergut, beantragte Ausnahme hinsichtlich der im Bebauungsplan festgelegten maximalen Baunutzungszahl von 58 auf tatsächlich 105, 5 für die Errichtung eines Betriebs- und Lagergebäudes auf den GST-NR 1062, 1063/4, 1080/1, 1080/2 und 1063/2 durch die SANlight GmbH wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Martin Borger) bewilligt. 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 3. Seite 10 von 17 Ankauf der als Freifläche-Freihaltegebiet gewidmeten (Teil)Flächen des GST-NR 215/1 sowie GST-NR 215/2 und 217 von Seebacher/Blümel Der Vorsitzende zeigt anhand der vorliegenden Pläne die genaue Lage der gegenständlichen Flächen auf. Vom Raumordnungsausschuss, der dies allerdings in der Vorperiode behandelt hat, wurde eine zustimmende Äußerung abgegeben. Wenngleich eine Vorratswidmung normalerweise abgelehnt wird, besteht hier angesichts der Erwerbsmöglichkeit der in Freifläche Freihaltegebiet umzuwidmenden Flächen ein öffentliches Interesse. Durch den Ankauf durch die Gemeinde fällt der Umwidmungsdruck auf den als Naherholungsgebiet zu bewahrende Grünstreifen, durch den der Buchwaldweg führt, weg. Vom einen oder anderen wird jedoch kritisch gesehen, dass hier kein Eigenbedarf besteht und die neue Baufläche gleich nach deren Umwidmung verkauf werden wird. Auch der Kaufpreis für die landwirtschaftlichen Flächen und den Wald mutet manchen recht hoch an. In weiteren Wortmeldungen wird einerseits die Bedeutung des Buchwaldweges hervorgestrichen, andererseits dem Unbehagen, dass ungewiss ist, was mit den Bauflächen passiert, Ausdruck verliehen. Der Ankauf der als Freifläche-Freihaltegebiet gewidmeten (Teil)Flächen des GSTNR 215/1 sowie der GST-NR 215/2 und 217 von Seebacher/Blümel zu den erwähnten Konditionen wird stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen) beschlossen. Zu 4. Abschluss eines Raumplanungsvertrages gem. § 38a RPG a) Der Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Irmtraud Seebacher, Schruns, und Barbara Blümel, Salzburg, im Hinblick auf die Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 215/1 nach Maßgabe der vorliegenden Vertragsurkunde wird stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen) beschlossen. b) Die Entscheidung über den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Martina Orlainsky, Marion Loretz und der ZIMA Wohn Bauges.mbH wird stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen: Norbert Haumer, Dominik Ganahl, Bernhard Schrottenbaum, Martin Netzer, Jürgen Haller, Claudia Oberer und Birgit Goll) vertagt. Zu 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/10-2019: Die Entscheidung über die Änderung des im Entwurf beschlossenen und aufgelegten Entwurfs der Änderung des Flächenwidmungsplanes 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at betreffend die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1050/1 von Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW F-(BW) sowie Korrekturwidmungen gemäß Plan-Zl. 031-2/10-2019/01 vom 04.03.2021 wird stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen: Norbert Haumer, Dominik Ganahl, Bernhard Schrottenbaum, Martin Netzer, Jürgen Haller, Claudia Oberer und Birgit Goll)) vertagt. Seite 11 von 17 b) Reg.Nr. 031-2/13-2020: Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 215/1 im Ausmaß von rd. 915 m² von Freifläche Landwirtschaft FL in Baufläche Wohngebiet BW sowie Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 211, 215/1, 215/2, 215/9, 219/1, 219/3 und 3172 gemäß Plan.Nr. 031-2/13-2020/01 vom 31.05.2021 vorsieht, wird stimmenmehrheitlich (10 Gegenstimmen: Martin Borger, Tobias Kieber, Daniel Thöny, Bernhard Schrottenbaum, Martin Netzer, Dominik Ganahl, Günter Ratt, Christian Engstler, Heike Ladurner-Strolz und Birgit Goll) beschlossen. c) Reg.Nr. 031-2/03-2021: Die Änderung des im Entwurf beschlossenen Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung der von der Umlegung des „Unteren Gamprätzer Mühlbachs“ betroffenen Teilflächen gemäß Plan-Zl. 031-2/032021/01 vom 13.04.2021 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. d) Reg.Nr. 031-2/04-2021: Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1744/1, 1744/6 und 3175/2 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Mischgebiet BM F-FF gemäß Plan-Zl. 031-2/04-2021/01 vom 31.05.2021 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. e) Reg.Nr. 031-2/05-2021: Die Änderung des im Entwurf beschlossenen Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung des GST-NR .623 sowie einer Teilfläche des GST-NR 2361 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL gemäß Plan-Zl. 031-2/05-2021/01 vom 11.03.2021 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. f) Reg.Nr. 031-2/06-2021: Die Angelegenheit wurde zwischenzeitlich auch mit Daniel Ganahl besprochen, der der Umwidmung zugestimmt hat. Festgehalten wird nochmals, dass die Breite der Skipiste auf 9 m reduziert wird, was von einigen kritisch gesehen wird., da man lange für die Umfahrung Brif gekämpft hat und der Schopf, der hier errichtet werden soll, zudem an diesem Ort deplatziert ist. Die Änderung des im Entwurf beschlossenen Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 2873/4 und 2891/2 von Freifläche Sondergebiet FS Schipiste in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL gemäß Plan-Zl. 031-2/06-2021/01 vom 13.04.2021 vorsieht, wird stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: Christian Fiel, Birgit Goll, Günter Ratt, Christian Engstler, Wolfgang Honold und Tanja Könsgen) beschlossen. 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at g) Reg.Nr. 031-2/08-2021: Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung der GST-NRN 72/2 und 72/4 von Baufläche Wohngebiet BW in Freifläche Sondergebiet FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung F(BW) gemäß Plan-Zl. 031-2/08-2021/01 vom 31.05.2021 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. Seite 12 von 17 h) Reg.Nr. 031-2/09-2021: Der Vorsitzende begründet diese Umwidmung, die auch vom ROA einstimmig empfohlen worden und eher als Korrektur zu verstehen ist, mit der Situierung der Gebäulichkeiten. Würde das projektierte Wohnhaus nur im gewidmeten Bereich errichtet werden, würde dies zu nahe an den Bestand heranrücken. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1749 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 031-2/09-2021/01 vom 31.05.2021 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. Zu 6. Antrag Metnand för Schru gem. § 41 Abs. 2 GG: Änderung des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) Wie der Vorsitzende eingangs erwähnt, steht man mit der Familie Both noch in Verhandlung. Die von der Gemeindevertretung beschlossene Änderung des Räumlichen Entwicklungsplanes liegt derzeit zur Genehmigung bei der Landesregierung. Es sind jedoch noch einige Abklärungen zu treffen, weshalb die Genehmigung noch etwas dauern wird. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Änderung des REP unabhängig davon erfolgen soll, wer was kauft. Die Änderung des REP hat jedoch nicht zwangsläufig eine Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Folge. Diese hängt von mehreren Kriterien ab, die es von der Gemeindevertretung abzuwägen gilt. Im REP selbst wird lediglich die grundsätzliche Aussage getroffen, ob bzw. inwieweit ein bestimmtes Gebiet überhaupt bebaut werden kann. Die Entscheidung über den von zwei Mandataren der Parteifraktion Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste eingebrachten Antrag gem. § 41 Abs. 2 GG bezüglich der Änderung des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) wird über Antrag von Christian Fiel einstimmig vertagt. Zu 7. Resolution der Gemeindevertretung Schruns zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Bürgermeister berichtet über einen Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung mit der Fragestellung „Soll die Gemeindevertretung sich auf sämtlichen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass von Bürgerinnen und Bürgern erwirkte und verbindliche Volksabstimmungen auf Gemeindeebene möglich sind?“, welcher am 11.03.2021 eingebracht wurde. Weiters sind offene Briefe der INITIATIVE LUDESCH für einen lebenswerten Walgau vom 22.03.2021 und vom 13.04.2021 eingelangt. In der Folge hat ein Gespräch zwischen dem Antragsteller und dem Bürgermeister stattgefunden. Mit Schreiben vom 06.04.2021 wurde der Antrag vom Antragsbevollmächtigten zurückgezogen und ihm eine Behandlung bei der Gemeindevertretungssitzung zugesagt. Seite 13 von 17 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, nachstehende Resolution: „Nach §§ 22 des Vorarlberger Gemeindegesetzes kann in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde durch eine Abstimmung der Stimmberechtigten der Gemeinde entschieden oder verfügt werden. Der Bürgermeister hat eine Volksabstimmung anzuordnen, wenn es von einer bestimmten Zahl an Stimmberechtigten verlangt wird. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2020, Zl. G 166168/2020, diese Regelung wegen Widerspruchs zu dem in der Bundesverfassung verankerten repräsentativ-demokratischen System aufgehoben. Der Art. 117 Abs. 8 BVG dürfe nicht so verstanden werden, dass eine Volksabstimmung den Gemeinderat auch gegen dessen Willen zur Erlassung von verbindlichen Rechtsakten und zur Unterlassung entgegenstehender Rechtsakte verpflichten kann. Dieses Verständnis des VfGH steht der Absicht des Bundesverfassungsgesetzgebers, für den bei der unmittelbaren Teilnahme (Volksabstimmung) die Entscheidung in einer Angelegenheit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde dem Wahlvolk anstelle des ansonsten zuständigen Organs (Gemeinderat) zu überlassen ist, diametral entgegen. Das Instrumentarium einer vom Volk initiierten Volksabstimmung hat in Vorarlberg bereits eine lange Tradition und ist Ausdruck einer in Vorarlberg gelebten Form der unmittelbaren Teilnahme der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen. Die Marktgemeinde Schruns ersucht deshalb den Bundesverfassungsgesetzgeber, die verfassungsgesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die den Landesgesetzgeber ermächtigen, Regelungen zu erlassen, wonach von den stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern initiierte Volksabstimmungen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durchgeführt werden können.“ Zu 8. Anfrage bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Reinhard Ritter, 6890 Lustenau, für die Wohnung Top 25 im Haus Batloggstraße 22 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 14 von 17 Seitens der Gemeindevertretung wird die Anfrage von Reinhard Ritter, ob nach einer Übertragung des Eigentumsrechtes an seiner Wohnung in Schruns, Batloggstraße 22, Top 25, auf seine Gattin nach Antragstellung durch sie unter den geschilderten Umständen/Voraussetzungen mit einer Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit b RPG gerechnet werden könnte, stimmenmehrheitlich (6 Stimmen für die Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung: Tobias Kieber, Christian Fiel, Christian Engstler, Marcellin Tschugmell, Martin Fussenegger und Wolfgang Honold) abschlägig beschieden, da die Ansicht vertreten wird, dass einiges dafür spricht, dass mangels der im Gesetz angeführten Voraussetzungen von einer Ablehnung ausgegangen werden muss. Zu 9. Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Gemeinde Tschagguns betreffend die Verfügung über die Abgabenerträge aus dem Hotel „TUI Blue Pulse Montafon“ Die Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Gemeinde Tschagguns betreffend die Verfügung über die Abgabenerträge aus dem Hotel „TUI Blue Pulse Montafon“ nach Maßgabe des vorliegenden und von der Gemeindevertretung Tschagguns bereits beschlossenen Entwurfs wird einstimmig genehmigt. Gem. § 91 Abs. 1 GG ist der Beschluss der Aufsichtsbehörde noch zur Genehmigung vorzulegen. Zu 10. Anmietung der Gst .388, TF Gst 1360, TF Gst 1361, Gst 1362, TF Gst 1364, Gst 1365, Gst 1378/1, TF Gst 1379/1 und Gst 1379/2 (Trainings- und Kunstrasenplatz) von Dr. Düngler Edgar und Ronald Düngler sowie Dienstbarkeitsrechtseinräumung In der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Aktivpark Montafon wurde der grundsätzliche Beschluss gefasst, dass der Kunstrasenplatz erneuert werden soll. Voraussetzung dafür ist allerdings ein neuerlicher Vertragsabschluss mit den Grundeigentümern, wobei diese eine Gemeinde, da es naheliegend ist, die Marktgemeinde Schruns, und nicht den Gemeindeverband als Vertragspartner haben möchten. Der von Dr. Düngler erstellt Vertragsentwurf wurde mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung allen Gemeindevertreter*innen übermittelt. In der stattfindenden Diskussion wird auf verschiedene Vertragspunkte näher eingegangen. So wird die unter Punkt III Z 3 angeführte Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung des Bestandverhältnisses bei Verkauf des Mietgegenstandes sehr kritisch gesehen. Ein weiterer Punkt ist die Kontaminierung durch das Gummigranulat. Hier wird die Meinung vertreten, 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at dass bereits jetzt die Verunreinigung beseitigt werden soll (Humusabtrag und Neuhumusierung) und dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten wird. Ein weiterer problematischer Punkt ist das Verbot der Unter-/Weitervermietung. Seite 15 von 17 Christian Engstler informiert, dass die Ausschreibung für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes bereits seit 2 bis 3 Monaten vorliegt, jedoch noch nicht hinausgegangen, da zuerst die rechtlichen Grundlagen abgeklärt werden müssen. Leidtragender ist schlussendlich der FC. Auch sieht er derzeit keine Möglichkeit, den Boden auszutauschen, wenn im Herbst der Belag verlegt werden soll. In weiterer Beratung werden verschiedene Fragen aufgeworfen und diskutiert, z.B., ob bzw. inwieweit der Kunstrasenplatz für den Spielbetrieb überhaupt notwendig ist. Diesbezüglich wird auf die Vorgaben für den FC verwiesen. Die Trainingsmöglichkeiten auf den Naturrasenplätzen sind aufgrund der Höhenlage im Vergleich zum Rheintal und Walgau zeitlich etwas eingeschränkt, und es werden schon angesichts der Anzahl der Mannschaften drei Plätze benötigt. Die Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und Dr. Edgar Düngler und Ronald Düngler betreffend die Anmietung der Gst .388, TF Gst 1360, TF Gst 1361, Gst 1362, TF Gst 1364, Gst 1365, Gst 1378/1, TF Gst 1379/1 und Gst 1379/2 (Trainings- und Kunstrasenplatz) sowie die Dienstbarkeitsrechtseinräumung gemäß dem vorliegenden Entwurf wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Martin Borger) grundsätzlich beschlossen, dies mit der Maßgabe, dass mit den Vermietern nochmals über die angesprochenen offenen Punkte zu verhandeln ist, wobei dem Gemeindevorstand die Befugnis übertragen wird, die abschließende Genehmigung zu erteilen. Zu 11. Nachbesetzung in Ausschüssen für das ausgeschiedene Mitglied bzw. Ersatzmitglied Reinhard Winterhoff a) Leben in Schruns/Soziales (Mitglied) b) Prüfungsausschuss (EM) c) Bau- und Raumordnungsausschuss (EM) d) Finanzen und Infrastruktur (EM) Die Wahl der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder wird einstimmig vertagt. Zu 12. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.04.2021 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter*in wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.04.2021 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat und diese somit als genehmigt gilt. Seite 16 von 17 Zu 13. Mitteilungen des Vorsitzenden  Kindercampus: Das Kernteam hat zwei Meetings abgehalten, und es hat auch das Treffen mit Gernot Feuerstein, Förderstelle beim Amt der Vorarlberger Landesregierung stattgefunden, wobei seine Einschätzung, wenngleich der Rechnungsabschluss 2020 nicht so gut ausfallen wird, doch optimistisch war. Jetzt gilt es noch eine Abklärung mit der Gebarungskontrolle zu treffen, um am 07.07.2021 den nächsten Meilenstein zu beschließen.  Der Ortsfeuerwehr Schruns und dem Bauhof wird für den Einsatz beim Überlaufen des Lavadielbaches gedankt. Auch in den Keller beim Sternensaal ist Wasser eingetreten. Zu 14. Berufung gegen die Festsetzung des Tourismusbeitrages für 2013 Dieser Tagesordnungspunkt wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt und hierüber eine eigene Verhandlungsschrift geführt. Zu 15. Unter „Allfälliges“ teilt Christian Fiel mit, dass er von Martin Oberhammer erfahren habe, dass in der kommenden Sommersaison voraussichtlich kein Lift aufs Kapell fahren wird. Nach Auskunft des Vorsitzenden wird die Hochjochbahn aufgrund der Nichtbenutzbarkeit des Parkplatzes durch die Bauarbeiten nicht fahren, bei der Zamangbahn ist aufgrund einer Vereinbarung mit den Nachbarn kein Sommerbetrieb gestattet. Diesbezüglich sind jedoch Verhandlungen im Gange. Über Anfrage von Martin Borger teilt der Vorsitzende mit: - Die Kosten für die Sanierung des Hofweges liegen im Plan. - Die Abrechnung des Grundstückverkaufs an SANlight (Kaufpreis und Bachumlegung) liegt noch nicht vor. - Der Vertrag mit der Pfarre bezüglich des Grundabtausches im Hinblick auf den Volksschulneubau liegt noch nicht vor. Vertragserrichter ist RA Dr. Edgar Düngler. 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at - Das Außenraumkonzept für das Projekt des Löwenhotels liegt noch nicht vor. Ausschüsse, die noch nicht getagt haben wie beispielsweise der Prüfungsausschuss werden demnächst einberufen werden. Die Informationen zu den Jahresabschlüssen des Standes Montafon und des Forstfonds können den Protokollen entnommen werden. Seite 17 von 17 Auf Anfrage von Martin Netzer, ob bezüglich des Volksschulneubaus mit den umliegenden Grundeigentümern, z.B. der Sennereigenossenschaft, Gespräche geführt worden sind, antwortet der Vorsitzende, dass diese demnächst stattfinden und, gerade was die Milchverwertungs- und Tiefkühlgenossenschaft Schruns reg.Genossenschaft mbH. anbetrifft, Vorschläge unterbreitet werden. Der Vorsitzende teilt zur Anfrage von Claudia Oberer mit, dass es hinsichtlich der Fahrradstrecke Hochjoch – Schruns noch Gesprächsrunden geben wird und hofft auf eine gute Lösung. Derzeit ist man noch auf die Benützung der öffentlichen Straße angewiesen. Ende der Sitzung: 23.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.06.2021