20220629_GVE021

Dateigröße 525.34 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 07.01.2023, 16:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 30.06.2022 Zl. 004-2/2022 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 29. Juni 2022, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal des Standes Montafon im „Standesgebäude“ in Schruns, Montafonerstraße 21, stattgefundene 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter:innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☐ ☒ ☒ ☒ GR Heike Ladurner-Strolz Vbgm. Norbert Haumer Bernhard Schrottenbaum Tobias Kieber Raphael Mäser DI (FH) Nina Fritz Peter Vergud Martin Jenny BSc Theresa Scheibenstock BEd Martin Netzer DI (FH) Michael Gantner MSc. Martin Fussenegger ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Dr. Monika Vonier Ing. Michael Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Mag. Christof van Dellen Martin Zugg Bettina Schmid-Juen Werner Ganahl Mag. jur. Jan Rudigier Claudia Oberer Richard Durig Bernd Steiner Stephanie Kuster Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☐ ☒ ☐ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Jürgen Haller Marcellin Tschugmell MBA Birgit Goll Christian Engstler Mag. Daniel Witzani Martin Fritz Carmen Fitsch Alexander Nöckl Tanja Könsgen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Dominik Ganahl Christian Fiel Jodok Marent Daniel Thöny DI Karoline Bertle Markus Riedler Franz Oliva Rene Juen Mag. Jürgen Jakober Dominik Tschofen Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☒ MMag. Dr. Siegfried Marent Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☐ … Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber ☐ Mag. Martin Borger Seite 1 von 10 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 10 Entschuldigt abwesend: Heike Ladurner-Strolz, Martin Jenny, Theresa Scheibenstock, Martin Fritz und Tanja Könsgen Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskunftspersonen und die Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) auf die Tagesordnung aufzunehmen, der/die am Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird/werden:  Auftragsvergabe: Erneuerung der Beleuchtung Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Marktgemeinde Schruns, Rechnungsabschluss 2021 2. Öffentliche Wasserversorgungsanlage, Versorgung Ortsgebiet Gamplaschg 3. Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG (GIG) – Darlehensübernahme 4. Antrag auf Bewilligung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung: Wolfgang Kerschbaum, Silvrettastraße 153, 6780 Schruns, Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG betr. die Wohnung Top/Tür 29 im Haus Silvrettastraße 153 5. Änderung der Parkabgabeverordnung 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.06.2022 7. Mitteilungen des Vorsitzenden 8. Auftragsvergabe: Erneuerung der Beleuchtung 9. Allfälliges 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 1. Seite 3 von 10 Marktgemeinde Schruns, Rechnungsabschluss 2021 Der Rechnungsabschluss 2021 der Marktgemeinde Schruns wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht mit der Einladung zur Sitzung zugestellt. Gemeindekassier Helmut Netzer verteilt die von ihm zur besseren Übersicht erstellte Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses 2021, die er im Detail erläutert. Im Ergebnishaushalt, der ein Nettoergebnis von rd. -€ 470.000, 00 ausweist, sind die Wertzuwächse sowie Wertverluste der Gemeinde beinhaltet. Neben den laufenden Aufwendungen kommen im Ergebnishaushalt insbesondere Abschreibungen auf das Anlagevermögen sowie die Dotierung für Rückstellungen hinzu. Die eigenen Steuern sind etwas eingebrochen, hingegen haben sich die Ertragsanteile etwas besser entwickelt als erwartet. Bei den Kanal- und Wassergebühren ist aufgrund des geringeren Verbrauchs, der u.a. mit der Schließung von Hotels zusammenhängen dürfte, wie auch bei der Gästetaxe ein Rückgang festzustellen. Bei den restlichen Erträgen (inkl. Grundverkäufe) ist vor allem der Verkauf des Haus des Gastes zu erwähnen. Was Ausgaben anbetrifft, ist die Sanierung des Hofweges eine der größeren Positionen. Diese wie auch die anderen umfangreicheren Investitionen sind auf der letzten Seite der Zusammenfassung aufgelistet. Peter Vergud, Obmann des Ausschusses Finanzen und Infrastruktur, gibt seine Einschätzung zum Rechnungsabschluss 2021 ab. Obwohl dieser im Ergebnis nicht positiv ist, fällt er z.B. angesichts der Rücklagenzuführung sowie der getätigten Investitionen aus seiner Sicht so schlecht aus. Auch die Darlehensaufnahme von € 2 Mio. ist für ihn in Anbetracht der Höhe des Fixzinssatzes nicht dramatisch, zumal die Gemeinde hinkünftig aufgrund steigender Zinsen wohl kein günstigeres Geld mehr bekommen werden wird. Er kann dem Rechnungsabschluss zustimmen und dankt dem Gemeindekassier für seine Arbeit. Martin Fussenegger erkundigt sich nach der Höhe der Transferzahlungen von Bund und Land sowie der Zuschüsse im „Covid-Jahr“, was von Peter Vergud und Helmut Netzer beantwortet wird. Auf die Frage bezüglich eines Vergleichs mit dem Vorjahresrechnungsabschluss wird auf das Platzproblem angesichts des ohnedies schon umfangreichen Konvoluts verwiesen, in der Zusammenfassung ist ein solcher Vergleich jedoch beinhaltet. Auch Günter Ratt bedankt sich für die Zusammenfassung und weist darauf hin, dass es für die Mandatare mitunter nicht einfach ist, den gesamten Rechnungsabschluss durchzuschauen und alles nachzuvollziehen. Er würde es für zweckmäßig erachten, wenn sich der Finanzausschuss ein-, zweimal im Jahr mit der finanziellen Situation in komprimierter Form befasst. Da er die Zusammenfassung erst heute erhalten hat, ist es für ihn schwierig, abzuschätzen, wo die Entwicklung hingeht. In weiterer Diskussion wird auf die schwierige Zeit in den vergangenen zwei „Corona-Jahren“ eingegangen. Siegfried Marent geht ebenfalls auf das umfangreiche Zahlenwerk ein, dessen Studium einiges an Zeit erfordert, verweist auf die ehrenamtliche Tätigkeit der Mandatare und würde sich ebenfalls eine etwas frühere Übermittlung der Zusammenfassung wünschen. Rechnerisch möge der Rechnungsabschluss richtig sein, das Jahr 2021 sei jedoch atypisch, sich einen entsprechenden Überblick 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 4 von 10 zu schaffen sei jedoch zeitlich kaum möglich. Anschließend geht er auf verschiedene Positionen wie beispielsweise den Verkauf des Haus des Gastes sowie auf Darlehen mit zum Teil variabler und zum Teil fixer Verzinsung näher ein. Die Mietkosten für die angemieteten Grundstücke bei der Sportanlage Wagenweg werden nach Auskunft des Gemeindekassiers 1:1 weiterverrechnet. Peter Vergud nimmt noch kurz auf die Wortmeldung von Günter Ratt bezüglich der Arbeit des Finanzausschusses Bezug und verweist auf die schwierige Situation in den letzten zwei Jahren, in denen es kaum möglich war, die zukünftige Entwicklung seriös einzuschätzen. Was die Ausgaben anbetrifft, verweist er auf die Investitionsliste. Abschließend wird dem Gemeindekassier und seinem Team nochmals von mehreren Seiten Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Der Rechnungsabschluss 2021 der Marktgemeinde Schruns, welcher die nachfolgenden Summen aufweist, wird einstimmig beschlossen. Ergebnishaushalt Summe Erträge Summe Aufwendungen Nettoergebnis Summe Haushaltsrücklagen Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen € € € € € 16.390.536, 52 16.860.639, 63 - 470.103, 11 - 743.384, 38 - 1.213.487, 49 Finanzierungshaushalt Summe Einzahlung operative Gebarung Summe Auszahlung operative Gebarung Geldfluss aus der operativen Gebarung € € € 14.985.053, 53 15.031.145, 93 - 46.092, 40 Summe Einzahlung investive Gebarung Summe Auszahlung investive Gebarung Geldfluss aus der investiven Gebarung € € € 1.786.550, 37 1.922.579, 78 - 136.029, 41 Nettofinanzierungssaldo € - 182.121, 81 Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit € € € 2.000.000, 00 803.786, 56 1.196.213, 44 Geldfluss aus der voranschlagwirksamen Gebarung € 1.014.091, 63 Vermögenshaushalt (Endbestand zum 31.12.2020) Langfristiges Vermögen € Kurzfristiges Vermögen € 35.065.694, 58 Nettovermögen 2.414.331, 48 Sonderposten Investitionszuschüsse Fremdmittel Summe Aktiva € 37.480.026, 06 Summe Passiva € 15.474.592, 67 € 8.020.822, 75 € 13.984.610, 64 € 37.480.026, 06 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 2. Seite 5 von 10 Öffentliche Wasserversorgungsanlage, Versorgung Ortsgebiet Gamplaschg Der Vorsitzende zeigt nochmals den derzeitigen Verfahrensstand betreffend die Gamplaschgerquelle auf und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung allen Mandataren zugegangene Mitteilung des Ingenieurbüros Adler+Partner vom 07.06.2022, in dem drei mögliche Varianten (Variante I Uranelimination, Variante II Pumplösung, Variante III Überleitung) angeführt sind. Heute gilt es, zu entscheiden, wie hier weiter vorgegangen werden soll, wobei die Einhaltung des Grenzwertes binnen zwei Jahren erreicht werden sollte. Festzuhalten ist, dass es bei jeder Variante gilt den Hochbehälter neu zu bauen. Die Variante III nimmt sich auf den ersten Blick, legt man die reinen Errichtungskosten zugrunde, als die teuerste Variante aus, rechnet man jedoch die Betriebskosten für einen längeren Zeitraum hinzu, sieht die Sache anders aus. Festzuhalten ist allerdings, dass entgegen der im Schreiben angeführten Landesförderung von 27 % diese auf 18 % zu korrigieren sein wird. Über Anfrage wird bestätigt, dass die Bargheraquelle über eine ausreichende Schüttung verfügt, um die erforderliche Verdünnung und damit Grenzwerteinhaltung zu erreichen. Die mit der gegenständlichen Ableitung einhergehende Verringerung der Wassermenge für das Trinkwasserkraftwerk ist vernachlässigbar. Über Anfrage wird bestätigt, dass es nach Auskunft von DDr. Heiner Bertle, der dies bereits geprüft hat, im näheren Umfeld keine ungenutzten Quellen gibt, auf die zusätzlich zugegriffen werden könnte. Vorgesehen wären auch Entnahmestellen für Löschwasser. Carmen Fitsch regt noch die Überprüfung des Urangehalts bei anderen Quellen (Wassergenossenschaft) an, was jedoch als Aufgabe der Genossenschaft selbst angesehen wird. Die Aufwände für die Wartung und Erhaltung einer neuen Leitung werden sich im Rahmen halten, da diese erfahrungsgemäß viele Jahrzehnte problemlos funktionieren. Wer möchte, kann auch gerne mit dem Wassermeister eine Besichtigung vor Ort vornehmen bzw. können der Wassermeister und DI Elmar Lang als Auskunftsperson zu einer Sitzung eingeladen werden, auf Wunsch kann auch gerne der Amtsarzt beigezogen werden, der gleichzeitig auch zum Problem „Radon“ Auskunft geben könnte. Festgehalten wird, dass Schruns die einzige Gemeinde im Land mit überhöhten Grenzwerten ist. Der Verhandlungsschrift soll noch eine Auflistung über die Anzahl der betroffenen Objekte beigelegt werden. Entsprechend den mit Schreiben vom 07.06.2022 bekannt gegebenen Ergebnissen der vom Büro Adler+Partner im Zusammenhang mit der Behebung der durch die Uranbelastung des Wassers aus der Gamplaschgerquelle hervorgerufenen Problematik vorgenommenen Untersuchung wird einstimmig beschlossen, die Variante III (Überleitung von Trinkwasser aus dem Quellgebiet „Lifinar“) weiter zu verfolgen, aber auch nochmals zu prüfen, ob möglicherweise doch im Umfeld der „Gamplaschgerquelle“ auf eine andere geeignete Quelle zurückgegriffen werden könnte. 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 3. Seite 6 von 10 Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG (GIG) – Darlehensübernahme Mit Auflösung der GIG, die seinerzeit aus steuerlichen Gründen anlässlich der Neuerrichtung der Leichenhalle gegründet worden ist, ist das bestehende Darlehen auf die Gemeinde zu übertragen. Es ändert sich hier lediglich der Darlehensnehmer, es ist die Darlehensübernahme mehr oder weniger ein Formalakt. Was die Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH anbetrifft, sind noch rd. € 150.000, 00 offen, deren Tilgung im Budget berücksichtigt ist. Es wird einstimmig beschlossen, das Darlehen der GIG - unter Berücksichtigung der Tilgung zum 30.06.2022 - in Höhe von ca. € 375.100, 00 von der Gemeinde zu übernehmen. Zu 4. Antrag auf Bewilligung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung: Wolfgang Kerschbaum, Belgien: Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG betr. die Wohnung Top/Tür 29 im Haus Silvrettastraße 153 Eingangs wird darauf verwiesen, dass es sich um einen Antrag gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG und nicht, wie in der Einladung fälschlich angefügt, gemäß § 16 Abs. 4 lit. b RPG handelt. Wie der Gemeindesekretär informiert, kann gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG die Gemeindevertretung auf Antrag des Eigentümers der betreffenden Wohnung oder des betreffenden Wohnraums, wenn er zum Kreis der gesetzlichen Erben des vormaligen, bereits verstorbenen Eigentümers gehört und die Wohnung oder der Wohnraum ihm oder anderen Personen nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dient, die Nutzung von Wohnungen oder Wohnräumen, die nach den raumplanungsrechtlichen Vorschriften für Wohnzwecke genutzt werden dürfen, als Ferienwohnung mit Bescheid bewilligen; eine solche Bewilligung berechtigt nur den Bewilligungsinhaber und seine nahen Angehörigen (Abs. 7), die betreffende Wohnung oder den betreffenden Wohnraum als Ferienwohnung zu nutzen. Wie der Antragsteller ausführt und aus den übermittelten Unterlagen ersichtlich ist, hat er die gegenständliche Wohnung aufgrund des Schenkungsvertrages auf den Todesfall von seinen Eltern Alois und Theresia Kerschbaum, die diese bereits im Jahre 1997 käuflich erworben haben, nach deren Ableben im Jahr 2005 erhalten. Er lebe derzeit in Belgien und möchte nach seiner Pensionierung wieder nach Schruns in die gegenständliche Wohnung ziehen. Bis dahin möchte er die Wohnung bei seinen Aufenthalten in Schruns bewohnen. Die Bewilligungsvoraussetzungen scheinen somit vorzuliegen. Dem wird entgegengehalten, dass es sich im gegenständlichen Fall um eine Wohnung in einer Wohnanlage, die von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft mit entsprechenden Wohnbaufördermitteln errichtet und im Rahmen eines Mietkaufmodells übereignet wurde. Solche Wohnbauprojekte sind ausgelegt, um bedarfsorientierte und leistbare Wohnungen zu schaffen mit dem Ziel, Wohnungen zur Befriedigung eines 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Grundbedürfnisses bereitzustellen, nicht jedoch zu Ferienzwecken. Dementsprechend ist nach Ansicht der Gemeindevertretung der Passus „… und die Wohnung oder der Wohnraum ihm (dem Antragsteller) oder anderen Personen nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dient, …“, so zu verstehen, dass diese Ausnahmebewilligung, die als solche restriktiv auszulegen ist, nicht auf Wohnungen, die ausschließlich zu Hauptwohnsitzzwecken konzipiert und zu diesem Zwecke errichtet und mit entsprechenden öffentlichen Fördermitteln gestützt worden sind, anzuwenden ist. Wäre diese Bestimmung anders zu interpretieren, bestünde die berechtigte Befürchtung, dass vermehrt auch geförderte Sozialwohnungen zu Ferienwohnungen umfunktioniert werden. Abgesehen davon beabsichtigt der Antragsteller ohnedies nach seiner demnächst bevorstehenden Pensionierung nach Schruns in seine Wohnung zu übersiedeln. Seite 7 von 10 Die von Wolfgang Kerschbaum, Silvrettastraße 153, 6780 Schruns, beantragte Ferienwohnungsbewilligung für die Wohnung Top/Tür 29 im Haus Silvrettastraße 153 (EZ 1513, 168/3416 Anteile, B-LNR 31) in 6780 Schruns gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG wird einstimmig versagt. Zu 5. Änderung der Parkabgabeverordnung Die Verordnung über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Marktgemeinde Schruns wird nach Maßgabe der bisher geltenden Verordnung einstimmig mit folgenden Änderungen neu erlassen: §1 Abs. 1 (Abgabepflicht) zweitletzter Satz wird ergänzt: „oder die Einhaltung der Kurzparkzeit mittels Handyparken dokumentiert wird.“ In § 5 (Höhe der Abgabe und Fälligkeit) wird dem Abs. 1 folgender Satz angefügt: „Wird die Abgabe durch Aktivierung eines elektronischen Parkscheines über Mobiltelefon (sog. „Handyparken“) entrichtet, ist die Entrichtung mit einem Pauschalbetrag weiters wie folgt möglich: 1 Woche 20, 00 Euro, 2 Wochen 28, 00 Euro.“ Zu 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.06.2022 Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter:in wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.06.2022 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat und diese somit als genehmigt gilt. 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 7. Seite 8 von 10 Mitteilungen des Vorsitzenden  Der Architektenwettbewerb für den Neubau der Volksschule wird nach Vorliegen des von der Gemeindevertretung geforderten Verkehrskonzeptes gestartet werden.  Am kommenden Montag findet eine Zusammenkunft mit den Haus- und Grundbesitzern und Anrainern des geplanten Skaterplatzes statt.  Aufgrund des ständig weiter sinkenden Grundwasserspiegels insbesondere im Schrunser Feld findet demnächst eine Besprechung mit dem Land über längerfristige Maßnahmen statt. Morgen findet eine mündliche Verhandlung zur von der illwerke vkw AG beantragten Wiederverleihung von Wasserrechten statt, wobei als Kompensationsmaßnahme eine Aufweitung des Bachbettes der Ill über eine Länge von rd. 800 m vorgesehen wäre. Diesbezüglich ist für die Gemeinde vor allem der Illwanderweg ein Knackpunkt. Was den Grundwasserspiegel anbetrifft, wird angeregt, das Gutachten, das für die Eisbereitung beim Aktivpark erstellt worden ist, auszuheben.  Die nächste Gemeindevertretungssitzung ist für September geplant. Zu 8. Auftragsvergabe: Erneuerung der Beleuchtung Im Rahmen der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die eine Energieoptimierung bringen und für die auch eine Förderung erwartet wird, sollen heuer alle verbliebenen alten Straßenlampen ausgetauscht werden. Norbert Haumer erläutert anhand eines Planes die genauen Standorte. Die gerade eingelangten Angebote müssen noch im Detail geprüft werden, wobei die Auftragsvergabe im Hinblick auf die Förderung rasch erfolgen sollte. Es wird daher vorgeschlagen, dem Gemeindevorstand ein bestimmtes Pouvoir zur Entscheidung einzuräumen und die Beschlussfassung an ihn zu übertragen. In der stattfindenden Debatte werden verschiedene Fragen wie das Vorliegen von Vergleichsangeboten, die budgetäre Bedeckung usw. aufgeworfen, und es wird überschlagsmäßig eine Berechnung angestellt, wie hoch die Stromkostenersparnis sein wird und wie es mit der Amortisation aussieht. Bezugnehmend auf den Vergabevorschlag vom 28.06.2022 wird einstimmig beschlossen, den Gemeindevorstand mit der Auftragsvergabe im Rahmen des Budgets bezüglich der Erneuerung der Beleuchtung im Hinblick auf eine Energieoptimierung zu betrauen, worüber in der nächsten Gemeindevertretungssitzung zu berichten ist. Zu 9. Unter „Allfälliges“ werden die im „Gehölzpflegeplan Ill“ vorgesehenen Rodungsarbeiten angesprochen. Der Vorsitzende geht davon aus, dass der Bereich einwärts der 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Schwimmbadbrücke ähnlich gestaltet werden wird wie jener talauswärts. In der folgenden Diskussion geht es um die Veränderungen des Grundwasserspiegels in den vergangenen Jahren, was vor allem bei Objekten, die mit Grundwasserwärmepumpen beheizt werden, Probleme bereitet. Monika Vonier informiert darüber, dass sich auch das Land bereits damit befasst und das Büro Bertle ein Konzept speziell für Schruns und das äußere Montafon ausgearbeitet hat und man mit vereinten Kräften bemüht ist, die Probleme zu beheben, wobei natürlich auch ökologische Aspekte und dgl. mit einzubeziehen sind. Seite 9 von 10 Beim Friedhofseingang von der Silvrettastraße sind des Öfteren größere Pfützen vorzufinden. Wie Norbert Haumer informiert, fehlt beim Gehsteig noch der Feinbelag. Nach dessen Anbringung kann das Wasser auf die Straße abrinnen. Zum bemängelten schlechten Zustand der Silvrettastraße aufgrund von neuerlichen Baumaßnahmen wird vermerkt, dass der Belag abgefräst und ein neuer Deckbelag aufgebracht werden wird. Das 9. mittelfristige Investitionsprogramm der MBS ist zwischenzeitlich von allen Gemeinden beschlossen worden, wobei hierzu noch eine Zusatzvereinbarung getroffen wurde. Der Vorsitzende bestätigt, dass demnächst der Prüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss einberufen werden. Die letzte Prüfung der Gemeindefinanzen erfolgte für das Jahr 2018, der Bericht ist im Jänner 2020 vorgelegt worden. Die Kurzparkzone vor dem Friedhof gab schon des Öfteren Anlass zur Diskussion. Derzeit gilt die Kurzparkzonenregelung nur bis Samstagmittag, was jedoch geändert werden wird. Hinsichtlich des Zustandes und der Lebensdauer des Zeltdaches beim Aktivpark liegt ein Gutachten vor, das sich bei Angelika Vonbank, Aktivpark, befindet und dort eingesehen bzw. abgeholt werden kann. Seitens des Aktivparks wurde diesbezüglich bereits ein Beschluss gefasst, wonach erstens die Reparatur, zweitens die Prüfung der Standsicherheit des gesamten Zeltaufbaus und drittens die Ermittlung der Lebensdauer veranlasst werden soll. Auf Wunsch kann das Gutachten auch an alle übermittelt werden. Die Frage, ob bezüglich der Inanspruchnahme des Grundstreifens beim Sternenparkplatzes im Hinblick auf die Ausschreibung des Architektenwettbewerbs für den Volksschulneubau seitens des Standes bereits ein Beschluss gefasst worden ist, wird vom Vorsitzenden verneint. Da noch kein Projekt vorliegt, kann derzeit lediglich eine grundsätzliche Zustimmung abgegeben werden. Unser Raumplaner DI Falch wird die Raumplanungsziele zusammenfassen, um es dem Stand Montafon zur Genehmigung unter den genannten Voraussetzungen vorzulegen. 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Beim Bergknappenweg bestand früher ein Fahrradfahrverbot, das zwischenzeitlich aufgehoben worden ist. Da es hier des Öfteren zu gefährlichen Zwischenfällen gekommen ist, sollte dieses wieder verhängt werden, was mit der Sicherheitswache abgeklärt werden wird. Seite 10 von 10 Jan Rudigier verlässt Schruns. Es ist somit seine letzte Sitzung, an der er teilnimmt. Der Vorsitzende bedankt sich für seine wertvolle Mitarbeit und seine konstruktiven Beiträge und wünscht ihm alles Gute. Auch Jan Rudigier bedankt sich für die interessanten Diskussionen und Debatten in der Gemeindevertretung. Seine Sprechstelle im Haus Montafon in Schruns wird er auch weiterhin beibehalten. Ende der Sitzung: 23.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.06.2022