20211117_GVE015

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Letzte Änderung 07.01.2023, 16:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 18.11.2021 Zl. 004-2/2021 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 17. November 2021, um 20.15 Uhr, als Videokonferenz bzw. mit der Möglichkeit der physischen Anwesenheit im Sitzungszimmer im 1. OG im Marktgemeindeamt Schruns (anstelle der ursprünglich geplanten Abhaltung im Zeichensaal der MS Schruns-Dorf) stattgefundene 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter*innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ GR Heike Ladurner-Strolz Vbgm. Norbert Haumer Bernhard Schrottenbaum Tobias Kieber Raphael Mäser DI (FH) Nina Fritz Peter Vergud Martin Jenny BSc Theresa Scheibenstock BEd Martin Netzer DI (FH) Michael Gantner MSc. Martin Fussenegger ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Dr. Monika Vonier Ing. Michael Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Mag. Christof van Dellen Martin Zugg Bettina Schmid-Juen Werner Ganahl Mag. jur. Jan Rudigier Claudia Oberer Richard Durig Bernd Steiner Stephanie Kuster Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Jürgen Haller Marcellin Tschugmell MBA Birgit Goll Christian Engstler Mag. Daniel Witzani Martin Fritz Carmen Fitsch Alexander Nöckl Tanja Könsgen ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Dominik Ganahl Christian Fiel Jodok Marent Wolfgang Honold Daniel Thöny DI Karoline Bertle Markus Riedler Franz Oliva Rene Juen Mag. Jürgen Jakober Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent ☐ Mag. Martin Borger ☒ Ing. Wernfried Geiger Seite 1 von 12 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ Gerald Vonbank, Schruns Kommunal Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 2 von 12 Entschuldig: Michael Gantner, Alexander Nöckl und Siegfried Marent Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskunftspersonen und Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Rafanegg SSS Projekt 2020, Steinschlagsicherung: Übernahme des Finanzierungsbeitrages 2. Umlegung der Radwegtrasse im Bereich der GST-NR 966/1 und 966/3 (illwerke vkw AG) 3. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 35 RPG: Hermann Thaler, 6780 Schruns, Wagenweg 3a, Thaler e.U., hinsichtlich der festgelegten BNZ von 40 auf 12, 3 und Geschosszahl von 2 auf 1, 5 im Hinblick auf die Errichtung eines Bürogebäudes auf GST-NR 966/3 4. (Gemeinde)Immobiliengesellschaften und GmbH: a) Auflösung der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH sowie der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG (GIG) und Genehmigung der Eigentumsübertragungen b) Zustimmung zur Auflösung der Hauptschulverband Außermontafon Immobilienverwaltungs KEG und Genehmigung der Eigentumsübertragungen 5. Dienstbarkeit des Fußsteiges für die Marktgemeinde Schruns auf GST-NR 1322 (Veltlinerweg) – Freilassungserklärung hinsichtlich der Abschreibung der TF 4 6. Bausperre im Hinblick auf die Erlassung eines Bebauungsplanes betr. Investorenmodelle 7. Güterweggenossenschaft Schruns-Lifinar - Vollversammlung: Entsendung von Delegierten (1 Mitglied und 1 Ersatzmitglied) 8. Erwerb von Waldanteilen, Verlassenschaft nach Mathilde Bretschneider 9. Darlehensaufnahme für Investitionen in Höhe von € 2 Mio. 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.11.2021 Seite 3 von 12 11. Mitteilungen des Vorsitzenden 12. Allfälliges Zu 1. Rafanegg SSS Projekt 2020, Steinschlagsicherung: Übernahme des Finanzierungsbeitrages Die Sektion Vorarlberg beabsichtigt das Projekt „Steinschlagschutz Rafanegg SSS Projekt 2020“ mit Gesamtkosten von € 350.000, 00 gemäß der Technischen Richtlinie für die WLV zu genehmigen. Finanzierungsschlüssel: Bund 45 %, Land Vorarlberg 15 %, Gemeinde Schruns 20 %, Land Vorarlberg 20 % (Radwegförderung). Wie Gerald Vonbank, Schruns Kommunal, informiert, wurde im Zuge der Errichtung des Radweges vor rd. 20 Jahren links ein Steinschlagschutz in Form von Dämmen installiert. Auf der rechten Seite wurde im Bereich der Engstellen kein Steinschlagschutz vorgesehen, da dieser nicht einfach zu bewerkstelligen war. Der damalige Landesgeologe hat daher vorgeschlagen, dort eine Querfällung von Bäumen vorzunehmen, was dann auch so gemacht wurde. Aufgrund des Alters entspricht dies jedoch nicht mehr den Anforderungen an einen Steinschlagschutz. Anhand der von Gerald Vonbank erstellten PowerPoint Vorlagen informiert er über die nach Rücksprache mit der Landesgeologin nunmehr vorgesehenen Maßnahmen. Seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung wurde sodann ein Projekt ausgearbeitet, das seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bereits genehmigt worden ist. Demnach werden entlang des rd. 290 m langen Forstweges talseitig Gabionen aufgestellt. Zusätzlich bietet der geplante Stichweg einen Schutz vor Steinschlag. Alternativ dazu wurden auch andere Möglichkeiten geprüft, die sich jedoch als weitaus aufwändiger und kostenintensiver herausgestellt haben. Neben der Steinschlagsicherung käme man damit auch zu einem Stichweg zur besseren Nutzung der Waldflächen, womit ein Doppelnutzen gegeben wäre. Die Bauausführung wäre im Jahr 2022 vorgesehen. Die angegebenen Gesamtkosten wurden von Hannes Kessler, Wildbach- und Lawinenverbauung, ermittelt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Errichtung von Netzen im Moment etwas günstiger käme, diese jedoch von der Wartung und Räumung her aufwändiger wären. Auch in landschaftlicher Hinsicht sind die nunmehr vorgesehenen Maßnahmen zu bevorzugen. Für Peter Vergud, Obmann des Finanzausschusses, sind diese Investitionen sinnvoll und würden für das Budget 2022 vorgesehen werden. 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dem Projekt „Rafanegg Wald SSS Projekt 2020“ und Übernahme des entsprechenden Interessenbeitrages sowie der weiteren im Schreiben der Wildbach- und Lawinenverbauung, Forsttechnischer Dienst, vom 21.10.2021, GZ: 6-13-3563-987, angeführten Verpflichtungen wird einstimmig zugestimmt. Seite 4 von 12 Zu 2. Umlegung der Radwegtrasse im Bereich der GST-NR 966/1 und 966/3 (illwerke vkw AG) Der Vorsitzende erläutert anhand eines Planes den Verlauf der derzeitigen Radwegtrasse sowie die aufgrund des zugunsten von Hermann Thaler eingeräumten Baurechtes vorgesehene Umlegung und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung übermittelten Unterlagen. Dieser Tagesordnungspunkt hängt zwar nicht direkt mit dem unter Top 3 zu behandelnden Punkt zusammen, betrifft jedoch dasselbe Projekt von Hermann Thaler. Seinerzeit erfolgte die Umwidmung dieses Bereiches in Bausch und Bogen, wodurch die Illwerke einen Mehrwert erfahren hat. Aus diesem Grunde erscheint es auch gerechtfertigt, dass eine akzeptable Lösung für die Radwegtrasse gefunden wird, was auch vom Bau- und Raumplanungsausschuss so gesehen und daher vorausgesetzt wurde, dass über die Verlegung des Radweges eine Einigung erzielt wird. Die vorgeschlagene neue Führung des Radweges soll allerdings auch nur ein Provisorium sein, à la longue ist eine Führung entlang der Ill vorgesehen. Die Verlegung des Radweges im Betriebsgebiet Schruns – L 188 im Bereich der GSTNR 966/1, 966/3 und 3250/8 wird unter der Voraussetzung, dass die in der „Zusammenfassung des Besprechungsergebnisses vom 09.11.2021“ angeführten Punkte erfüllt werden und die zugunsten der Marktgemeinde Schruns einzuräumende Dienstbarkeit rechtlich abgesichert und im Grundbuch eingetragen wird, einstimmig genehmigt. Zu 3. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 35 RPG: Hermann Thaler, 6780 Schruns, Wagenweg 3a, Thaler e.U., hinsichtlich der festgelegten BNZ von 40 auf 12, 3 und Geschosszahl von 2 auf 1, 5 im Hinblick auf die Errichtung eines Bürogebäudes auf GST-NR 966/3 Wie erwähnt, wurde auf dem GST-NR 966/3 bereits ein Baurecht zugunsten von Hermann Thaler eingetragen. Die beantragten Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich Geschosszahl und Baunutzung würde er sich ersparen, wenn er das Grundstück teilen und das Gebäude etwas adaptieren würde. Eine Grundteilung eines im Baurecht vergebenen Grundstücks ist jedoch nicht so einfach zu bewerkstelligen. Das Gebäude 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at stellt jedoch mehr ein Provisorium dar, was auch gestalterisch ersichtlich ist. Die Überlegung, eine Genehmigung für ein temporäres Bauwerk (auf drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit) zu erteilen, wurde zwischenzeitlich jedoch wieder zerschlagen. Seite 5 von 12 Norbert Haumer, Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses, pflichtet diesen Ausführungen insofern bei, als man mit einem Gebäude dieser Art an diesem markanten Standort nicht unbedingt erfreut ist. Auch Heike Ladurner-Strolz ist nicht gerade glücklich damit, da gerade am Beginn der Gewerbezone ein gestalterisch sehr ansprechendes Gebäude und nicht eine Art „Containerhaus“ situiert werden sollte. Der Vorsitzende merkt an, dass die illwerke vkw AG natürlich auch andere Interessen verfolgt und sich bei der Umlegung des Radweges sehr kooperativ gezeigt hat. Die von Hermann Thaler, Thaler e.U., beantragte Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 35 RPG im Hinblick auf die Errichtung eines Bürogebäudes auf GST-NR 966/3 hinsichtlich der festgelegten BNZ von 40 auf 12, 3 und Geschosszahl von 2 auf 1, 5 wird stimmenmehrheitlich (8 Gegenstimmen: Heike Ladurner-Strolz, Nina Fritz, Martin Jenny, Theresa Scheibenstock, Martin Netzer, Jan Rudigier, Tanja Könsgen und Daniel Thöny) bewilligt. Zu 4. (Gemeinde)Immobiliengesellschaften und GmbH: a) Auflösung der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH sowie der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG (GIG) und Genehmigung der Eigentumsübertragungen Zur Straffung der Verwaltungsstrukturen und im Sinne einer konzentrierten Darstellung des Vermögens und der Schulden im Gemeindehaushalt sollen die aktuell von der GIG wahrgenommenen Aufgaben in weiterer Folge von der Marktgemeinde Schruns selbst wahrgenommen werden (Rückgängigmachung von Ausgliederungen), weshalb die GIG unter Anwendung des Artikel 34 § 2 Budgetbegleitgesetz 2001 aufgelöst und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Vermögenswerte samt Verbindlichkeiten nach § 142 UGB zum ehestmöglichen Termin mit Jahresablauf an die Marktgemeinde Schruns übertragen werden sollen. Die Gemeindevertretung fasst daher einstimmig folgende Beschlüsse: Die Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH scheidet aus der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG als Gesellschafterin aus. Infolge dieses Austrittes der einzigen Komplementärin aus dieser Kommanditgesellschaft verbleibt die Marktgemeinde Schruns als einzige Gesellschafterin der Gesellschaft. Gemäß § 142 UGB ist die Kommanditgesellschaft somit erloschen, und es gehen das Gesellschaftsvermögen sowie noch offene Verbindlichkeiten im Wege der 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Gesamtrechtsnachfolge auf die Marktgemeinde Schruns über. Verwahrerin der Bücher und Schriften der Gesellschaft ist die Markgemeinde Schruns. Seite 6 von 12 Weiters wird einstimmig beschlossen, im Anschluss daran die Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH aufzulösen. b) Zustimmung zur Auflösung der Hauptschulverband Außermontafon Immobilienverwaltungs KEG und Genehmigung der Eigentumsübertragungen Zur Straffung der Verwaltungsstrukturen und im Sinne einer konzentrierten Darstellung des Vermögens und der Schulden im Verbandshaushalt sollen die aktuell von der GIG wahrgenommenen Aufgaben in weiterer Folge vom Gemeindeverband „Schulverband Außermontafon“ selbst wahrgenommen werden (Rückgängigmachung von Ausgliederungen), weshalb die GIG unter Anwendung des Artikel 34 § 2 Budgetbegleitgesetz 2001 aufgelöst und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Vermögenswerte samt Verbindlichkeiten nach § 142 UGB zum ehestmöglichen Termin mit Jahresablauf an den Gemeindeverband „Schulverband Außermontafon“ übertragen werden sollen. Die Gemeindevertretung fasst daher einstimmig folgende Beschlüsse: Die Marktgemeinde Schruns scheidet aus der Hauptschulverband Außermontafon Immobilienverwaltungs KG als Gesellschafterin aus. Infolge dieses Austrittes der Kommanditistin aus dieser Kommanditgesellschaft verbleibt der Gemeindeverband „Schulverband Außermontafon“ als einziger Gesellschafter der Gesellschaft. Gemäß § 142 UGB ist die Kommanditgesellschaft somit erloschen, und es gehen das Gesellschaftsvermögen sowie noch offene Verbindlichkeiten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Gemeindeverband „Schulverband Außermontafon“. Verwahrerin der Bücher und Schriften der Gesellschaft ist der Gemeindeverband „Schulverband Außermontafon“. Zu 5. Dienstbarkeit des Fußsteiges für die Marktgemeinde Schruns auf GST-NR 1322 (Veltlinerweg) – Freilassungserklärung hinsichtlich der Abschreibung der TF 4 Ob der Liegenschaft in EZ 159, GB 901204 Schruns, mit dem GST-NR 1322 ist die Dienstbarkeit des Fußsteiges für die Marktgemeinde Schruns einverleibt. Durch die Abschreibung der Trennfläche 4 ist die Dienstbarkeit zugunsten der Marktgemeinde Schruns nicht betroffen, da sich die Dienstbarkeit auf den nördlichen Bereich des GST-NR 1322 (Veltlinerweg) bezieht. Der lastenfreien Abschreibung der Teilfläche 4 des GST-NR 1322 im Ausmaß von 19 m² vom GBK in EZ 159 (C-LNR 2) gemäß Punkt XII. des Kaufvertrages zwischen Ronald Düngler und Dr. Edgar Düngler wird einstimmig zugestimmt. 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 7 von 12 Zu 6. Bausperre im Hinblick auf die Erlassung eines Bebauungsplanes betr. Investorenmodelle Der Entwurf einer Verordnung über die Erlassung einer diesbezüglichen Bausperre wurde von DI Florian Lehner, Mitarbeiter im Büro Falch, bereits der Gemeindevertretung vorgestellt und intern nochmals behandelt. Der Vorsitzende berichtet über ein gestern mit dem Warther Bürgermeister über diese Thematik geführtes Gespräch. Warth hat die Bausperre noch nicht beschlossen, sondern vorerst auf die Seite gelegt, um diese bei Bedarf, wenn ein unerwünschtes Investorenprojekt geplant und trotz der ablehnenden Haltung der Gemeinde umgesetzt werden soll, zu beschließen und in Kraft zu setzen. Eine solche Bausperre betrifft alle gewerblichen Projekte, auch kleinere Betriebe mit nur einem Eigentümer. Er würde daher vorschlagen, dass man der Verordnung der Bausperre gemäß dem vorliegenden Entwurf dem Grunde nach zustimmt mit der Maßgabe, dass jedes diesbezügliche gewerbliche Projekt im Gemeindevorstand behandelt wird, der nach eingehender Prüfung entscheidet, ob dieses den Vorstellungen einer guten gewerblichen Entwicklung der Gemeinde entspricht oder nicht und, falls notwendig, die Bausperre von der Gemeindevertretung beschlossen und kundgemacht wird. Heike Ladurner-Strolz kann sich diesem Vorschlag anschließen. Etwas verwundert ist sie, dass die Tourismusgemeinden zum Teil unterschiedliche Ansätze zu diesem Thema haben. Projekte, die in der Pipeline sind und die gut sind, sollten nicht verhindert werden. Ob der Gemeindevorstand oder der Bau- und Raumordnungsausschuss die angesprochene Prüfung übernimmt, wäre noch zu diskutieren. Jedenfalls sollte klargestellt werden, dass dann, wenn ein Projekt nicht den Vorstellungen der Gemeinde entspricht, ein Baustopp verhängt wird. Der vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Vorgangsweise kann sich auch Norbert Haumer anschließen, zumal derzeit kein konkretes Projekt ansteht. Je später die Bausperre verhängt wird, desto mehr Zeit verschafft man sich, dies in der Hoffnung, dass seitens des Landes eine entsprechende gesetzliche Regelung umgesetzt wird. Von anderer Seite wird hingegen die Befürchtung geäußert, dass es mitunter fraglich ist, ob eine Bausperre, die erst nach Vorlage eines konkreten buy to let Projektes erlassen wird, rechtlich auch tatsächlich hält. Zudem könnte ein solches Projekt initiiert werden, ohne die Gemeinde vorher zu informieren. Dem wird entgegnet, dass größere Projekte normalerweise auch der Gemeinde vorgelegt werden. Natürlich muss man sich bewusst sein, dass eine Bausperre immer bekämpft werden kann. Nach Ansicht von Carmen Fitsch sollte man sich zuerst darüber Gedanken machen, wohin Schruns will, Bernhard Schrottenbaum wiederum befürchtet, dass die Signalwirkung ausbleibt, wenn man die Verordnung lediglich in der Schublade verwahrt. Marcellin Tschugmell glaubt, dass man in Warth noch wenig Erfahrung hat, für ihn klingt die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Vorgangsweise etwas nach Willkür und stellt die Frage in den Raum, auf was sich ein Bauwerber 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at denn verlassen kann. Jan Rudigier befürchtet, dass bei einer projektbezogenen Bausperre eine Anfechtung mehr Erfolg versprechen könnte. Heike Ladurner-Strolz fasst nochmals kurz zusammen: Die Bausperre hat zwei Ziele: Erstens soll dem Land für eine Gesetzesänderung Zeit gegeben werden, zweitens wird ein klares Signal gegeben, dass man keine Investorenmodelle möchte, was auch klar nach außen kommuniziert werden muss. Hingegen sollen kleinere Projekte, bei denen keine Parifizierung und kein Verkauf von Wohnungseinheiten zu befürchten ist, anstehen, nicht verhindert werden. Seite 8 von 12 Günter Ratt schließt sich der Wortmeldung von Jan Rudigier an und hält es für notwendig, dass man sich eine klare Meinung dazu bildet und diese nach außen vertritt. Ein Bauwerber sollte bereits im Vorfeld Klarheit haben, weshalb er sich für eine Beschlussfassung der Bausperre in der vorliegenden Fassung ausspricht. Der Vorsitzende erwähnt nochmals, dass dann auch die „kleinen“ Projekte ausgehebelt werden könnten, obwohl derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Sobald tatsächlich ein Investorenprojekt vorgesehen wäre, kann die Verordnung immer noch erlassen werden, was auch entsprechend publik gemacht werden soll. Auf Anfrage von Marcellin Tschugmell, ob ein Baustopp nur bei Neubauten greift, antwortet Norbert Haumer, dass bei jedem Projekt, das einer Bewilligung bedarf, die Bausperre zu berücksichtigen ist. Marcellin Tschugmell glaubt, dass in den zwei Jahren, in denen die Bausperre gilt, nicht allzu viele davon betroffen sein werden, zumal die Bausperre auch vorher enden kann. Der Vorsitzende hält nochmals fest, dass die Bausperre in erster Linie dazu dient, Zeit zu gewinnen bis eine Gesetzesänderung kommt. Derzeit steht ein Projekt mit einer Wohnung und drei Appartements, die an ständig wechselnde Gäste vermietet werden sollen, an. Peter Vergud geht auf die Aussage, dass eine Verordnung, die erst beschlossen werden muss, nicht so abschreckend sein wird, ein und widerspricht dem, da dies, sofern es im Protokoll, das für jeden einsehbar ist, klar verankert ist, dieselbe Wirkung entfaltet. Günter Ratt merkt an, dass es im Grunde genommen gar keinen Baustopp braucht. Es stelle sich die Frage, was man überhaupt stoppen möchte – es sind dies touristische Investorenmodelle und kommerzielle Wohnbauten. Wenn ein Beschluss in die Richtung gefasst werden würde, dass für solche Projekte keine Umwidmungen und keine Ausnahmen vom Bebauungsplan mehr genehmigt werden, was auch nach außen getragen werden müsste, würde sich eine Bausperre erübrigen. Heike Ladurner-Strolz hofft darauf, dass uns das Land unterstützt und die notwendigen Werkzeuge dazu gibt, um unerwünschte Projekte auch dauerhaft hintanhalten zu können. In der Fraktionssitzung habe man sich klar für einen Baustopp ausgesprochen, es würden aber gerade die jetzt anstehenden kleineren Projekte davon betroffen sein, weshalb sie den Weg, den die Gemeinde Warth gegangen ist, befürworten würde. Voraussetzung wäre jedenfalls, dass Projekte bereits ganz am Anfang im Gemeindevorstand behandelt werden. 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Daran anknüpfend schlägt der Vorsitzende folgende Beschlussfassung vor: Die Marktgemeinde Schruns steht Investorenmodellen mit parifizierten Wohneinheiten äußerst kritisch gegenüber. Viele verschiedene Wohnungseigentümer in einem touristischen Gewerbeobjekt sind einer langfristigen touristischen Entwicklung nicht förderlich, sondern führen zwangsläufig zu Problemen. Die Marktgemeinde Schruns bekennt sich zur Bausperre und wird diese bei Bedarf umgehend behandeln und ggf. auch beschließen. Jedes touristische Projekt wird ab sofort im Gemeindevorstand zum frühestmöglichen Zeitpunkt geprüft. Das Bauvorhaben muss den Kriterien einer guten und nachhaltigen Dorfentwicklung entsprechen. Bei Bedarf wird die Bausperre erlassen. Bauvorhaben, speziell kleine und mittlere touristische Beherbergungsbetriebe mit hoher Qualität, sind gewünscht und sollen von einer Bausperre nicht negativ tangiert werden. Seite 9 von 12 Für Daniel Fritz klingt der Vorschlag „bei Bedarf regeln“ etwas nach einem Basar. Er ist entweder für eine klare Regelung oder für eine Verschiebung, bis die Gemeinde genau weiß, was sie will. Marcellin Tschugmell plädiert nochmals für eine generelle Herabsetzung der Baunutzungszahl. Nach weiteren Wortmeldungen, in denen verschiedene Punkte wie beispielsweise eine genauere Definition, was gewollt und was nicht gewollt wird, angesprochen werden, schlägt Heike Ladurner-Strolz, die aufgrund der geführten Diskussion davon ausgeht, dass im Grunde genommen alle das Gleiche wollen, vor, dass heute eine Beschlussfassung vertagt werden und nochmals eine Behandlung im Tourismusausschuss und Gemeindevorstand erfolgen soll. Martin Fussenegger möchte neben dem Tourismusausschuss auch den Bau- und Raumordnungsausschuss damit befassen. Die von Heike Ladurner-Strolz beantragte Vertagung der Abstimmung über diesen Gegenstand wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Zu 7. Güterweggenossenschaft Schruns-Lifinar - Vollversammlung: Entsendung von Delegierten (1 Mitglied und 1 Ersatzmitglied) Es wird einstimmig beschlossen, Jürgen Kuster als Mitglied und Norbert Haumer als Ersatzmitglied in die Vollversammlung der Güterweggenossenschaft Schruns-Lifinar zu entsenden. Zu 8. Erwerb von Waldanteilen, Verlassenschaft nach Mathilde Bretschneider und Erika Baumgartner 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Marktgemeinde Schruns verfügt bereits über Anteile an den gegenständlichen Liegenschaften, bei jenen in Schruns sogar über den Hauptanteil. Zudem befindet sich der Wald im Nahbereich anderer Waldgrundstücke der Gemeinde. Seite 10 von 12 Der schenkungsweise Erwerb der bücherlichen bzw. außerbücherlichen Anteile an den Liegenschaften (Wald) in EZ 834 KG 90107 St. Gallenkirch sowie EZ 653 KG 90104 Schruns von der Verlassenschaft nach Mathilde Bretschneider und der Verlassenschaft nach Erika Baumgartner wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Wernfried Geiger) genehmigt. Zu 9. Darlehensaufnahme für Investitionen in Höhe von € 2 Mio. Im Budget ist eine Darlehensaufnahme von € 3, 2 Mio. vorgesehen, nach Auskunft des Gemeindekassiers findet er unter Berücksichtigung des vom Gemeindevorstand unlängst genehmigten Kassenkredites jedoch derzeit mit einer Darlehenssumme von € 2 Mio. das Auslangen. Entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Ausschreibung wird einstimmig die Aufnahme eines Finanzdarlehens bei der Bank Austria in Höhe von € 2 Mio. gemäß der angebotenen Fixzinsvariante mit einer Laufzeit von 20 Jahren beschlossen. Zu 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.11.2021 Da die Verhandlungsschrift über die 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.11.2021 noch nicht vorliegt, wird dieser Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt. Zu 11. Mitteilungen des Vorsitzenden  Am befahrbaren Gehsteig entlang der Außerlitzstraße werden nunmehr voraussichtlich Poller angebracht werden. Diesbezüglich haben mehrere Gespräche mit dem Landesstraßenbauamt stattgefunden, es war dies ein langwieriger Prozess.  Die Erlassung einer Bausperre bezüglich des kommerziellen Wohnbaus soll im Bau- und Raumordnungsausschuss und allenfalls in weiteren Gremien behandelt werden, wobei seitens des Büros Falch empfohlen wurde, keine solche Bausperre zu erlassen. 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at  Anfang Dezember ist ein Termin mit dem Gestaltungsbeirat geplant, bei dem das Projekt Eigner der Gemeindevertretung vorgestellt und diskutiert werden soll. Dies wird aufgrund der derzeitigen Corona-Situation in Form einer Videokonferenz stattfinden.  Bezüglich des Volksschulneubaus hat letzte Woche eine Kernteamsitzung stattgefunden. Weiters wird zusammen mit Peter Vergud, Obmann Finanzausschuss, und Gemeindekassier Helmut Netzer hinsichtlich der Finanzierung eine Besprechung beim Land stattfinden, bei der auch andere größere Investitionen wie Kanal- und Straßensanierungen und dgl. mit behandelt werden  Das Architekturbüro Fink/Thurnher wird, da nach dem nunmehr vorliegenden pädagogischen Konzept das Raumprogramm etwas größer ausfällt, nochmals eine Bewertung der zwei Standorte Kindergarten/Sternenparkplatz vornehmen und schauen, wo was untergebracht werden kann.  Vor der Dezembersitzung der Gemeindevertretung findet eine Sitzung des Finanzausschusses statt, in der die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2022 behandelt werden.  Beim Geländer an der Litz wird die zweite Ausbaustufe in Angriff genommen werden.  Seit 11.11.2021 ist die Gastronomie beim Josefsheim geöffnet.  Der Christbaum am Kirchplatz wird heuer an einer anderen Stelle, und zwar in Richtung Einfahrt zum Kirchplatz, direkt neben den neu gepflanzten Bäumen aufgestellt und mit der neuen Beleuchtung versehen werden.  Beim Haus Reinhilde Ganahl findet noch diesen Monat der Baustart statt. Seite 11 von 12 Zu 7. Unter „Allfälliges“ ersucht Marcellin Tschugmell, dass in einer der nächsten Sitzungen die Abrechnung der Kosten für die Maßnahmen beim Kirchplatz dargelegt werden. Der Vorsitzende informiert, dass die Fa. Jägerbau mit der Abrechnung befasst ist, wobei eine Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Leitungsträger vorgenommen wird. Bernhard Schrottenbaum frägt an, ob die Projektvorstellung von „Eigner“ in einer Gemeindevertretungssitzung oder an einem anderen Termin erfolgt. Diesbezüglich ist der Vorsitzende für beides offen. Bernhard Schrottenbaum würde sich eher für ersteres aussprechen. Wernfried Geiger erkundigt sich über die Dachgestaltung beim Bestandsgebäude der Taube. Norbert Haumer gibt bekannt, dass die Dachgestaltung im Schaubild, das im gegenüberliegenden Pavillon ausgestellt wird, genau ersichtlich ist. Auf seine Frage, ob die Benützung der Tiefgarage Löwen durch die Allgemeinheit zeitlich begrenzt ist, verweist der Vorsitzende auf die mit der Hotel Löwen Schruns GmbH abgeschlossene Vereinbarung, wonach diese bis 31.12.2048 öffentlich zugänglich sein wird. Im Ein-/Ausfahrtsbereich wird anstelle einer Schranke ein Schnelllauftor installiert werden. 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Beim Internetauftritt des EKIZ ist noch nichts von einer Zusammenlegung mit dem Kinderwerkstättli zu sehen. Nach Auskunft des Vorsitzenden ist die Zusammenlegung jedoch bereits erfolgt. Seite 12 von 12 Ende der Sitzung: 22.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 15. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2021